Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

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neuhierxyz
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#26

Beitrag von neuhierxyz »

Ich habe noch keine Antwort, habe die Abrechnung ja auch verspätet eingereicht.

Aber da mich Antworten mit "Meines Erachtens", "Womöglich doch", "Ich denke," immer etwas verunsichern, hatte ich vor Abgabe noch bei einer Rechtshotline nachgefragt und bekam diesen Link bei Tacheles:

Anrechnungsfreiheit

Ich hoffe, jetzt sagt niemand, das steht doch schon im Forum hier: xxxx ! Denn ich habe dafür 50,- € bezahlt! Sonst würde ich: :grimmig: :grimmig:
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Koelsch
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#27

Beitrag von Koelsch »

Die € 50 musstest Du aber nicht an Tacheles zahlen?
Obwohl die es verdient hätten, die machen einen tollen Job.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
neuhierxyz
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#28

Beitrag von neuhierxyz »

Nee, an einen Amwalt. Hätte es auch lieber an Tacheles gegeben!
HarzerUrvieh
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#29

Beitrag von HarzerUrvieh »

neuhierxyz hat geschrieben: So 30. Apr 2023, 23:09 ... Hätte es auch lieber an Tacheles gegeben!
Das habe ich gerade für Dich (uns alle) nachgeholt. :zwinker:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#30

Beitrag von marsupilami »

Danke!
Signatur?
Muss das sein?
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