EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#126

Beitrag von TobPab »

Beim Durchlesen des Urteils fällt mir auf, dass da von zwei Gewerbebetrieben die Rede ist.
Ich hab ja nur einen - und Richterin (als auch JC) sind der Meinung sie können innerhalb eines Gewerbes keinen Verlustausgleich zulassen..
Olivia
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#127

Beitrag von Olivia »

Innerhalb eines Gewerbes kannst Du machen, was Du willst. Auch wenn Du ein Mischgewerbe betreibst, kann Dir keiner Vorschriften machen, dass Du bestimmte Tätigkeiten oder Produkte rauslassen sollst. Schon gar nicht das Jobcenter.

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_ ... rbebetrieb
HarzerUrvieh
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#128

Beitrag von HarzerUrvieh »

TobPab hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 13:39 Beim Durchlesen des Urteils fällt mir auf, dass da von zwei Gewerbebetrieben die Rede ist.
Ich hab ja nur einen - und Richterin (als auch JC) sind der Meinung sie können innerhalb eines Gewerbes keinen Verlustausgleich zulassen..
Hallo!? Davon reden wir doch die ganze Zeit! Du hast EIN Gewerbe, basta. Das JC und das SG konstruieren sich da einen Schwachfug zusammen, dass muss doch weh tun... ...ich reg´ mich schon wieder auf... :6:

Dem JC unterstelle ich da Absicht, um auch ja jeden Cent einbehalten bzw. zurück fordern zu können und dem SG unterstelle ich einfach mal "Dummheit". Jura ist nunmal keine Raketentechnik...

Das JC oder SG soll Dir eine weitere Gewerbeanmeldung nachweisen. Wenn das erfolgt ist, kann man gerne über Verlustausgleiche reden. Vorher ist das doch absolut sinnfrei.

Alternativ, melde alles bis auf eine Tätigkeit ab. Ein Freund von mir hat "Handel mit xy" angemeldet, bietet aber nur Dienstleistungen an. Da kräht kein Hahn nach. Weder FA, noch das Gewerbeamt...
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Koelsch
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#129

Beitrag von Koelsch »

Das JC sieht aber mehrere Gewerbe, daher mehrere EKS'sen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#130

Beitrag von Olivia »

Nochmal nachgefragt an TobPab: Sind das zwei völlig artfremde Gewerbe, also bspw. Hundeschule an Ort A und Eisdiele in Ort B? Welche unterschiedlichen Gewerbe konstruiert sich das Jobcenter und welches wird tatsächlich ausgeübt?
TobPab
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#131

Beitrag von TobPab »

Zumindest nett war die Richterin - hat sich auch die Homepage angesehen und mir viel Erfolg gewünscht weil tolle Idee :5:

Grundsätzlich Struktur in meinem Gewerbe:
  • Dienstleistung: Kontrolltätigkeit (Audittätigkeit = Durchführung von Betriebsbewertungen von Bio Unternehmen für Auftraggeber), Informationsveranstaltungen im Imkerbereich
  • Produkthandel: Herstellung (Honig), Einkauf und Verkauf von Produkten an Wiederverkäufer und im eigenem Ladengeschäft
Das Gericht versteht vollkommen, dass alles in einem Gewerbe unter einer Firmierung angesiedelt ist. Ist aber der Meinung, dass es ok ist nur für das JC die Kontrolltätigkeit herauszulösen, weil das SGBII eben keinen horizontalen Verlustausgleich zulässt. Durch das "Gutachten" herrscht bei Gericht und JC die Meinung vor, dass in der Sparte Produkthandel kein Gewinn erwirtschaftet wird. Der dadurch entstehende Verlust wird durch die Einnahmen der Kontrolltätigkeit aufgefangen. Ergo ist die logische Schlussfolgerung, wenn der Betriebszweig der Verlust macht eleminiert wird, ist alles ok. Und da das im SGB II (horizontaler Verlustausgleich) so steht, ist alles rechtens.

Es ärgert mich etwas, dass ich nicht dran gedacht habe, mir etwas zu den Urteilen mitzunehmen. Aber ich denke nicht, dass es unterm Strich etwas gebracht hätte. Dafür waren sich JC und Richterin zu einig. Recht schnell wurde argumentiert, dass Steuerrecht hier nicht gilt, sondern nur das SGB II.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#132

Beitrag von HarzerUrvieh »

Nur mal angenommen: wenn Du die Kontrolltätigkeit raus gelöst hast, bleibt ja "Produkthandel" übrig. Was, wenn der Verkauf an Wiederkäufer defizitär wird, musst Du das dann auch raus lösen? Danach dann z.B. die aufwändige Herstellung usw?

Ich bleibe dabei, die konstruieren sich da Schwachfug zurecht, aber zu Unrecht.

Melde die Dienstleitung ab und lass Dir vorher die Kostenübernahme, mindestens für die Änderung der Gewerbeanmeldung, vom JC bestätigen oder sogar auszahlen. Und trotzdem führst Du danach diese Tätigkeit weiter aus...

Oder, lass Dir die finanzrechtliche und juristische Beratung bezahlen, die Du vor dieser Tätigkeitsabmeldung benötigst. Denn den Punkt hat vor Gericht doch keiner in Betracht gezogen, oder?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#133

Beitrag von Olivia »

Richtig, als nächstes verlangt das Jobcenter dann wohl eine Produktliste und fordert dazu auf, alle defizitären Produkte aus dem Verkauf zu nehmen. Danach die Gewerberäume unterzuvermieten und zu verkleinern. Danach schickt es einen Co-Geschäftsführer, der anstelle von TobPab die Entscheidungen trifft. Am Ende trifft das Jobcenter alle Entscheidungen selbst und stellt Scheinselbständigkeit fest, mit der Folge von Rentenversicherungspflicht in der DRV.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#134

Beitrag von TobPab »

Wie sehr ist denn das JC verpflichtet, wenn sie Verhältnisse gravierend ändern, eine neu eingereichte vEKS zu berücksichtigen - auch wenn der Bewilligungszeitraum in naher Zukunft ausläuft?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#135

Beitrag von Olivia »

Dann sind sie wahrscheinlich zu gar nichts verpflichtet. Wenn die Restlaufzeit eines (vorläufig bewilligten) BWZ weniger als 2 Monate beträgt, dann würde eine Neuprüfung der geänderten Verhältnisse, eine Abänderung des Bewilligungsbescheides sowie eine Anpassung des Zahlungslaufes höchstwahrscheinlich nicht mehr innerhalb des noch laufenden BWZ wirksam werden.

Es macht in solchen Fällen meistens mehr Sinn, sich auf "volle Leistungen" für den nächsten BWZ zu konzentrieren. Das bedeutet, dass Du eine "Null-EKS" abgibst, welche einen Gewinn unter 600 € für den gesamten BWZ ausweist. Gut ist, wenn Du darin keine oder nur wenige streichbare Kosten angibst. Das Jobcenter ist verpflichtet, den vorläufigen Lebensunterhalt so zu bemessen, dass er stets ausreichend ist in jedem Monat eines BWZ.

Eine Ausnahme könnte dann bestehen, wenn wirklich "akut Land unter" ist. In so einem Fall solltest Du auch bei nur noch wenigen laufenden Wochen des aktuellen BWZ mit allen Unterlagen, die die Notsituation nachweisen, direkt ins Jobcenter gehen und dort die dramatische Situation schildern. Der Sachbearbeiter kann in solchen Fällen nach Prüfung der Situation u.U. eine sofortige Erhöhung der Hilfebedürftigkeit vornehmen, so dass noch der Zahlungslauf für den letzten Monat des noch laufenden BWZ erwischt werden kann. Auf dem Schriftweg ist das aber mit Sicherheit nicht möglich. In akuten Notfällen hast Du auch Anspruch auf einen Barvorschuss, den Du gleich beim Besuch im Jobcenter ausgezahlt bekommst oder in Form eines Zahlscheins erhältst.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#136

Beitrag von TobPab »

Hmm - hatte folgende Überlegung: Wenn da JC schon eingewilligt hat, sich den Dezember noch einmal anzuschauen. Dann könnte es doch gleich die anderen Monate ebenso korrigieren. Mir ist beim Durchsehen der Belege aufgefallen, dass der vEKS für die Kontrolltätigkeit von den Einnahmen her so sehr gesunken ist, dass es kaum noch anrechenbares Einkommen im gesamten BWZ gibt. Aber aus Deiner Antwort lese ich raus, dass ich da einen SB brauche, der das mitmachen würde.

Ich frag bei meinem mal an und deute an, dass es eine gravierende Unterdeckung gibt. Vlt. kommt er mir ja entgegen..
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#137

Beitrag von TobPab »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 15:42 Nur mal angenommen: wenn Du die Kontrolltätigkeit raus gelöst hast, bleibt ja "Produkthandel" übrig. Was, wenn der Verkauf an Wiederkäufer defizitär wird, musst Du das dann auch raus lösen? Danach dann z.B. die aufwändige Herstellung usw?

Ich bleibe dabei, die konstruieren sich da Schwachfug zurecht, aber zu Unrecht.

Melde die Dienstleitung ab und lass Dir vorher die Kostenübernahme, mindestens für die Änderung der Gewerbeanmeldung, vom JC bestätigen oder sogar auszahlen. Und trotzdem führst Du danach diese Tätigkeit weiter aus...

Oder, lass Dir die finanzrechtliche und juristische Beratung bezahlen, die Du vor dieser Tätigkeitsabmeldung benötigst. Denn den Punkt hat vor Gericht doch keiner in Betracht gezogen, oder?
Bemerkungen in diese Richtung (hab in Richtung Aufteilung Gewerbe und höhere Kosten kommuniziert) wurden grundsätzlich mit der Bemerkung abgewunken, dass es ja nur für das JC sei, dass ich diese Auftrennung vornehme. Für das Finanzamt bliebe ja alles beim alten.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#138

Beitrag von Olivia »

Und nun? :verwirrt:
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#139

Beitrag von TobPab »

Ich hab beim SB angefragt.

So wie es aussieht, komme ich grundsätzlich auch mit der Aufteilung von JC dahin, dass ich "kein Einkommen" vorweise. Muss evtl. bei einigen Kosten überlege, wo ich diese unterbringe, in Summe müsste das aber passen. Dann bekomme ich so zumindest auch die Nachzahlung, die sonst nur über Gericht, nach Durchlaufen aller Instanzen, möglich wäre. So das JC nicht noch was Neues hervorholt oder Kosten aberkennt etc....

Für die Zukunft müsste ich wahrscheinlich so verfahren, dass ich eine WBA stelle und da drei EKSe abgebe die wenig Einkommen kreieren. Damit ist der Bedarf gedeckt. Und dann aus dieser Bedarfsdeckung heraus mit einem Anwalt die grundsätzliche Frage mit der Aufteilung angehen. Hab da schon einen angefragt.

Intelligenter wäre es noch, das ganze so mit Wohngeld zu koppeln, dass, wenn Wohngeld endlich mal bewilligt ist, ein Wechsel ohne größere Nachzahlungen machbar ist. Aber da weiß ich nicht, ob ich die Zeit und Kraft für diesen Denksport hab.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#140

Beitrag von Koelsch »

Wie sehen denn die Zahlen aus, also was wirft Gewinn und was Verlust ab?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#141

Beitrag von Olivia »

TobPab hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 18:30 Intelligenter wäre es noch, das ganze so mit Wohngeld zu koppeln, dass, wenn Wohngeld endlich mal bewilligt ist, ein Wechsel ohne größere Nachzahlungen machbar ist. Aber da weiß ich nicht, ob ich die Zeit und Kraft für diesen Denksport hab.
Wohngeld und Bürgergeld lassen sich nicht koppeln. Beantragst Du als Selbständiger Wohngeld, musst Du ebenfalls eine abschliessende Abrechnung Deiner Einnahmen einreichen und ggf. Leistungen zurückzahlen. Als Wohngeldempfänger musst Du für Deine gesamte BG mit sechs Personen die Krankenkassenbeiträge selbst zahlen.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#142

Beitrag von TobPab »

Olivia hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 18:33 Wohngeld und Bürgergeld lassen sich nicht koppeln. Beantragst Du als Selbständiger Wohngeld, musst Du ebenfalls eine abschliessende Abrechnung Deiner Einnahmen einreichen und ggf. Leistungen zurückzahlen. Als Wohngeldempfänger musst Du für Deine gesamte BG mit sechs Personen die Krankenkassenbeiträge selbst zahlen.
War vlt. missverständlich ausgedrückt - ich meinte, dass wenn Wohngeld bewilligt wird, ich dann dahin wechsle und aus dem JC Bereich rauskomme.
Muss sich unterm Strich nat. rechnen. Aber je weiter das Jahr fortschreitet, desto besser entwickelt sich eh das Einkommen. Und wenn erst mal die Differenz von Wohngeld und JC "nur" der KV Beitrag ist.. würde ich wahrhscheinlich auf WOhngelde gehen. Kostet weniger Nerven.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#143

Beitrag von TobPab »

Koelsch hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 18:30 Wie sehen denn die Zahlen aus, also was wirft Gewinn und was Verlust ab?
Was genau meinst Du?
Rein praktisch lebe ich momentan größtenteils von den Betriebszweigen, die laut dem JC als defizitär anzusehen sind. Diese kreieren einen steten Einnahmenstrom mit dem sich hantieren lässt.
Von Gewinn spreche ich in den Betriebsteilen noch nicht, da alles was nicht benötigt wird, in die Beseitigung von Altlasten wandert.
Ohne Altlasten wären alle Betriebsteile Teile Gewinn abwerfend.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#144

Beitrag von Koelsch »

Ich blick nicht mehr durch. Wieso lebst Du von Verlusten?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#145

Beitrag von Olivia »

Ich blick auch nicht mehr durch. Beseitigung von Altlasten? Defizitäre Betriebszweige mit Einnahmenstrom, mit dem sich "hantieren" lässt? Kreativer Einnahmestrom, der umgeleitet wird?

Kein Wunder, dass das JC da nicht mitmacht...
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#146

Beitrag von TobPab »

Oje - da muss ich doch etwas ausholen. Ist leider nicht so einfach, weil es turbulente Jahre waren. Ich versuchs zusammenzufassen.

Ich komme aus einer Situation wo das ganze tragfähig war. Dann ist das ganze aber durch verschiedene Umstände in die "Nicht tragfähig" Richtung abgeglitten, ist also defizitär geworden. Damals (12/21) habe ich dann ALG II beantragt, um unsere Lebenshaltungskosten hinausnehmen zu können, bis sich alles wieder gefangen hat und wieder einen Gewinn abwirft.
Bestimmte Rechnungen habe ich lange schieben können, mit Einverständnis. Sind aber trotzdem Rechnungen, die bezahlt werden müssen. Das ist mit Altlasten gemeint.

Betriebszweige werden vom JC (oder Maßnahmenträger) als defizitär angesehen, weil z.B. mal ein Darlehen von dritten gegeben wurde und deswegen die Ausgaben höher als die Einnahmen waren. Oder "defizitär" entsteht auch in den "EKs'en" wenn Kosten nur einem Betriebszweig zugerechnet wurden (also z.B. aller Wareneinkauf für Honig im Honigzweig) und in diesem Monat das Geld für den Honigeinkauf von einer Rechnung kommt die ein Kunde in der Kontrolltätigkeit bezahlt hat.

Einnahmenstrom meint einfach, das konstant Umsätze erzielt werden.

Hab ich etwas Klarheit reingebracht?
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Re: EKS nicht anerkannt, Kosten gestrichen, was nun?

#147

Beitrag von Koelsch »

Und wie sähe es aus, wenn der Imker sich vom Berater ein Darlehen zur Kostendeckung geben lässt? Berater hätte dann doch Betriebsausgabe und Imker weniger Kosten, da durch Darlehen gedeckte Kosten nicht gerechnet werden dürfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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