Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Vielleicht auch (mal wieder) eine Beschwerde einreichen an das Kundenreaktionsmanagement? Und/oder eine neue Bürgereingabe an das Abgeordnetenhaus? Eine neue Petition an den Bundestag?
Kann doch nicht sein, dass das jetzt bis zur Rente so weitergeht mit den willkürlichen und absurden Kostenstreichungen.
Kann doch nicht sein, dass das jetzt bis zur Rente so weitergeht mit den willkürlichen und absurden Kostenstreichungen.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
@marsu:
Ich habe kein explizites Schreiben des Finanzamtes erhalten. Ggf. frage ich bei meinem Steuerberater noch einmal nach, aber ich denke, wenn nichts zu beanstanden war, ist vielleicht auch nichts diesbezügliches verfasst worden. Notfalls lasse ich mir vom Steuerberater etwas schreiben.
Ansonsten habe ich die Änderungen übernommen.
@Olivia:
Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement habe ich schon mehrfach gemacht. Wurde immer abgebügelt, indem das Ganze an das Jobcenter zur Bearbeitung zurückgegeben und damit der Bock zum Gärtner gemacht wurde. Natürlich hat das Jobcenter kein Fehlverhalten des Jobcenters erkennen können. Eine Petition beim Bundestag läuft noch. Auch ein Versuch, sich beim Antidiskriminierungsbeauftragten zu beschweren, hat nichts gebracht, die erklärten sich für nicht zuständig, denn ich werde ja nicht wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Identität diskriminiert.
Es wird aber so weitergehen mit den Streichungen und Kürzungen. Diesbezügliche Andeutungen gibt es bei meinem Kollegen und die treffen auch bei mir zu. In jedem BWZ wird das Spielchen von Neuem losgehen. Bis es vielleicht dem SG mal zu bunt wird.
Ich habe kein explizites Schreiben des Finanzamtes erhalten. Ggf. frage ich bei meinem Steuerberater noch einmal nach, aber ich denke, wenn nichts zu beanstanden war, ist vielleicht auch nichts diesbezügliches verfasst worden. Notfalls lasse ich mir vom Steuerberater etwas schreiben.
Ansonsten habe ich die Änderungen übernommen.
@Olivia:
Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement habe ich schon mehrfach gemacht. Wurde immer abgebügelt, indem das Ganze an das Jobcenter zur Bearbeitung zurückgegeben und damit der Bock zum Gärtner gemacht wurde. Natürlich hat das Jobcenter kein Fehlverhalten des Jobcenters erkennen können. Eine Petition beim Bundestag läuft noch. Auch ein Versuch, sich beim Antidiskriminierungsbeauftragten zu beschweren, hat nichts gebracht, die erklärten sich für nicht zuständig, denn ich werde ja nicht wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Identität diskriminiert.
Es wird aber so weitergehen mit den Streichungen und Kürzungen. Diesbezügliche Andeutungen gibt es bei meinem Kollegen und die treffen auch bei mir zu. In jedem BWZ wird das Spielchen von Neuem losgehen. Bis es vielleicht dem SG mal zu bunt wird.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Oder Du machst mal eine Klage am SG, dass das Jobcenter verpflichtet werden soll, immer wieder gleichartige rechtswidrige Kostenstreichungen f?r die Zukunft zu unterlassen!
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Ich befürchte, so eine Klage bringt nix. Das wäre doch eine Feststellungsklage und diese soll dazu führen. dass die "normalen" Anfechtungs- oder Verpflichtungsklagen umgangen werden. Das aber ist in § 55 SGG nicht vorgesehen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Vielleicht kann jcg eine Klage dahin gerichtet machen, dass die Kosten wenigstens nichts immer wieder mit den gleichen unzutreffenden Argumenten gestrichen werden dürfen. D.h. das JC soll verpflichtet werden, in Zukunft andere/neue Argumente zu bringen, wenn das SG die bisherigen Argumente immer wieder in Serie verworfen hat
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
UPDATE:
Habe nun den Widerspruchsbescheid für den in #746 genannten Widerspruch erhalten. Wie erwartet wurde der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen. Die Rechtsbehelfsstelle schreibt da zwar etwas von "umfangreicher Überprüfung der Sach- und Rechtslage", liefert aber null Begründung für die Zurückweisung des Widerspruches. Ist das rechtskonform? Oder wäre das allein schon ein Grund den Widerspruchsbescheid anzufechten.
Ich werde natürlich Klage einreichen. Wie immer. Im Wesentlichen werde ich die Argumente meines Widerspruches als Klagebegründung nehmen. Aber ich überlege, ob ich erst pro forma Klage einreiche, PKH beantrage und die Beiordnung meiner Anwältin beantrage und bezüglich der Klagebegründung auf die Anwältin verweise.
Den Widerspruchsbescheid hänge ich an.
Habe nun den Widerspruchsbescheid für den in #746 genannten Widerspruch erhalten. Wie erwartet wurde der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen. Die Rechtsbehelfsstelle schreibt da zwar etwas von "umfangreicher Überprüfung der Sach- und Rechtslage", liefert aber null Begründung für die Zurückweisung des Widerspruches. Ist das rechtskonform? Oder wäre das allein schon ein Grund den Widerspruchsbescheid anzufechten.
Ich werde natürlich Klage einreichen. Wie immer. Im Wesentlichen werde ich die Argumente meines Widerspruches als Klagebegründung nehmen. Aber ich überlege, ob ich erst pro forma Klage einreiche, PKH beantrage und die Beiordnung meiner Anwältin beantrage und bezüglich der Klagebegründung auf die Anwältin verweise.
Den Widerspruchsbescheid hänge ich an.
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- marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Die Begründung mit dem § 41 a SGB II verstehe ich nicht so ganz.
In dem § geht es doch nur darum, ob der Leistungsberechtigte alle geforderten Unterlagen beigebracht hat.
Und das hast Du doch wohl gemacht.
Der Widerspruchsbescheid wird als unbegründet zurückgewiesen.
Vielmehr hätte man Dir erklären müssen, warum bestimmte Ausgaben nicht anerkannt wurden und somit die - anrechenbaren - Einnahmen künstlich hochgeschraubt wurden.
Du solltest bei einer Klage evtl. auch auf dieser Diskrepanz "herumreiten", dass man Dir sagt, Du sollst Umsatz erhöhen und wenn Du Maßnahmen - Fortbildung - ergreifst, werden entsprechende Ausgaben nicht anerkannt.
Nachtrag: Antrag PKH und Anwalt klingt gut.
In dem § geht es doch nur darum, ob der Leistungsberechtigte alle geforderten Unterlagen beigebracht hat.
Und das hast Du doch wohl gemacht.
Der Widerspruchsbescheid wird als unbegründet zurückgewiesen.
Vielmehr hätte man Dir erklären müssen, warum bestimmte Ausgaben nicht anerkannt wurden und somit die - anrechenbaren - Einnahmen künstlich hochgeschraubt wurden.
Du solltest bei einer Klage evtl. auch auf dieser Diskrepanz "herumreiten", dass man Dir sagt, Du sollst Umsatz erhöhen und wenn Du Maßnahmen - Fortbildung - ergreifst, werden entsprechende Ausgaben nicht anerkannt.
Nachtrag: Antrag PKH und Anwalt klingt gut.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
So issesmarsupilami hat geschrieben: ↑Di 25. Jul 2023, 19:27
Vielmehr hätte man Dir erklären müssen, warum bestimmte Ausgaben nicht anerkannt wurden und somit die - anrechenbaren - Einnahmen künstlich hochgeschraubt wurden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Es wird überhaupt nicht erklärt, warum welche Ausgaben nicht anerkannt wurden und in welchem Umfang. Aus diesem Grund hat der Widerspruchsbescheid rechtliche Mängel. Bescheide müssen für den Empfänger inhaltlich verständlich sein. Der Bescheid geht auch nicht darauf ein, dass die Betriebseinnahmen ohne die entsprechenden Betriebsausgaben überhaupt nicht hätten erzielt werden können, was sachlich unlogisch ist. Insofern erfolgt die Anerkennung bzw. Berücksichtigung der Betriebseinnahmen ebenfalls ohne Grundlage.
Nur mal so als weiterer Hinweis am Rande. Da steht im Widerspruchsbescheid auch: "Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten." Befindet sich unterhalb der Tabelle als Anmerkung 2).
Schon aus diesem Grund sollte keine zukünftige Teilnahme an einem Coaching erfolgen, denn es ist durchaus denkbar, dass im Nachhinein eine Rückforderung dieser Dienstleistung erfolgt ("der Coach konnte eine erfolreiche Massnahmenteilnahme nicht bestätigen, weswegen eine Rückforderung als Geldleistung sachgerecht ist"). Das können schnell mehrere Tausend Euro sein.
Nur mal so als weiterer Hinweis am Rande. Da steht im Widerspruchsbescheid auch: "Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten." Befindet sich unterhalb der Tabelle als Anmerkung 2).
Schon aus diesem Grund sollte keine zukünftige Teilnahme an einem Coaching erfolgen, denn es ist durchaus denkbar, dass im Nachhinein eine Rückforderung dieser Dienstleistung erfolgt ("der Coach konnte eine erfolreiche Massnahmenteilnahme nicht bestätigen, weswegen eine Rückforderung als Geldleistung sachgerecht ist"). Das können schnell mehrere Tausend Euro sein.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Der "Coach" muss am Ende jeder Sitzung, diese Sitzung protokolieren. Der Coachee muss das gegenzeichnen. Davon macht sich der Coachee mindestens ein Foto, wenn kein Kopierer vorhanden ist. Mit diesem Protokoll bestätigen sich Coach und Coachee gegenseitig die "erfolgreiche" Teilnahme. ;-)Olivia hat geschrieben: ↑Mi 26. Jul 2023, 07:47 ...
Nur mal so als weiterer Hinweis am Rande. Da steht im Widerspruchsbescheid auch: "Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten." Befindet sich unterhalb der Tabelle als Anmerkung 2).
Schon aus diesem Grund sollte keine zukünftige Teilnahme an einem Coaching erfolgen, denn es ist durchaus denkbar, dass im Nachhinein eine Rückforderung dieser Dienstleistung erfolgt ("der Coach konnte eine erfolreiche Massnahmenteilnahme nicht bestätigen, weswegen eine Rückforderung als Geldleistung sachgerecht ist"). Das können schnell mehrere Tausend Euro sein.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Im Idealfall läuft das so. Falls aber der Auftraggeber des Coachings anderslautende Weisung erteilt, dann nicht.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Welche Weisung sollte das JC denn erteilen?
"Lieber Coach, bitte bescheixxe Dich und Deinen Klienten. Vielen Dank, Du Depp" ?
Wenn der Coach, am Ende einer Sitzung, keine Leistungsbestätigung durch den Coachee braucht, wäre dies "die Lizenz zum Geld drucken" für den Coach.
Also, in meinen bisherigen Coachings per JC, war die "Coachende"-Person immer sehr an meiner Unterschrift interessiert. Die haben sogar ihre Dokumentation soweit angepasst, dass ich zur Unterschrift bereit war. Spätestens ab der dritten Sitzung sprechen sie die Doku vorher ab, damit sie nicht so viele Korrekturen auf ihrem Leistungsnachweis haben.
Das sind aber alles nur meine "Erfahrungen", die alle vor 2020 gemacht wurden. Ob das alle Coachinganbieter so machen und auch heute noch = keine Ahnung. Ich habe auch nicht vor, aktuellere Erfahrungen zu sammeln.
"Lieber Coach, bitte bescheixxe Dich und Deinen Klienten. Vielen Dank, Du Depp" ?
Wenn der Coach, am Ende einer Sitzung, keine Leistungsbestätigung durch den Coachee braucht, wäre dies "die Lizenz zum Geld drucken" für den Coach.
Also, in meinen bisherigen Coachings per JC, war die "Coachende"-Person immer sehr an meiner Unterschrift interessiert. Die haben sogar ihre Dokumentation soweit angepasst, dass ich zur Unterschrift bereit war. Spätestens ab der dritten Sitzung sprechen sie die Doku vorher ab, damit sie nicht so viele Korrekturen auf ihrem Leistungsnachweis haben.
Das sind aber alles nur meine "Erfahrungen", die alle vor 2020 gemacht wurden. Ob das alle Coachinganbieter so machen und auch heute noch = keine Ahnung. Ich habe auch nicht vor, aktuellere Erfahrungen zu sammeln.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Beispielsweise:
Wie sollte man sich dagegen zur Wehr setzen? viewtopic.php?t=30734"Es ergeht die Weisung, vorrangig eine Abberatung zu prüfen mit dem Ziel der Beendigung der Selbständigkeit, da kein Anrechnungsbetrag erzielt wird und die Prognose negativ ist."
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Wenn man diese Weisung, bzw inhaltliche Zielsetzung der Maßnahme erfährt, dann klagen wegen Zweckentfremdung von BA-Mitteln. Fachaufsichtsbeschwerde ist dann noch das harmloseste Mittel für den SB
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Wenn kein Anrechnungsbetrag erzielt wird und die Prognose negativ ist (welche Prognose überhaupt, die kommt doch erst am Ende des Coachings!?), dann sollte man vielleicht von selbst etwas ändern wollen?Olivia hat geschrieben: ↑Mi 26. Jul 2023, 12:19Beispielsweise:Wie sollte man sich dagegen zur Wehr setzen? viewtopic.php?t=30734"Es ergeht die Weisung, vorrangig eine Abberatung zu prüfen mit dem Ziel der Beendigung der Selbständigkeit, da kein Anrechnungsbetrag erzielt wird und die Prognose negativ ist."
Ich meine, arbeiten und so gar keine Überschüsse erzielen, ist doch sinnfrei, oder? Und, hier im Faden, nicht der Fall. Es werden ja Überschüsse erzielt, einzig die Prognose (die es so ja noch gar nicht gibt) ist eventuell etwas suboptimal.
Bei einem Coaching könnten aber Möglichkeiten gefunden werden, wie man sein Tagwerk optimieren kann. Effizienz steigern, Reichweite steigern, Umsatz steigern, Gewinne steigern. "Alles kann, nichts muss!"
Ist auch immer eine Frage, was man größer bewertet. Die Chancen oder die Risiken?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Heute (bzw. gestern) war erneut ein Schreiben des Jobcenters im Briefkasten. Unmittelbar nach dem Widerspruchsbescheid haben die Mobber von der Leistungsabteilung ein Anhörungsschreiben zur Aufrechnung der geforderten Leistungen geschickt. Ohne abzuwarten, ob ich gegen den Widerspruchsbescheid Klage einreiche. Auch die Frist, innerhalb derer ich mich äußern soll, liegt noch mehr als 2 Wochen vor der Frist, innerhalb derer ich Klage einreichen kann.
Ich halte das für eine Dreistigkeit sondergleichen. Zumal der Leistungsabteilung klar sein dürfte, dass ich Klage einreiche, denn das habe ich bei den letzten 4 Widerspruchsbescheiden gemacht. Es scheint, als ob man mich unter Druck setzen und zur Zahlung zwingen will.
Ich werde nächste Woche die Klage einreichen und dies dem Jobcenter dann mitteilen. Mit der Frage, ob sich das Jobcenter nicht mehr an gesetzlich Rahmenbedingungen gebunden fühlt. Gleichzeitig werde ich mir derartige Nötigungen verbitten und im Wiederholungsfall eine Strafanzeige wegen Nötigung ankündigen.
Ich hänge das Schreiben des Jobcenters hier an:
Ich halte das für eine Dreistigkeit sondergleichen. Zumal der Leistungsabteilung klar sein dürfte, dass ich Klage einreiche, denn das habe ich bei den letzten 4 Widerspruchsbescheiden gemacht. Es scheint, als ob man mich unter Druck setzen und zur Zahlung zwingen will.
Ich werde nächste Woche die Klage einreichen und dies dem Jobcenter dann mitteilen. Mit der Frage, ob sich das Jobcenter nicht mehr an gesetzlich Rahmenbedingungen gebunden fühlt. Gleichzeitig werde ich mir derartige Nötigungen verbitten und im Wiederholungsfall eine Strafanzeige wegen Nötigung ankündigen.
Ich hänge das Schreiben des Jobcenters hier an:
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Ist doch "nur 'ne höfliche Frage", ob Du einverstanden bist. Da wird kein Jurist eine Nötigung sehen.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Es ist ein Ignorieren der gesetzlichen Bestimmungen. Erst müssen die juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, dann kann ich mich dazu äußern. Und das wird wohl erst in mehreren Jahren sein.
Bei allen zurückliegenden Forderungen des Jobcenters kam ein solches Schreiben nie. Also ist es eine neue perfide Masche, um Leute zur Zustimmung zu Zahlungen zu nötigen, die sei im Zweifelsfall niemals leisten müssen.
Warum allerdings ausgerechnet die Leistungsabteilung des JC das bei mir versucht, wo sie doch wissen, dass ich "gerne" vor Gericht gehe, ist mir schleierhaft. Sie sollten wissen, dass sie mich mit so etwas nicht über den Tisch ziehen können.
Bei allen zurückliegenden Forderungen des Jobcenters kam ein solches Schreiben nie. Also ist es eine neue perfide Masche, um Leute zur Zustimmung zu Zahlungen zu nötigen, die sei im Zweifelsfall niemals leisten müssen.
Warum allerdings ausgerechnet die Leistungsabteilung des JC das bei mir versucht, wo sie doch wissen, dass ich "gerne" vor Gericht gehe, ist mir schleierhaft. Sie sollten wissen, dass sie mich mit so etwas nicht über den Tisch ziehen können.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Nein, die Frage ignoriert keine gesetzlichen Bestimmungen, erst die Aufrechnung würde das.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Kann das JC den Zugang der Anhörung nachweisen?
Hast Du bemerkt, dass Du nicht verpflichtet bist, darauf zu reagieren?
Welche Folgen hat es, wenn Du nicht darauf reagierst und sind diese Folgen schlimmer, als wenn Du darauf reagierst?
Hast Du bemerkt, dass Du nicht verpflichtet bist, darauf zu reagieren?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Das ist aber üblich, dass die Anhörung lange vor Ende der Widerspruchsfrist kommt. Das ist zumindest keine spezielle Bosheit nur dir gegenüber
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Widerspruch ist doch schon lange erfolgt - und abgewiesen. Ich bereite derzeit die Klage vor.kleinchaos hat geschrieben: ↑Mo 31. Jul 2023, 08:42 Das ist aber üblich, dass die Anhörung lange vor Ende der Widerspruchsfrist kommt. Das ist zumindest keine spezielle Bosheit nur dir gegenüber
Ich vermute, dass das ein automatisierter Prozess ist, aber dann könnte man das auch so einstellen, dass derartige Anhörungen erst nach Ablauf der Klagefrist versendet werden. So ist es einfach noch mehr Schikane und Mobbing.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Das Jobcenter will es jetzt wissen. Es ist möglich, dass ab dem nächsten Zahlungslauf bis zum Anlegen des Sperrvermerks wegen der Klage monatlich 50,20 € weniger überwiesen werden. Der Sperrvermerk könnte sich wegen der Urlaubssaison um mehrere Monate verzögern.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Fürs Geld einziehen ist ja die AA Recklinghausen zuständig. Zur Not schicke ich denen direkt das Aktenzeichen der Klage. Sollte das Jobcenter einfach Geld abzweigen, gibt es eine Strafanzeige wegen Diebstahls.
Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid
Das Az. nach Recklinghausen schicken hat bei mir vor einigen Jahren nichts gebracht. Es hiess dann von dort, eine entsprechende Sperre kann nur das Jobcenter setzen.