Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Camilla
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Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#1

Beitrag von Camilla »

Hallo zusammen
also wie ihr bereits wisst wohne ich in einem  möblierten 1 Zimmer Apartment. letzte Woche hat mir der Vermieter folgende "herzzereissende" Mail geschickt:"die Pandemie hat uns ganz schön durch geschüttelt, und wir haben viel Umsatz verloren. Deshalb kann ich nicht anders und muss die Wohnung in der Sie wohnen verkaufen. Vielleicht wollen Sie die Wohnung selbst kaufen ?
Statt Miete zu zahlen würden Sie an die finanzieren Bank zahlen. Ich denke es ist fair Sie als erste darüber zu informieren. Aber es geht nicht anders, schlicht und ergreifend brauche ich das Geld" 
Ich habe erstmal im Quadrat :kotz:!! Der hat bestimmt über 30 verschiedene Wohnungen, die er vermietet besitzt  Villen in und Ausland , Boot, etc. Egal wie dem auch sei, das ist halt der Typ trotz viel Kohle und Besitz rumheulen...

Es werden bereits schon nächste Woche  Interessenten die Wohnung angucken.
Hat mich zwecks Besichtigungstermin angeschrieben.

So und nun passiert auch noch das:
Heute nachmittag habe ich festgestellt, dass Teile der Außenfassade auf meinem Balkonboden liegen! :grimmig:
(Bilder anbei)
Schon Ende 2021 hatte ich den Vermieter angeschrieben dass es in der aussenwand risse gibt und somit auch Feuchtigkeit nach innen kommt. Beraterin des mieterbund meinte damals zu mir das soll ich dem Vermieter melden was ich auch getan hatte inklusive Bilder und er daraufhin mit der Hausverwaltung in Kontakt getreten ist und diese einen Dachdecker bzw einen Maler dann beauftragt haben sich den Schaden anzugucken. das war 2021 und auch 2022 aber es ist nichts passiert. Schaden wurde "begutachtet", aber nix weiteres passiert.
Dem Vermieter teilte ich das mit und dass er den Mangel beheben sollte.
Als ich mit mietminderung kam war seine schriftliche Antwort " erinnern Sie sich bitte in dem Kontext das Ihre Miete 745 € ist laut Mietvertrag, und ich Ihnen aus Kulanz, corona bedingt nur 680 € pauschal berechne."

Beide, sowohl Hausverwaltung als auch Vermieter selbst sind Schnarchnasen, gelinde ausgedrückt - sie verwiesen auf" Wie alle Handwerker sind auch diese Landunter"

Was würdet ihr jetzt machen?

Danke für eure Statements.

P. S. Beim mieterbund /mieterverein bin ich nicht mehr!
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marsupilami
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#2

Beitrag von marsupilami »

Wenn der verkauft, muss der neue Eigentümer erstmal den Mietvertrag übernehmen.
https://ratgeber.immowelt.de/a/eigentue ... ieter.html
https://www.arag.de/rechtsschutzversich ... nden%20ist.


Außerdem:
Wann ist die Eigenbedarfskündigung nach Eigentümerwechsel erlaubt?
Wenn der Neueigentümer die Wohnung für sich selbst, Familien- beziehungsweise Haushaltsangehörige oder Pflegepersonal benötigt, ist eine Eigenbedarfskündigung zulässig. Die Eigenbedarfskündigung ist aber nur dann wirksam, wenn sie inhaltlich ganz konkret und nachvollziehbar begründet ist. Es gelten hier die regulären Kündigungsfristen des Mietrechts.
https://www.allrecht.de/alles-was-recht ... er-mieter/

Achte auf die Fristen für eine Kündigung (durch den Vermieter)
https://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html


Corona hin oder her:
Es besteht mind. Gesundheitsgefährdung durch herabfallende Fassadenteile, der Balkon ist deshalb nicht nutzbar, daher ist Mietminderung angesagt, bis der Schaden gründlich behoben ist und keine Gefahr mehr besteht.
https://www.mietrecht.com/mietminderung-balkon/
https://tinyurl.com/2ffobore
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Koelsch
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#3

Beitrag von Koelsch »

....und ich würde, falls möglich, den Balkon nicht sauber machen. Die Kaufinteressenten sollen den Schaden doch hautnah sehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#4

Beitrag von kleinchaos »

Bei Besichtigungen dezent den Blick der Interessenten nach oben lenken ...

Lass dir vom Vermieter eine Pauschale für jede Besichtigung zahlen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#5

Beitrag von Olivia »

Und der Schaden mindert den Verkaufspreis.
Camilla
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#6

Beitrag von Camilla »

Hallo zusammen, heute morgen habe folgende Mail von dem A... im Postfach erhalten. Ich hatte ihm das geschildert und die Bilder geschickt. Das seine Antwort :

"ja das sind die üblichen Katastrophen im Alltag.

Wir haben das an die Hausverwaltung weiter geleitet,
denn in diesem Fall sind mir die Hände gebunden,
es ist Sache der Hausverwaltung sich darum zu kümmern und die Massnahme auch aus dem Gemeinschaftstopf zu bezahlen.

Wie auch immer - ich würde gerne am Montag um 1800
und um 1830 Uhr eine Besichtigung vornehmen.
Viellicht ist die Wohnung dann schon verkauft, sind zwei
Investoren, Ihren Mietvertrag belastet der Verkauf ja nicht. "

Ich möchte unbedingt nun ein Schreiben aufsetzen dass ich die Miete kürzen möchte um, wisst Ihr um wieviel? Und wie am besten formulieren?

Aus dem link ist das nicht ersichtlich wieviel ich kürzen könnte. Rechtschutz und ähnliches habe ich nicht. Gibt es da ne andere Möglichkeit?
Ich schätze denn so ein, dass der dann mir kurzfristig einfach kündigt, im übrigen ist die Kündigungsfrist 1 Monat auf Monatsende.

An dem besagten Tag bin ich nicht da.
Der Vermieter fühlt sich null verantwortlich für das ganze und schiebt das der HV zu. Aber es betrifft ihn ja auch denn es gab und gibt in der Wohnung auch Feuchtigkeitsflecken. Die dumme HV damals meinte dass der Schaden drin erst reguliert werden könne wenn es von außen repariert wird. Meines Erachtens bullshit. Aber nun habe ja ICH den Salat mit dem Käse auf dem Balkon.
Olivia
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#7

Beitrag von Olivia »

Nur zu Deiner Info: die Mietminderung musst Du nahtlos ans Jobcenter abliefern. Das Jobcenter wird Dir dann nur die geminderte Miete erstatten.

Für die Mitteilung der Mietminderung an das Jobcenter nutzt Du die Anlage VÄM. Du musst einen Kontoauszug beilegen, der die Überweisung der geminderten Miete nachweist. Du musst auch die Schreiben an den Vermieter nachweisen, warum und für die lange Du die Miete minderst.
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marsupilami
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#8

Beitrag von marsupilami »

In diesem Link
https://www.mietrecht.com/mietminderung-balkon/

den ich weiter oben schon mal eingestellt hatte, gibt es ein Muschter zum download.
Muss man/vrau halt bischen scrollen.

Außerdem ist dort auch zu einer Mietminderungstabelle verlinkt, wo man/vrau ablesen kann, um wie viel gemindert werden kann.


Ich würd' trotz Olivia's - richtigem - Hinweis ein Schreiben einer Mietminderung aufsetzen.
Begründung: Gesundheitsgefährdung durch herabfallende Fassadenteile - das ist auch die Begründung für die Mietminderung.
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Olivia
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#9

Beitrag von Olivia »

Jedoch Vorsicht bei der Höhe der Mietminderung. Ich kann auf dem Foto nur einige Abplatzungen erkennen, die bestenfalls optisch störend sind. Worin da gleich eine Gesundheitsgefährdung liegen soll, erschliesst sich mir nicht. Es sei denn, die Abplatzungen sind aus Asbest.

Einer Mietminderung zwingend vorangehen muss eine nachweissichere Aufforderung mit angemessener Fristsetzung und ggf. Nachfrist an den Eigentümer, den Schaden in angemessen langer Frist zu beheben. Ansonsten liefert man eine Steilvorlage für die Kündigung des Mietvertrages, auch und sogar für den künftigen Erwerber, wenn sich eine unberechtigte Mietminderung mit der Zeit aufsummiert.
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Fr 24. Mär 2023, 14:16 Jedoch Vorsicht bei der Höhe der Mietminderung. Ich kann auf dem Foto nur einige Abplatzungen erkennen, die bestenfalls optisch störend sind. Worin da gleich eine Gesundheitsgefährdung liegen soll, erschliesst sich mir nicht. Es sei denn, die Abplatzungen sind aus Asbest.
...
Beim Basketball-Spiel gilt jede Berührung als foul...

Will sagen, wenn Dir so eine Abplatzung auf den Kopf fällt tut das Aua. Das Gefährdungspotential ist vorhanden und nachweisbar.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#11

Beitrag von Olivia »

:aufgemerkt: Die Abplatzungen sind ja nun schon bereits runtergefallen. Und von denen geht jetzt keine Gefahr mehr aus...
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marsupilami
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#12

Beitrag von marsupilami »

Aber da könnte noch mehr kommen.
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Olivia
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#13

Beitrag von Olivia »

OT: Auch woanders bröckelt der Beton
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... ffd72250b4
Wolf20
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#14

Beitrag von Wolf20 »

Camilla hat geschrieben: Fr 24. Mär 2023, 11:02 Ich schätze denn so ein, dass der dann mir kurzfristig einfach kündigt, im übrigen ist die Kündigungsfrist 1 Monat auf Monatsende.
Diese 1-Monats-Frist dürfte nur dann gelten, wenn du kündigen willst. Du hast doch einen unbefristeten Mietvertrag, oder?

Hier mal was vom Mieterbund zu dem Thema:
"[...]
Ist im Vertrag für den Mieter eine einmonatige oder sogar vierzehntägige Kündigungsfrist vereinbart, kann der Mieter mit dieser kurzen Frist kündigen. Umgekehrt gilt das aber nicht. Der Vermieter muss die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten, sie können per Mietvertrag nicht zu seinen Gunsten verkürzt werden."
Quelle: https://www.mieterbund.de/index.php?id=466


Der jetzige VM kann dich somit nicht binnen 1 Monat so ohne weiteres vor die Tür setzen. Je nach Dauer deines Mietverhältnises beträgt die Kündigungsfrist für deinen VM mindestens 3 Monate (Achtung: bei befristeten Mietverträgen möglicherweise doch wieder kürzer).
Zudem er ja auch einen Grund bräuchte. Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) dürfte für den jetzigen Eigentümer schwierig werden, wenn der massig Immobilien hat. Natürlich nicht ganz ausgeschlossen, aber eben schwieriger.
Eine mir bekannte Ausnahme wäre allerdings § 573a BGB - Erleichterte Kündigung des Vermieters

Wie schon andere hier geschrieben haben, wäre ich mit einer Mietminderung vorsichtig. Machst du hierbei einen Fehler, wäre recht schnell ein Grund da, dass der alte Eigentümer dich kündigen kann (ggf. sogar fristlos). Doch hier kann er dich frühstens dann rausschmeissen, wenn du mindestens 2 Monatsmieten im Verzug bist. Unzulässige Mietminderungen können dazu führen, wenn die Beträge der Mietminderungen in Summe dann irgendwann 2 Monatsmieten betragen. (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Ich hatte selber mal bei einem ehemaligen Mietverhältnis mit dem Thema so ähnlich zu tun. Umbaumaßnahmen am Haus, aufgerissene und somit nicht nutzbare Terrasse, ständig Baustaub in der Wohnung und VM nicht gesprächsbereit. Es kam zum Streit und er wollte mir daraufhin kündigen und hat es mit fadenscheinigen und erfundenen Gründen versucht. Damals hatte ich mich vom Mieterverein deswegen beraten lassen, daher ist mir dieses Thema nicht ganz unbekannt und das ist das, was ich davon noch weiß.

Wichtig: Es muss aber nicht 100%ig stimmen, was ich geschrieben habe, ich bin ja kein Jurist.
Ich hatte damals auch keinen Rechtschutz und bin für diese Beratung in unseren regionalen Mieterverein eingetreten. Hatte damals bei uns 60 EUR im Jahr gekostet (ist glaube ich je nach Region unterschiedlich hoch und auch schon ein paar Jahre her), das ging dann noch. Eine Beratung inkl. des Schreibens an den VM bei einem normalen Anwalt wäre vermutlich um einiges teurer geworden.
Camilla
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#15

Beitrag von Camilla »

Hallo in die Runde,
Status Quo: Der Vermieter hat, nachdem ich mit Anwalt Druck gemacht hatte, mir Gegenvorschlag gemacht in eine andere möblierte Wohnung, zu ziehen, da ich in der alten wg Reparatur etc nicht wohnen könne. Hab das mit JC geklärt auch die Genehmigung erhalten und bisher alles gut. Der Vermieter ist auch Vermittler Von Wohnungen und diese in der ich nun wohne hat er vermittelt, dh Vermieter ist eine Hausverwaltung, steht aber alles so im MV drin. Damals hatte ich dem Vermieter, dem die alte Whg tatsächlich gehört, die Kaution gezahlt. Und da es derselbe Betrag ist, meinte der Vermittler, dass er dann die Kaution von seinem Konto auf das des neuen Vermieter /Hausverwaltung überweist und mir einen Screenshot zukommen lässt. Bisher habe ich noch nichts erhalten.
Heute erhalte ich vom JC schrieb, ich solle "einen schriftlichen Antrag auf ein Darlehen für die Mietkaution stellen" /brauch ich nicht siehe oben, und habe das denen auch schriftlich mitgeteilt.
Zudem wollen die eine "unterschreibenene Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte" - ich werde keine Einwilligung erteilen, da aus Schreiben hervorgeht 4.Absatz
Zudem noch eine "Abtretungserklärung die vom Vermieter auszufüllen ist. Brauch ich doch nicht,

Sehe ich das richtig?
Danke für eine kurze Rückmeldung

P.s. Gerade sehe ich dass ich keine Dateien annhängen kann. Muss ein neues Thema erstellt werden?
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#16

Beitrag von Koelsch »

Kann ich nicht nachvollziehen, warum Du keine Dateien hochladen darfst. Versuchs bitte noch mal und gib Bescheid
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#17

Beitrag von Camilla »

Hallo nochmals,
Nun muss es funktionieren
Danke für die Mühe
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#18

Beitrag von Koelsch »

Frag das liebe JC doch mal nach der Rechtsgrundlage, auf Grund derer Du all das unterschreiben sollst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#19

Beitrag von marsupilami »

Das wäre doch nur notwendig, wenn das JC die Miete bzw. die Kaution direkt an den Vermieter überweist.

:Daumen: dass das mit der "Übergabe" der Kaution vom alten zum neuen Vermieter ohne JC klappt.
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#20

Beitrag von Camilla »

Hallo nochmals,
@marsupilami in der Tat wäre es toll wenn alles so glatt laufen würde.

Habe dem alten Vermieter, der auch als Vermittler für die neue Wohnung fungiert, nochmal kontaktiert telefonisch diesen Montag und ihm mitgeteilt dass ich noch auf den Nachweis (Screenshot, Kopie o. ä.) warte. Der schiebt es auf"hatten viel zu tun, bla bla".

Heute ist schon Freitag und immer noch nichts da. Der Typ hat sich ja schon mit der Geschichte der Fassade als äußerst komisch entpuppt. Ich hatte mich immer kooperativ gezeigt, auch was Besichtigungstermin betraf nur wenn es um die Kohle der anderen, nämlich meine, geht zieht sich das ganze. Mal typisch! :4: das Amt benötigt ja auch den Nachweis.

Ich schreibe dem jetzt ne SMS und zeig ihm auf dass ohne den Nachweis die Leistungen ab Juli eingestellt werden können, was ja auch das Amt so geschrieben hat. Ist glaube ich selbstredend dass somit auch keine Miete bezahlt werden kann!

Was meint ihr?
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#21

Beitrag von Koelsch »

Mach das
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#22

Beitrag von Olivia »

Wichtig ist, dass Du nahtlos ab Montag die Miete zahlen kannst. Hast Du denn schon Geld für Juli vom Jobcenter auf dem Konto? Heute ist der letzte Tag des Monats, da müsste das Geld eigentlich schon drauf sein.
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marsupilami
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#23

Beitrag von marsupilami »

SMS?
Ist das gerichtsfest?
Wohl eher nein!
Schriftlich.
So richtig mit Tinte oder Toner auf Papier und so.

Da Du ja jetzt - wenn ich es recht verstanden habe - in einem "ordentlichen" Ausweichquartier wohnst, dürfte eine Nicht-Zahlung der Miete zu erheblichen Komplikationen führen!
Vermutlich ist nicht einmal eine Mietminderung drin!
Denn die Wohnung hat ja wohl keine Mängel.
Und der eigentliche Vermieter ist für "Schlampereien" eines Vermittlers nicht unbedingt verantwortlich.
Außer dieser Vermittler ist MA beim Vermieter.

Hast Du den Anwalt aus #15 noch greifbar?
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Camilla
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Re: Mietwohnung wird verkauft und Fassade kaputt!

#24

Beitrag von Camilla »

Den Anwalt gibt's noch, ja, aber das wird mir zu teuer
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