Ich muß jetzt erstmals den Grusi-WBA abgeben.
Und habe erstmals begriffen, daß nur 30% meines Einkommens anrechnungsfrei sind. Aber auch nur bis maximal 50 % des regulären Regelbedarfes; also max. bis 251 €.
Als Zeitraum für die Berechnung nimmt das Sozialamt die letzten drei Monate.
Ausgerechnet in diesen Monaten war mein Einkommen (bin selbstständig) höher als in den ersten Monaten!
Also erste Lehre: Im nächsten Jahr die Geldeingänge so steuern, daß der größere Teil der Einnahmen in den ersten 9 Monaten kommt...
Was mir noch unklar ist: Welche meiner Betriebsausgaben werden als solche sicher anerkannt?
Mein Büro ist ein Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung. Also müßten doch alle anteiligen Kosten der Wohnung (Miete, Strom, Heizung, Telekommunikation, DSL, Carport !)) als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Aber ist das wirklich sicher?
Denn hier schreibt ein RA Nippel ;-) https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... rung-alter
"ggf. können Sie auch noch die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben absetzen, § 82 Abs. 2 S. 1 Nr 4 SGB XII"
Wieso "ggf"? Liegt die Entscheidung ob oder ob nicht in der (willkürlichen) Entscheidungsfreiheit des Sachbearbeites?
Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Guckst Du hier SGB12§ 82DV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Das Gute ist: im SGB12 wird die Selbständigkeit eher nach steuerlichen Gesichtspunkten beurteilt. Die willkürliche Angemessenheitsprüfung des JC wird hier nicht mehr angewendet. Allerdings werden auch nicht alle Angaben einfach durchgewunken. Plausibel sollte es schon sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Danke Euch beiden!
Das wäre ja wirklich eine Verbesserung gegenüber den JC-Zeiten!
Hoffentlich hält sich meine Grusi-SB auch daran.kleinchaos hat geschrieben: ↑So 26. Feb 2023, 21:58 Die willkürliche Angemessenheitsprüfung des JC wird hier nicht mehr angewendet.
Das wäre ja wirklich eine Verbesserung gegenüber den JC-Zeiten!
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Ich bin nicht besonders gut beim Verstehen von Juristendeutsch, deshalb frage ichEuch lieber nochmal:
Mein Sozialamt will die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
§ 4 (2) dieser Link sagt aber:
Auf 12 Monate gerechnet ist mein Monatseinkommen auch niedriger als auf die letzten drei Monate.Die Einkünfte sind für das Jahr zu berechnen, in dem der Bedarfszeitraum liegt (Berechnungsjahr).
Kann ich jetzt einfach die Unterlagen Einnahmen/Ausgaben für den WBA für 12 Monate einreichen und muß das SA dies akzeptieren?
Zweite, wahrscheinlich leicht zu beantwortende Frage:
Meine Rente zählt lt. "§ 1 Einkommen" in voller Höhe als Einkommen?
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Reich die 12 Monate ein, und ja Rente = Einkommen, zur Anrechnung guck mal hier https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... 300%20Euro.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Danke Koelsch!Koelsch hat geschrieben: ↑Do 16. Mär 2023, 06:47 zur Anrechnung guck mal hier https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... 300%20Euro.
Das mit dem Rentfreibetrag kannte ich noch gar nicht.
Leider nützt es mir nichts, da ich wg. langer Selbstständigkeit diese 33 Jahre Grundrentenzeiten nicht habe.
Um von dem Rentenfreibetrag zu profitieren, müssen Sie mindestens 33 Jahre so genannte Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto haben.