Heizkostenerhöhung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
OLDMEN55
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Heizkostenerhöhung

#1

Beitrag von OLDMEN55 »

Hallo wisssende Leute
Wenn was kommt, kommt noch mehr.
LB-Bezieherin hat Problem.
Die Nebenkostenabrechnung mit den Heizkosten hat sich aufgrund der Energiepreiserhöhung natürlich drastisch erhöht. Der Vermieter hat deswegen auch die Abschlagsumme für die Heizkosten angepasst, alles wurde eingereicht.
Die Adresse und Unterschrift des Vermieters wurden geschwärzt und daran stößt sich jetzt der SB.
Zitat: Bitte reichen sie das ungeschwärzte Mietanpassungsverlangen des Vermieters ein, das eingegangene ist beim Absender und Unterschrift nicht definierbar.

Ich dachte bisher darf man das schwärzen damit der SB sich nicht mit dem Vermieter in Verbindung setzen kann.
Lieg ich da falsch?
:1:
Gruss
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Koelsch
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Re: Heizkostenerhöhung

#2

Beitrag von Koelsch »

Nein, da liegst Du richtig. Kurzes Anschreiben an SB'chen, er möge die Rechtsgrundlage nennen, auf Grund derer er Personaldaten von Dritten verlangt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Heizkostenerhöhung

#3

Beitrag von marsupilami »

Abgesehen davon: wer außer dem Vermieter sollte denn NK-Abrechnung bzw. Abschlag-Erhöhung an den Mieter verschicken?
Und beim JC liegt doch Mietvertrag sicherlich vor - wg. angemessener Miete und so.
Also können die durchaus dort nachschauen - vielleicht haben sie Glück und dort im Mietvertrag ist noch nicht geschwärzt. :unschuld:
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Olivia
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Re: Heizkostenerhöhung

#4

Beitrag von Olivia »

Zur Not könnte man noch anbieten, die Nebenkostenabrechnung im Original zur Einsicht vorzuzeigen. Dazu müsste dann eine Vorladung ergehen. Jedoch ohne, dass sich das Jobcenter dann im Termin eine Kopie macht.
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Re: Heizkostenerhöhung

#5

Beitrag von OLDMEN55 »

Hallo Koelsch

Leistungsbezieherin hat Angst sich in die Brennnesseln zu setze.

Du wieder eine gute Hilfe, vielen Dank.

Noch eine Sache:
Der monatliche Lohn war bei 70 Euro. Jetzt bekam sie 70 Euro Weihnachtsgeld. Zufluss des Geldes von ca. 140 Euro war im Dezember 2022.
SB hat eine Überzahlung festgestellt in dem er 100 pauschal für das Einkommen und 70 Euro Weihnachtsgeld für Januar errechnet hat.
Der Widerspruch wurde abgelehnt.
Versteh ich nicht, weil die Lohnbescheinigung vom Januar dem SB vorliegt. :1:
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Re: Heizkostenerhöhung

#6

Beitrag von OLDMEN55 »

Hab ich zu spät gesehen.
Auch meinen Dank an Marsupilami und Olivia.

Ich denke mal ein Kontoauszug wird wohl auch gehen. Die Bankverbindung wird geschwärzt.
Aber heut zu tage gibt es Onlinebanking und man kann ja nur noch ausdrucken.
Gruss
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marsupilami
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Re: Heizkostenerhöhung

#7

Beitrag von marsupilami »

@OLDMEN55 schau mal in unsere "Anleitungen" rein.
viewforum.php?f=22

Ganz grob: Umsatzliste - .csv-Datei - erstellen lassen, die in Excel oder LibreOffice Calc importieren und dort "bearbeiten".
Oder in eine .pdf-Datei drucken lassen und diese dann in LibreOffice draw bearbeiten.

viewtopic.php?t=29402
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Re: Heizkostenerhöhung

#8

Beitrag von OLDMEN55 »

Die Kontoauszüge kommen Online als pdf.
Das Bearbeiten macht keine Probleme.

Trotzdem vielen Dank.
Gruss
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Re: Heizkostenerhöhung

#9

Beitrag von OLDMEN55 »

So, neues von der Front.
Die Antwort auf dem Schreiben vom SB-chen war schon geschrieben, da kam Post von der ARGE.
Die Heizkostenerhöhung und die Heizkostennachzahlung sind bewilligt. Die Nachzahlung ist schon auf dem Konto.
Dann braucht die Antwort wohl nicht mehr abgeschickt werden.

Vielen Dank für die Antworten und Mühen die ihr euch gemacht habt. :jumpi:
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Re: Heizkostenerhöhung

#10

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Heizkostenerhöhung

#11

Beitrag von marsupilami »

Dank für die Rückmeldung. :Daumenhoch:
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Re: Heizkostenerhöhung

#12

Beitrag von schimmy »

Ja perfekt 👍
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Re: Heizkostenerhöhung

#13

Beitrag von OLDMEN55 »

So, wieder Post von SB.
Er möchte unbedingt ungeschwärzte Mietanpassung.

Folgendes wäre meine Antwort:
Im Schreiben vom xx.xx.2023 möchten sie das ungeschwärzte Mietanpassungsverlangen meines Vermieters, weil die Anschrift und Unterschrift nicht definierbar sind. Bisher war es nie ein Problem da es Datenschutzrechtlichen Probleme ergibt. Es gibt keine Rechtsgrundlage Daten von Dritten zu verlangen, Adresse und Unterschrift vom Vermieter sind somit geschützt.
BfDI vom 28.06.2022: Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung des Namens der Vermieterin/des Vermieters besteht nicht, da dieser für die Leistungsbewilligung nicht erforderlich ist. Hierbei ist zu beachten, dass der Vermieter über die Verarbeitung seiner Daten in Kenntnis gesetzt werden muss.


Anfügen könnte man:
Einen Kontoauszug mit der Miete für April 2023 würde Abhilfe schaffen.

Ist die Antwort so Okay?
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Re: Heizkostenerhöhung

#14

Beitrag von Olivia »

Ich denke schon. Evtl. kannst Du (später noch) anbieten, den Original-MV zur Einsicht in einem noch zu bestimmenden Vorladungstermin vorzuzeigen.
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marsupilami
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Re: Heizkostenerhöhung

#15

Beitrag von marsupilami »

Die Quelle genau benennen, nicht nur einfach so zitieren.
Z.B. JC, also hauseigene Quelle,
Arbeitshilfe SGB II Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte
Seite 15, unten, Mietvertrag.
https://harald-thome.de/files/pdf/redak ... 8.2021.pdf

Also:
Im Schreiben vom xx.xx.2023 möchten sie das ungeschwärzte Mietanpassungsverlangen meines Vermieters, weil die Anschrift und Unterschrift nicht definierbar sind. Bisher war es nie ein Problem da es Datenschutzrechtlichen Probleme ergibt. Es gibt keine Rechtsgrundlage Daten von Dritten zu verlangen, Adresse und Unterschrift vom Vermieter sind somit geschützt.
BfDI vom 28.06.2022: Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung des Namens der Vermieterin/des Vermieters besteht nicht, da dieser für die Leistungsbewilligung nicht erforderlich ist. Hierbei ist zu beachten, dass der Vermieter über die Verarbeitung seiner Daten in Kenntnis gesetzt werden muss.
Quelle: Arbeitshilfe SGB II Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte
Seite 15, unten, Mietvertrag.
keine Verlinkung, die können und sollen ihre Arbeitshilfen via Intra-Net aufrufen.
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Re: Heizkostenerhöhung

#16

Beitrag von HarzerUrvieh »

OLDMEN55 hat geschrieben: Di 18. Apr 2023, 11:27 ... Hierbei ist zu beachten, dass der Vermieter über die Verarbeitung seiner Daten in Kenntnis gesetzt werden muss. ...
Das würde ich noch erweitern um:
"Setze ich den Vermieter über die Verarbeitung seiner Daten in Kenntnis, gebe ich damit meinen Leistungsbezug preis."

Eventuell drohender Verlust der Wohnung, schlechtes Verhältnis zum Vermieter, definitiv eine Demütigung usw.
Da fällt dem Forum sicher noch mehr zu ein...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Heizkostenerhöhung

#17

Beitrag von marsupilami »

Gute Gedanken, aber nicht alles auf einmal.
Evtl. braucht man für eine oder gar 2 weitere Runden noch Munition.

Da mal durchackern:
https://www.beispielklagen.de/IFG062.html
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Re: Heizkostenerhöhung

#18

Beitrag von OLDMEN55 »

Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen und den Rücken gestärkt. :Daumen:
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Re: Heizkostenerhöhung

#19

Beitrag von OLDMEN55 »

Hier die Antwort von SB:
_______________________________________________________________________________________________________________________
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält oder diese zu erstatten hat, alle Tatsachen anzugeben, die für die
Leistung erheblich sind. Auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers hat er der Erteilung der erforderlichen
Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Weiter hat er Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen
Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Sofern sich in den Verhältnissen
die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben
worden sind, Änderungen ergeben, hat der Leistungsberechtigte dies unverzüglich mitzuteilen.
Der Leistungsberechtigte kann vom Leistungsträger aber nicht gezwungen werden, den zuvor genannten Aufforderungen nachzukommen.
Entsprechende fehlende Mitwirkung kann dann nur im Rahmen von § 66 Folgen fehlender Mitwirkung sein.

Wenn Sie in der genannten Rechtsquelle Ihre Stellungnahme dazu abgeben und diese zitieren, dann unterstelle
ich, dass die Quelle rechtlich seriös ist.
Demnach wird eine weiteren ungeschwärzte Mietbescheinigung nicht mehr verlangt.

Dieses befreit aber nicht von Anforderungen und Einreichung von ungeschwärzte Unterlagen in der Zukunft.

_______________________________________________________________________________________________________________________

Nun die Frage: Was hat das nun für eine Bedeutung für LB?
Gruss
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Re: Heizkostenerhöhung

#20

Beitrag von marsupilami »

Das frage ich mich auch. :kristall_defekt:

Ich vermute mal, relevant ist
OLDMEN55 hat geschrieben: Mi 17. Mai 2023, 13:51 Demnach wird eine weiteren ungeschwärzte Mietbescheinigung nicht mehr verlangt.
Wobei es ja nicht um ungeschwärzte Mietbescheinigung geht, sondern um Mieterhöhung.

Und:
OLDMEN55 hat geschrieben: Mi 17. Mai 2023, 13:51 Dieses befreit aber nicht von Anforderungen und Einreichung von ungeschwärzte Unterlagen in der Zukunft.
Hätte er sich schenken können, denn jedesmal, wenn JC ungeschwärzte Unterlagen verlangt, einfach prüfen, ob in dem Falle berechtigt oder nicht und dann entsprechend antworten.

Man könnte vielleicht antworten - um sicher zu gehen:
SgDuH,
darf ich Ihrem ausführlichen Schreiben vom [Datum] entnehmen, dass Sie nicht mehr auf einer ungeschwärzten Mieterhöhungsforderung des Vermieters bestehen?

oder so ungefähr.
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Re: Heizkostenerhöhung

#21

Beitrag von OLDMEN55 »

Exakt erfasst.

Ich kann nur vermuten, dass er auf eine ungeschwärzte Mieterhöhungsforderung verzichtet.
Wir wissen nicht was er mit dem Schreiben meint.

Sollte man ihn anbieten eine ungeschwärzte Mieterhöhungsforderung vorzuzeigen?


Nur mal so:
Macht da jeder SB sein eigenes Ding, oder was soll man davon halten!
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Re: Heizkostenerhöhung

#22

Beitrag von marsupilami »

OLDMEN55 hat geschrieben: Mi 17. Mai 2023, 15:00 Sollte man ihn anbieten eine ungeschwärzte Mieterhöhungsforderung vorzuzeigen?
Warum?

Entweder er hat im diesem ominösen Schreiben verzichtet oder eben nicht.

Ich denke: nachfragen, schriftlich, ungefähr so wie ich schon formuliert hatte.
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Re: Heizkostenerhöhung

#23

Beitrag von marsupilami »

OLDMEN55 hat geschrieben: Mi 17. Mai 2023, 15:00 Sollte man ihn anbieten eine ungeschwärzte Mieterhöhungsforderung vorzuzeigen?
Warum?

Entweder er hat im diesem ominösen Schreiben verzichtet oder eben nicht.

Ich denke: nachfragen, schriftlich, ungefähr so wie ich schon formuliert hatte.
OLDMEN55 hat geschrieben: Mi 17. Mai 2023, 15:00 Macht da jeder SB sein eigenes Ding, oder was soll man davon halten!
Überall fehlen Fachleute.
Vermutlich auch in den Jobcentern. :unschuld:
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Re: Heizkostenerhöhung

#24

Beitrag von OLDMEN55 »

Mal ne Frage:
Wie lange darf der SB mit einer Antwort warten?

Da waren noch ein paar ungeklärte Sachen wie zurückgefordertes Weihnachtsgeld, einbehaltene Heizkosten usw.

Wie es so aussieht hatte der SB eine Antwortzeit von 4 Wochen die nun überschritten sind.

Man hört nichts mehr.
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Re: Heizkostenerhöhung

#25

Beitrag von Koelsch »

Eine 4-Wochenfrist ist mir unbekannt. Frag mal nach
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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