Möchte freiwillig ein Praktium machen - wie taktisch vorgehen

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Antworten
petermaier
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: Do 13. Feb 2020, 08:50

Möchte freiwillig ein Praktium machen - wie taktisch vorgehen

#1

Beitrag von petermaier »

Hallo Leute,

Wir kriegen Bürgergeld, meine Frau hat einen Midijob, und ich bin zwar freiberuflich tätig hab aber ganz wenig Einnahmen und würde gerne freiwillig ein Praktium machen in einer KfZ-Werkstatt. Ich komme zwar aus dem IT-Bereich, aber die Computer und Bildschirm arbeit kann ich nicht mehr richtig machen. Auf keinen Fall mehr angestellt auch nicht Teilzeit, nur noch so ein bischen freiberuflich "ohne Druck"...Ich krieg sonst Kopfschmerzen von zuviel Bildschirmarbeit, vorallem wenn ich mit Zeitdruck arbeiten muß.

Zwar hab ich in der Famlie genug zu tun, weil ich Hausarbeit und Kinderbetreuung übernehme, aber ich würde schon gerne noch was sinnvolles machen und was lernen.

Ich würde gerne ein Praktikum in einer Kfz-Werkstatt machen, bastele sowieso gerne in der Werkstatt, am Auto mach ich bereits einiges selber und kenne durchaus etliche Zusammenhänge, zwar eher theoretisch, aber die Praxis würde ich gerne lernen.

Klar werde ich dort nicht mehr Vollzeit arbeiten können, der Kfz Bereich ist auch viel körperliche Arbeit und ich bin ja auch schon 49, aber selbst wenn dort nur ein Mini-Job rausspringt, würde ich den annehmen. (auch wenn ich vom JC was abgezogen kriege), weil mir das glaub ich Freunde machen würde.

Meine Fragen:
1) Zahlt das JC Firmen was, wenn sie JC - Praktikanten aufnehmen ? Schließlich benötigen die ja am Anfang Betreuung und können noch nicht viel leisten, das sind ja keine 20jährigen Azubis...Heißt das nicht "Bildung und Teilhabe" oder so ähnlich, auch beim Arbeiten ?

2) Wenn ja, such ich mir erst selber eine Kfz-Werkstatt, die mich nehmen würde, und spreche DANN mit meinem Fallmanager ?
oder spreche ich erst mit meinem Fallmanager, ob das JC der Kfz-Werkstatt was zahlt, und suche DANN die Werkstatt ?

So könnte ich halt gleich die Kfz-Werkstatt besser überzeugen, wenn die wissen, das ich ein "Betreuungsgeld" einbringe...

3) Wie spreche ich das mit meinem Fallmanager an ? Ich habe wirklich ein sehr gutes Verhältnis zu ihm, aber mein genaues Vorgehen ist mir noch nicht ganz klar. Im Idealfall, wenn es mit mir in der Werkstatt gut läuft, könnte ich vielleicht auch eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren, aber ich hoffe, daß dann das JC unsere Finanzierung weiter übernimmt (meinetwegen abzüglich einer Ausbildungvergütung).
Soll ich das gleich erwähnen, oder eher sagen ich will ein Praktikum machen ?

Besten Dank schonmal im Vorraus für eure Tipps
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Möchte freiwillig ein Praktium machen - wie taktisch vorgehen

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich hab da herzlich wenig Ahnung. Aber mit dem Bürgergeld soll doch solche Fort- oder Weiterbildung besonders gefördert werden. Da gibt's doch dann angeblich sogar für Dich was zusätzliches Geld. Mein Vorschlag wäre, es offen mit dem Fallmanager zu besprechen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Möchte freiwillig ein Praktium machen - wie taktisch vorgehen

#3

Beitrag von marsupilami »

Was spricht dagegen parallel zum Gespräch mit dem SB beim JC schon mal die eine oder andere Werkstätte aufzusuchen und den Chef dort anzusprechen, was Dir so vorschwebt?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Möchte freiwillig ein Praktium machen - wie taktisch vorgehen

#4

Beitrag von kleinchaos »

Gott sei Dank sind die Zeiten der irrsinnig langen unbezahlten Praktika, teilweise bis zu 1 Jahr, vorbei.
1 oder 2 Tage Probearbeiten ist noch drin für umme, mehr nicht. Alles andere muss bezahlt werden. Bei Praktika am Anfang sicher etwas weniger, wenn du als totaler Newbie dort anfängst, aber im Lauf der Zeit wird der Lern- und Anleitungsteil sicher geringer, sodass du auch mehr Geld erhältst.

Für Praktika gibt das JC auch ab Juli keine Zuschüsse für den Betrieb. Du erhältst weiter deinen Regelsatz unter Anrechnung des Lohnes.
Soweit bekannt, bleibt die Förderung nach § 16i SGB2 kommst du vermutlich nicht in Frage.

Weiterbildung kann man machen, ab Juli sollte da einiges möglich sein. Auch ein neuer Beruf sollte machbar sein. Aber dann wohl nur mit richtiger Ausbildung. Wenn du gesundheitliche Probleme hast, kannst du auch bei der RV wegen Reha nachfragen. Oder bei der Arbeitsagentur Reha beantragen. Aber auch die werden auf eine berufliche Anpassung orientieren oder komplett umschulen. Bei KfZ zB wäre das eine betriebliche Ausbildung mit Lehrlingsentgelt und Berufsschule.
Aber vor dem Lernen steht bei den Leistungsträgern die medizinische Beurteilung und vor allem die arbeitsmedizinische Einschätzung.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Maßnahmen, EEJobs Eingliederungsvereinbarungen“