Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
neuhierxyz
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08

Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#1

Beitrag von neuhierxyz »

Ich muß jetzt erstmals den Grusi-WBA abgeben.
Und habe erstmals begriffen, daß nur 30% meines Einkommens anrechnungsfrei sind. Aber auch nur bis maximal 50 % des regulären Regelbedarfes; also max. bis 251 €.

Als Zeitraum für die Berechnung nimmt das Sozialamt die letzten drei Monate.
Ausgerechnet in diesen Monaten war mein Einkommen (bin selbstständig) höher als in den ersten Monaten!
Also erste Lehre: Im nächsten Jahr die Geldeingänge so steuern, daß der größere Teil der Einnahmen in den ersten 9 Monaten kommt...

Was mir noch unklar ist: Welche meiner Betriebsausgaben werden als solche sicher anerkannt?

Mein Büro ist ein Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung. Also müßten doch alle anteiligen Kosten der Wohnung (Miete, Strom, Heizung, Telekommunikation, DSL, Carport !)) als Betriebsausgaben anerkannt werden.

Aber ist das wirklich sicher?
Denn hier schreibt ein RA Nippel ;-) https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... rung-alter
"ggf. können Sie auch noch die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben absetzen, § 82 Abs. 2 S. 1 Nr 4 SGB XII"

Wieso "ggf"? Liegt die Entscheidung ob oder ob nicht in der (willkürlichen) Entscheidungsfreiheit des Sachbearbeites?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#2

Beitrag von Koelsch »

Guckst Du hier SGB12§ 82DV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Das Gute ist: im SGB12 wird die Selbständigkeit eher nach steuerlichen Gesichtspunkten beurteilt. Die willkürliche Angemessenheitsprüfung des JC wird hier nicht mehr angewendet. Allerdings werden auch nicht alle Angaben einfach durchgewunken. Plausibel sollte es schon sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
neuhierxyz
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#4

Beitrag von neuhierxyz »

Danke Euch beiden!
kleinchaos hat geschrieben: So 26. Feb 2023, 21:58 Die willkürliche Angemessenheitsprüfung des JC wird hier nicht mehr angewendet.
Hoffentlich hält sich meine Grusi-SB auch daran.

Das wäre ja wirklich eine Verbesserung gegenüber den JC-Zeiten!
neuhierxyz
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#5

Beitrag von neuhierxyz »

Koelsch hat geschrieben: So 26. Feb 2023, 18:37 Guckst Du hier SGB12§82DV
Ich bin nicht besonders gut beim Verstehen von Juristendeutsch, deshalb frage ichEuch lieber nochmal:

Mein Sozialamt will die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
§ 4 (2) dieser Link sagt aber:
Die Einkünfte sind für das Jahr zu berechnen, in dem der Bedarfszeitraum liegt (Berechnungsjahr).
Auf 12 Monate gerechnet ist mein Monatseinkommen auch niedriger als auf die letzten drei Monate.
Kann ich jetzt einfach die Unterlagen Einnahmen/Ausgaben für den WBA für 12 Monate einreichen und muß das SA dies akzeptieren?


Zweite, wahrscheinlich leicht zu beantwortende Frage:
Meine Rente zählt lt. "§ 1 Einkommen" in voller Höhe als Einkommen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#6

Beitrag von Koelsch »

Reich die 12 Monate ein, und ja Rente = Einkommen, zur Anrechnung guck mal hier https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... 300%20Euro.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
neuhierxyz
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#7

Beitrag von neuhierxyz »

Koelsch hat geschrieben: Do 16. Mär 2023, 06:47 zur Anrechnung guck mal hier https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... 300%20Euro.
Danke Koelsch!
Das mit dem Rentfreibetrag kannte ich noch gar nicht.
Leider nützt es mir nichts, da ich wg. langer Selbstständigkeit diese 33 Jahre Grundrentenzeiten nicht habe.
Um von dem Rentenfreibetrag zu profitieren, müssen Sie mindestens 33 Jahre so genannte Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto haben.
neuhierxyz
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#8

Beitrag von neuhierxyz »

Und schon wieder eine neue Frage:
Bei dem 12-Monats-Einkommen hatte ich übersehen, daß in diesem Zeitraum eine Neustarthilfe-Zahlung stattfand.

Wie ist nun der letzte Stand der Anrechnung dieser staatliche Corona-Hilfe?

Wird es bei der Grusi (also SGB XII), als reguläres Einkommen gerechnet oder zählt es nicht als Einkommen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#9

Beitrag von Koelsch »

Neustarthilfe wird m.E. nicht angerechnet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#10

Beitrag von Olivia »

Bei Hartz IV wurde es nicht angerechnet. Ob das auch in der Grundsicherung nach SGB XII gilt? :ka:
Die Neustarthilfe 2022 dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragstellenden, während das Arbeitslosengeld (ALG) eine Lohnersatzleistung und ALG II eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist. Auch bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags findet er keine Berücksichtigung.

https://www.ueberbrueckungshilfe-untern ... -2022.html
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, bei Grusi gilt das Gleiche.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#12

Beitrag von Olivia »

Also für das Bürgergeld steht die Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 14 Bürgergeld-V.

Wo steht die Regelung für die Sozialhilfe nach SGB XII? :verwirrt:
1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:

[...]

14. die pauschalierten Betriebskostenzuschüsse, die auf Grund des Förderelements „Neustarthilfe“ des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III gezahlt werden

[...]

https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#13

Beitrag von Koelsch »

:1: aber man kann Gruselempfänger nicht so einfach völlig anders behandeln als Bürgergeldler.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#14

Beitrag von Olivia »

Womöglich doch, wenn keine separate Regelung getroffen wurde vom Gesetzgeber?

Denn in den FAQ heisst es als Grund für die Nichtanrechnung beim Bürgergeld, dass die Neustarthilfe die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichert. Bei SGB XII-lern ist das nicht mehr "nötig", denn deswegen sind sie bereits ja in diesem Rechts- und Regelkreis untergebracht.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#15

Beitrag von Koelsch »

Heisst im Zweifel also ab zum SG.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#16

Beitrag von Olivia »

:jojo:
neuhierxyz
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#17

Beitrag von neuhierxyz »

Olivia hat geschrieben: Mo 27. Mär 2023, 20:39 Womöglich doch, wenn keine separate Regelung getroffen wurde vom Gesetzgeber?

Denn in den FAQ heisst es als Grund für die Nichtanrechnung beim Bürgergeld, dass die Neustarthilfe die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichert. Bei SGB XII-lern ist das nicht mehr "nötig", denn deswegen sind sie bereits ja in diesem Rechts- und Regelkreis untergebracht.
Naja, ich bin zwar altersmäßig Grusi-Empfänger, aber weiterhin selbstständig. (Also quasi "aufstockender Grusist")
Und das Soz.Amt hat dies ja auch anerkannt:
Indem es akzeptierte, daß ein Zimmer der Wohnung Arbeitszimmer ist und dessen qm bei der Berechnung ausdrücklich von der Gesamtwohnfläche abzog.

Also trifft die Formulierung "die Neustarthilfe sichert die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller" zwar nicht ausreichend in der Summe der €uros, aber zumindest inhaltlich, also juristisch zu.

Also müßte sich das Soz.Amt ja eigentlich nach der FAQ richten. Oder denke ich da zu laienhaft optimistisch, anstatt sachlich juristisch?


PS: Olivia, hast Du vielleicht einen Link zur letzten Fassung der genannten FAQ?
War es da auch so, wie bei den ersten NSHen, daß die FAQ sich mehrmals änderte, "angepaßt" wurde?

PS2: Oder ist das die aktuellste?
https://www.vgsd.de/wp-content/uploads/2021/03/210317_Neustarthilfe-FAQ_BMWi.pdf
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#18

Beitrag von Olivia »

neuhierxyz hat geschrieben: Mo 27. Mär 2023, 22:20 Oder denke ich da zu laienhaft optimistisch, anstatt sachlich juristisch?[/b]
Nein, Du musst unbedingt optimistisch denken und das weiter beibehalten! :Daumen:
Und zugleich schon mal Argumente sammeln, da Du ja in Grusinien beheimatet bist, so dass das Sozialamt Dir die Neustarthilfe eben nicht anrechnet.
PS: Olivia, hast Du vielleicht einen Link zur letzten Fassung der genannten FAQ?
War es da auch so, wie bei den ersten NSHen, daß die FAQ sich mehrmals änderte, "angepaßt" wurde?
Die FAQ wurden fortlaufend angepasst, aktualisiert, ergänzt, abgeändert und korrigiert. Die aktuellste Fassung ist die verlinkte unter
https://ueberbrueckungshilfe-unternehme ... hilfe.html
https://ueberbrueckungshilfe-unternehme ... -plus.html und
https://ueberbrueckungshilfe-unternehme ... -2022.html
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4142
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mo 27. Mär 2023, 20:39 Womöglich doch, wenn keine separate Regelung getroffen wurde vom Gesetzgeber?

Denn in den FAQ heisst es als Grund für die Nichtanrechnung beim Bürgergeld, dass die Neustarthilfe die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichert. Bei SGB XII-lern ist das nicht mehr "nötig", denn deswegen sind sie bereits ja in diesem Rechts- und Regelkreis untergebracht.
Die "wirtschaftliche Existenz" habe ich mal hervor gehoben ;-)

Was ist denn damit gemeint? Die betriebswirtschaftliche Existenz oder die soziale?

Da die Neustarthilfe auf die betriebswirtschaftliche Existenz abzielt (zwar auch für die soziale Existenz eingesetzt werden durfte) würde ich behaupten, die Neustarthilfe ist nicht anzurechnen, egal ob Bürgergeld oder Grusi.

Liege ich damit soo falsch? :ka:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#20

Beitrag von Koelsch »

Meines Erachtens ist das richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#21

Beitrag von Olivia »

Meines Erachtens alles richtig, denn auch Grusi-Empfänger haben ein berechtigtes Interesse an der Fortführung einer beruflichen Existenz.

Wichtige Punkte einer wirtschaftlichen Existenz auch in der Grundsicherung nach SGB XII sind:
  • Verminderung der Hilfebedürftigkeit durch Erzielung eines Anrechnungsbetrages auch im Alter
  • Tagesstruktur
  • sinnvolle soziale Aufgabe
  • Teilhabe am Wirtschafts- und Sozialleben
  • Steuerzahlungen (mindestens die Umsatzsteuer, sofern USt-pflichtiges Gewerbe)
  • Schaffung von Mehrwert für die Kunden
  • Einbringen von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen in den Arbeitsmarkt
  • Verminderung des Fachkräftemangels ("Arbeiten bis ins hohe Alter", "Initiative 70+")
  • Sozialkontakte zu Lieferanten und Kunden
  • ggf. Verhinderung von Depressionen, Demenz und anderen Erkrankungen
neuhierxyz
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Do 24. Okt 2019, 11:08

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#22

Beitrag von neuhierxyz »

Danke Euch!

Dann werde ich mal die Variante "12 Monate-Abrechnung incl NSH-Zuschuß" einreichen und gebe Euch hinterher Bescheid, was rauskam.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#23

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#24

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4142
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#25

Beitrag von HarzerUrvieh »

:Daumen:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Antworten

Zurück zu „Rechte von Behinderten und Rentnern“