LSG Sachsen: Kfz-Vollkasko ist anzuerkennen!

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tigerlaw
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LSG Sachsen: Kfz-Vollkasko ist anzuerkennen!

#1

Beitrag von tigerlaw »

LSG Sachsen: L 3 AS 765/19 Urteil vom 19.09.2019

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/211173

Leitsätze:
1. Wenn ein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich ein als Selbständiger tätiger Leistungsberechtigter gegen die Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeuges mit einer Fahrzeugvollversicherung absichert.
2. Zur Frage, ob die verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen betreffend der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassener Verwaltungsakte in Folge der technischen Entwicklungen überholt sind.
3. Die fehlende Namensangabe und Unterschrift bewirkt nicht die Nichtigkeit eines Bescheides im Sinne von § 40 Abs. 1 und 2 SGB X.
Der Leitsatz 3 dürfte sich eher an "Reichsbürger" u.ä. wenden ... :zwinker: :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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