Mehrbedarf für Stromkosten
Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Aufgrund der fortlaufend weiter neu entstehenden Unterdeckung und der daraus folgenden Beeinträchtigung des Existenzminimums ist eine Abkürzung der Widerspruchsfrist auf eine Notfrist von 10 Tagen angezeigt, anstelle der üblichen drei Monate. Es ist dem Widerspruchsführer nicht zuzumuten, monatelang auf die Ablehnung des Widerspruchs zu warten.
Wenn das Jobcenter nicht innerhalb kurzer Zeit entscheidet, könnte man ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf den Weg bringen. Das Sozialgericht könnte das Jobcenter dann erst einmal zur vorläufigen Gewährung eines monatlich wiederkehrenden Mehrbedarfes verurteilen.
Wenn das Jobcenter nicht innerhalb kurzer Zeit entscheidet, könnte man ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf den Weg bringen. Das Sozialgericht könnte das Jobcenter dann erst einmal zur vorläufigen Gewährung eines monatlich wiederkehrenden Mehrbedarfes verurteilen.
Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Ich befürchte, SG wird keine Eilbedürftigkeit sehen. Dazu ist der Betrag zu gering.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Er summiert sich aber Monat für Monat auf. Nach einem Jahr sind es schon 500 € oder noch mehr.
Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Bei der Eilbedürftigkeit kommts auf den Betrag/Monat an.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Dafür reicht der Fehlbetrag nicht.
- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Ansparbeträge sind keine mehr vorhanden/aufgebraucht, da durch die Maskenpflicht während der Corona-Pandemie ......
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Rein prophylaktisch:
Wie könnte begründet werden, dass der Stromverbrauch von eLB im Vergleich im oberen Bereich liegt? JC könnte evtl. mit Einsparmöglichkeiten argumentieren.
Wie könnte begründet werden, dass der Stromverbrauch von eLB im Vergleich im oberen Bereich liegt? JC könnte evtl. mit Einsparmöglichkeiten argumentieren.
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- kleinchaos
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Alte Geräte? Tägliches kochen, elektrischer Durchlauferhitzer/Warmwasserboiler, vielleicht Geräte für die Gesundheit (Apnoeinhalator) Arbeiten von zu Hause im Homeoffice oder selbständig mit starker PC-Nutzung ...
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Radio/Fernseher läuft "dauernd", Kühli dauernd Tür auf/zu, jedesmal kostet es Strom, PC läuft von morgens bis abends, schließlich muss eLB ja fleißig nach Job suchen und Bewerbungen schreiben.
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- kleinchaos
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Hohes Informationsbedürfnis
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Und Bewerbungen wollen auch ausgedruckt werden!!
Ernsthaft: wenn JC mit zu hohem Stromverbrauch argumentieren will, einfach schon mal alle Vergleichsportale nach "durchschnittlichen" Stromverbräuchen abklappern, screenshots anfertigen, damit man die auch ausdrucken kann.
Da werden doch einige Unterschiede auftauchen.
Ich bin Single, Mehrfamilienhaus - ca. 20 Jahre alt, 40qm Stromverbrauch letztes Jahr: 1.648 kWh
Genauso alt sind Kühli und Herd, Rechner dürfte der größte Stromfresser sein - Das Netzteil zieht 400 W/h und läuft ca. 8-10 h am Tag.
Jep, auch Sa/So.
Dieser Stromverbrauch ist ziemlich konstant über die letzten Jahre.
Heißt letztendlich nichts anderes, dass das JC nicht mit "durchschnittlichen" Stromverbräuchen argumentieren kann und darf.
Wenn sie das tun, sollen sie auch die Quellen belegen.
Das JC müsste nachweisen, dass a) der Verbrauch zu hoch ist und b) belegen warum.
Wenn der individuelle Stromverbrauch bzw. warum ermittelt werden soll/muss, dann müssen geeichte Strommeßgeräte her - wer zahlt?
und das Alter der Geräte herangezogen werden. ect. pp.
Bei alten Geräten (Kühli, Herd, ....) sollte dann, wenn JC sagt Stromverbrauch zu hoch, mindestens ein - kostenloses - Darlehen angeboten werden, um neuere Geräte anzuschaffen, die deutlich weniger Strom verbrauchen.
Ernsthaft: wenn JC mit zu hohem Stromverbrauch argumentieren will, einfach schon mal alle Vergleichsportale nach "durchschnittlichen" Stromverbräuchen abklappern, screenshots anfertigen, damit man die auch ausdrucken kann.
Da werden doch einige Unterschiede auftauchen.
Ich bin Single, Mehrfamilienhaus - ca. 20 Jahre alt, 40qm Stromverbrauch letztes Jahr: 1.648 kWh
Genauso alt sind Kühli und Herd, Rechner dürfte der größte Stromfresser sein - Das Netzteil zieht 400 W/h und läuft ca. 8-10 h am Tag.
Jep, auch Sa/So.
Dieser Stromverbrauch ist ziemlich konstant über die letzten Jahre.
https://www.gasag.de/magazin/neudenken/ ... n-haushaltWie viel Strom verbraucht ein Single?
Eine Person verbraucht im Durchschnitt 1.300 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr, laut Stromspiegel. Bei einem durchschnittlichen Strompreis pro kWh von aktuell 0,48 Euro (laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Stand Februar 2023) macht das 624 Euro. Der tatsächliche Stromverbrauch kann jedoch stark von diesem Wert abweichen. Denn verschiedene Faktoren haben Einfluss auf den Stromverbrauch eines 1-Personen-Haushaltes:
https://www.co2online.de/energie-sparen ... ehaushalt/Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
Singlehaushalt verbraucht im Schnitt 1.400 bis 2.700 Kilowattstunden Strom im Jahr – je nach Warmwasserbereitung und Gebäudeart
je weniger Personen im Haushalt, desto höher der Pro-Kopf-Stromverbrauch
durchschnittlicher Pro-Kopf-Stromverbrauch: 1.322 Kilowattstunden pro Jahr
stromsparende und bedarfsgerechte Haushaltsgeräte besonders wichtig in 1-Personen-Haushalten
https://www.vergleich.de/stromverbrauch-1-person.htmlWie viel kWh Strom verbraucht 1 Person pro Jahr, pro Monat und pro Tag?
Folgende Übersicht bietet Durchschnittswerte, die individuell abweichen können. Wer viel im Homeoffice arbeitet, hat einen höheren Stromverbrauch in einem Singlehaushalt als jemand, der tagsüber nicht zuhause ist. Der Stromverbrauch steigt auch, wenn Wasser mit Strom erwärmt wird oder sich der Haushalt in einem Einfamilienhaus befindet.
Stromverbrauch 1 Person nach Zeiteinheit
Stromverbrauch einer Person pro Tag 3,6 kWh
Stromverbrauch einer Person pro Woche 25 kWh
Stromverbrauch einer Person pro Jahr 1.300 kWh
Heißt letztendlich nichts anderes, dass das JC nicht mit "durchschnittlichen" Stromverbräuchen argumentieren kann und darf.
Wenn sie das tun, sollen sie auch die Quellen belegen.
Das JC müsste nachweisen, dass a) der Verbrauch zu hoch ist und b) belegen warum.
Wenn der individuelle Stromverbrauch bzw. warum ermittelt werden soll/muss, dann müssen geeichte Strommeßgeräte her - wer zahlt?
und das Alter der Geräte herangezogen werden. ect. pp.
Bei alten Geräten (Kühli, Herd, ....) sollte dann, wenn JC sagt Stromverbrauch zu hoch, mindestens ein - kostenloses - Darlehen angeboten werden, um neuere Geräte anzuschaffen, die deutlich weniger Strom verbrauchen.
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Und ich würde mich nicht wundern, wenn gerade die Vergleichs-Portale einfach nur voneinander abgeschrieben haben.
Nur die Versorger selbst könnten halbwegs korrekt Daten auswerten, denn die haben ja die Verbrauchsdaten vorliegen.
Aber eben nur diese und nicht unbedingt alle anderen Umstände - mal von E-Fam.Haus / Mehrfam.Haus abgesehen.
Nur die Versorger selbst könnten halbwegs korrekt Daten auswerten, denn die haben ja die Verbrauchsdaten vorliegen.
Aber eben nur diese und nicht unbedingt alle anderen Umstände - mal von E-Fam.Haus / Mehrfam.Haus abgesehen.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
51 Euro Unterdeckung monatlich beim Strom lässt Bürgergeldempfänger verzweifeln:
viewtopic.php?t=30438
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Jetzt kam der Widerspruchsbescheid, gerne les ich hier Klageargumente, denn ich will vors SGmarsupilami hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 11:55 Mein Senf dazu:
2023_03_05 Widerspruch Ablehnung Stromkosten.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Oha, da fällt mir im ersten Lesen schonmal einiges an nichtangemessenen Worten ein. Lass mich mal noch 2 oder 3 Stunden drüber brüten und mich abkühlen, dann kommen auch wieder angemessene Worte zum Vorschein
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- kleinchaos
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Auf jeden Fall klagen! Auch wenn das SG vermutlich keinen höheren Bedarf sehen wird, so ist es doch aber so, dass der Regelsatzanteil ja schon vor der Erhöhung zum 0.01.23 nicht ausreichend war. Als Beweis die jährlichen Abrechnungen beifügen und mit den Regelsatzanteilen vergleichen,
Ebenfalls als Beweis würde ich die Forderungen vom Paritätischen sowie von Harald Thomé und Katja Kipping nehmen, die ebenfalls seit Jahren schon fordern, Strom zu den KdU zu nehmen und angemessen zu erhöhen.
Vielleicht sollte man noch herausarbeiten, dass man zwar einen höheren Bedarf für Strom anmeldet, dies jedoch den reinen Geldeswert betrifft und nicht den Verbrauch. Weiterhin argumentieren, dass die anderen Regelsatzanteile nicht mehr zum Ausgleich zur Verfügung stehen, weil inflationsbedingt schon für Ernährung ausgegeben wurden.
Ebenfalls als Beweis würde ich die Forderungen vom Paritätischen sowie von Harald Thomé und Katja Kipping nehmen, die ebenfalls seit Jahren schon fordern, Strom zu den KdU zu nehmen und angemessen zu erhöhen.
Vielleicht sollte man noch herausarbeiten, dass man zwar einen höheren Bedarf für Strom anmeldet, dies jedoch den reinen Geldeswert betrifft und nicht den Verbrauch. Weiterhin argumentieren, dass die anderen Regelsatzanteile nicht mehr zum Ausgleich zur Verfügung stehen, weil inflationsbedingt schon für Ernährung ausgegeben wurden.
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Richtig.
Sofern vorhanden eben die Stromabrechnung der letzten Jahre heranziehen zum Vergleich persönlicher Stromverbrauch versus Strompreis-Entwicklung.
Bei der Ernährung wird es halt schwierig, denn ich vermute, dass nur die allerwenigsten Verbraucher ihre Kassenbons mehrere Jahre aufbewahren um die Preisentwicklung zu verfolgen.
Mein persönlicher Schock - Quark, 20 % Fett.
Noch in den Anfängen von Corona war der 250-gr-Becher für 45 Cent zu haben - jetzt kostet das gleiche Produkt - gleiche Verpackung - 98 Cent!!
Das weiß ich deshalb, weil das ein günstiger Eiweißlieferant war und in Verbindung mit reichlich frischem/gefrorenem Obst eben auch eine "Vitaminspender"
In wie weit RichterIn dem Statistischen Bundesamt glaubt bzw. deren Berechnungen erlaubt heranzuziehen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirts ... nhalt.html
Sofern vorhanden eben die Stromabrechnung der letzten Jahre heranziehen zum Vergleich persönlicher Stromverbrauch versus Strompreis-Entwicklung.
Bei der Ernährung wird es halt schwierig, denn ich vermute, dass nur die allerwenigsten Verbraucher ihre Kassenbons mehrere Jahre aufbewahren um die Preisentwicklung zu verfolgen.
Mein persönlicher Schock - Quark, 20 % Fett.
Noch in den Anfängen von Corona war der 250-gr-Becher für 45 Cent zu haben - jetzt kostet das gleiche Produkt - gleiche Verpackung - 98 Cent!!
Das weiß ich deshalb, weil das ein günstiger Eiweißlieferant war und in Verbindung mit reichlich frischem/gefrorenem Obst eben auch eine "Vitaminspender"
In wie weit RichterIn dem Statistischen Bundesamt glaubt bzw. deren Berechnungen erlaubt heranzuziehen

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Re: Mehrbedarf für Stromkosten
Kurzes Update - es wird nicht zur Klage kommen, eLB's möchten den zusätzlichen Stress durch eine weitere Klage nicht. Kann ich in dem Fall nachvollziehen, da ich die züchische Situation kenne.
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