Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Hallo allerseits :)
Wie der Titel schon verrät, möchte ich euch bzgl der Kosten für GEZ bei Rentnern die dazu Sozialleistungen beziehen fragen.
Es geht um meinen Eltern, sie sind beide Rentner und beziehen Sozialleistungen.
Vor wenigen Monaten ist mein Bruder bei ihnen eingezogen, dieser arbeitet und ist gemeldet also mit Adresse, Krankenkasse usw..
Ich weiß gar nicht wie hoch sein verdienst ist.
Aber er hat sofort von GEZ Schreiben / Formular bekommen. Nun zahlt er GEZ. Dann bekam meine Mutter und dann mein Vater.
In einem Haushalt wo 3 Personen leben, sollen alle 3 GEZ zahlen?
Ist das richtig, rechtens so ?
Danke fürs lesen und eventuell antworten :)
Liebe Grüße
Wie der Titel schon verrät, möchte ich euch bzgl der Kosten für GEZ bei Rentnern die dazu Sozialleistungen beziehen fragen.
Es geht um meinen Eltern, sie sind beide Rentner und beziehen Sozialleistungen.
Vor wenigen Monaten ist mein Bruder bei ihnen eingezogen, dieser arbeitet und ist gemeldet also mit Adresse, Krankenkasse usw..
Ich weiß gar nicht wie hoch sein verdienst ist.
Aber er hat sofort von GEZ Schreiben / Formular bekommen. Nun zahlt er GEZ. Dann bekam meine Mutter und dann mein Vater.
In einem Haushalt wo 3 Personen leben, sollen alle 3 GEZ zahlen?
Ist das richtig, rechtens so ?
Danke fürs lesen und eventuell antworten :)
Liebe Grüße
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
- marsupilami
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Re: Sozialleistungen / Rentner / GEZ
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri ... x_ger.htmlGrundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Die sind wohl nicht ganz knuschper.
Wenn also Pappa und Mamma Rentner sind und dazu Sozialleistungen, dann befreien lassen.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri ... x_ger.html
Die beiden müssten doch aber auch mit den Bescheiden ein Formular bekommen haben, auf dem steht, dass sie entsprechende Leistungen beziehen.
Also am besten die Befreiung ausgefüllt und unterschrieben ausdrucken und das Formular - in Kopie!!! - mitschicken.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Hallo Marsupilami :)
Okay, das mache ich.
Aber muss der Bruder dann GEZ bezahlen weil er arbeitet? Obwohl die Wohnung auf meine Mutter angemeldet ist und diese Rentnerin ist und Sozialleistungen bezieht...
Okay, das mache ich.
Aber muss der Bruder dann GEZ bezahlen weil er arbeitet? Obwohl die Wohnung auf meine Mutter angemeldet ist und diese Rentnerin ist und Sozialleistungen bezieht...
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
Re: Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Ich befürchte, der Bruder wird dann zahlen müssen. So war's bei mir, ich ALG II Bezieher, Sohn Ü25 wohnte bei mir mit eigenem Einkommen. Er musste dann zahlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Hallo Koelsch, vielen Dank :)
Das ist Okay. Aber die Eltern, das ist dreist finde ich. Von allen 3 aus einer Wohnung kassieren zu wollen
Das ist Okay. Aber die Eltern, das ist dreist finde ich. Von allen 3 aus einer Wohnung kassieren zu wollen
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
Re: Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Und das ist eben auch nicht ok, wie ja schon Marsu schrieb
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Zur Verdeutlichung: Der Bruder muß in einem Mehrpersonenhaushalt zahlen, weil er eben seinen angemeldeten Wohnsitz in der elterlichen Wohnung inne hat. Wenn Deinen Eltern demnaechst ein Befreiungsbescheid zugegangen ist, verbleibt unter der Beitrags-Anmeldenummer der Eltern wegen deren Befreiungsvermerk nur der 3. Mieter als Beitragsschuldner. Im Prinzip zahlt hier eben ein Mitbewohner ohne Anspruch auf Gebührenbefreiung den ARD/ZDF-Grundbeitrag 18,36 Euro für die Eltern (Hauptmieter); mehr steht der Beitragseinzugsstelle nicht zu! 3-fach kassieren ist Unfug
Grundsatz: Siehe z.B. VGH München, Beschluss v. 20.04.2021 – 7 ZB 21.218.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 68?hl=true1. Ist bei Mehrpersonenhaushalten jeder Wohnungsinhaber gleichermaßen Adressat des Rundfunkangebots, hat auch jeder die gleiche Moeglichkeit, das Rundfunkangebot zu nutzen, unabhaengig davon, ob und in welchem Umfang es tatsaechlich genutzt wird. (Rn. 9) (redaktioneller Leitsatz)
2. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 1 RBeitrStV setzt voraus, dass dem Beitragsschuldner auf der Grundlage eines Bescheides eine der dort genannten Sozialleistungen gewaehrt wird. (Rn. 21) (redaktioneller Leitsatz)
3. Da die Beitragskonten nicht wohnungsbezogen, sondern personenbezogen gefuehrt werden, werden Zahlungen auf dieses Beitragskonto dem Inhaber des jeweiligen Beitragskontos zugerechnet; unerheblich ist, wer den Beitrag tatsaechlich zahlt. (Rn. 23) (redaktioneller Leitsatz)
Randnote 9 aa) Der Rundfunkbeitrag fuehrt zu einer Entlastung von Mehrpersonenhaushalten. Er ist von jedem Wohnungsinhaber zu entrichten (§ 2 Abs. 1 RBStV), das ist jede volljaehrige Person, die die Wohnung bewohnt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RBStV). Mehrere Wohnungsinhaber haften für den Rundfunkbeitrag gesamtschuldnerisch (§ 2 Abs. 3 RBStV unter Verweis auf § 44 AO), dessen Hoehe nicht nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen unterscheidet. Grundsaetzlich ist gemaeß § 2 Abs. 1 RBStV im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Dies bedeutet, dass ein allein lebender Wohnungsinhaber den vollen Rundfunkbeitrag auch allein trägt, waehrend mehrere Wohnungsinhaber den Beitrag untereinander aufteilen koennen, wobei sie im Innenverhältnis im Zweifel zu gleichen Anteilen haften (vgl. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB)...
Zuletzt geändert von benedetto am Fr 26. Mai 2023, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Wenn es ein Haushalt ist, muss eh nur einmal bezahlt werden, wenn mindestens ein Haushaltsmitglied nicht befreit ist.
Aber: Die wissen natürlich nicht, ob es ein Haushalt ist. Hat Dein Bruder sich ggfs mit eigener Teilnehmernummer angemeldet?
Aber: Die wissen natürlich nicht, ob es ein Haushalt ist. Hat Dein Bruder sich ggfs mit eigener Teilnehmernummer angemeldet?
- kleinchaos
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Re: Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Die wissen schon, ob es ein Haushalt ist oder 2. Bei der Wohnungsanmeldung im Einwohnermeldeamt wird immer abgefragt, in welchem Geschoss die Wohnung liegt, zB EG rechts oder 3. OG mitte
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Sozialleistungen / Rentner / GEZ
Zum einen ist das -jedenfalls hier- nicht so, habe eben in meine Anmeldung gesehen. Zum anderen weiß man dadurch nicht, ob es ein Haushalt ist, sondern allenfalls, dass möglicherweise mehrere Personen in der Wohnung leben.