Bafög "dem Grunde nach förderfähig" oder nicht? Kein Bürgergeld?

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Latuda
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Bafög "dem Grunde nach förderfähig" oder nicht? Kein Bürgergeld?

#1

Beitrag von Latuda »

Moin,

Studierende macht „Orientierungssemester“ an der Hochschule Coburg.
Sie hat ein Zimmer im Wohnheim der Hochschule gemietet.
Keine Einkünfte außer Kindergeld, keine reichen Eltern.

Also Bürgergeld-Antrag beim zuständigen JC…
Die bewilligen nur 14 Tage vor dem eigentlichen Studium, weil das Studium „dem Grunde nach BAFöG förderfähig“ sei…

Sie hat jetzt vom Amt für Ausbildungsförderung den Ablehnungsbescheid (Anhang) bekommen.
OK, da steht nicht wörtlich „dem Grunde nach nicht förderfähig“, aber wir verstehen das Schreiben so…
Das ans JC geschickt, daraufhin kommt von dort der Bescheid (2. Anhang)

Wie seht Ihr das? Gibts damit Erfahrungen?

In § 2 BAFöG steht, welche Ausbildungen überhaupt erstmal förderfähig sind. Laut Amt fällt das Orientierungssemester nicht darunter. Verstehe ich als „dem Grunde nach nicht förderfähig“.

Die vier im JC-Bescheid genannten §§ beziehen sich imho auf einen Aufenthalt in Wohnheimen mit Vollversorgung, das ist hier nicht der Fall… Sie zahlt Miete und muss auch ihr Essen selber kaufen.

Sehen wir das falsch und sie bekommt tatsächlich keinerlei staatliche Unterstützung?
Falls nicht, wie könnten wir argumentieren?

In § 7 Nr. 5+6 SGB2 geht es um BAFöG und „dem Grunde nach förderungsfähig“, aber die versteh ich grad garnicht:-(


Vielen Dank schonmal,

Latuda
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Koelsch
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Re: Bafög "dem Grunde nach förderfähig" oder nicht? Kein Bürgergeld?

#2

Beitrag von Koelsch »

Steht doch klar da. Nicht förderfähig. Also Widerspruch mit genau dem Argument. Ich würde da keine §§ anführen. Du bist Laie und das soll rüberkommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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