TobPab hat geschrieben: ↑Fr 26. Mai 2023, 11:45
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Auch erst mal so, dass ich mein Unternehmen so aufgeteilt (drei vEKs für drei Unternehmenszweige) habe, wie der SB es wünscht.
Nun kam das Schreiben, dass Unterlagen nachgefordert wurden. Da sind einige Punkte enthalten, die ich seltsam finde.
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Ich finde daran seltsam, dass der SB nicht nach den "fehlenden" Gewerbeanmeldungen fragt. denn, wie wir ja alles wissen, hast Du ja keine drei Gewerbe.
TobPab hat geschrieben: ↑Fr 26. Mai 2023, 11:45
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Der SB wünscht u.a.:
- BWA von 2020,2022 und Januar 23 bis April 23 -> Warum? 22 hat er durch die abschließenden EKSe und mit Ablauf Mai 23 ebenso..
- Anlage EÜR von 20,21,22 => darf er das?
- Einkommenssteuerbescheid von 20,21,22 => darf er das?
Dann möchte er noch Kontoauszüge ungeschwärzt bei den Einnahmen.
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BWA: hast Du denn welche? Du bist vermutlich nicht verpflichtet, zu bilanzieren, oder? Hattest Du je >600.000,- Jahresumsatz oder >60.000,- Gewinn?
BWAs sind für die Bedarfsermittlung unerheblich, dafür gibt es die EKS. Also, frag nach der rechtlichen Grundlage für die Anforderung der BWAs. Die gibt es nicht.
Frag auch, ob das JC die Kosten übernimmt, damit ein Steuerberater die BWAs anfertigen kann. Du hast dafür kein Geld und brauchst die BWAs auch nicht. Das alles bringt Dich aber nicht schneller zum Geld...
EÜR: für die Bedarfsermittlung ist die EÜR unerheblich, dafür gibt es die EKS. Auch hier - die rechtliche Grundlage ist ... ???
Abgesehen davon, welchen Grund solltest Du haben, heute schon diese EÜR vorliegen zu haben? Meine "aktuellste" EÜR ist von 2017...
ESt-Bescheide: es gibt keinen Grund, dass Dir diese Bescheide bereits vorliegen sollten. Wie lang Du für Deine Steuererklärung Zeit hast kann Dir ein Steuerberater genauer beantworten. Und auch, wie lang das Finanzamt Zeit hat, Deine Steuererklärung zu bearbeiten und zu bescheiden.
Sollten Dir die Bescheide tatsächlich vorliegen, dann würde ich alles, was für die derzeitige Bedarfsermittlung unerheblich ist, schwärzen und davon Kopien, nachweislich, einreichen.
Vorher würde ich abklären, über welchen Zeitraum man Steuerbescheide vorlegen muss. Ob der angeforderte Zeitraum durch eine rechtliche Grundlage abgedeckt ist, weiß ich nicht.
Kontoauszüge: darum habe ich mich auch lange mit meinem JC gestritten. Selbst mein Sozialgericht ist der Meinung, dass ich die KA ungeschwärzt vorzulegen hätte. Ich sehe das immer noch anders und bin noch unschlüssig, wie ich weiter vor gehe. Bei mir ist es aber so, dass jeder Streittag viel Geld kostet und es sich (für mich) irgendwann einfach nicht mehr lohnt, zu streiten. In Deinem Fall sieht es aber vermutlich (noch) anders aus.
Besteht Deine Kundschaft aus Personen oder Unternehmen? Die Namen der Personen würde ich, zumindest teilweise, schwärzen. Denn, die Datenschutzrichtlinien beziehen sich ja genau darauf, auf Personendaten. Kauft also Lieschen Müller bei Dir ein - schwärzen, kauft die Albrecht Discounter Nord GmbH & Co KG, Geschäftsführer Karl Kautzig bei Dir ein, ist das nicht zu "schützen". Laut geltender Datenschutzrichtlinien.
Die Kontoauszüge so offen wie möglich einzureichen, dürfte am Ende schneller zum Geld führen, als ein langer Streit darum.
Letzten Endes kommt es doch darauf, dass Du schnell wieder auf eigenen Füßen stehen kannst. Das kannst aber nur Du beurteilen, welchen Widerstand Du dir gerade "leisten" kannst.
Viel Erfolg!