Wie ihr wisst, folgte die Richterin den Auslegungen des JCs in Sachen Kdu / Betriebskosten trotz deren rechtswidriger Auslegung .
Aus diesem Grund wurde ein Antrag auf Übernahme der Kosten eingereicht.
Mit Blick auf den Mietvertrag wurde den die Kosten für die Wartung der Gastherme und der Kosten für Kleinreparaturen der Wasserhähne/Mischbatterien beantragt (Hinweise zu Kosten siehe #180).
Dem Widerspruch wurde stattgegeben. Der Bescheid wurde zurück genommen. Soweit so gut.
Leider hat sich das JC nicht festgelegt, d. h. es wurde NICHT geprüft welche der beiden Varianten wegen der Kostenübernahme
in Auftrag gegeben werden soll.
In einem separaten Schreiben heißt es:
Kosten für kleinere Instandhaltungen gemäß § 16 Nr. des Mietvertrags können im Einzelfall übernommen werden., soweit ein Betrag von 100,00 Euro nicht überstiegen wird.
Übersteigt der Betrag im Einzelfall über 100,00 Euro, werden seitens des Jobcenters keine Kosten übernommen.
Der Betrag ist auf 40,00 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Für die Wartung die Wartung der Gastherme gilt § 19. Nr. 5 des Mietvertrages. Hierfür dürfen die kalenderjährlichen Kosten 400,00 Euro nicht übersteigen.
Da es keine Rechtsfolgebelehrung gibt, kann man dem wohl nicht widersprechen.
Die haben mich ganz schön auf den Arm genommen. Stehe tatsächlich wie vor der Antragsstellung da.
Wie würdet ihr darauf reagieren?