Bestattungskosten beantragbar?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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marsupilami
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#26

Beitrag von marsupilami »

Kommt darauf an! :zwinker:

Erst mal ist das für das JC Einkommen.
Dagegen werden alle Aufwendungen, die für die Beerdigung erbracht werden mussten gegengerechnet.
Auch alle Gebühren.
Desderhalb alle Rechnungen, Quittungen, Belege aufheben.
Der Rest - wie schon gesagt - Einkommen.
Liegt das hoch genug, gibt's keine Leistungen mehr.
Ich würde mich dann abmelden, halbwegs normal von dem Geld leben.
Achtung! Falle! Du musst Dich selber versichern.


Wenn Du rechtzeitig weißt, wieviel, dann aus dem Bezug abmelden und dann erst auszahlen lassen.
Auch da musst Du Dich selber versichern, Kosten für Beerdigung begleichen ....
Je nach dem wie viel das ist, dann eben nach 3, 6 oder mehr Monaten wieder beim JC melden und einen Rest als Vermögen, das nicht angerechnet werden darf, melden.
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Koelsch
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#27

Beitrag von Koelsch »

Das geht erst mal ins Vermögen. Nur wenn Du die Grenzen überschreitest, musst Du davon leben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#28

Beitrag von derfred »

und wie hoch sind die Grenzen? 100€?
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marsupilami
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#29

Beitrag von marsupilami »

Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit das Ersparte behalten. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... 20behalten.

Beiß Dich nicht an dem Wort "Ersparte" fest, es gilt das Wort "Vermögen".

Also - sofern vorhanden - positive Erbmasse zu Geld machen (lassen), alle Kosten und Forderungen begleichen (lassen), Rest auszahlen lassen.
Wenn von Anfang an abzusehen ist, dass voraussichtlich mehr als 40 TSD für Dich überbleiben, rechtzeitig abmelden - dann erst auszahlen lassen.
So lange davon leben, bis die 40 TSD erreicht sind, dann wieder Bürgergeld beantragen.
Soz.Vers. nicht vergessen, für Dich ist dann jeden Monat der volle - mittlerer, 3-stelliger - Betrag fällig - d.h. die Grenze Vermögensfreibetrag dürfte recht schnell erreicht sein.
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derfred
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#30

Beitrag von derfred »

und wie hoch sind die Grenzen? 100€? ich habe bestimmt keine 40k.
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Koelsch
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#31

Beitrag von Koelsch »

Ich verstehe Deine Frage nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#32

Beitrag von derfred »

wieviel von dem geld, was eventuell das ist, ich behalten kann? 100€ nur?
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Koelsch
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Re: Bestattungskosten beantragbar?

#33

Beitrag von Koelsch »

Vom Vermögen kannst Du alles behalten innerhalb der Vermögensgrenzen, also derzeit bis 40.000
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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