Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Grundfreibetrag ist der Mindestsatz für die "Werbungskosten". Wenn Einkommen über 400 kann mehr als Werbungskosten abgesetzt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Hmm? Dank der großartigen Unterstützung durch das Forum mache ich 1,5 Verfahren selbst, neben meinem bedarfsdeckenden Job als Unternehmer. Meine Anwältin ist a) fachlich teils überfordert und b) macht sie gelegentlich einen Null-Bock-Eindruck.jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑Fr 10. Feb 2023, 14:59 Ich habe schon genug Arbeit, da will ich mich nicht auch noch mit dem SG herumschlagen müssen. Außerdem sollte sich ein Anwalt mit dem ganzen Prozedere besser auskennen, als ich.
Die anwaltliche Vertretung lohnt wohl nur, wenn´s der Forums-Staranwalt aus Stollberg oder eine ähnlich kompetente und motivierte Koryphäe ist.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Sehe ich ganz genau so.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Ich habe (nach 5 Stunden Arbeit, während der meine eigentliche Arbeit liegegeblieben ist) die Klage, inklusive Klagebegründung, jetzt fertig formuliert und hänge sie hier an. Ich hoffe, ich habe nicht noch irgendwo persönliche Daten vergessen zu löschen, aber eigentlich sollte alles raus sein.
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Zuletzt geändert von jcgeschaedigter am So 12. Feb 2023, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Guck ich mir vermutlich erst morgen Nachmittag an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Doch schon gelesen, nix zu meckern gefunden. Klingt für mich logisch und überzeugend
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
und
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Da ist noch ein Klarname drin, Unterschriftsfeld...jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑So 12. Feb 2023, 19:43 ... Ich hoffe, ich habe nicht noch irgendwo persönliche Daten vergessen zu löschen, aber eigentlich sollte alles raus sein.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Jetzt nicht mehrHarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 12. Feb 2023, 23:41Da ist noch ein Klarname drin, Unterschriftsfeld...jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑So 12. Feb 2023, 19:43 ... Ich hoffe, ich habe nicht noch irgendwo persönliche Daten vergessen zu löschen, aber eigentlich sollte alles raus sein.
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- kleinchaos
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Doch, ich denke auch, das ist ok so.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Das liest sich doch gut, die Begründung ist auf den Punkt gebracht.
- marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Paar Kleinigkeiten:
Seite 4: ...., ohne diese Mitgliedschaft wären die Kosten - welche jetzt genau?
.... wären angefallene Reparaturkosten .....
Ebenfalls Seite 4: Der Kläger bin ist mit seinem betrieblichen Fahrzeug ....
Vergleiche Absatz 2 auf Seite 3 mit Seite 5, Absatz 2, Satz 3 - doppelt gemoppelt?
Seite 5, Absatz 4 - den ersten Satz nochmal genau durchlesen.
Seite 6, erster Absatz, 1. Wort nach dem ersten Komma.
Seite 7, erster Absatz erste Zeile "Rohdaten"
Seite 7, 6. Absatz "Zudem wurde bezüglich der die ....." ??
Gute Gliederung und Formulierung.
Vielleicht klein-bisken weniger Polemik, aber das ist Geschmackssache und da offenbar immer wieder auf's Neue geklagt werden muss, durchaus vertretbar.
Technische Anmerkung:
Wenn irgend machbar, vielleicht in einem pdf- oder sonst. Format einstellen, dass man/vrau evtl. einzelne Sätze - lesbar - herauskopieren kann um dann die Korrektur / Alternative im Anwort-Posting untendrunter - vergleichen - schreiben kann.
Bitte.
Danke.
Seite 4: ...., ohne diese Mitgliedschaft wären die Kosten - welche jetzt genau?
.... wären angefallene Reparaturkosten .....
Ebenfalls Seite 4: Der Kläger bin ist mit seinem betrieblichen Fahrzeug ....
Vergleiche Absatz 2 auf Seite 3 mit Seite 5, Absatz 2, Satz 3 - doppelt gemoppelt?
Seite 5, Absatz 4 - den ersten Satz nochmal genau durchlesen.
Seite 6, erster Absatz, 1. Wort nach dem ersten Komma.
Seite 7, erster Absatz erste Zeile "Rohdaten"
Seite 7, 6. Absatz "Zudem wurde bezüglich der die ....." ??
Gute Gliederung und Formulierung.
Vielleicht klein-bisken weniger Polemik, aber das ist Geschmackssache und da offenbar immer wieder auf's Neue geklagt werden muss, durchaus vertretbar.
Technische Anmerkung:
Wenn irgend machbar, vielleicht in einem pdf- oder sonst. Format einstellen, dass man/vrau evtl. einzelne Sätze - lesbar - herauskopieren kann um dann die Korrektur / Alternative im Anwort-Posting untendrunter - vergleichen - schreiben kann.
Bitte.
Danke.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Vielen Dank an alle, die sich durch den Erguß hindurchgewühlt haben.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Ich habe gerade im Urteilsthread diese Posting von tigerlaw gefunden:
viewtopic.php?p=629096#p629096
Könnte mir das für die Argumentation bezüglich meiner ADAC-Mitgliedschaft helfen?
viewtopic.php?p=629096#p629096
Könnte mir das für die Argumentation bezüglich meiner ADAC-Mitgliedschaft helfen?
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Versuch macht kluch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Ich würde es versuchen. Denn, Deine Mobilität muss ja gesichert werden. Dazu dient der Schutzbrief ähnlich, wie die Vollkasko.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
ADAC ist aber kein Schutzbrief. Den hat das JC ja als "billigere" Alternative zur ADAC-Mitgliedschaft genannt. Nur weiß ich nicht, ob ich mit einem Schutzbrief meines Kfz-Versicherers das gleiche Leistungsspektrum wie mit der ADAC-Mitgliedschaft bekomme. In der Theorie ist einiges deckungsgleich. Aber wenn ich dann mit meinem alten Alto eine Panne habe und dann mit dem Schutzbrief dumm dastehe, was dann? Das JC wird etwaige Mehrkosten nicht erstatten.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Argumentier so
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Jepp, "Schutzbrief" hätte ich in " " schreiben sollen. Die ADAC-Mitgliedschaft ist Deine "Mobilitätsgarantie". Es nutzt Dir ja auch nichts, wenn Dein Fahrzeug nur in die nächste Werkstatt geschleppt wird. Der ADAC stellt i.d.R. ein kostenloses Ersatzfahrzeug für bis zu 7 Tage zur Verfügung, bringt Deine Kiste heim usw.jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑So 12. Mär 2023, 20:12 ADAC ist aber kein Schutzbrief. Den hat das JC ja als "billigere" Alternative zur ADAC-Mitgliedschaft genannt. Nur weiß ich nicht, ob ich mit einem Schutzbrief meines Kfz-Versicherers das gleiche Leistungsspektrum wie mit der ADAC-Mitgliedschaft bekomme. ...
Also deutlich mehr, als die "Schutzbriefe" einer KFZ-Versicherung. Der Leistungsumfang ist, so aus dem Kopf heraus, doch deutlich größer, beim ADAC.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Der Unterschied zwischen ADAC und Versicherungs-Schutzbrief ist, dass der ADAC bei einer Panne einen Werkstattwagen mit Pannenhelfer schickt, die Versicherung jedoch nur eine Kostenübernahme für eine (wahrscheinlich selbst zu organisierende) Hilfsleistung bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt als nachträgliche Kostenerstattung anbietet.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Nächstes Kapitel in der endlosen Geschichte des Mobbings durch das Jobcenter:
Heute kam der abschließende Bescheid für den Zeitraum 11/2021 bis 04/2022. Und natürlich wurden wieder diverse Betriebsausgaben gestrichen. Zum Einen wurde wieder die üblichen Streichungen bzw. Verschiebungen vorgenommen: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nach C10 und Verpflegungskosten nach C11 verwiesen, natürlich nur als Pauschalen und nicht die tatsächlichen Kosten (was bei den Verpflegungskosten nach den Fachlichen Hinweisen aber vorgeschrieben ist).
Darüber hinaus wurde die Ausgabe für einen von mir zur Erweiterung meines Geschäftsfeldes angeschafften professionellen hochfrequenten Blitz (Preis war entsprechend hoch, mit Zubehör über 3.500 Euro) nicht anerkannt. Desgleichen gestrichen wurden die Kosten für eine Weiterbildung (168,99 Euro), bei der es (in Zusammenhang mit dem Kauf des Blitzes) um "inszenierte Sportfotografie", eben mit solchen Blitzen, ging.
Das Jobcenter liegt mir ständig in den Ohren, dass ich meine Selbstänigkeit ausbauen und dadurch höhere Umsätze generieren soll. Wenn ich dann Maßnahmen zum Ausbau treffe, werden diese nicht anerkannt. Das ist schizophren.
Insgesamt will das Jobcenter über 3.000 Euro zurück. Natürlich gehe ich in Widerspruch und da dieser sowieso zurückgewiesen wird, ins Klageverfahren. Ich habe mal einen Entwurf für den Widerspruch zum Bemeckern angehängt.
Heute kam der abschließende Bescheid für den Zeitraum 11/2021 bis 04/2022. Und natürlich wurden wieder diverse Betriebsausgaben gestrichen. Zum Einen wurde wieder die üblichen Streichungen bzw. Verschiebungen vorgenommen: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nach C10 und Verpflegungskosten nach C11 verwiesen, natürlich nur als Pauschalen und nicht die tatsächlichen Kosten (was bei den Verpflegungskosten nach den Fachlichen Hinweisen aber vorgeschrieben ist).
Darüber hinaus wurde die Ausgabe für einen von mir zur Erweiterung meines Geschäftsfeldes angeschafften professionellen hochfrequenten Blitz (Preis war entsprechend hoch, mit Zubehör über 3.500 Euro) nicht anerkannt. Desgleichen gestrichen wurden die Kosten für eine Weiterbildung (168,99 Euro), bei der es (in Zusammenhang mit dem Kauf des Blitzes) um "inszenierte Sportfotografie", eben mit solchen Blitzen, ging.
Das Jobcenter liegt mir ständig in den Ohren, dass ich meine Selbstänigkeit ausbauen und dadurch höhere Umsätze generieren soll. Wenn ich dann Maßnahmen zum Ausbau treffe, werden diese nicht anerkannt. Das ist schizophren.
Insgesamt will das Jobcenter über 3.000 Euro zurück. Natürlich gehe ich in Widerspruch und da dieser sowieso zurückgewiesen wird, ins Klageverfahren. Ich habe mal einen Entwurf für den Widerspruch zum Bemeckern angehängt.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Guck ich mir erst morgen an
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Das kann so raus. Möglichst bald, damit die Bearbeitungsfrist für das Jobcenter anfängt zu laufen.
- marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Jep!
Meine Vorschläge:
"Das Finanzamt kam bei der Prüfung dagegen zum Ergebnis, ....."
Da im Anschluss schreiben: siehe beiliegende Kopie des Schreiben vom Finanzamt.
Ich gehe davon aus, dass Du sowas vorliegen hast!!
alternativer Fakten - überall in "" setzen.
ziehe ich strafrechtliche Schritte in Erwägung - wird vermutlich schwierig, das dann auch zu argumentieren und zu belegen. Daher "werde ich mich anwaltlich beraten lassen"
einerseits der Wiederverkaufswert sehr deutlich unterhalb des Kaufpreises liegen
Ich biete jedoch in Zukunft an, kostengünstigere und wirtschaftlichere Reisemöglichkeiten zu vermeiden. - ????
die für ganz Wien zum Reisezeitpunkt galt: - ersetze Doppelpunkt durch Punkt.
Den vorletzten Absatz nochmals überdenken.
Du bist juristischer Laie und musst das SGB plus alle Verordnungen, Anlagen, Handlungsanweisungen, ect. pp. nicht kennen und auch nicht korrekt anwenden können.
Der SB ist MA des JC - es ist sein Job, den ganzen Kladderadatsch zu kennen, rechts-konform anzuwenden und sich bei Unkenntnis schlau zu machen bzw. durch Schulung schlau machen zu lassen.
Also n.m.M. nur den ersten Satz.
....., dass die Privatisierung eindeutig belegter und notwendiger betrieblicher Ausgaben ....
Meine Vorschläge:
"Das Finanzamt kam bei der Prüfung dagegen zum Ergebnis, ....."
Da im Anschluss schreiben: siehe beiliegende Kopie des Schreiben vom Finanzamt.
Ich gehe davon aus, dass Du sowas vorliegen hast!!
alternativer Fakten - überall in "" setzen.
ziehe ich strafrechtliche Schritte in Erwägung - wird vermutlich schwierig, das dann auch zu argumentieren und zu belegen. Daher "werde ich mich anwaltlich beraten lassen"
einerseits der Wiederverkaufswert sehr deutlich unterhalb des Kaufpreises liegen
Ich biete jedoch in Zukunft an, kostengünstigere und wirtschaftlichere Reisemöglichkeiten zu vermeiden. - ????
die für ganz Wien zum Reisezeitpunkt galt: - ersetze Doppelpunkt durch Punkt.
Den vorletzten Absatz nochmals überdenken.
Du bist juristischer Laie und musst das SGB plus alle Verordnungen, Anlagen, Handlungsanweisungen, ect. pp. nicht kennen und auch nicht korrekt anwenden können.
Der SB ist MA des JC - es ist sein Job, den ganzen Kladderadatsch zu kennen, rechts-konform anzuwenden und sich bei Unkenntnis schlau zu machen bzw. durch Schulung schlau machen zu lassen.
Also n.m.M. nur den ersten Satz.
....., dass die Privatisierung eindeutig belegter und notwendiger betrieblicher Ausgaben ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Schließe mich Marsu und Oli an
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