Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
HarzerUrvieh
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1201

Beitrag von HarzerUrvieh »

Die Umsatzsteuer fällt auf den gesamten Umsatz an. Von Ausnahmen wie § 13b usw. mal abgesehen. Ob es da eine Mehrwertbildung gab oder nicht, ist der Umsatzsteuer doch egal. ;-)
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tigerlaw
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1202

Beitrag von tigerlaw »

1. Was Kölsch schrub, ist bedenkenswert.
2. Wenn ansonsten keinerlei realistische Erwerbstätigkeit möglich ist und man sonst nur daumendrehend da sitzen würde, reduziert jeder Euro, der selber verdient wird, die Hilfebedürftigkeit.
3. Knips hat bestimmt die Einkommensteuer gemeint.
4. Die Umsatzsteuer ist hierzulande als Mehrwertsteuer ausgestaltet: Die Umsatzsteuer, die der Letztverbraucher zahlt, geht an den Staat. Nur wird durch den Vorsteuerabzug bewirkt, dass auf jeder Zwischenstufe genau der Aufschlag besteuert wird, bis zum "Urproduzenten".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Knipsi_derAlte
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1203

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Kostensenkung ist ja das, was das Jobcenter durch die Hintertüre erpressen will durch Nichtanerkennung von Betriebsausgaben und Anrechnung weit höherer Gewinne, als tatsächlich angefallen sind: Ergebnis wären Schulden.

Die Tätigkeit trägt sich, ich habe jahrelang gebettelt und bin immer wieder abgewiesen worden: Fortbildung, Weiterbildung. Im Bereich der professionellen Bildbearbeitung, Studiofotografie oder Gesellenausbildung bzw. Meister im Fotografiehandwerk (Berufsabschluss), Werbung und Marketing, branchenbezogen. Jobcenter sagt nein und wenn ich es selbst zahle, werden die Kosten gestrichen. Wollen sie (Jobcenter) also auch nicht.

Weitere Faktoren: Alter. Jcg geht auf die 60 zu, ich nähere mich immer mehr den 50. Berufliche Erfahrungen in anderen Bereichen? Seit 20 Jahren gar keine. Was bleibt also für die Vermittlung übrig? Helfertätigkeiten, maximal. Nachhaltiges auf gar keinen Fall und etwas, das aus dem Leistungsbezug führt auch nicht.

Weitere Faktoren: Gesundheit. Bei Jcg gibt es ein klärendes dauerhaftes medizinisches Gutachten, das zahlreiche Einschränkungen mit sich bringt. Dazu kommen jetzt neue Krankheiten, die noch gar nicht berücksichtigt sind, also eher noch mehr Einschränkungen. Bei mir sollte 2019 ein medizinisches Gutachten erstellt werden, dann kam Corona, liegt seitdem auf Eis. Mehrfach nachgefragt, medizinische Dienst meinte nur, in dem Umfang können die mangels Kapazitäten kein Gutachten erstellen. Aber auch das war vor meinen neuen Erkrankungen Diabetes und Chronische Neurodermitis. Also weitere Einschränkungen.

Weitere Faktoren: Wenn das Jobcenter wirklich damit durchkommt, fünfstellig Schulden. Auch das ist ein massives weiteres Vermittlungshemmnis, herbeigeführt durch das Jobcenter.

Im Ergebnis würde es bedeuten, was tigerlaw schreibt: Zu Hause sitzen, Däumchen drehen und aufs Beste hoffen, das niemals eintreten wird. Zwischen nichtsbringende und dümmliche Maßnahmen bis zur Grusi (denn die ist bei uns beiden gesetzt, wenn wir jeweils auf den jährlichen Rentenbescheid schauen).


Und aus dem Grund verstehe ich auch die Handlungsweise des Jobcenters nicht. Der Arbeitsvermittler sagt, er würde mit uns ganz anders umgehen, weil er sieht, wie wir uns den Allerwertesten aufreissen... Aber ihm sind die Hände gebunden, weil die Anweisungen von oben kommen. Und die Leistunsgabteilung macht das exakte Gegenteil, die wollen uns zur Aufgabe nötigen. Aber zu welchem Zweck? Perspektive ist keine Vorhanden, weder bei jcg noch bei mir.
Sie täten eigentlich gut daran, uns professionalle Unterstützung in Form von Fortbildung oder Weiterbildung. Branchenbezogen und zielgerichtet. Aber das geht nicht. Das Maximale, das mir angeboten wurde: Umschulung in "irgendetwas". Betonung liegt auf "irgendetwas", denn etwas Konkretes, darauf hat das Jobcenter auch keine Antwort. Das Beste war Pflegehelfer... bei meinen gesundheitlichen Einschränkungen. Aber das hätten sie sofort ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt. Tausende Euro, auch wenn ich in dem Job nie hätte tätig werden können. Aber im Geld verbrennen waren die schon immer gut.
Natürlich darf es nichts sein, was in dem Bereich liegt, den ich seit 15 Jahren ausübe. Das ist VÖLLIG ausgeschlossen, wurde mehrfach so gesagt. Klar. Warum sollte auch jemand in dem Bereich vorankommen, den er professionell seit 15 Jahren ausübt? Ein völlig abwegiger Gedanke.


Was die berufliche Tätigkeit angeht: Die läuft, wir haben ja stets Gewinne, wenn auch nicht zwingend anrechenbares Einkommen dabei herauskommt. Kostensenkung? Noch weniger ausgeben geht nicht, wir machen ja schon nur das, was zwingend ist und sparen, wo es möglich ist. Das wird uns aber wiederum zur Last gelegt und aus der abschließenden EKS gestrichen, z. B. wenn wir Beide in jcgs Auto fahren und er mir die Hälfte der Spritkosten in Rechnung stellt. Noch billiger gehts nicht.

Alternative wäre dann im 10-Bett-Schlafraum, im Auto oder in einem Zelt zu übernachten. Aber das sehen weder jcg, noch ich ein. Wir buchen uns nur in einfachen Hotels ein, das ist schon ausreichend sparsam. Und wir bleiben immer nur so lange, wie notwendig. Wir sehen aber auch nicht ein, wenn wir den ganzen Tag hart arbeiten (und die Tätigkeit ist hart), dass wir dann auch noch massive Abstriche machen unda auf in richtiges Bett verzichten. Mal abgesehen, dass ich aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen sauberes und fließendes Wasser benötige. Mal abgesehen davon, dass wir Ausrüstung im Wert von 30.000 Euro* mit uns rumschleppen, im Übrigen auch Stromanschlüsse benötigen. Sind aber nur Details und Kleinigkeiten...

Unsere Arbeit bzw. unsere Arbeitsergebnisse werden hochgelobt, weil wir qualitativ auf dem höchsten Niveau arbeiten, das möglich ist. Was wir nicht können, ist Marketing. Und wir sind eben auch vermutlich nicht in den notwendigen "Netzwerken" verbunden. Wir können mit Dank- und Lobmails förmlich um uns werfen. Warum sich das letztlich nicht auch monetär auswirkt, ist uns ein Rätsel. Wenn ich die ganze Lobhudelei zusammen rechne, müssten wir eigentlich im eigenen Haus leben mit dem Tesla vor der Garage. Aber aus irgend einem Grund sitzen wir hier mit Bürgergeld, weil nicht genug rauskommt.

Vielleicht, liegt was daran, dass wir Luxusartikel anbieten, die eben der normale Mensch als Dienstleistung eben nicht in Anspruch nimmt. Und die, die es können und tun, zu deren Personenkreis gehören wir nicht.

Aber was sollen wir tun?
Aufgeben, Gewerbe abmelden?
Ganz ehrlich, bevor ich das mache, nehme ich mir das Leben. Und das meine ich ernst. Denn das ist das Einzige, das in meinem tristen Leben übrig geblieben ist und das mir wenigstens noch etwas psychischen Halt gewährt. Wenn ich mir ausmale, ich würde nur noch vor dem PC pder Fernseher versauern, das wäre für mich kein lebenswertes Leben mehr. Für andere mag es das vielleicht sein. Für mich nicht.

-----
* Angefangen haben wir mit gar nichts. Wir haben angefangen mit einer ausgelutschten privaten Kamera, die völlig untauglich war, einem völlig überforderten und alten PC, ohne Laptop und mit nicht einmal ausreichend Speicherkarten. Wir hatten nie irgendwelche Mittel und haben uns die Ausrüstung über all die Jahre über Finanzierungen und Betriebseinnahmen nach und nach selbst aufgebaut. Nicht nur die Ausrüstung kostet einen Haufen Geld, auch deren Instandhaltung (frag mal Harzer Urvieh, was es kostet, Spezialwerkzeug am Laufen zu halten), Kosten für Softwarelizenzen, selbst so "Kleinigkeiten" wie Speicherkarten oder mal ein neuer Akku, Datenspeicher und dergleichen. Hätte man uns vor 10 Jahren erzählt, dass wir heute Weltmeister und Olympiasieger vor der Kamera haben, hätten wir die Person für bekloppt erklärt. Und jetzt, nachdem das alles Realität wurde, soll ich das aufgeben? Für was? Für Leere?
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1204

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab vor ein paar Jahren zufällig mal in eine Sportveranstaltung reingeschaut im TV. Da rannte der Fotograf (oder Kameramann) halbrückwärts VOR dem in Führung liegenden Sportler im Innenkreis, immer die Kamera auf den Sportler gerichtet. Irre. der war fast schneller als der Läufer, mit vollem Marschgepäck und dann noch die Kamera halbwegs ruhig halten. Ist schon ne Leistung.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1205

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter will anrechenbares Einkommen. Auslandsreisen sollen unterbleiben, da sie aus deren Sicht reinen Erholungsurlaub darstellen. Die tatsächlichen Fakten werden nicht berücksichtigt. Fortbildungen im Bereich Fotografie werden nicht finanziert, weil heutzutage jeder ein Handy mit Kamera hat. Eventuell spekuliert das Jobcenter darauf, dass sich nach einer Fördermassnahme neue Berufschancen ergeben, z.B. in der Zeit- und Leiharbeit.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1206

Beitrag von Knipsi_derAlte »

@kleinchaos
Also das machen wir nicht, dazu wären wir körperlich nicht in der Lage. Aber nimm Dir eine 5 Kilo schwere Hantel in eine Hand. Halte diese auf Höhe der Schulter im Abstand von ca. 50cm vom Körper entfernt (Kamera vor dem Auge). Nicht 5 Minuten, nicht eine Stunde, sondern 10 Stunden lang. Und fotografiere dabei konzentriert sich ständig bewegende Personen, halte diese dabei mit einem 200mm oder 300mm Objektiv kontinuierlich im Fokus. Nicht die Standardbrennweite mit 50mm, das taugt bestenfalls für Siegerehrungen. Fokus aber auch bitte auf dem Gesicht, nicht irgendwo auf dem Körper.

@Olivia
So in etwa. Ja. Nur dass es sich umgekehrt verhält, nämlich dass die Auslandsreisen (die nicht erheblich mehr kosten als Inlandsreisen) locker die ganzen weiteren Kosten finanzieren, wenn z. B. die Kamera mal wieder in die Werkstatt muss und dann 1.000 Euro kostet. Die Auslandsreisen haben oft ein Verhältnis von 5:1 bis 10:1 bei den Einnahmen gegenüber den Ausgaben. Während die Inlandsevents oftmals nur auf 1:1 oder 2:1 kommen. Fallen die Auslands-"urlaube" weg, können wir die Fixkosten und die weiteren Kosten nicht mehr decken und geraten in die Schuldenfalle. Die Inlandsevents sind enorm wichtig, bringen aber nicht das Geld, das nötig wäre, alle Kosten abzudecken. Tatsache ist aber, wenn ein Event Defizit erwirtschaftet, wird es von uns rausgenommen, jeder Gewerbetraibende schaut sich die Umsätze an und wenn etwas nichts bringt, wird es ausgetauscht. Das war schon immer so. Manchmal werden auch wir positiv wie negativ überrascht. So hatten wir ein Event, das 3.500 Euro Einnahmen im ersten Jahr brachte, im darauf folgenden Jahr plötzlich mit 700 Euro nicht einmal die Übernachtungskosten gedeckt hat. Was war der Grund? Statt Sonnenschein gabs Wolken, Regen und 15 Grad. Daran wollten sich die Teilnehmer dann wohl doch eher weniger erinnern und die Fotos sehen halt auch naturgemäß nicht toll aus, wenn der Himmel grau ist und der Regen prasselt.
Aber das nennt man unternehmerisches Risiko, das Minus müssen wir ganz alleine tragen, das finanziert das Jobcenter nicht. Wenn es aber nach dem Jobcenter geht, dann läuft immer alles super perfekt. Nennt sich Realitätsverweigerung. Handy mit Kamera bringt in unserem Bereich gerade etwas, wenn Du Fotos von Siegerehrungen machst. Alles andere erzeugt maximales Kopfschütteln. Das wird ein Handy auch niemals können, es sei denn, Du schraubst bei einem Handy ein lichtstarkes 300mm Objektiv mit hoher Lichtstärke davor. Das will ich sehen. Und selbst dann erzugt der Mini-Sensor keine entsprechende Qualität. Du kannst alles zu 100 Megapixeln aufblähen, sieht halt dann Scheisse aus. Was meinst Du, wieso inzwischen KI die Fotos in Handies manipuliert? Den Artikel gelesen über das Mondfoto von Samsung-Handies, wo dann der geknippste Mond quasi ersetzt wird *hahahahaha*

Aber ansonsten hast Du recht. Zeit- und Leiharbeit sind vermutlich das "Ziel" des Jobcenters. Perspektivlosigkeit eben. Du glaubst doch nicht, dass bei unseren gesundheitlichen Einschränkungen auch nur ein Auftraggeber interessiert ist. Jcg darf z. B. keine Schichtarbeit leisten, keine Nachtarbeit, keine Arbeit mit übermäßigen Personenverkehr und nichts, was Druck und Stress verursacht. Jetzt zähl mal anhand drei Fingern ab, was da übrig bleibt. Und bei mir sieht es nicht viel anders aus.
Vielleicht als LKW-Fahrer, da fehlen Hundertausende. Mit einem Auge und Kurz- und Weitsichtigkeit auf dem anderen Auge sicher der perfekte Arbeitsplatz *hahahaha*
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1207

Beitrag von kleinchaos »

Ich weiß ja, wie schwer die Ausrüstungen sind. Und ich ziehe den Hut vor jedem Sportfotograf und -Kameramann/frau. Das ist schon körperlich recht anstrengend, da muss man ziemlich fit sein. Ob nun mit der Kamera oder dem Mikro.
Die Superschlauen im JC wissen da sehr vieles nicht, können oder wollen sich da auch kein Wissen aneignen. Das ist schade, denn eben durch die Negierung der Arbeit, des Aufwandes, der da gerieben wird, wird euch das Leben schwergemacht.
Ich hatte mal einen Tontechniker in der Beratung, der brauchte eine neue Speicherkarte. Da fiel der SB nix besseres ein, als auf MediaMarkt zu verweisen, da wäre grad eine 64GB für 10€ im Angebot, das sollte doch reichen. Es dauerte etwas, bis wir wieder Luft bekamen und ihr erklären konnten, wo bei den Preisen für Speicherkarten die Unterschiede sind. Irgendwann hat sie es kapiert und murrend genehmigt
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1208

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Nach 2 Wochen sind die Urteile immer noch nicht da.
Ich habe bereits eine ausführliche Beschwerde unter anderem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht. Vielleicht sollte ich die Beschwerde auch noch gleich ans Sozialgericht selbst übermitteln. Aber wie ich das bereits kennenlernen durfte, weisen die das zurück mit der Begründung der "richterlichen Unabhängigkeit". Uabhängig ja, aber über gültige Gesetze dürfen sich auch RichterInnen in Deutschland nicht erheben.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1209

Beitrag von Koelsch »

Mein Urteil (LG) erging am 9.2. - schriftliches Urteil dann am 20.4.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1210

Beitrag von Olivia »

Die Beschwerde beim Arbeits- und Sozialministerium müsste von dort m.E. als Petition gewertet werden, selbst wenn sie nicht als solche bezeichnet ist. Beschäftigt sich dort niemand mit der Eingabe, oder bleibt die Petition unangemessen lange unbeachtet liegen, so gäbe es dagegen das Rechtsmittel der Klage am Verwaltungsgericht. Das Rechtsmittel einer verwaltungsgerichtlichen Klage gilt auch für Fälle, wo eine Petition ohne inhaltliche Befassung "abgebügelt" wird, bspw. weil denen das Schreiben lästig erscheint.

Sachgerecht wäre beispielsweise, wenn völlig neue Sachbearbeiter bestimmt werden, ein kompletter Neuanfang gemacht wird und eine inhaltlich neutrale Aussprache stattfindet. Diese könnte beispielsweise unter Anleitung eines neutralen Mediators oder Schlichters erfolgen. Vorgetragen werden sollten die Argumente von Tigerlaw unter #1202, dort insbesondere der Punkt 2. Im Gegenzug könnte Knipsibunti bspw. ein Coaching akzeptieren.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1211

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits geantwortet, was zu erwarten war.

Man habe die Akte herangezogen und verweist auf das Schreiben vom Januar. Demnach habe das Jobcenter die Vorgehensweise mir gegenüber erläutert und nach Ansicht der Bundesagentur macht das Jobcenter alles richtig. Sie bedauern, mir nicht helfen zu können. Natürlich glaubt man den frisierten Akten des Jobcenters und hinterfragt absolut gar nichts. Eine 100%ige Behördenantwort, wie man sie eigentlich auch erwartet. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Meine Sicht der Dinge ist gar nicht erwünscht bzw. wird gar nicht erst abgefragt, ist unwichtig. Ich bin schließlich nur der Betroffene und habe mich gefälligst zu fügen. Das scheint die Sichtweise zu sein und auch zu bleiben.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1212

Beitrag von Olivia »

Welche Rechtsbehelfsbelehrung ist denn auf der Antwort der BA aufgedruckt? https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelfsbelehrung

Auch die BA muss sich inhaltlich mit Deiner Petition befassen. Es genügt nicht, die Vorwürfe pauschal zurückzuweisen und zu sagen, dass alles richtig ist.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1213

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wer seine Energie und Zeit in immer mehr Grabenkämpfe steckt, hat immer weniger Energie und Zeit um sein Unternehmen voran zu treiben. Von daher rate ich von weiteren Fronten ab. Das bringt doch nichts positives.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1214

Beitrag von Olivia »

Da bereits alles andere versucht wurde, Preiserhöhungen nicht möglich sind, Coaching abgelehnt wird und die Situation auch sonst restlos verfahren ist, bleiben aer nur noch weitere Grabenkämpfe übrig.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1215

Beitrag von HarzerUrvieh »

Nee, Olivia, es bleibt immer noch die Option, auch mal einen Rat anzunehmen, sich persönlich weiter zu entwickeln, Chancen auch einmal zu erkennen und zu ergreifen. Da ist noch so viel Luft nach oben...
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1216

Beitrag von Olivia »

Die Möglichkeiten sind in diesem Fall restlos ausgeschöpft.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1217

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wie kommst Du darauf?

Hast Du je davon gelesen, dass sich um einen Nebenjob gekümmert wurde? Es gibt genug Jobs in denen man nicht vier Tage, je 12 Stunden bei subtropischem Klima eine kiloschwere Kamera schleppen können muss und nicht mal eine Pause machen kann. So ziemlich jede Tätigkeit in D, auf abhängiger Basis, bietet bessere Arbeitsbedingungen.

Ich rede nicht davon, dass die Berufung aufgegeben werden soll. Aber anstatt seine begrenzte Zeit in diese sinnlosen Grabenkämpfe zu stecken, könnte man auch Regale einräumen, an ´ner Tanke kassieren, Lieferfahrten machen, sich auf die wenigen zielführenden Grabenkämpfe beschränken...

Die Welt ist voller Möglichkeiten.

Die Einstellung ist vielleicht restlos ausgeschöpft, aber die Möglichkeiten sind unendlich viele.

Was ist mit Marketing?
Ein Defizit, dass hier von selbst angesprochen wurde. Wieso dann Coaching? Klar, muss man erstmal die Hosen runter lassen und sich durch die erste Coachinginstanz durcharbeiten. Aber erst danach kann es zu einer weiterführenden Maßnahme kommen. Lehne ich aber bereits die Grundlage ab, kann von Seiten des JC auch nichts anderes kommen, als Widerstand. Das ist doch logisch.

Abgesehen davon, wurde vom TE ja auch geäußert, das er keinelei berufliche Qualifikation in seinem Gerwerbe hat. Wir wissen alle, dass die berufliche Qualifikation bei Selsbtständigen aber nicht durch´s JC gefördert werden darf. Auch logisch, oder?

Kann der TE den Nachweis erbringen, mehrere Jahre Berufserfahrung in seinem Handwerk zu haben, dann ist er zur Meisterprüfung zuzulassen. Also, nachweisen und anmelden. Geld dafür wäre da gewesen, dann hätte man eben auf weitere Ausrüstung sparen müssen. Die Entscheidung hat nicht das JC getroffen, sondern der TE.

Was ist mit einer Ausweitung der Schwerpunkte? Hochzeitsfotografie, Portraits, Veranstaltungen, was weiß ich. Wieso nicht die Sportler auch im Training aufsuchen? Was ist mit den Angehörigen der Sportler, viellicht haben die Lust auf Familienfotos am Veranstaltungsort oder beim Training oder sonst wo? Wurde das schon angeboten und wie oft wurde das Angebot wiederholt oder angepasst? Wenn es abgelehnt wurde, warum wurde das Angbeot abgelehnt? Gibt es Marktbegleiter und was machen diese anders/besser? Was sagen die Kunden über die Marktbegleiter?

Die Möglichkeiten sind fast unbegrenzt, sie sprengen auch deutlich den Rahmen eines Forums. Nur, man muss auch mal bereit sein, Möglichkeiten zu zulassen oder zu testen...
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1218

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Rechtshilfebelehrung auf dem Schreiben der Bundesagentur? Easy: Keine.

Coaching wurde zu keinem Zeitpunkt abgelehnt, es wurde nie eines angeboten. Das einzige, das angeboten wurde, war dieses "Überprüfungsdings", bei dem ich irgend einen wildfremden Typen in meine Wohnung lassen muss und der dann meine gesamte Buchhaltung durchschnüffelt. Ein Coaching war das aber nicht. Das Sozialgericht hat dieses "Coaching" auch zurückgewiesen.

Höhere Preise.
Klar, der Bäcker kann auch 2 Euro fürs Brötchen verlangen, dann kommt halt kein Kunde mehr. Aber er kann stolz auf die 2 Euro zeigen. Allerdings nicht lange.

Die Ausführungen von Harzer Urvieh gleichen einer Wutschrift. Und wie so häufig, hat er mal wieder völlig vergessen, dass nicht jeder ein kerngesunder, 30jähriger, junger Hüpfer ist. Ich darf z. B. kein Kfz führen. Huch, haben wir glatt vergessen, was? Ansonsten lautet das Angebot von einer prekären Beschäftigung in eine andere prekäre Beschäftigung zu wechseln und auch da die körperliche Eignung ungeachtet zu lassen. Interessant.

Und wieso ist es "logisch", dass berufliche Qualifkation bei einem selbständigen nicht gefördert werden darf, bei einem abhängig Beschäftigten jedoch schon? Zumal der Selbständige sogar aktiv daran gehindert wird, indem man ihm Fortbildungskosten aus der EKS streicht.

Es tut mir auch furchtbar leid, dass Ausrüstung erworben habe, die zur Ausführung der Tätigkeit elementar notwendig ist. Ach ne. Du bist Handwerker, bitte kaufe keinen Werkzeugkoffer, Du kannst das Loch auch mit den Fingernägeln in die Wand kratzen. Eine Meisterprüfung benötigt weit mehr, als dass man sein Werkzeug bedienen kann und kostet auch eine enorme Summe, Kosten, die im Übrigen nicht "anerkannt" werden. Aber das sind nur kleine Details am Rande, die ein Harzer Urvieh doch nicht tangieren.

Ansonsten bin ich natürlich zu dumm zum scheissen.
Aber wisst ihr was? Genau das ist der Grund, warum ich keine Lust mehr auf das Forum hatte. Und deshalb sag ich an dieser Stelle auch wieder Tschüss.

Steck Dir Deine Provokationen dort hin, wo die Sonne niemals scheint.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1219

Beitrag von Koelsch »

Ich glaube nicht, dass es sich bei den Aussagen vom Urvieh im Provokationen handelt. Es ist eben leider oft zu beobachten, dass Selbstständige in Schwierigkeiten nicht ausreichend nach "neuen Wegen" suchen. Da hat er Recht, übersieht aber in Deinem Fall, dass die Zahl der "neuen Wege" vermutlich sehr gering ist und man diese "neuen Wege" auch körperlich und so beschreiten müsste, was bei Dir eben leider kaum möglich erscheint.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1220

Beitrag von HarzerUrvieh »

Richtig, es ist weder eine Wutschrift, noch eine Provokation. Und, ich übersehe auch keine körperlichen Einschränkungen.

Wer 4 Tage am Stück, jeweils 12 Stunden ohne Pause im subtropischen Klima eine Kamera führen und stets den Fokus auf Gesichter halten kann, der ist fitter als ich und für einige Nebentätigkeiten geeignet.

Wie so oft wurde direkt aufgeführt was alles und warum es nicht geht. Was geht denn? Geht alles, dem Du nicht direkt widersprochen hast? Dann mach da was. Such Dir was aus, was passt. Ich will Dich ja gar nicht zu etwas zwingen, dass Du nicht willst. Nur, meinst Du nicht auch, dass Chancen suchen der bessere Weg ist, um sich am eigenen Schopfe aus dem Dreck zu ziehen?

Wenn Du kein Auto fahren kannst, okay. Andere könnten aber.
Wenn Du keine Regale einräumen kannst, okay. Andere könnten aber.
Was ist mit Portraits, Familienfotos, Backstage Dokumentationen, weiß der Geier...
Digitale Bildbearbeitung fremder Bilder?
Nicht nur Sportler sondern auch Musiker, Entertainer, Krankenschwestern fotografieren?
Ich habe keine Ahnung, was für Dich geht oder was Dir liegt. Das weißt nur Du. Da liegt auch die Entscheidungsfreiheit bei Dir. Das ist das Los der Selbstständigen, selbst Entscheidungen treffen und mit den Konsequenzen leben.

Das "herumschnüffeln in Deiner Buchhaltung" ist übrigens die erste Stufe des "Coachings". Lehnt man das ab, ist der Zug mit den weiteren Angeboten abgefahren.

Der Begriff Coaching ist da zwar völlig falsch, weil Coaching immer auf Freiwilligkeit beruht und nur Einzelcoaching (sonst ist eine "Gruppentherapie") und auch nur ohne Beauftragung durch Dritte funktioniert. Siehe DIN PAS 1029.

So oder so, wenn Du eine Marketingmaßnahme durchs JC gefördert haben willst, musst Du nun mal die Hosen runter lassen. Btw. die Hosen sind doch schon unten, denn das JC wühlt seit x Jahren in Deiner Buchhaltung rum.

Entspannung wäre vielleicht mal ein Ansatz. Ich bin weder Dein Freund, noch Dein Feind. Nur jemand, der ähnliche Erfahrungen wie Du gemacht hat und seine Sicht zu dem einen oder anderen Aspekt mitteilt. Wenn dir das zu sehr bewertend vorkommt, dann kann es an meiner Art zu schreiben liegen, es kann aber auch an Deiner Art zu lesen liegen.

Zu guter letzt, was bringt Dich wohl weiter?
Die Entwicklung Deines Unternehmens, Deiner Persönlichkeit oder Grabenkämpfe gegen den, über unerschöpfliche Ressourcen verfügenden, Staat?

Ich werde Dir jedenfalls nicht zu weiteren Grabenkämpfen raten. Denn da sehe ich keine Chance, dass dies zu langfristigen Verbesserungen Deiner Situation führt. Eher im Gegenteil.

Viel Glück und viel Erfolg! :Daumen:
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1221

Beitrag von kleinchaos »

Ich sehe den Text vom Harzer auch nicht als provokativ an. Ja ok, er hat nicht explizit Knipsis Einschränkungen alle auf dem Schirm und berücksichtigt. Aber ich denke auch, da hat er eher allgemein geschrieben.

Knipsi, nun bleib doch. Zieh dir nicht jede Jacke an, die im Kaufhaus hängt, die meisten passen doch eh nicht. Von daher ist auch sein Rat, mal bissel abseits vom alten Weg zu schauen und vielleicht mal zu gucken ob es da wohl auch was zu ernten gäbe, gar nicht so verkehrt.

Nimm mal mich olle Protestoma als Beispiel. Ich bin (befristet) berentet, hab die letzten Jahre im ausbeuterischen Homeoffice Termine rekrutiert für Haushaltgerätereparaturen. Ich war aber auch mal Autoverkäuferin, ich war auch mal Wirtschaftskauffrau. Will sagen, manchmal muss man aus dem Kreisverkehr auch mal raus oder eben einfach abbiegen auf ne Nebenstraße. Demnächst werd ich was ganz anderes machen. Einem Betreuer bei der sozialen Betreuung seiner Klienten helfen. Hat er bis vorige Woche gar nicht auf dem Plan gehabt, dass er da jemanden bräuchte. Hab ich ihm aber so deutlich gemacht, dass er nun gar nicht anders konnte, als mir den handgemalten Job zu geben. Ich wünsche dir, dass du auch sowas findest, für die Zeit, in der ihr nicht bei Events seid oder die Fotos bearbeiten müsst
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1222

Beitrag von Olivia »

Ich bitte Knipsi auch freundlich darum, hier im Forum zu bleiben. Falls ich zu dem Ärger beigetragen haben sollte, so bitte ich um Entschuldigung. Meiner Ansicht nach ist die Situation sicherlich verfahren, eben weil schon so viel probiert wurde (Petition, BA, Eingaben............), aber dennoch nicht aussichtslos. Wenigstens sollten die Sozialgerichtsverfahren geordnet weiter geführt und nach Möglichkeit gewonnen werden. Chancen sehe ich auch bei der Petition an das Bundessozialministerium.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1223

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich denke nicht, dass Knipsi noch einmal hierher zurückkehren wird. Das wird er sich nicht antun, da sein Nervenkostüm aufgrund der zahlreichen Belastungen durch JC, SG und all die anderen Scheiß-Behörden sowie aufgrund seines Gesundheitszustandes, der zunehmend prekärer werdenden finanziellen Lage etc. so in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass er sich nicht auch noch mit oberlehrerhaften Anwürfen von Harzer Urviechern, die keine Ahnung von dem haben, was wir genau machen, auseinandersetzen will und kann. Aber da reiht das Urvieh sich sehr schön unter die Herrschaften von Jobcenter und Sozialgericht ein.

Unsere Tätigkeit umfasst eben nicht nur das Fotografieren auf Veranstaltungen, der größte Teil besteht darin, die Fotos so aufzubereiten, dass sie sich qualitativ deutlich von der Konkurrenz abheben. Das ist sehr aufwändig, wenn man von jeder Veranstaltung mehrere Zehntausend Fotos mitbringt, die gesichtet werden müssen und von denen dann eine fünfstellige Zahl bearbeitet wird.

Natürlich kann man sich noch mehr Arbeit aufhalsen und auch die Fotos anderer Leute bearbeiten, noch Porträtshootings, Dokumentationen und Veranstaltungen in zahllosen anderen Bereichen fotografieren. Dann müsste der Tag 48 Stunden, die Woche 70 Tage, der Monat 40 Wochen haben ...
Wir sind schon am Anschlag, haben nach der etwas entspannteren Corona-Zeit seit 2022 wieder komplett durchgearbeitet, kein Wochenende, keinen Urlaub, keine Feiertage oder irgendwelche Freizeit gehabt. Dazu die ausufernde Bürokratie, die doppelte Buchhaltung (für JC und Finanzamt), ständige Widersprüche und Klagen gegen Bescheide etc. etc.

Nö ... wir haben keine Zeit für Bereiche, die für uns schon aus dem Grund nichts bringen, weil wir da erst einmal Kontakte und Bekanntheit aufbauen müssten oder die bereits von Platzhirschen dominiert werden, wie Hochzeits- oder Kindergartenfotografie, wo man jede Menge Vitamin B braucht oder jemanden kennen muss, der jemanden kennt.

Ich maße mir nicht an, dir, HarzerUrvieh, zu erklären, wie du deine Arbeit machen sollst. Vor allem, weil ich mich da nicht auskenne und jeder sein Unternehmen anders führt. Das solltest du aber bitte ebenso halten. Dein Aufzählen von "Lösungsmöglichkeiten" geht an der Realität und unserer Lebenswirklichkeit vorbei und wirkt dadurch wie belangloses Geschwafel ohne Sinn und Verstand. Ich persönlich fühle mich dadurch angegriffen und herabgewürdigt. Hast du eine genaue Kenntnis, wie es bei Knipsi wirklich gesundheitlich aussieht? Wie unsere Tätigkeit genau aussieht? Welche Belastungen wir haben? Ich sage mal: Nein. Und deshalb, wenn du nichts wirklich Konstruktives hast: Einfach mal die Fresse halten!

Leute wie kleinchaos, Olivia, Koelsch, tigerlaw und marsu haben immer versucht, uns zu helfen. Du schwallst nur herum und gibst den Oberlehrer. Das ist weder hilfreich, noch konstruktiv. Schön, dass du immer alles richtig machst und bei dir alles prima läuft. Das hören wir immer wieder. Aber das hilft niemandem.

@Olivia: Du kast in keinster Weise zu dem Ärger beigetrage, im Gegenteil. Auf deine Bitte hin ist Knipsi ja ins Forum zurückzukommen. Aber wenn es hier Leute gibt, die aus irgendwelchen Gründen einen Fußabtreter brauchen, dann wird er sich dazu nicht bereiterklären. Ich übrigens auch nicht. Und deshalb werde ich mein Geschreibsel hier auf das absolut Nötigste reduzieren. Es gibt genügend Auseinandersetzungen in der realen Welt, da muss es online nicht genauso weitergehen.
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angel6364
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1224

Beitrag von angel6364 »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Sa 3. Jun 2023, 23:43

Unsere Tätigkeit umfasst eben nicht nur das Fotografieren auf Veranstaltungen, der größte Teil besteht darin, die Fotos so aufzubereiten, dass sie sich qualitativ deutlich von der Konkurrenz abheben. Das ist sehr aufwändig, wenn man von jeder Veranstaltung mehrere Zehntausend Fotos mitbringt, die gesichtet werden müssen und von denen dann eine fünfstellige Zahl bearbeitet wird.
Wenn man bei diesem enormen Arbeitsaufwand nicht davon leben kann, stellt sich mir aber auch die Frage, ob das ein sinnvolles Modell ist.
jcgeschaedigter hat geschrieben: Sa 3. Jun 2023, 23:43Natürlich kann man sich noch mehr Arbeit aufhalsen und auch die Fotos anderer Leute bearbeiten, noch Porträtshootings, Dokumentationen und Veranstaltungen in zahllosen anderen Bereichen fotografieren. Dann müsste der Tag 48 Stunden, die Woche 70 Tage, der Monat 40 Wochen haben ...
Wir sind schon am Anschlag, haben nach der etwas entspannteren Corona-Zeit seit 2022 wieder komplett durchgearbeitet, kein Wochenende, keinen Urlaub, keine Feiertage oder irgendwelche Freizeit gehabt. Dazu die ausufernde Bürokratie, die doppelte Buchhaltung (für JC und Finanzamt), ständige Widersprüche und Klagen gegen Bescheide etc. etc.
Ich will Euch nicht vor den Kopf stoßen, will auch niemanden herabwürdigen in seiner Leistung: Aber wer so arbeitet, sollte sich wirklich Alternativen suchen.
Kein Wochenende, kein Urlaub, kein Feiertag oder Freizeit? Da läuft was schief.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1225

Beitrag von Olivia »

@Angel: Wenn jetzt die gesamte Fotografie hingeworfen werden würde, dann müsste doch eine bessere Alternative bereitstehen. Und zwar eine, die deutlich besser ist als das bisher ausgeübte. Diese Alternative gibt es aber nicht. Da ist es doch nur logisch, dass an der bisherigen Tätigkeit festgehalten wird.

Die "Alternative" wäre eine Massnahme des Jobcenters, mit dem der TE ja schon jetzt nicht zurechtkommt, und dann bestimmt weitere Massnahmen. Dies bis zur Rente bzw. dem Beginn der Grundsicherung. Andere Alternativen gehen aus Gesundheitsgründen nicht. Eine weitere Alternative wäre Herumsitzen zu Hause und gar nichts mehr tun, was wohl noch schlimmer wäre als die bisherige Tätigkeit weiterzuführen.

Und einem Ausbau der Fotografen-Tätigkeit hat das Jobcenter wiederholt nicht zugestimmt. Aus Eigenmitteln geht das nicht, da es an Eigenkapital mangelt.

Da dieser Zustand nicht erst ein halbes Jahr andauert, sondern bestimmt schon viele Jahre, ist vielleicht auch der Mut gesunken, das Wagnis einzugehen, erst einmal die bisherige Tätigkeit aufzugeben nur um das Wagnis einzugehen, irgendwas neues anzufangen. Denn wenn das misslingt, ist auch die bisherige Tätigkeit definitiv weg. Dann folgt möglicherweise eine Abwärtsspirale aus Massnahmen, Untätigkeit, Verzweiflung und weiterem gesundheitlichen Abbau. Ein unsachgemässes Coaching könnte die Lage eventuell sogar noch weiter verschlimmern, da die Lage dem TE sehr gut bekannt ist und keinesfalls ein Mangel an Durchblick vorliegt.
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