Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
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Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Ich mu? jetzt erstmals den Grusi-WBA abgeben.
Und habe erstmals begriffen, da? nur 30% meines Einkommens anrechnungsfrei sind. Aber auch nur bis maximal 50 % des regul?ren Regelbedarfes; also max. bis 251 ?.
Als Zeitraum f?r die Berechnung nimmt das Sozialamt die letzten drei Monate.
Ausgerechnet in diesen Monaten war mein Einkommen (bin selbstst?ndig) h?her als in den ersten Monaten!
Also erste Lehre: Im n?chsten Jahr die Geldeing?nge so steuern, da? der gr??ere Teil der Einnahmen in den ersten 9 Monaten kommt...
Was mir noch unklar ist: Welche meiner Betriebsausgaben werden als solche sicher anerkannt?
Mein B?ro ist ein Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung. Also m??ten doch alle anteiligen Kosten der Wohnung (Miete, Strom, Heizung, Telekommunikation, DSL, Carport !)) als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Aber ist das wirklich sicher?
Denn hier schreibt ein RA Nippel ;-) https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... rung-alter
"ggf. k?nnen Sie auch noch die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben absetzen, ? 82 Abs. 2 S. 1 Nr 4 SGB XII"
Wieso "ggf"? Liegt die Entscheidung ob oder ob nicht in der (willk?rlichen) Entscheidungsfreiheit des Sachbearbeites?
Und habe erstmals begriffen, da? nur 30% meines Einkommens anrechnungsfrei sind. Aber auch nur bis maximal 50 % des regul?ren Regelbedarfes; also max. bis 251 ?.
Als Zeitraum f?r die Berechnung nimmt das Sozialamt die letzten drei Monate.
Ausgerechnet in diesen Monaten war mein Einkommen (bin selbstst?ndig) h?her als in den ersten Monaten!
Also erste Lehre: Im n?chsten Jahr die Geldeing?nge so steuern, da? der gr??ere Teil der Einnahmen in den ersten 9 Monaten kommt...
Was mir noch unklar ist: Welche meiner Betriebsausgaben werden als solche sicher anerkannt?
Mein B?ro ist ein Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung. Also m??ten doch alle anteiligen Kosten der Wohnung (Miete, Strom, Heizung, Telekommunikation, DSL, Carport !)) als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Aber ist das wirklich sicher?
Denn hier schreibt ein RA Nippel ;-) https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... rung-alter
"ggf. k?nnen Sie auch noch die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben absetzen, ? 82 Abs. 2 S. 1 Nr 4 SGB XII"
Wieso "ggf"? Liegt die Entscheidung ob oder ob nicht in der (willk?rlichen) Entscheidungsfreiheit des Sachbearbeites?
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Guckst Du hier SGB12§ 82DV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Das Gute ist: im SGB12 wird die Selbständigkeit eher nach steuerlichen Gesichtspunkten beurteilt. Die willkürliche Angemessenheitsprüfung des JC wird hier nicht mehr angewendet. Allerdings werden auch nicht alle Angaben einfach durchgewunken. Plausibel sollte es schon sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Danke Euch beiden!
Das wäre ja wirklich eine Verbesserung gegenüber den JC-Zeiten!
Hoffentlich hält sich meine Grusi-SB auch daran.kleinchaos hat geschrieben: So 26. Feb 2023, 21:58 Die willkürliche Angemessenheitsprüfung des JC wird hier nicht mehr angewendet.
Das wäre ja wirklich eine Verbesserung gegenüber den JC-Zeiten!
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Ich bin nicht besonders gut beim Verstehen von Juristendeutsch, deshalb frage ichEuch lieber nochmal:
Mein Sozialamt will die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
§ 4 (2) dieser Link sagt aber:
Auf 12 Monate gerechnet ist mein Monatseinkommen auch niedriger als auf die letzten drei Monate.Die Einkünfte sind für das Jahr zu berechnen, in dem der Bedarfszeitraum liegt (Berechnungsjahr).
Kann ich jetzt einfach die Unterlagen Einnahmen/Ausgaben für den WBA für 12 Monate einreichen und muß das SA dies akzeptieren?
Zweite, wahrscheinlich leicht zu beantwortende Frage:
Meine Rente zählt lt. "§ 1 Einkommen" in voller Höhe als Einkommen?
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Reich die 12 Monate ein, und ja Rente = Einkommen, zur Anrechnung guck mal hier https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... 300%20Euro.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Danke Koelsch!Koelsch hat geschrieben: Do 16. Mär 2023, 06:47 zur Anrechnung guck mal hier https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... 300%20Euro.
Das mit dem Rentfreibetrag kannte ich noch gar nicht.
Leider nützt es mir nichts, da ich wg. langer Selbstständigkeit diese 33 Jahre Grundrentenzeiten nicht habe.
Um von dem Rentenfreibetrag zu profitieren, müssen Sie mindestens 33 Jahre so genannte Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto haben.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Und schon wieder eine neue Frage:
Bei dem 12-Monats-Einkommen hatte ich übersehen, daß in diesem Zeitraum eine Neustarthilfe-Zahlung stattfand.
Wie ist nun der letzte Stand der Anrechnung dieser staatliche Corona-Hilfe?
Wird es bei der Grusi (also SGB XII), als reguläres Einkommen gerechnet oder zählt es nicht als Einkommen?
Bei dem 12-Monats-Einkommen hatte ich übersehen, daß in diesem Zeitraum eine Neustarthilfe-Zahlung stattfand.
Wie ist nun der letzte Stand der Anrechnung dieser staatliche Corona-Hilfe?
Wird es bei der Grusi (also SGB XII), als reguläres Einkommen gerechnet oder zählt es nicht als Einkommen?
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Neustarthilfe wird m.E. nicht angerechnet.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Bei Hartz IV wurde es nicht angerechnet. Ob das auch in der Grundsicherung nach SGB XII gilt? 

Die Neustarthilfe 2022 dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragstellenden, während das Arbeitslosengeld (ALG) eine Lohnersatzleistung und ALG II eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist. Auch bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags findet er keine Berücksichtigung.
https://www.ueberbrueckungshilfe-untern ... -2022.html
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Ich denke, bei Grusi gilt das Gleiche.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Also für das Bürgergeld steht die Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 14 Bürgergeld-V.
Wo steht die Regelung für die Sozialhilfe nach SGB XII?
Wo steht die Regelung für die Sozialhilfe nach SGB XII?

1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
[...]
14. die pauschalierten Betriebskostenzuschüsse, die auf Grund des Förderelements „Neustarthilfe“ des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III gezahlt werden
[...]
https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Womöglich doch, wenn keine separate Regelung getroffen wurde vom Gesetzgeber?
Denn in den FAQ heisst es als Grund für die Nichtanrechnung beim Bürgergeld, dass die Neustarthilfe die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichert. Bei SGB XII-lern ist das nicht mehr "nötig", denn deswegen sind sie bereits ja in diesem Rechts- und Regelkreis untergebracht.
Denn in den FAQ heisst es als Grund für die Nichtanrechnung beim Bürgergeld, dass die Neustarthilfe die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichert. Bei SGB XII-lern ist das nicht mehr "nötig", denn deswegen sind sie bereits ja in diesem Rechts- und Regelkreis untergebracht.
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Heisst im Zweifel also ab zum SG.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Naja, ich bin zwar altersmäßig Grusi-Empfänger, aber weiterhin selbstständig. (Also quasi "aufstockender Grusist")Olivia hat geschrieben: Mo 27. Mär 2023, 20:39 Womöglich doch, wenn keine separate Regelung getroffen wurde vom Gesetzgeber?
Denn in den FAQ heisst es als Grund für die Nichtanrechnung beim Bürgergeld, dass die Neustarthilfe die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichert. Bei SGB XII-lern ist das nicht mehr "nötig", denn deswegen sind sie bereits ja in diesem Rechts- und Regelkreis untergebracht.
Und das Soz.Amt hat dies ja auch anerkannt:
Indem es akzeptierte, daß ein Zimmer der Wohnung Arbeitszimmer ist und dessen qm bei der Berechnung ausdrücklich von der Gesamtwohnfläche abzog.
Also trifft die Formulierung "die Neustarthilfe sichert die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller" zwar nicht ausreichend in der Summe der €uros, aber zumindest inhaltlich, also juristisch zu.
Also müßte sich das Soz.Amt ja eigentlich nach der FAQ richten. Oder denke ich da zu laienhaft optimistisch, anstatt sachlich juristisch?
PS: Olivia, hast Du vielleicht einen Link zur letzten Fassung der genannten FAQ?
War es da auch so, wie bei den ersten NSHen, daß die FAQ sich mehrmals änderte, "angepaßt" wurde?
PS2: Oder ist das die aktuellste?
https://www.vgsd.de/wp-content/uploads/2021/03/210317_Neustarthilfe-FAQ_BMWi.pdf
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Nein, Du musst unbedingt optimistisch denken und das weiter beibehalten!neuhierxyz hat geschrieben: Mo 27. Mär 2023, 22:20 Oder denke ich da zu laienhaft optimistisch, anstatt sachlich juristisch?[/b]

Und zugleich schon mal Argumente sammeln, da Du ja in Grusinien beheimatet bist, so dass das Sozialamt Dir die Neustarthilfe eben nicht anrechnet.
Die FAQ wurden fortlaufend angepasst, aktualisiert, ergänzt, abgeändert und korrigiert. Die aktuellste Fassung ist die verlinkte unterPS: Olivia, hast Du vielleicht einen Link zur letzten Fassung der genannten FAQ?
War es da auch so, wie bei den ersten NSHen, daß die FAQ sich mehrmals änderte, "angepaßt" wurde?
https://ueberbrueckungshilfe-unternehme ... hilfe.html
https://ueberbrueckungshilfe-unternehme ... -plus.html und
https://ueberbrueckungshilfe-unternehme ... -2022.html
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Die "wirtschaftliche Existenz" habe ich mal hervor gehoben ;-)Olivia hat geschrieben: Mo 27. Mär 2023, 20:39 Womöglich doch, wenn keine separate Regelung getroffen wurde vom Gesetzgeber?
Denn in den FAQ heisst es als Grund für die Nichtanrechnung beim Bürgergeld, dass die Neustarthilfe die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichert. Bei SGB XII-lern ist das nicht mehr "nötig", denn deswegen sind sie bereits ja in diesem Rechts- und Regelkreis untergebracht.
Was ist denn damit gemeint? Die betriebswirtschaftliche Existenz oder die soziale?
Da die Neustarthilfe auf die betriebswirtschaftliche Existenz abzielt (zwar auch für die soziale Existenz eingesetzt werden durfte) würde ich behaupten, die Neustarthilfe ist nicht anzurechnen, egal ob Bürgergeld oder Grusi.
Liege ich damit soo falsch?

"Für mich ist es ein kleiner Tipp auf´s Bremspedal. Für alle anderen ein großer Schritt nach vorne."
Herbert, Busfahrer
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Meines Erachtens ist das richtig
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Meines Erachtens alles richtig, denn auch Grusi-Empfänger haben ein berechtigtes Interesse an der Fortführung einer beruflichen Existenz.
Wichtige Punkte einer wirtschaftlichen Existenz auch in der Grundsicherung nach SGB XII sind:
Wichtige Punkte einer wirtschaftlichen Existenz auch in der Grundsicherung nach SGB XII sind:
- Verminderung der Hilfebedürftigkeit durch Erzielung eines Anrechnungsbetrages auch im Alter
- Tagesstruktur
- sinnvolle soziale Aufgabe
- Teilhabe am Wirtschafts- und Sozialleben
- Steuerzahlungen (mindestens die Umsatzsteuer, sofern USt-pflichtiges Gewerbe)
- Schaffung von Mehrwert für die Kunden
- Einbringen von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen in den Arbeitsmarkt
- Verminderung des Fachkräftemangels ("Arbeiten bis ins hohe Alter", "Initiative 70+")
- Sozialkontakte zu Lieferanten und Kunden
- ggf. Verhinderung von Depressionen, Demenz und anderen Erkrankungen
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?
Danke Euch!
Dann werde ich mal die Variante "12 Monate-Abrechnung incl NSH-Zuschuß" einreichen und gebe Euch hinterher Bescheid, was rauskam.
Dann werde ich mal die Variante "12 Monate-Abrechnung incl NSH-Zuschuß" einreichen und gebe Euch hinterher Bescheid, was rauskam.
Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

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Herbert, Busfahrer
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