Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

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neuhierxyz
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#26

Beitrag von neuhierxyz »

Ich habe noch keine Antwort, habe die Abrechnung ja auch verspätet eingereicht.

Aber da mich Antworten mit "Meines Erachtens", "Womöglich doch", "Ich denke," immer etwas verunsichern, hatte ich vor Abgabe noch bei einer Rechtshotline nachgefragt und bekam diesen Link bei Tacheles:

Anrechnungsfreiheit

Ich hoffe, jetzt sagt niemand, das steht doch schon im Forum hier: xxxx ! Denn ich habe dafür 50,- € bezahlt! Sonst würde ich: :grimmig: :grimmig:
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Koelsch
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#27

Beitrag von Koelsch »

Die € 50 musstest Du aber nicht an Tacheles zahlen?
Obwohl die es verdient hätten, die machen einen tollen Job.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
neuhierxyz
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#28

Beitrag von neuhierxyz »

Nee, an einen Amwalt. Hätte es auch lieber an Tacheles gegeben!
HarzerUrvieh
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#29

Beitrag von HarzerUrvieh »

neuhierxyz hat geschrieben: So 30. Apr 2023, 23:09 ... Hätte es auch lieber an Tacheles gegeben!
Das habe ich gerade für Dich (uns alle) nachgeholt. :zwinker:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#30

Beitrag von marsupilami »

Danke!
Signatur?
Muss das sein?
neuhierxyz
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#31

Beitrag von neuhierxyz »

Auf meine eingereichte Abrechnung kam keine Reaktion vom Grusi-Amt, nur der neue Bescheid über die "monatlichen Geldkoffer..."
Also wurde die NSH wohl nicht als Einnahmen berechnet.

Da ich aber gar keinen aBescheid erhielt (oder gibts den bei Grusi gar nicht?) und den starken Eindruck hatte, daß meine Betriebsausgaben gar nicht/nicht vollständig beachtet wurden, reichte ich Ende August ! einen Widerspruch ein.


Mitte Februar (also nach 5,5 Monaten !) kam eine Antwort von einer anderen SB des Soz.Amt (nicht meiner bisherigen).

Ich soll innerhalb von zwei Wochen ! Unterlagen nachreichen:

- Steuerbescheide der letzten vier Jahre (Grusi-Bezug seit zwei Jahren)
- BWA vom letzten Bezugszeitraum
- EÜR ebenfalls vom letzten Bezugszeitraum

Habe ich alles (noch) nicht! (Ja, auch die Steuerklärungen noch nicht!)

Eine BWA habe ich noch nie in meiner Selbstständigkeit machen lassen. Wozu Geld für sowas ausgeben?
Ich habe seit Jahren de facto nur eine Einnahmequelle und mache meine Steuersachen immer mit dem Programm SteuerSparErklärung von www.akademische.de .
Damit war das Finanzamt auch immer zufrieden.

Sind o.g. Forderungen alle berechtigt?

Wie könnte ich gegenüber dem Soz.Amt Zeit gewinnen?

Um zB erstmal meine Steuererklärungen fertigzumachen.
HarzerUrvieh
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#32

Beitrag von HarzerUrvieh »

neuhierxyz hat geschrieben: So 3. Mär 2024, 16:11 ...
Ich soll innerhalb von zwei Wochen ! Unterlagen nachreichen:

- Steuerbescheide der letzten vier Jahre (Grusi-Bezug seit zwei Jahren)
- BWA vom letzten Bezugszeitraum
- EÜR ebenfalls vom letzten Bezugszeitraum

Habe ich alles (noch) nicht! (Ja, auch die Steuerklärungen noch nicht!)
...
Das FA hat dich nicht geschätzt? Du hast auch für 2020 und 2021 keine Bescheide, die auf einer Schätzung beruhen?

Musst Du nach Wirtschaftsrecht eine BWA erstellen? Gewinne über 60.000,- oder Umsätze über 600.000,- im Jahr? Nein? Dann kann niemand von dir verlangen, eine BWA zu haben. Das Amt möchte sie vermutlich haben, weil sie damit besser nachrechnen kann, als wenn Du sämtliche Einzelbelege einreichst und sie diese prüfen müssen. So hat es das JC in meinem Klageverfahren begründet...

Eine EÜR zu erstellen, dürfte aber kein Problem für dich sein, wenn Du gemäß GOBD usw. Deine Bücher führst. Ansonsten, hast Du ja noch ganz andere Sorgen, wie z.B. eine Betriebsprüfung zu befürchten...

:Daumen:
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#33

Beitrag von Olivia »

Das Finanzamt wäre nun wohl zu einer Schätzung der Gewinne berechtigt. Dabei darf u.U. von Pauschalen für die Branche ausgegangen werden. Am besten gleich mit dem FA in Verbindung setzen und darlegen, dass Du in Kürze vier Steuererklärungen ein-/nachreichst! Am besten sicherheitshalber gleich noch Unterlagen beifügen, die für den Fall einer zwischenzeitlichen Schätzung nachweisen, dass Du Grusi beziehst und daher keine Gewinne angefallen sind. Kann ja sein, dass eine andere Abteilung des FA mittlerweile schon mit einer Schätzung beschäftigt ist.
neuhierxyz
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#34

Beitrag von neuhierxyz »

Danke Olivia!
neuhierxyz
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#35

Beitrag von neuhierxyz »

HarzerUrvieh hat geschrieben: So 3. Mär 2024, 17:15
Das FA hat dich nicht geschätzt? Du hast auch für 2020 und 2021 keine Bescheide, die auf einer Schätzung beruhen?

Eine EÜR zu erstellen, dürfte aber kein Problem für dich sein, wenn Du gemäß GOBD usw. Deine Bücher führst. Ansonsten, hast Du ja noch ganz andere Sorgen, wie z.B. eine Betriebsprüfung zu befürchten...

:Daumen:
Danke Harzer!
Und, psst, sag das mit der BP nicht weiter...

Vielleicht kamen bisher keine solche Schätz-Bescheide, weil ich umgezogen war.
Aber inzwischen hat sich das neue Finanzamt natürlich schon gemeldet.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#36

Beitrag von Olivia »

Das FA müsste von vernünftigen Schätzungsgrundlagen ausgehen. Wenn nachgewiesen wird, dass Grundsicherungsbezug vorlag und vorliegt, dann ist auch klar, dass keine oder kaum Steuern angefallen sein können. Eine etwaige schon laufende Schätzung müsste das dann berücksichtigen. Wenn gleichzeitig angekündigt wird, in nächster Zeit die vier Steuererklärungen nachzureichen, sollte alles gut sein. Dann wird das FA hoffentlich den Eingang der Erklärungen abwarten und gut ist.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#37

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mo 4. Mär 2024, 10:28 Das FA müsste von vernünftigen Schätzungsgrundlagen ausgehen. Wenn nachgewiesen wird, dass Grundsicherungsbezug vorlag und vorliegt, dann ist auch klar, dass keine oder kaum Steuern angefallen sein können. ...
Das funktioniert wohl nur, wenn durchgehend Leistungen bezogen wurden und man unterjährig einen WBA stellen musste. Ansonsten könnte man, in der Zwischenzeit, durchaus steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben.

Bestimmt ist es hilfreich, gegen aktuelle Steuervorrauszahlungen, die aktuellen Leistungsbescheide vorzulegen. Für vergangene Zeiträume dürften die Leistungsbescheide keine Beweiskraft haben, da sie nicht erkennen lassen, ob die damaligen Leistungen eventuell zurück gefordert wurden.

:ka:

Versuch, macht klug...
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#38

Beitrag von HarzerUrvieh »

neuhierxyz hat geschrieben: Mo 4. Mär 2024, 10:10
HarzerUrvieh hat geschrieben: So 3. Mär 2024, 17:15
Das FA hat dich nicht geschätzt? Du hast auch für 2020 und 2021 keine Bescheide, die auf einer Schätzung beruhen?

Eine EÜR zu erstellen, dürfte aber kein Problem für dich sein, wenn Du gemäß GOBD usw. Deine Bücher führst. Ansonsten, hast Du ja noch ganz andere Sorgen, wie z.B. eine Betriebsprüfung zu befürchten...

:Daumen:
...
Vielleicht kamen bisher keine solche Schätz-Bescheide, weil ich umgezogen war.
...
Glück gehabt!?

Bei mir haben sie keine drei Jahre mit der Schätzung gewartet. Sondern recht zügig :6: "Her mit der Kohle!" geschrieben. Mal verliert man, mal gewinnen die anderen...
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#39

Beitrag von neuhierxyz »

Ich muß nochmal nachfragen:

- Steuerbescheide der letzten vier Jahre (Grusi-Bezug seit zwei Jahren)

Ist es rechtlich korrekt, wenn die einen Steuerbescheid für einen Zeitraum VOR dem Grusi-Bezug wollen?
Da habe ich noch in einem anderen Bundesland gelebt.
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Koelsch
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#40

Beitrag von Koelsch »

Wäre mir auch neu
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marsupilami
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#41

Beitrag von marsupilami »

Nun, Bayern verlangt bei Antrag auf Grusi die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor Antragstellung.
https://www.bayernportal.de/dokumente/l ... 3439844249

Interessant ist der letzte Satz unter "Erforderliche Unterlagen":
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Stuttgart - liegt in Baden-Württemberg :zwinker: - verlangt u.a. Nachweise über Einkommen
https://www.stuttgart.de/organigramm/le ... tragen.php


online habe ich keine Info gefunden, ob und wie viele Steuererklärungen verlangt werden können.


Vielleicht mal in der Nachbarstadt - aber gleiches Bundesland - anrufen und fragen:
Ich will Grusi im Alter beantragen, welche Unterlagen brauchen sie?
Wo kann ich das genau erfahren?

Ist dann zwar "nur" eine telefonische und damit unverbindliche Auskunft, führt aber u.U. zu einer genauen Quelle.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#42

Beitrag von neuhierxyz »

"Anruf in nachbarstadt" Das klingt gut. Danke Marsu!

EDIT:
UNter beiden Links steht unter `Erfordl. Unterlagen`nix von Steuerbescheid.
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#43

Beitrag von neuhierxyz »

Bei der Soz-behörde für meine Region steht auf deren Website auch nix von St.Beschied, aber dafür der schöne Behördenfreifahrtsschein:
"Gegebenenfalls weitere Unterlagen"
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#44

Beitrag von kleinchaos »

Bei (ehemaligen) Selbständigen wird gern mal weiter zurück geprüft. Es könnte ja sein, man hat Vermögen verschenkt, verschoben, was auch immer, um sich vorsätzlich arm zu machen und dann wie Florida-Rolf in Saus und Braus zu leben von der Sozialhilfe. Deshalb vermutlich die so lange Zeitspanne der Rückprüfung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#45

Beitrag von neuhierxyz »

AHA!
Erkenntnis jetzt, nach 30 Jahren: ich hätte mich besser nicht selbstständig machen, sondern Florida-Rolfs Bruder werden sollen! :ka:
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marsupilami
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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#46

Beitrag von marsupilami »

Dann hättest Du die Bild-Zeitung am Schuh kleben.
Wie Kakka.

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Re: Welche Betriebsausgaben werde bei Grusi-WBA zwingend angerechnet?

#47

Beitrag von neuhierxyz »

Iiiih NEEE!
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