Nach Neuantrag sandte einer meiner Lieblings SB's (beim letzten Erörterungstermin beim SG wurde er bei der Begrüßung vom Richter sehr freundlich begrüßt: Anwesend für die Beklagte Herr **** - und für Sie Herr **** habe ich jede Menge Ohrfeigen) einem Neuantragsteller im Wege der Bürokratievereinfachung folgende Mitwirkungsaufforderung (die ebenfalls noch vorhandenen 14 weiteren Seiten habe ich mal entfernt)
Irgendwelche Vorschläge, wie man insbesondere auf die rot markierte Sache und auf das Fahrtenbuch reagieren kann. Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, nach der im SGB ein Excel-Fahrtenbuch unzulässig ist und JC "einfach" sagen kann, hier gilt Steuerrecht.
Bürokratievereinfachung - Aufforderung zur Mitwirkung
Bürokratievereinfachung - Aufforderung zur Mitwirkung
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Bürokratievereinfachung - Aufforderung zur Mitwirkung
Steuerrecht gilt nicht, das ist ja explizit ausgeschlossen worden. Also kann hier auch nicht einfach so auf Steuerrecht verwiesen werden.
Da fehlen noch 14 Seiten? Echt? Sind doch schon 16. Und die würde ich ganz sicher nicht ausfüllen
Da fehlen noch 14 Seiten? Echt? Sind doch schon 16. Und die würde ich ganz sicher nicht ausfüllen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Bürokratievereinfachung - Aufforderung zur Mitwirkung
Das rot markierte verstehe ich (eventuell) nicht. Ja, die BWA für Dez. 22 liegt vor, aber welche "tatsächlichen Werte" aus Jan. + Feb. 23 sollen in die (v?)EKS eingetragen werden?
Muss die aufstockende Person ggü. dem FA ein Fahrtenbuch führen?
Wenn nein, dann kann man der Argumentation des JC doch folgen und hält sich einfach ans Steuerrecht ;-)
Edit meint: die letzten beiden Punkte, wie ein Fahrtenbuch zu führen ist, sind falsch! Zumindest sieht "mein" FA das völlig anders, deutlich pro Steuerzahler. Sobald bei mir ein Teil der Fahrt betrieblich veranlasst ist, ist die Fahrt als vollständig betrieblich anzusehen. Fragt einfach mal beim zuständigen FA nach. ;-)
Muss die aufstockende Person ggü. dem FA ein Fahrtenbuch führen?
Wenn nein, dann kann man der Argumentation des JC doch folgen und hält sich einfach ans Steuerrecht ;-)
Edit meint: die letzten beiden Punkte, wie ein Fahrtenbuch zu führen ist, sind falsch! Zumindest sieht "mein" FA das völlig anders, deutlich pro Steuerzahler. Sobald bei mir ein Teil der Fahrt betrieblich veranlasst ist, ist die Fahrt als vollständig betrieblich anzusehen. Fragt einfach mal beim zuständigen FA nach. ;-)
Zuletzt geändert von HarzerUrvieh am Fr 24. Feb 2023, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Bürokratievereinfachung - Aufforderung zur Mitwirkung
Ja da fehlen noch 14 Seiten (Gesetzestexte, Rechtsfolgen und solches Zeugs)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Bürokratievereinfachung - Aufforderung zur Mitwirkung
Mal ein erster Antwortentwurf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
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Re: Bürokratievereinfachung - Aufforderung zur Mitwirkung
ist ok
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Bürokratievereinfachung - Aufforderung zur Mitwirkung
Bisken Kosmetik betrieben.
Die schließen ja die Verwendung von WinzigWeich Excel explizit aus.
Wenn man nun das Fahrtenbuch mit LibreOffice Calc erstellt - oder einem anderen Tabellenkalk-Programm - und führt müssten das eigentlich doch eigentlich akzeptiert werden.
Oder einer speziellen Fahrtenbuch-Software?
Wiso, Lexmark, ....
https://tinyurl.com/2qyybk43
Wobei - wenn man das evtl. doch in den Fragen-Katalog mit aufnimmt, ob andere Software-Lösungen nicht doch akzeptiert werden bzw. warum nicht?
Die schließen ja die Verwendung von WinzigWeich Excel explizit aus.
Wenn man nun das Fahrtenbuch mit LibreOffice Calc erstellt - oder einem anderen Tabellenkalk-Programm - und führt müssten das eigentlich doch eigentlich akzeptiert werden.
Oder einer speziellen Fahrtenbuch-Software?
Wiso, Lexmark, ....
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Wobei - wenn man das evtl. doch in den Fragen-Katalog mit aufnimmt, ob andere Software-Lösungen nicht doch akzeptiert werden bzw. warum nicht?
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Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?