EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Wo von das JC "ausgeht" kann/muss aber per Gericht entschieden werden!
Ich gehe davon aus, dass bzgl. "Anzahl der Gerwerbe" das Handelsrecht gilt. Und demnach betreibt TobPab ein Gewerbe!
Wie hahnebüchen wäre es sonst, wenn man z.B. dem Elektroinstallateur unterstellt:
Steckdose verkaufen = Handel,
Steckdose liefern = Transportunternehmen,
Steckdose montieren = handwerkliche Dienstleistung,
Steckdose anschließen = zulassungspflichtiges Handwerk,
Das ergibt bereits 4 Gewerbe...
Was genau steht denn in der Gwerbeanmeldung? Sind dort mehrere "Gewerbe/Tätigkeiten" eingetragen? Wenn ja, dann könnte man dies auch ändern und nur eine "Tätigkeit" dort eintragen. Was man dann tatsächlich ausführt, interessiert doch (wenn nicht zulassungspflichtig usw.) niemanden.
Ich gehe davon aus, dass bzgl. "Anzahl der Gerwerbe" das Handelsrecht gilt. Und demnach betreibt TobPab ein Gewerbe!
Wie hahnebüchen wäre es sonst, wenn man z.B. dem Elektroinstallateur unterstellt:
Steckdose verkaufen = Handel,
Steckdose liefern = Transportunternehmen,
Steckdose montieren = handwerkliche Dienstleistung,
Steckdose anschließen = zulassungspflichtiges Handwerk,
Das ergibt bereits 4 Gewerbe...
Was genau steht denn in der Gwerbeanmeldung? Sind dort mehrere "Gewerbe/Tätigkeiten" eingetragen? Wenn ja, dann könnte man dies auch ändern und nur eine "Tätigkeit" dort eintragen. Was man dann tatsächlich ausführt, interessiert doch (wenn nicht zulassungspflichtig usw.) niemanden.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- kleinchaos
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Seinen Ursprung hat diese getrennte Betrachtung der gewerblichen Tätigkeit in der modernen Betriebswirtschaftslehre. Man betrachtet zB in einem Autohaus die einzelnen Abteilungen als Profit-Center. Jedes erwirtschaftet entweder Gewinn oder Verlust. Lager, Werkstatt, Teileverkauf, Büro, Autoverkauf. Intern macht das sicher Sinn, wenn man wissen will, wie effektiv eine Abteilung arbeitet. Aber für JC und FA ist das außen vor. Da zählt das Gesamtergebnis
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Gibt es nicht auch Gemischtgewerbe, d.h. beispielsweise einen Handelsbetrieb mit Gemischtwaren oder einen Dienstleistungsbetrieb mit verschiedenen Dienstleitungen, oder beides zusammen?
- kleinchaos
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Ich müsste nachfragen. Aber bei einem Zeitungsladen, der auch Lotto anbietet, Paketshop und Schlüsseldienst, Passfotos macht, da dürfte wohl jedes für sich betrachtet werden dürfen. Da hat ja das eine nix mit dem anderen zu tun.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Letzte Gewerbeerweiterung von 21:HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Do 23. Mär 2023, 09:34 Wo von das JC "ausgeht" kann/muss aber per Gericht entschieden werden!
Ich gehe davon aus, dass bzgl. "Anzahl der Gerwerbe" das Handelsrecht gilt. Und demnach betreibt TobPab ein Gewerbe!
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Steckdose liefern = Transportunternehmen,
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Das ergibt bereits 4 Gewerbe...
Was genau steht denn in der Gwerbeanmeldung? Sind dort mehrere "Gewerbe/Tätigkeiten" eingetragen? Wenn ja, dann könnte man dies auch ändern und nur eine "Tätigkeit" dort eintragen. Was man dann tatsächlich ausführt, interessiert doch (wenn nicht zulassungspflichtig usw.) niemanden.
Neu ausgeübte Tätigkeit: Einzelhandel mit regionalen Lebensmitteln und Waren; Einzelhandel mit Eis und Getränken (to go).
Weiter ausgeübte Tätigkeit: Herstellung und Verkauf von Honig aus eigener Imkerei, Verkauf von zugekauftem Honig. Kontrolltätigkeit Biologischer Landbau, inkl. Verbänden
Definition freier Beruf: (Einkommenssteuergesetz) "...selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit"
Als ganz praktisches Problem der Herangehensweise vom SB zeigt sich m.M.n. dass so beim ALG II immer ein niedriger Bedarf rauskommen würde als beim Wohngeld. Die Wohngeldstelle übernimmt ja ohne weiteres meine Angaben. Das Jobcenter kürzt einfach. Damit kann ja nie ein sachlicher Vergleich erreicht werden.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Wohngeld wird übrigens auf das ALG II angerechnet, bzw. schliesst sich eigentlich gegenseitig aus.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Ja - nur braucht Wohngeld zur Zeit "ewig". Hatte dann mit meinem SB vom Jobcenter am Telefon besprochen, dass ich zur Überbrückung noch einmal ALG II beantrage. Das es dann auf einmal so läuft, wie's aktuell läuft..
Ist ja das ärgerliche - ich würde wahrscheinlich mit er zu erwartenden Summe bei Wohngeld hinkommen. Auch wenn's nicht einfach ist. Aber weil durch die kreative Art Einkommen zu finden, der ALG Satz nur halb so hoch wie der bei Wohngeldbezug, geht nix.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Hoffentlich kannst Du das ALG II behalten, wenn das Wohngeld nachgezahlt wird. Nicht, dass die Nachzahlung auf das ALG II angerechnet wird.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Laut dem Sachbearbeiter wird ALG II und Wohngeld miteinander verrechnet. Finde ich an sich nicht so schlimm. Wäre höchstens hinsichtlich der Krankenkassenbeiträge interessant.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Wenn ALG Anspruch, dann wird KV übernommen. Wenn kein Anspruch besteht evtl. Anspruch auf Zuschuss zu den LV Beiträgen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Zur Frage "Freiberuflichkeit": Wenn auch gewerbliche Tätigkeit, dann gilt alles als "gewerblich" (sog. "Abfärbetheorie").
Überwiegend ergänzt sich das ja: Den Honig verkauft er sicherlich neben den ToGo-Getränken
Überwiegend ergänzt sich das ja: Den Honig verkauft er sicherlich neben den ToGo-Getränken
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Kurzer Zwischenstand: Überprüfungsantrag ist raus.
Bereite grad Eilklage vor (hab keinen Anwalt der so schnell tätig werden kann, muss also selber).. Nur das ich das nicht verwechsel: Die heißt im Gerichtsdeutsch: "Antrag auf einstweiligen Rechtschutz" oder?
Weiß jemand was zu den Laufzeiten? Redet man da von schnell im Sinne von "Wochen" oder kann man sogar von "Tagen" reden? Nur das ich weiß was ich meinem Vermieter sagen kann.
Bereite grad Eilklage vor (hab keinen Anwalt der so schnell tätig werden kann, muss also selber).. Nur das ich das nicht verwechsel: Die heißt im Gerichtsdeutsch: "Antrag auf einstweiligen Rechtschutz" oder?
Weiß jemand was zu den Laufzeiten? Redet man da von schnell im Sinne von "Wochen" oder kann man sogar von "Tagen" reden? Nur das ich weiß was ich meinem Vermieter sagen kann.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Einstweiliger Rechtsschutz ist richtig, deshalb endet das Aktenzeichen auch auf ER.
Dauer, extrem unterschiedlich. Mein Rekord: Eilantrag in der Rechtsantragsstelle gestellt. Die versprach, ihn sofort dem Richter vorzulegen. Als ich 45 Minuten später wieder zu Hause war, lag der Beschluss in meinem Faxgerät.
Dauer, extrem unterschiedlich. Mein Rekord: Eilantrag in der Rechtsantragsstelle gestellt. Die versprach, ihn sofort dem Richter vorzulegen. Als ich 45 Minuten später wieder zu Hause war, lag der Beschluss in meinem Faxgerät.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Hm - 45min wäre ja traumhaft ;)
Macht das einen Unterschied ob ich die Rechtsantragsstelle besuche oder per Fax sende?
Macht das einen Unterschied ob ich die Rechtsantragsstelle besuche oder per Fax sende?
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Schwer zu sagen. Ich bin seinerzeit hingefahren, weil die Aktion des JC völlig hirnrissig war und das sah die nette Dame in der Antragsstelle auch sofort.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Noch eine Ergänzung meinerseits zu dem Thema "Freiberuflichkeit": Gefunden bei der IHK Magdeburg: https://www.ihk.de/magdeburg/recht/gewe ... uf-1717318
Sachverständiger: gewerblich tätig, wenn der Gutachter bei seiner Tätigkeit an seine Marktkenntnisse oder an seine gewerblichen oder handwerklichen Erfahrung anknüpft oder wenn kommerzielle Gesichtspunkte in den Vordergrund treten. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn der Gutachter auf der Grundlage von Disziplinen, die an Hochschulen gelehrt werden, und nach sachlichen und objektiven Gesichtspunkten eine qualifizierte Tätigkeit ausübt, die der Lösung schwieriger Streitfragen dient.
Markierte ist bei mir der Fall.
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Also gute Argumente gegen die Freiberuflichkeit.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Kurze Frage zu den Unterlagen die ich dem Gericht mitschicke:
Kann ich da gleich eine EKS mitschicken, die auf aktuelle Entwicklungen Rücksicht nimmt (also geringeres Einkommen ausweist, als ursprünglich angegeben) oder ist das eher schlecht, weil ich damit Informationen ins Spiel bringe, die das Jobcenter noch nicht gehabt hat?
Kann ich da gleich eine EKS mitschicken, die auf aktuelle Entwicklungen Rücksicht nimmt (also geringeres Einkommen ausweist, als ursprünglich angegeben) oder ist das eher schlecht, weil ich damit Informationen ins Spiel bringe, die das Jobcenter noch nicht gehabt hat?
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Bezieh Dich auf Sachen, die dem JC vorliegen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Ok.
Ich hab mal eine erste Formulierung der Klage verfasst. Mag mal jemand drüberschauen und Rückmeldung geben, ob das so geht?
Ich hab mal eine erste Formulierung der Klage verfasst. Mag mal jemand drüberschauen und Rückmeldung geben, ob das so geht?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Für mich liest sich das gut.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Super - danke für die rasche Antwort.
Dann geht das nach der "Reinschrift" morgen früh per Fax raus.
Dann geht das nach der "Reinschrift" morgen früh per Fax raus.
- kleinchaos
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Ja liest sich gut.
Nochmal zur Gewerbeanmeldung: Man kann in einer (1) Gewebeanmeldung durchaus sehr verschiedene Tätigkeitsfelder angeben. Spart eine Nachmeldung bzw Ergänzung, falls einem irgendwann was neues einfällt. Also zB Messebau, bauliche Nebenleistungen, Taxifahren, Herstellung von Kunstobjekten etc. In diesem Beispiel wäre wirklich für jede Tätigkeit eine eigene EKS abzugeben.
Nochmal zur Gewerbeanmeldung: Man kann in einer (1) Gewebeanmeldung durchaus sehr verschiedene Tätigkeitsfelder angeben. Spart eine Nachmeldung bzw Ergänzung, falls einem irgendwann was neues einfällt. Also zB Messebau, bauliche Nebenleistungen, Taxifahren, Herstellung von Kunstobjekten etc. In diesem Beispiel wäre wirklich für jede Tätigkeit eine eigene EKS abzugeben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Wobei mir aber die vom JC herangezogene Rechtsgrundlage nicht bekannt ist. Man kann und sollte durchaus argumentieren, es handelt sich um ein Gewerbe laut Gewerbe- und Steuerrecht. Wo ist die Abgrenzung geregelt? Messebau und bauliche Nebenleistungen ein Gewerbe, Taxi und Kunst aber zwei weitere Gewerbe? Wo ist das geregelt?kleinchaos hat geschrieben: ↑Do 23. Mär 2023, 22:50 Also zB Messebau, bauliche Nebenleistungen, Taxifahren, Herstellung von Kunstobjekten etc. In diesem Beispiel wäre wirklich für jede Tätigkeit eine eigene EKS abzugeben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?
Schon im Steuerrecht stehts.
Und bei Haufe gefunden: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprec ... 29882.html
Und bei Haufe gefunden: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprec ... 29882.html
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