Aufgrund der fortlaufend weiter neu entstehenden Unterdeckung und der daraus folgenden Beeinträchtigung des Existenzminimums ist eine Abkürzung der Widerspruchsfrist auf eine Notfrist von 10 Tagen angezeigt, anstelle der üblichen drei Monate. Es ist dem Widerspruchsführer nicht zuzumuten, monatelang auf die Ablehnung des Widerspruchs zu warten.
Wenn das Jobcenter nicht innerhalb kurzer Zeit entscheidet, könnte man ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf den Weg bringen. Das Sozialgericht könnte das Jobcenter dann erst einmal zur vorläufigen Gewährung eines monatlich wiederkehrenden Mehrbedarfes verurteilen.
Mehrbedarf für Stromkosten
Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Ich befürchte, SG wird keine Eilbedürftigkeit sehen. Dazu ist der Betrag zu gering.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Er summiert sich aber Monat für Monat auf. Nach einem Jahr sind es schon 500 € oder noch mehr.
Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Bei der Eilbedürftigkeit kommts auf den Betrag/Monat an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Dafür reicht der Fehlbetrag nicht.
- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Ansparbeträge sind keine mehr vorhanden/aufgebraucht, da durch die Maskenpflicht während der Corona-Pandemie ......
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?