Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#176

Beitrag von Aurora »

Mit Blick auf das abweisende Urteil in Sachen Kostenübernahme Kleinreparaturen KdU Warmwasser wurde am 08.01.23 ein entsprechender Antrag (# 174) beim JC eingereicht.
Nachdem eine zweite Nachfrage unbeantwortet bliebe, folgte die Dritte mit Fristsetzung.
Für den Fall das diese Frist überschritten wird, bereite ich mich auf die Einreichung einer Untätigkeitsklage vor.
Um Gefahren und Schaden abzuwenden soll das SG das JC zur Bearbeitung meines Antrags verurteilen.

Der Klageentwurf darf gerne optimiert werden :zwinker:

23 02 xx Untätigkeitsklage Entwurf.doc
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#177

Beitrag von Koelsch »

Frist für Anträge ist 6 Monate - § 88 Abs. 1 SGG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#178

Beitrag von Aurora »

Koelsch hat geschrieben: So 19. Feb 2023, 12:35 Frist für Anträge ist 6 Monate - § 88 Abs. 1 SGG
Mit Gefahr in Verzug meinte meine Anwältin ginge dies früher. :1:
EA wäre eventuell eine Alternative :verwirrt:
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#179

Beitrag von Koelsch »

Die Gefahr im Verzug musst Du aber nachweisen und begründen. Und dann sehe ich EA als realistisch, für die Untätigkeitsklage gibts eben die strikte Vorschrift des § 88 SGG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#180

Beitrag von marsupilami »

So ungefähr
2023_02_19 Untätigkeitsklage Entwurf V_m.doc

Sofern denn die Dringlichkeit gegeben ist und bewiesen werden kann.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#181

Beitrag von Aurora »

Es braucht weder EA noch Untätigkeitsklage.
Das Jobcenter hat nach wochenlanger und "gründlicher" Prüfung entschieden, der beantragten Leistung kann nicht entsprochen werden.
Da es keine Leistung nach dem SGBII ist, meint das JC "eine Zahlung daher nicht möglich".

Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hat die Leistungsabteil wie es scheint übersehen.
Widerspruch ist angesagt.

Ich ärgere mich nicht über die Ablehnung als solche (hatte ich wenn auch anders begründet erwartet), sondern vielmehr darüber das seitens des JC dermaßen ungenau geprüft wird und in der Umkehrung vom eLB erwartet er müsste alles bis ins kleinste Detail aufzeigen können.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#182

Beitrag von marsupilami »

Man will über diese Bevölkerungsgruppe den gläsernen Bürger einführen. :unschuld:
:Daumen:
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Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#183

Beitrag von Aurora »

Wie ihr wisst, folgte die Richterin den Auslegungen des JCs in Sachen Kdu / Betriebskosten trotz deren rechtswidriger Auslegung .
Aus diesem Grund wurde ein Antrag auf Übernahme der Kosten eingereicht.

Mit Blick auf den Mietvertrag wurde den die Kosten für die Wartung der Gastherme und der Kosten für Kleinreparaturen der Wasserhähne/Mischbatterien beantragt (Hinweise zu Kosten siehe #180).

Dem Widerspruch wurde stattgegeben. Der Bescheid wurde zurück genommen. Soweit so gut.

Leider hat sich das JC nicht festgelegt, d. h. es wurde NICHT geprüft welche der beiden Varianten wegen der Kostenübernahme
in Auftrag gegeben werden soll.

In einem separaten Schreiben heißt es:
Kosten für kleinere Instandhaltungen gemäß § 16 Nr. des Mietvertrags können im Einzelfall übernommen werden., soweit ein Betrag von 100,00 Euro nicht überstiegen wird.
Übersteigt der Betrag im Einzelfall über 100,00 Euro, werden seitens des Jobcenters keine Kosten übernommen.
Der Betrag ist auf 40,00 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Für die Wartung die Wartung der Gastherme gilt § 19. Nr. 5 des Mietvertrages. Hierfür dürfen die kalenderjährlichen Kosten 400,00 Euro nicht übersteigen.
Da es keine Rechtsfolgebelehrung gibt, kann man dem wohl nicht widersprechen.
Die haben mich ganz schön auf den Arm genommen. Stehe tatsächlich wie vor der Antragsstellung da.

Wie würdet ihr darauf reagieren?
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#184

Beitrag von marsupilami »

Wenn da keine Vorgaben gemacht wurden, einfach den "symphatischsten" Auftragnehmer auszählen.
Ene mene mu .....

Wenn das JC später rumzickt, dann darauf hinweisen, dass eben keine Vorgaben gemacht wurden.
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