Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#1

Beitrag von Koelsch »

Wenn das Gewerbe längere Zeit Verluste schreibt kann es zu einem "netten" Schreiben des Finanzamts kommen.
Das anhängende Beispiel erhielt einer unserer User soeben
Finanzamt_130323_ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#2

Beitrag von Olivia »

Was sagt das Jobcenter dazu?
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Koelsch
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#3

Beitrag von Koelsch »

Denen ist das in dem Fall egal, da eLB nicht vermittelbar ist wegen Dauerpflege von Angehörigen
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schimmy
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#4

Beitrag von schimmy »

Also wird es auf eine Beendigung des Gewerbes hinauslaufen 🤔
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Koelsch
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#5

Beitrag von Koelsch »

So sieht's aus. Ich hab geraten, das Gewerbe ruhend zu stellen
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Olivia
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#6

Beitrag von Olivia »

Gute Idee. Nach Beendigung der Ruhepause könnte man versuchen, durch gute Argumentation und Begründung für die folgenden Jahre die Gewinnerzielungsabsicht wieder nachzuweisen.

Problematisch könnte irgendwann das Jobcenter werden. Wenn dauerhaft Verluste anfallen, teilen sie einem mit, dass der Regelsatz für deren Tilgung nicht vorgesehen ist und verlangen Nachweise über die Mittelverwendung.
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Koelsch
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#7

Beitrag von Koelsch »

Dem sähe ich mit Ruhe entgegen, Mittelverwendung ist allein meine Sache (außer Miete)
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wagga
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#8

Beitrag von wagga »

Habe aktuell auch das Problem, überlege das Gewerbe 2024 auch ruhend zu stellen, weil ich nicht weiß was passiert wenn das Finanzamt eine Liebhaberei unterstellt, ich verdiene zwar mit dem Gewerbe ein paar Euro dazu aber auf die geforderten 1050 Euro die das Amt fordert komme ich leider nicht. Deswegen werde ich über die Ruhestellung nachdenken, ist die zeitlich befristet muss man das Gewerbe nach 1-2 Jahren dann wieder aktivieren oder was passiert dann.
Oder kann ich einfach in der Steuererklärung nur den Umsatz angeben und einfach keine Ausgaben geltend machen?
Dann wäre es ja faktisch ein Gewinn. Wobei da das Amt micht ja sowieso nicht arbeitsfähig einstuft könnte es mir egal sein.
Danke im voraus.
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Koelsch
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#9

Beitrag von Koelsch »

So lange Du Gewinn erzielt, geht's FA nicht von Liebhaberei aus.
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wagga
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#10

Beitrag von wagga »

Koelsch hat geschrieben: Mo 3. Jul 2023, 19:13 So lange Du Gewinn erzielt, geht's FA nicht von Liebhaberei aus.
Da es aktuell mit dem Umsatz schwer aussieht überlege ich ob ich diesmal nur den Umsatz angebe und diesmal keine Ausgaben mehr geltend mache.
Das ich Bürgergeld beziehe wissen die vom Finanzamt schon länger.
Oder würde das ärger geben wenn ich nur noch eintrage Umsatz X
Ausgaben 0
Danke im voraus.
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Koelsch
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#11

Beitrag von Koelsch »

Ja, dann freut sich das JC, denn dann ist Umsatz = Gewinn und wird auf Dein Bürgergeld angerechnet. Das FA beginnt erst nach 5 Jahren ohne Gewinn muffelig.
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wagga
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#12

Beitrag von wagga »

Die 5 Jahre sind bald
ich hatte schwankende Gewinne von 1200 Euro 2000 Euro seit 2018 aber eigentlich nur noch Verluste.
Ich möchte halt kein Ärger mit dem Finanzamt bekommen,weil da jährlich steht Umsatz unter 1000 Euro kosten 600 Euro = geringer Gewinn oder Verlust. Ich weiß auch nicht was diese Liebhaberei am Ende für mich bedeutet ob ich dann gar nichts mehr einnehmen darf.
Da ich ja fürs Jobcenter das EKS ausfüllen muss hatte ich gedacht das ich nur noch beim Jobcenter die Kosten zu 50% ansetze und beim Finanzamt gar nicht mehr. Der Umsatz ist aktuell unter den 1200 Euro Freibetrag wegen langanhaltender Krankheit.
SIehe auch anderer Beitrag wegen Amtsarzt und ggf. Werkstatt.

Danke im voraus.
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Koelsch
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#13

Beitrag von Koelsch »

Falls FA anklopft, kannst Du denen ja Krankheit als Grund nachweisen. Dann halten die auch länger die Füße still. Ich würde nicht JC Ausgaben ja, FA aber nein spielen, das kann zu Ärger mit JC führen.
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wagga
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#14

Beitrag von wagga »

Koelsch hat geschrieben: Mo 3. Jul 2023, 22:20 Falls FA anklopft, kannst Du denen ja Krankheit als Grund nachweisen. Dann halten die auch länger die Füße still. Ich würde nicht JC Ausgaben ja, FA aber nein spielen, das kann zu Ärger mit JC führen.
Sollte ich denen dann die Krankschreibungen vom Arzt, die Bescheinigung vom Psychologen und das Schreiben vom Amtsarzt vorlegen?
Ich bin nämlich seit gut 2 Jahren weiterhin krank aber ohne AU da das Amt mich ja aktuell in Ruhe lässt, oder gilt beim Finanzamt nur der gelbe Schein vom Arzt?
Ich könnte vorlegen:
Schreiben vom Krankenhaus 2018/2019
Mehrere Schreiben vom Psychologen wegen berufliche Beiträchtigung geminderte Leistungsfähigkeit.
Antrag auf EU Rente mit Ablehnung 2021.
Schreiben vom Amtsarzt (Jobcenter!)
Könnte man trotz Liebhaberei weiter machen und trotzdem weiterhin bis zu 2000 Euro Umsatz machen oder würde das einem Berufsverbot gleich kommen? Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
wagga
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Koelsch
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Re: Was kann bei dauernden Verlusten passieren?

#15

Beitrag von Koelsch »

So weit geht das Finanzamt nach meiner Erfahrung nicht, ich denke z.B. Antrag auf EU Rente würde denen reichen. Warte ab, die sagen Dir schon, was sie sehen möchten
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