Beschluss vom 21.03.2023 - 1 BvR 1620/22Erbt ein Student einen Anteil an einem von seiner Mutter und seinen Geschwistern bewohnten Einfamilienhaus, muss er seinen Erbanteil nicht um jeden Preis veräußern, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Volltext u.a. : https://openjur.de/u/2467919.html
Quelle: https://www.gegen-hartz.de/urteile/kein ... google.com
Vgl. auch viewtopic.php?p=632005#p632005
Meine Wertung: Eine eklatante Fehlinterpretation des § 29 III BAföG durch die Verwaltungsgerichte! Entsprechend klare Worte hat das Verfassungsgericht in Rn 17, 18 gefunden.
Ein weiterer Leitpunkt für eine Nichtverwertbarkeit ist eine im SGB XII enthaltene Regelung, wonach ein angemessen (kleines) Eigenheim nicht verwertet zu werden braucht (vgl. § 90 II Nr. 8 SGB XII). Von einer "planwidrigen Regelungslücke" im BAföG dürfte man nicht sprechen können, da das BAföG auch nach Erlass des BSHG und des SGB XII mehrfach geändert, es aber insoweit nicht angepasst wurde. Gleichwohl hätte das VG Frankfurt auch diesen Aspekt in die Gesetzesauslegung mit einfließen lassen müssen.