Mehrbedarf für Stromkosten
Mehrbedarf für Stromkosten
Ich plane mit einem Ehepaar eines meiner Lieblings JC's (das einzige JC, dass vor Jahren auf die Vorlage der Belege bei der aEKS verzichtete) mit einem Mehrbedarfsantrag f?r Stromkosten zu nerven. Erst mal sehr kurz, weil das ja ohnehin vor's SG gehen wird
Bitte einmal bemeckern
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
So ungef?hr.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten


Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Ist dem Ehepaar der Wechsel des Stromanbieters möglich? Sowohl JC als auch SG werden darauf verweisen, denn:
Zweitens wird der bestimmt der Vorwurf der Stromverschwendung erhoben werden. Wie viel verbraucht denn das Ehepaar? Ist der Verbrauch richtig sparsam und trotzdem noch viel zu teuer?
Und hat das Ehepaar schon ein Balkon-Solarkraftwerk installiert und den Tesla abgeschafft?
Das Jobcenter wird demnach bestimmt dazu auffordern, erst mal einen günstigeren Stromanbieter zu wählen und darüber hinaus jährlich zu wechseln, um die Neukundenprämie abzugreifen. Erst wenn der billigste Anbieter immer noch deutlich zu teuer ist, oder aber ein Wechsel des Anbieters wegen Schufa nicht geht, wird sich überhaupt etwas tun.(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn [=den Lebensunterhalt] nicht auf andere Weise bestreiten können.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__1.html
Zweitens wird der bestimmt der Vorwurf der Stromverschwendung erhoben werden. Wie viel verbraucht denn das Ehepaar? Ist der Verbrauch richtig sparsam und trotzdem noch viel zu teuer?

Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Der Abschlag liegt noch nicht vor, da gerade zum örtlich günstigsten Anbieter gewechselt wurde. Kommt aber sicher in den nächsten Tagen
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Na dann ran. Eilantrag gleich nachschieben, denn existenzsichernde Bedarfe müssen zum Zeitpunkt ihres Auftretens gedeckt sein und nicht irgendwann später in der Zukunft.
Re: Mehrbedarf für Stromkosten
SG würde bei dem Betrag keine Eilbedürftigkeit sehen.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Sodele, hab nun endlich die Stromrechnung des Ehepaars erhalten, also kanns losgehen mit dem Antrag
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Vielleicht noch in den Antrag einen Vergleich einbauen.
Was wurde früher bezahlt (Abschlag, Jahresendabrechnung) was wird jetzt verlangt?
Entsprechende Kopien beilegen.
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- kleinchaos
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Nicht allein, was bezahlt wurde, sondern die kwh sind das interessante dabei. Also der Verbrauch
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Den würd' in diesem Fall nicht sofort sichtbar aufführen.
Denn die in dem geposteten Dokument aufgeführten ca. 4000 kWh sind möglicherweise ein Stein des Anstoßes.
https://strom-report.de/stromverbrauch/ ... Wh%20Strom.
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https://strom-report.de/stromverbrauch/ ... Wh%20Strom.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Der Stromverbrauch der Antragsteller liegt mit 4000 kWh/a um 60 % über dem Durchschnitt von 2500 kWh/a. - https://www.check24.de/strom/stromverbrauch/ -. Da dürften beim Gericht schon erhebliche Nachfragen und Bedenken entstehen. Bei dem vereinbarten günstigen Arbeitspreis von 34,63 ct/kWh und dem Grundpreis von 120,55 € besteht hier Klärungsbedarf, ob der begehrte "Nachschlag" tatsächlich so einfach als unabweisbarer Mehrbedarf i.S. von § 21 Abs. 6 SGB II begründet werden kann. Und dann steht im Vertrag auch noch Sofortbonus ! Offen gesagt, ich halte die im Entwurf genannte kurze Begründung für nicht ausreichend. Das erinnert mich auffällig an PP's Methode ( Lebensmittelpreise seit 2022 um 20,2% gestiegen...ich brauche mehr Geld). Was bei PP kritisiert wird, sollte auch hier gelten.
- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Langsam!
Wir wissen - also zumindest ich - nicht, ob die beiden in einer simplen Mietwohnung wohnen oder in einem Eigenheim mit per Strom produziertem WW.
In der Tabelle des von mir verlinkten Artikels ist ein Stromverbrauch von 3.000 bis 4.500 für 2 Personen in einem Haus mit WW offenbar durchaus realistisch.
Das geht auch - ungefähr - aus der Tabelle in diesem Stromspiegel hervor.
https://www.stromspiegel.de/fileadmin/s ... l-2021.pdf
Wir wissen - also zumindest ich - nicht, ob die beiden in einer simplen Mietwohnung wohnen oder in einem Eigenheim mit per Strom produziertem WW.
In der Tabelle des von mir verlinkten Artikels ist ein Stromverbrauch von 3.000 bis 4.500 für 2 Personen in einem Haus mit WW offenbar durchaus realistisch.
Das geht auch - ungefähr - aus der Tabelle in diesem Stromspiegel hervor.
https://www.stromspiegel.de/fileadmin/s ... l-2021.pdf
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Nur hier gibt's einen konkreten, nachweisbaren Bedarf, Und was den durchschnittlichen Strombedarf betrifft, da gehen die Meinungen wohl auch auseinander - https://www.wemag.com/energiesparberatu ... nger%20aus.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Ich lese
Dieser Sofortbonus ist anrechenbares Einkommen und ist innerhalb von 7 Tagen nach Zufluss, d.h. bis spätestens zum 5. Mai, an das zuständige Jobcenter nachweissicher unter Beifügung des Buchungsnachweises vom Konto als Einkommen zu melden.Sofortbonus 50,00 € (wird am 28.04.2023 an Sie ausgezahlt)
Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Das ist klar
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Verbrauch ist ja auch eine Frage der Anzahl und des Alter der Verbraucher, die an der Steckdose hängen.
Und nicht jeder hat soviel Schonvermögen, um sein ganzes stromverbrauchendes Mobiliar auf Energiespar-Modus umzustellen.
Und nicht jeder hat soviel Schonvermögen, um sein ganzes stromverbrauchendes Mobiliar auf Energiespar-Modus umzustellen.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Und man wohnt in einem Einfamilienhaus, Übernahme der Resttilgung strittig vor dem SG
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Man muss ja auch mal loben k?nnen, ab und an gibt's auf einen Antrag ratz-fatz einen Bescheid des JC.
Antrag:
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Darauf erging nach gr?ndlicher Pr?fung, also am n?chsten Tag, durch das JC dann der folgende BescheidHiermit beantragen wir nach ? 21 Abs. 6 SGB II einen regelm??igen monatlichen Mehrbedarf f?r Strom in H?he von ? 52,74.
Der Betrag ergibt sich aus ? 126,00 Stromabschlag minus ? 73,26 Stromkosten im Regelsatz = ??52,74 Mehrbedarf.
Begr?ndung:
Es ist allgemein bekannt, dass z.B. die Lebensmittelpreise seit 2022 um ca. 20,2% gestiegen sind (https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... 4ftemangel.) Es ist aber kaum m?glich, f?r diesen Bedarf einen festen, tats?chlich zu zahlenden Betrag festzulegen, hier wird es immer jeden Monat Schwankungen geben.
Anders aber sieht es bei den Stromkosten aus, hier ist ein monatlicher, fester Abschlag zu zahlen und wenn dieser regelm??ig deutlich ?ber den im Regelsatz f?r uns vorgesehenen ? 73,26 liegt, ist dieser Mehrbedarf nach ? 21 Abs. 6 SGB II zus?tzlich zeitnah zu decken. Hierbei ist zu ber?cksichtigen, dass, wie schon erw?hnt, die Lebensmittelpreise deutlich st?rker gestiegen sind als der Regelsatz. Das aber hei?t, eventuell vorhandene Ansparbetr?ge aus dem Regelsatz bzw. die Nutzung anderer Verbrauchspositionen werden bereits hier aufgebraucht.
Das LSG Hamburg z.B. hat ?keine Zweifel, dass bei einem regelm??igen monatlichen Aufwand von - mindestens - 20 Euro ein erhebliches Abweichen von dem durchschnittlichen Bedarf besteht? (LSG Hamburg, 5.8.2021 - L 4 AS 25/20, Rn 58). Der beantragte Betrag ist also von Ihnen zu ?bernehmen.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Macht gerne mal Vorschläge, Ihr ahnt es vermutlich, ich möchte widersprechen
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Was habt Ihr denn noch an "mir vorliegenden Unterlagen" mitgeschickt?
Ansonsten:
- Offenbar wurde kein Ermessen ausgeübt - ergibt sich aus der kurzfristigen Beantwortung.
- und dem simplen copy-paste aus den Gesetzen.
- in beiden Gesetzen wird nicht über Stromkosten gesprochen
Eine von diesen Tortengrafiken suchen - am besten was "amtliches", wo die einzelnen Posten aufgeführt und den Vergleich des dort vorgesehenen Anteils für Strom in Vergleich setzen zu dem, was derzeit gezahlt werden muss.
Sowohl in absolutem Betrag als auch die Steigerung in % rechnerisch darlegen.
Dann noch vielleicht darauf setzen, dass der § 20 Abs. 1, Satz 4, 1. Halbsatz
Und der 2. Halbsatz nicht zählt, da die Mehrkosten regelmäßig auftreten.
Ansonsten:
- Offenbar wurde kein Ermessen ausgeübt - ergibt sich aus der kurzfristigen Beantwortung.
- und dem simplen copy-paste aus den Gesetzen.
- in beiden Gesetzen wird nicht über Stromkosten gesprochen
Eine von diesen Tortengrafiken suchen - am besten was "amtliches", wo die einzelnen Posten aufgeführt und den Vergleich des dort vorgesehenen Anteils für Strom in Vergleich setzen zu dem, was derzeit gezahlt werden muss.
Sowohl in absolutem Betrag als auch die Steigerung in % rechnerisch darlegen.
Dann noch vielleicht darauf setzen, dass der § 20 Abs. 1, Satz 4, 1. Halbsatz
gar nicht angewendet werden kann, da bereits vorher schon zu Gunsten von Strom verschoben werden musste und jetzt keine "Masse" zum Verschieben mehr da ist.4Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich;
Und der 2. Halbsatz nicht zählt, da die Mehrkosten regelmäßig auftreten.
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- kleinchaos
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Sehe ich wie Marsu. Da hat wohl jemand ein Fleißbienchen verdienen wollen mit Kopierpaste. Es kann kein Ermessen ausgeübt worden sein, ansonsten hätte man eventuell die letzten Stromabrechnungen inkl aktuellem Zählerstand angefordert, um eine massive Verbrauchserhöhung zu prüfen.
Das Tortendiagramm ist recht hilfreich. Und bei den aktuellen Preisen für Lebensmittel, deren Steigerung immerhin über 20% ausmachen, und somit im Regelsatz nicht mehr vollständig berücksichtigt werden und durch Umverteilung aufgefangen werden müssen, zeigt es doch recht deutlich, dass der Regelsatzanteil für Strom weitaus zu niedrig angesetzt ist.
Bleibt die Frage der Unabweisbarkeit. Ist es zumutbar, die Lebensgewohnheiten dermaßen umzustellen und sich so weit einzuschränken, dass man seinen Verbrauch von jetzt auf gleich auf 1/3 reduzieren könne? Ja, ist es denn überhaupt möglich? Sicher, man kann TV und Radio nicht benutzen, PC und Telefon abschalten. Aber Kühlgeräte und Kochgeräte geht nicht, außerhalb essen ist nur für ein Fischbrötchen im Monat möglich. Also muss man daheim kochen und Lebensmittel aufbewahren. Wenn dann noch die Gasetagenheizung läuft, die ja bekanntlich eine elektrische Umwälzpumpe beinhaltet, ist ein so radikale Umstellung nicht durchführbar. Klar, man kann auch noch Licht ausschalten, aber im Dunkeln sitzen und vielleicht noch lesen (TV und Radio sind ja aus) schädigt die Augen massiv. Und Brillen zahlt das JC ja auch nicht gern.
Das Tortendiagramm ist recht hilfreich. Und bei den aktuellen Preisen für Lebensmittel, deren Steigerung immerhin über 20% ausmachen, und somit im Regelsatz nicht mehr vollständig berücksichtigt werden und durch Umverteilung aufgefangen werden müssen, zeigt es doch recht deutlich, dass der Regelsatzanteil für Strom weitaus zu niedrig angesetzt ist.
Bleibt die Frage der Unabweisbarkeit. Ist es zumutbar, die Lebensgewohnheiten dermaßen umzustellen und sich so weit einzuschränken, dass man seinen Verbrauch von jetzt auf gleich auf 1/3 reduzieren könne? Ja, ist es denn überhaupt möglich? Sicher, man kann TV und Radio nicht benutzen, PC und Telefon abschalten. Aber Kühlgeräte und Kochgeräte geht nicht, außerhalb essen ist nur für ein Fischbrötchen im Monat möglich. Also muss man daheim kochen und Lebensmittel aufbewahren. Wenn dann noch die Gasetagenheizung läuft, die ja bekanntlich eine elektrische Umwälzpumpe beinhaltet, ist ein so radikale Umstellung nicht durchführbar. Klar, man kann auch noch Licht ausschalten, aber im Dunkeln sitzen und vielleicht noch lesen (TV und Radio sind ja aus) schädigt die Augen massiv. Und Brillen zahlt das JC ja auch nicht gern.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Nicht zu vergessen, dass Leistungsempfänger mit Nachtspeicherheizung dies als "Joker" haben. Dort wird alles als Strom-Mehrverbrauch anerkannt, was über dem Regelsatzanteil liegt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz mit anderen Leistungsempfängern ist zu beachten.
viewtopic.php?t=30307
viewtopic.php?t=30307
Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Ich möchte erst mal gar nicht auf Torten etc. eingehen. Ich bin mir sicher, das Ding landet natürlich vorm SG, daher erst mal nur ein kurzer Widerspruch
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Mein Senf dazu:
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