Darlehen aufnehmen beim Bürgergeld

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Koelsch
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Darlehen aufnehmen beim Bürgergeld

#1

Beitrag von Koelsch »

Folgender. rein theoretischer Fall:

eLB - Ü25 nimmt privat ein Darlehen auf um sich endlich einen sprechenden Kühlschrank leiten zu können, den er fragen kann: Wieviel Joghurt hast Du noch.

Rückzahlung wird vereinbart über Minijob beim Darlehensgeber, es ist ausdrücklich festgelegt, dass der Darlehensgeber die jeweiligen Lohnansprüche sofort komplett aufrechnen = eLB bekommt keinen Cent.

Ist dieses Darlehen dennoch ein nicht anrechenbares Darlehen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Darlehen aufnehmen beim Bürgerfeld

#2

Beitrag von Olivia »

Das Darlehen selbst und die Darlehenstilgung dürften nicht als Einkommen berücksichtigt werden, wohl aber das Arbeitsentgelt und die Einnahmen in Geldeswert als Einkommen. D.h. das Jobcenter wird den Anteil am Lohn, der für die Darlehenstilgung aufgewendet wird, als Einkommen anrechnen. Es handelt sich dabei um eine Einnahme in Geldeswert aus Erwerbstätigkeit, zu der das SGB II sagt:
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Anders läge der Fall, wenn eLB den Kühlschrank geschenkt bekäme. Wenn es sich beispilsweise um eine kleine Firma handel und sich eLB mit der Zeit mit dem Chef anfreundt, dieser dem eLB dann nach einiger Zeit irgendwann privat einen Kühlschrank schenkt, wäre das Geschenk m.E. anrechnungsfrei. Einnahmen in Geldeswert sind seit ein paar Jahren kein Einkommen mehr im Sinne des SGB II, ausser eben bei Erwerbstätigkeit.
Zuletzt geändert von Olivia am So 5. Mär 2023, 07:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Darlehen aufnehmen beim Bürgerfeld

#3

Beitrag von Koelsch »

Aber es findet ja kein Zufluss statt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Darlehen aufnehmen beim Bürgerfeld

#4

Beitrag von Olivia »

:brilleputzen1: Stimmt. Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Gibt es denn so etwas wie fiktiven Zufluss? :kopfkratz:
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Koelsch
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Re: Darlehen aufnehmen beim Bürgerfeld

#5

Beitrag von Koelsch »

Das genau ist die Frage hier
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Darlehen aufnehmen beim Bürgerfeld

#6

Beitrag von Olivia »

Der geldwerte Zufluss könnte in dem Moment stattfinden, in dem der eLB eine Lohnabrechnung erhält, auf der draufsteht:

"Darlehenstilgung Lohnanteil Kühlschrank"
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kleinchaos
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Re: Darlehen aufnehmen beim Bürgerfeld

#7

Beitrag von kleinchaos »

Es findet kein Zufluss statt. Und er stellt den eLB nicht besser. Sprechender Kühli ist im Regelsatz nicht vorgesehen. Kühl ja. Aber für den kommt das Grusi/Jobcenter eh nicht auf.

Ein Bekannter bekommt Grusi und hat noch eine Geldstrafe und Prozesskosten ans Gericht zu zahlen. Minijob, der Lohn fließt vom AG direkt zum Gericht. Ergo: steht nicht zur Verfügung, wird nicht angerechnet. Im AV ist explizit die Vereinbarung getroffen worden, den an den jeweiligen Gläubiger zu überweisen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Darlehen aufnehmen beim Bürgergeld

#8

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits wird ja vierteljährlich ein DALEB-Abgleich durchgeführt. Die Lohnzahlung wird bekannt, JC muss nachfragen.
Da sollte man dann schon entsprechende Argumente bereit haben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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