Schwierige Frage, wie antworten?
Schwierige Frage, wie antworten?
eLB fragte an, wie viel er behalten darf, wenn er einen 200 € Minijob annimmt. Meine Antwort: 120 €
Nachfrage: Und wie viel, wenn ich vollen Minijob mit 520 € annehme: Antwort: 184 €
Seine Frage: Für 520 € muss ich gut 250% mehr arbeiten als für 200 €, bekomme aber nur 50% mehr für mich. Warum soll ich das dann machen????
Oder soll ich schwarz arbeiten? Davon riet ich dringend ab, aber was antworte ich überzeugend auf 250% gegen 50%?
Nachfrage: Und wie viel, wenn ich vollen Minijob mit 520 € annehme: Antwort: 184 €
Seine Frage: Für 520 € muss ich gut 250% mehr arbeiten als für 200 €, bekomme aber nur 50% mehr für mich. Warum soll ich das dann machen????
Oder soll ich schwarz arbeiten? Davon riet ich dringend ab, aber was antworte ich überzeugend auf 250% gegen 50%?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Schwierige Frage, wie antworten?
Erkläre dem eLB, dass er mit dem Bürgergeldbezug grundsätzlich schon tief in den Miesen ist. Er ist hilfebedürftig. Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen und keine soziale Hängematte.
Schwarzarbeit ist eine Straftat. Und von den ersten 100 € freien Euro müssen Mehrausgaben bestritten werden, die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen. Beispiel sind Monatskarte und Ausser-Haus-Verpflegung.Oder soll ich schwarz arbeiten? Davon riet ich dringend ab, aber was antworte ich überzeugend auf 250% gegen 50%?
Und es gilt auch weiterhin der Grundsatz des Forderns:
Auch wenn Du nicht das Jobcenter bist, hilft vielleicht eine Erinnerung an den eLB, dass grundsätzlich gilt, seine Hilfebedürftigkeit nach Kräften zu verringern.Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html
- marsupilami
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Re: Schwierige Frage, wie antworten?
Wie sieht die Differenz aus dem Blickwinkel Soz.Vers. und Rentenpunkte aus?
Warum nicht aus dem 520-€-Job aus nach "Höherem" streben?
Sofern Kinder/Gesundheit das erlauben?
Ansonsten kann er/sie sich ja auf einem Job in einem Fraktions-/Partei-Büro bewerben und den/die Vorsitzende mal fragen.
Warum nicht aus dem 520-€-Job aus nach "Höherem" streben?
Sofern Kinder/Gesundheit das erlauben?
Ansonsten kann er/sie sich ja auf einem Job in einem Fraktions-/Partei-Büro bewerben und den/die Vorsitzende mal fragen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Schwierige Frage, wie antworten?
Solche Fragen zeigen in meinen Augen ein völlig falsches Verständnis von Sozialhilfeleistungen.
Grundsätzlich bin ich für meinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Nur wenn und soweit ich -aus welchen Gründen auch immer- ihn nicht selbst erwirtschaften kann, gibt es Unterstützung der Allgemeinheit.
Sonst wäre es eben ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Grundsätzlich bin ich für meinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Nur wenn und soweit ich -aus welchen Gründen auch immer- ihn nicht selbst erwirtschaften kann, gibt es Unterstützung der Allgemeinheit.
Sonst wäre es eben ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Re: Schwierige Frage, wie antworten?
Das ist sicher richtig, aber die Frage zeigt eben auch, recht viele Menschen können nicht verstehen, warum ihnen 80% des erarbeiteten Einkommens weg genommen werden, warum ihnen nicht deutlich mehr bleibt. Ich kenn natürlich das schöne Wort Lohnabstandsgebot, aber es wurde den Menschen doch eigentlich nie verständlich erklärt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Schwierige Frage, wie antworten?
Früher gab es die Durchsanktionierung bis 100%, wenn jemand den Sachverhalt auf solche verdrehte Weise im Jobcenter dargelegt hätte. Durch Arbeit erfolgt keine "Wegnahme von Sozialleistungen", sondern ein Anrechnungsbetrag aus Erwerbstätigkeit verringert die Bedürftigkeit!
Re: Schwierige Frage, wie antworten?
Ja genau. Auch ich verweise immer auf das halb volle/leere Glas:Koelsch hat geschrieben: ↑Mi 12. Apr 2023, 13:22Das ist sicher richtig, aber die Frage zeigt eben auch, recht viele Menschen können nicht verstehen, warum ihnen 80% des erarbeiteten Einkommens weg genommen werden, warum ihnen nicht deutlich mehr bleibt. Ich kenn natürlich das schöne Wort Lohnabstandsgebot, aber es wurde den Menschen doch eigentlich nie verständlich erklärt.
Im Grundsatz gilt: "Hilf dir selbst!" Nur wenn Du damit noch nicht mal so viel hast, dass du dein Leben auch nur notdürftig fristen kannst und deshalb verhungern und/oder erfrieren müsstest, geben wir dir grundsätzlich genau diese Differenz dazu (im Bereich der SH-Grundsicherung ist das exakt so, die [EM-]Rente wird in voller Höhe angerechnet).
Nur um diesen "Vergeblichkeits-Eindruck" abzumildern, gibt es die Freibeträge.
Und noch etwas zum Minijob: Die höheren Rentenpunkte bekommt man aber nur ungeschmälert, wenn man nicht zur Reduzierung "optiert"! Wirtschaft lich macht das nämlich keienn einzigen Cent Unterschied aus, da die JC-Freibeträge aus dem Brutto berechnet und vom Netto abgezogen werden. Das JC bezahlt also die die Differenz zwischen 15 und 18,7 %-Punkten. Und das hat den "angenehmen" Nebeneffekt, dass man mit solchen (vollwertigen) "Pflichtbeiträgen" einen EM-Renten- und Reha-Schutz aufbauen kann!
Noch einmal: Auf jeden Fall auf dem Papier etwas weniger verdienen als das Brutto, aber die Differenz zum Minijob-Brutto wird vom JC dazugetan!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Schwierige Frage, wie antworten?
Hilfe zur Selbsthilfe
eLB hilft sich - teilweise - selbst aus der kein-Geld-keine-Brötchen-keine-Miete-Situation.
Der Staat - die Gemeinschaft der Nachbarn im Haus, in der Straße, in der Stadt, .... - gibt den Rest dazu.
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Signatur?
Muss das sein?
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