sieht gut aus. Danke.
Nee, Du hattest es nicht geschwärzt, sondern mit der Kommentar-Funktion überschrieben.
sieht gut aus. Danke.
Nee, Du hattest es nicht geschwärzt, sondern mit der Kommentar-Funktion überschrieben.
https://openjur.de/u/350035.htmlEintragungen einer Zustellerfirma auf einer sog. Rollkarte, wonach an einem bestimmten Tag im Auftrag der Behörde ein Schreiben an die Adresse des Klägers ausgeliefert worden ist, genügen nicht als Nachweis für den Zugang einer Meldeaufforderung nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III.
https://openjur.de/u/2215598.htmlDie Aufforderung muss den Zweck, den Zeitpunkt und den Ort der Meldung konkret bezeichnen. Der Meldezweck ist zumindest stichwortartig zu benennen, teilweise werden in der Rechtsprechung höhere Anforderungen gestellt
Du könntest gar nicht darauf reagieren und eine erneute Einladung abwarten. Ist aber ein Beziehungskiller ;-)TobPab hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 12:41 ...
Dazu lag ebenfalls Post vom SB im Briefkasten, der mich zu einem "Beratungsgespräch" am Montag eingeladen hat, um mit mir über meine berufliche Situation zu sprechen.. Ich würde mal vermuten, dass er etwas "upset" ist.
Habt Ihr Vorschläge wie man da reagieren kann.
...
Ich vermute mal die ist schon gekillt.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 18:12 ... Ist aber ein Beziehungskiller ;-)
Du könntest am Montag per Fax um Terminverschiebung bitten, da Du einen (spontanen?) Kundentermin hast. Wäre gut, wenn das auch stimmt. Vielleicht kannst Du noch einen Kundentermin vereinbaren? Ich habe zwar am Montag Zeit, aber ich halte mich im Rheinland auf. Das ist eventuell ein bißchen weit für ein Glas Honig...
Du könntest den Termin ablehnen und dies damit begründen, dass sich an Deiner beruflichen Situation nichts geändert hat und auch nichts ändern soll. Du bist voll in den Arbeitsmarkt integriert und hast keine Kapazitäten frei, um eine weitere Tätigkeit aufzunehmen. Und, spontane und (für Dich) sinnlose Termine mindern die Ergebnisse Deiner Vollzeittätigkeit.
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist, wenn man den Termin wahr nimmt und nach wenigen Minuten wieder geht. Weil es z.B. nur ein Monolog des SBs war oder Du nichts mitzuteilen hast oder oder. Dazu haben andere mehr Erfahrungen, als ich. Mir wurde aber einst geraten, einfach aufzustehen und den Raum zu verlassen, sollte ich wieder vom SB angeschrieen werden.
Wenn Du hin gehst, dann auf keinen Fall alleine. Nimm jemand mit, der/die stichpunktartig mitschreiben kann oder einfach so tut als ob. Von Tonaufnahmen per Smartphone rate ich ab. *hüstel* Ich habe gehört, dies sei illegal.
Solltest Du deswegen Kopfschmerzen bekommen, könntest Du auch einen AU-Schein einreichen.
SgDuH,
hiermit widerspreche ich der Darstellung des Jobcenters, dass Sachverständige eine Analyse erstellt hätten, nach denen mein Gewerbe aufzuteilen wäre. Solch ein Gutachten ist mir nicht bekannt. Wäre es mir bekannt, so würde ich seinem Inhalt, so wie ihn das Jobcenter wiedergibt, widersprechen.
Letztes Jahr waren von einer durch das Jobcenter beauftragten Coaching-Firma Angestellte bei mir im Betrieb. Dies war jedoch von mir weder gewünscht noch beauftragt. Das Gutachten ist mir absprachewidrig weder zur Kenntnis gegeben noch mit mir abgestimmt worden.
Das vom Jobcenter genannte Gutachten beschädigt meinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, an dem ich ein Recht habe. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_ ... rbebetrieb
Ich informiere Sie hiermit, dass ich - je nach dem sich ergebenden Schadensumfang - ggf. Strafanzeige gegen die das Gutachten erstellende Firma stellen und Schadensersatzklage einreichen werde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung der Stellungnahme des Jobcenters. Zu einzelnen Punkte möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Analyse durch zertifizierten Maßnahmenträger
Ich widerspreche der Darstellung des Jobcenters, dass Sachverständige eine Analyse erstellt hätten, nach denen mein Gewerbe aufzuteilen wäre. Solch ein Gutachten ist mir nicht bekannt, davon höre ich jetzt zum ersten Mal. Wäre es mir bekannt, so würde ich seinem Inhalt, so wie ihn das Jobcenter wiedergibt, widersprechen.
Letztes Jahr war die von Jobcenter genannte Firma bei mir im Betrieb und führte Betriebsanalysen durch. Dies war jedoch von mir weder gewünscht noch beauftragt.
Das Gutachten ist mir absprachewidrig weder zur Kenntnis gegeben noch mit mir abgestimmt worden.
Das vom Jobcenter genannte Gutachten beschädigt meinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, an dem ich ein Recht habe. Hier möchte ich auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtam ... rbebetrieb verweisen.
Anpassung der KFZ Kosten auf Höhe des letzten Bewilligungsbescheides
Ich habe dem Jobcenter die tatsächliche Höhe durch das Fahrtenbuch nachgewiesen und kann nicht nachvollziehen warum hier, in meinen Augen, willkürlich andere Zahlen eingesetzt werden.
Überprüfungsantrag
Der Überprüfungsantrag ist dem Jobcenter am 24.03.2023 zugegangen, nicht am 27.03.2023. Der Sendenachweis (Fax) liegt mir vor und kann eingereicht werden.
Besondere Eilbedürftigkeit
Durch die willkürliche Streichung von Ausgaben, wird eine Einkommensanrechnung vorgenommen die nicht der Realität entspricht. Willkürlich deswegen, weil ich über die Gründe (Gutachten des Maßnahmenträgers) nicht informiert wurde, demnach keine Gelegenheit hatte hier Stellung zu beziehen und weil trotz nachgewiesener Ausgaben in unstrittigen Bereichen (KFZ) keine Anpassung erfolgte.
Wie schon im Antrag erwähnt, beziehe ich seit Dezember, anscheinend auf Grundlage des von mir widersprochenen Gutachtens, weniger als die Hälfte der mir (inkl. Familie) zustehenden ALG II Leistungen.
Um die privaten Kosten meiner 6köpfigen Familie weiter ansatzweise bestreiten zu können, musste ich dringend notwendige Zahlungen im Gewerbebetrieb einstellen.
Auch das habe ich dem zuständigem Sachbearbeiter wiederholt kommuniziert.
Das führt z.B. nun dazu, dass mir auf den 16.04. die Versorgungsunterbrechung für Strom angekündigt wird, da aufgrund der Zweckentfremdung der finanziellen Mittel die bestehende Ratenvereinbarung nicht eingehalten werden konnte. Weitere Beispiele ließen sich auch im Leasing Bereich oder im Wareneinkauf anführen.
Das zerstört, sollte ich keine Lösung finden, meine Geschäftsgrundlage und treibt mich letztendlich in die Insolvenz.
Ich bitte Sie meinem Antrag auf einstweiligem Rechtschutz stattzugeben.
Die Ihnen geschilderte Notlage meinerseits, macht es mir finanziell nicht möglich einen langwierigen Disput mit dem Jobcenter zu führen. Das habe ich ohne Erfolg seit Dezember 2022 versucht und habe nun keinerlei Reserven mehr.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
TobPab