Vermieter verlangt mehr Geld
Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Das hört sich doch gut an.
- marsupilami
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Vielleicht haben sie sich an damals erinnert, ganz zu Beginn unserer Beziehung.
Keine Vermieterbescheinigung, kein selbstgebasteltes Formular zur Wohnungsausstattung.
Aber sie haben es damals schon gleich eingesehen.
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Muss das sein?
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- angel6364
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Das ist gut. Eine Sorge weniger.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
update:
weder Hausverwaltung noch Vermieter haben bisher reagiert.
Mieterhöhung wird gecancelt, das SozAmt entsprechend informiert.
weder Hausverwaltung noch Vermieter haben bisher reagiert.
Mieterhöhung wird gecancelt, das SozAmt entsprechend informiert.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Wenn ein Jahr jetzt nichts passiert ist, dann ist deine Vorgehensweise genau richtig.marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 16. Feb 2024, 10:16 update:
weder Hausverwaltung noch Vermieter haben bisher reagiert.
Mieterhöhung wird gecancelt, das SozAmt entsprechend informiert.
Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Ich sag mal so, das solltest Du nur machen, wenn Du Dir 100% sicher bist, dass die Mieterhöhung ungültig ist. Dies ist möglicherweise oder auch wahrscheinlich der Fall, weil eine Einzel- oder Generalvollmacht des Vermieters nicht beilag.marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 16. Feb 2024, 10:16 Mieterhöhung wird [eigenmächtig] gecancelt, das SozAmt entsprechend informiert.
Andererseits schrieb Tigerlaw:
Wenn der Vermieter nun die "einbehaltenen" Erhöhungen aufsummiert, reicht bereits ein Rückstand von einer Warmmiete plus 0,01 € an einem Zahlungstermin für eine fristlose Kündigung:
Wenn der Vermieter dann eine Kündigung tatsächlich durchzieht, selbst wenn sie nicht berechtigt sein sollte, müsstest Du erst einmal dagegen klagen.Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB kann ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Ein „nicht unerheblicher“ Mietrückstand liegt gemäß § 569 Abs. 3 S. 1 BGB vor, wenn der Mietrückstand die Miete für einen Monat übersteigt. Ergibt sich der Mietrückstand aus zwei aufeinanderfolgenden Mieten, reicht demnach ein Mietrückstand von einer Warmmiete plus 0,01 €.
https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiet ... ueckstand/
Eine Motivation des Vermieters, auch eine nicht berechtigte Kündigung anzustrengen, könnte durchaus gegeben sein: teurere Neuvermietung, seinerseits entnervt sein vom jetzigen Mietverhältnis, Lust an einem Rechtsstreit oder alles zusammen.
Aus diesem Grund wäre die schonendere Verfahrensweise eventuell, die Mieterhöhung unter Vorbehalt zu zahlen.
Aber musst Du wissen, was Du machst.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Das sehe ich anders. Denn, "Ergibt sich der Mietrückstand aus zwei aufeinanderfolgenden Mieten, reicht demnach ein Mietrückstand von einer Warmmiete plus 0,01 €." ist in diesem Fall nicht gegeben. Es wurde nicht 2x in Folge die gesamte Miete einbehalten, sondern zigfach in Folge, ein Teil der Miete.Olivia hat geschrieben: ↑Fr 16. Feb 2024, 11:44 ...
Wenn der Vermieter nun die "einbehaltenen" Erhöhungen aufsummiert, reicht bereits ein Rückstand von einer Warmmiete plus 0,01 € an einem Zahlungstermin für eine fristlose Kündigung:
...Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB kann ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Ein „nicht unerheblicher“ Mietrückstand liegt gemäß § 569 Abs. 3 S. 1 BGB vor, wenn der Mietrückstand die Miete für einen Monat übersteigt. Ergibt sich der Mietrückstand aus zwei aufeinanderfolgenden Mieten, reicht demnach ein Mietrückstand von einer Warmmiete plus 0,01 €.
https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiet ... ueckstand/
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Da steht auch noch:
Wenn der Vermieter jemanden loswerden will, um danach teuer neu zu vermieten, oder sich eines aus seiner Sicht schwierigen Mieters zu entledigen, ist das natürlich "ideal".Ein die fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertigender Zahlungsrückstand liegt ebenfalls vor, wenn gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug befindet, der die Miete für zwei Monate erreicht. Diese Variante greift folglich in dem Fall der regelmäßigen Minderzahlungen. Es ist unerheblich, aus welchen Monatsmieten sich der Mietrückstand zusammensetzt. Der Mietrückstand kann sich hier auch aus offenen Mieten von vor einigen Jahren zusammensetzen. Entscheidend ist einzig, dass der Mietrückstand zwei Monatswarmmieten übersteigt.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Ja, aber jetzt biste schon bei zwei Monatsmieten. Ich hatte ja nur die eine Miete + 0,01 EUR kommentiert. ;-)Olivia hat geschrieben: ↑Fr 16. Feb 2024, 12:59 Da steht auch noch:
Wenn der Vermieter jemanden loswerden will, um danach teuer neu zu vermieten, oder sich eines aus seiner Sicht schwierigen Mieters zu entledigen, ist das natürlich "ideal".Ein die fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertigender Zahlungsrückstand liegt ebenfalls vor, wenn gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug befindet, der die Miete für zwei Monate erreicht. Diese Variante greift folglich in dem Fall der regelmäßigen Minderzahlungen. Es ist unerheblich, aus welchen Monatsmieten sich der Mietrückstand zusammensetzt. Der Mietrückstand kann sich hier auch aus offenen Mieten von vor einigen Jahren zusammensetzen. Entscheidend ist einzig, dass der Mietrückstand zwei Monatswarmmieten übersteigt.
Abgesehen davon, hier gibt es keinen unbegründeten Mietrückstand, oder?
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 16. Feb 2024, 13:56 Ja, aber jetzt biste schon bei zwei Monatsmieten. Ich hatte ja nur die eine Miete + 0,01 EUR kommentiert. ;-)
Tja...Abgesehen davon, hier gibt es keinen unbegründeten Mietrückstand, oder?
- marsupilami
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
https://tinyurl.com/2bpn62hsDas Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg gab ihnen später Recht. Mit seinem Urteil vom 2. Mai 2016 (Aktenzeichen 20 C 385/15) wies das Gericht die Klage des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung ab. In ihrer Begründung verdeutlichten die Richter, dass ein Mieterhöhungsverlangen, wenn es durch die Hausverwaltung abgegeben werde, der Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Original voraussetze.
Ist doch ganz einfach:
Ich hab einen Vertrag mit dem Vermieter, nicht mit der Hausverwaltung.
Wenn die Hausverwaltung durch die Mieterhöhungsforderung diesen Vertrag bzw. einen wichtigen Vertragsbestandteil ändern will, braucht sie eben Vollmacht.
Schriftlich.
Im Original.
Nachtrag:
Noch so ein':
https://www.promietrecht.de/Vermieter/V ... 1072.htm#4Vollmacht für den Hausverwalter - Mieter haben Anspruch auf Kenntnis der Vollmacht
Die erteilte Vollmacht muss der Verwalter auf Verlangen eines Mieters vorlegen.
Aus der Vollmacht ergibt sich, welche Rechte der Vermieter auf den Hausverwalter übertragen hat.
Besonders wichtig ist der Inhalt der Vollmacht bei einseitigen Erklärungen des Vermieters, insbesondere bei einer Mieterhöhung und bei der Kündigung der Wohnung.
Eine Vollmacht kann in solchen Fällen vom Vermieter auch für einen Rechtsanwalt erteilt sein, zum Beispiel, wenn es um eine Kündigung der Wohnung geht.
Signatur?
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Vermieter verlangt mehr Geld
Okay. Letzte Frage dazu, hat der Verwalter eventuell schon mal früher irgendeinem Verwaltungsvorgang eine Vollmacht beigefügt, so dass er davon ausgehen kann, dass Marsu diese noch vorliegt?
- marsupilami
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