ALG 1 nach Krankengeld

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
damoto
Neuer User
Beiträge: 2
Registriert: Mo 29. Mai 2023, 15:30

ALG 1 nach Krankengeld

#1

Beitrag von damoto »

Hi liebe Mitforisten,

wir haben folgenden Fall bräuchten ein wenig Hilfe wie es genau weiter gehen muss.

Meine Partnerin ist seit etwas über 2 Jahren krank und bezieht Krankengeld.
Jetzt kam der Brief der Krankenkasse, dass sie ausgesteuert wird in knapp 3 Monaten.

Jetzt war dort als Anlage ein Hinweis, dass sie sich bei der Rentenversicherung oder dem Arbeitsamt melden soll für ALG1/Erwerbsminderungsrente.
Sie ist bisher noch angestellt, aber zum Ende des Krankengeldbezugs definitiv nicht arbeitsfähig. Vor einem Jahr wurde bereits von der Krankenkasse angestoßen, dass sie sich doch mal beim Arbeitsamt melden sollte um eine Umschulung anzustoßen und den Job zu wechseln. In diesem Verfahren wurde damals vom Amtsarzt festgestellt, dass sie definitiv länger als 6 Monate nicht arbeitsfähig ist und das ganze entsprechend keinen Sinn macht.

Also wäre die Frage wie nun weiter vorzugehen ist. Beim Arbeitsamt online einen Antrag auf ALG1 stellen und schauen was passiert?
Es ist auch absehbar, dass sie die nächsten 6-12 Monate nicht arbeiten gehen kann.

Grüße

damoto
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG 1 nach Krankengeld

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: im Forum.
Da muss ich auch erst mal "forschen", also bitte etwas Geduld
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG 1 nach Krankengeld

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich habe es so verstanden: Jetzt zeitgleich ALG I und EM-Rente beantragen. Bis über die Rente entschieden ist, besteht auf jeden Fall Anspruch auf ALG I. Sollte dann die EM-Rente (oder der ALG I Anspruch) zu niedrig sein, könnte zusätzlich rückwirkend (§ 28 SGB X) Bürgergeld beantragt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
damoto
Neuer User
Beiträge: 2
Registriert: Mo 29. Mai 2023, 15:30

Re: ALG 1 nach Krankengeld

#4

Beitrag von damoto »

Vielen Dank für die Information.
Irgendwie hat meine Partnerin vor dem ganzen Bürokratiemonster Angst und vor allem vor der Rentenversicherung.

Dann habe ich da erweiternd noch ein paar Fragen.

Sie ist wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig und möchte nachdem sie vor 6 Jahren extrem schlechte Erfahrungen bei einer Reha-Maßnahme gemacht hat, auch nicht wieder irgendwo hingestopft werden ob es hilft oder nicht.
Was wäre denn die schlimmste Konsequenz wenn sie das verweigert und entsprechend keine EM-Rente bekommt?
Dann sollte sie ja ins Bürgergeld rutschen, dafür sollte dann mein Einkommen wiederum zu hoch sein.
Muss sie sich dann selbst versichern und ich das Ganze entsprechend zahlen oder wie läuft das dann weiter ab?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG 1 nach Krankengeld

#5

Beitrag von Koelsch »

Ohne Bürokratie wird's nicht gehen, leider, REHA Ablehnung, vielleicht kann man das psychologisch begründen können (Attest). Sonst erst mal abwarten, ob überhaupt REHA gefordert wird.
Bürgergeld - ja, wenn Dein Einkommen für die BG zu hoch ist, dann gibt's kein Bürgergeld und ggf. muss KV von Dir bezahlt werden. Da muss man aber genau rechnen, ggf. könnte ein Anspruch nur auf KV bestehen (§ 26 SGB II)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: ALG 1 nach Krankengeld

#6

Beitrag von kleinchaos »

Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld heißt das Zauberwort nach Aussteuerung bei weiterer Krankschreibung. Sie bekommt ALG1 trotz Krankheit.
Und danach bleibt dann wirklich nur Bürgergeld.
EM-Rente muss ja nicht auf Dauer sein, die ersten 2 Jahre sind eh befristet, danach wird wieder geprüft. Und gerade bei psychischen Erkrankungen wird sowieso nur immer mit 2jähriger Befristung gezahlt.

REHA kann sie verweigern, ich würde auch nie eine stationäre Reha machen, nur ambulant. Alles verweigern bzw grundlos ablehnen könnte aber auch negativ ausgelegt werden, so als mangelnde Mitwirkung und so. Also wenn sie etwas ablehnt Alternativen nennen. Dann muss darüber entschieden werden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
topas
Benutzer
Beiträge: 337
Registriert: Mo 7. Jun 2010, 20:52

Re: ALG 1 nach Krankengeld

#7

Beitrag von topas »

achso wenn Sie ALG1 bekommt, sollte Sie auf keinen Fall die AUs an das Arbeitsamt senden, Sie streichen dann gerne wegen nicht Verfügbarkeit.
venceremos
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: ALG 1 nach Krankengeld

#8

Beitrag von kleinchaos »

ALG1 nach Aussteuerung aus dem Krankengeld nennt sich Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld. Dazu muss man nichtmal gekündigt sein. Das Arbeitsamt weis ja, dass sie krankgeschrieben ist. Also Krankenscheine ans Arbeitsamt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“