EGV und Klärung der Gesundheit

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
wagga
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#26

Beitrag von wagga »

Aktuel darf ich von meinen 150 Euro Einnahmen alles behalten. Da 100 Euro Freibetrag und 50 Euro Kosten.
Wie sieht das bei Sozialhilfe aus.
Und wie sieht es aus muss ich mir Sorgen machen das ich meine Rechte verliere, die vom Jobcenter sprach etwas von gesetzlicher Betreuer.
Ich habe total Angst vor der Sozialhilfe.
Olivia
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#27

Beitrag von Olivia »

Bei Sozialhilfe gehen von den 100 € 70 € weg, d.h. Du verdienst dann nur noch 30 €.
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#28

Beitrag von Koelsch »

Zu berücksichtigen ist aber, dass bei GruSi normal der Gewinn nach Steuerrecht ermittelt wird. Das kann vorteilhaft sein.
Ich hatte einen Fall: JC lehnte Betriebsfahrzeug ab, da keine 50,1% betriebliche Fahrten. Bei GruSi kein Problem, dadurch Gewinn so viel niedriger, dass unterm Strich bei GruSi mehr übrig blieb.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#29

Beitrag von Olivia »

Gibt es bei Steuerrecht eigentlich einen Mindestprozentsatz für ein Betriebsfahrzeug?
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#30

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens 5%
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#31

Beitrag von Olivia »

das ist weit weg von 50%
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#32

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#33

Beitrag von Koelsch »

Ich lag falsch, ab 10% ist es Betriebsfahrzeug, wenn man das will
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#34

Beitrag von Olivia »

immer noch weit weg von 50%
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tigerlaw
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#35

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 20:00 Ich lag falsch, ab 10% ist es Betriebsfahrzeug, wenn man das will
Der Fachterminus dafür ist "gewillkürtes Betriebsvermögen"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#36

Beitrag von tigerlaw »

wagga hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 18:01 Aktuel darf ich von meinen 150 Euro Einnahmen alles behalten. Da 100 Euro Freibetrag und 50 Euro Kosten.
Wie sieht das bei Sozialhilfe aus.
Und wie sieht es aus muss ich mir Sorgen machen das ich meine Rechte verliere, die vom Jobcenter sprach etwas von gesetzlicher Betreuer.
Ich habe total Angst vor der Sozialhilfe.
Da lass dich nicht ins Bockshorn jagen!!

Was eine Betreuung bewirkt, und wann sie eingerichtet werden soll (und darf), findest du in § 1814 BGB.

Und selbst wenn eine Betreuung angeordnet werden sollte: Erst wenn ein "Einwilligungsvorbehalt" angeordnet wird (damit würdest du in etwa rechtlich einem Kind zwischen 6 und 18 Jahren gleichgesetzt), würden tatsächlich Rechte eingeschränkt. Durch die Einführung der Betreuung ANfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde die "Entmündigung" aufgehoben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#37

Beitrag von marsupilami »

Rein theoretisch könnte man die EGV unterschreiben - es steht ja nichts "Schlimmes" drin: Stabilisierung der Gesundheit.

Nur: ein Vertrag ist ein Vertrag.
Und die Formulierungen dieser EGV greifen - nach meiner Meinung - zu tief in die Persönlichkeitsrechte des Kunden ein.
Gesundheit ist eine sehr individuelle, sehr persönliche Angelegenheit.

Ich würde mich durch diese Formulierung sehr unter Druck gesetzt fühlen, nach den Vorstellungen des Sachbearbeiters beim Jobcenter gesund zu werden und zwar möglichst bald.
wagga hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 17:17 Von Herrn Kunde übernommene Aufgaben* sind:
Um eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse zu erreichen und eine Beschäftigungsfähigkeit zu
erhalten, ist es notwendig, dass Herr Kunde den gesundheitlichen Zustand abklärt.
Mit Herrn Kunde wird vereinbart, dass er weiterhin Termine beim Facharzt vereinbart.**
Herr Kunde ist verpflichtet***, sich nach besten Kräften aktiv an der Stabilisierung und Verbesserung
seiner gesundheitlichen Situation zu beteiligen und die ihm gestellten Aufgaben gewissenhaft zu
erfüllen.****
* - Das JC bestimmt, welche gesundheitlichen Aufgaben wagga zu übernehmen hat?
Wer beim JC hat die medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten, konkrete gesundheitliche Aufgaben zu stellen?

** - Das JC bestimmt die Einholung von Terminen bei Ärzten?
Und wo bleiben da die Patientenrechte?

*** - "verpflichtet" - das ist genau der Druck, den es braucht um solche Patienten aus der Bahn zu werfen.
Zusammen mit

**** - die gestellten Aufgaben "gewissenhaft" zu erfüllen - wer kontrolliert "gewissenhaft"?

Mir wäre das zu nebulös, zu viele Fettnäpfchen, in die man treten kann.
"Ich kann diese EGV nicht unterzeichnen, da aufgrund der Formulierung zu viele Unwägbarkeiten enthalten sind und ich die Folgen bei evtl. Fehlverhalten nicht abschätzen kann.
Allein bei dem Gedanken an evtl. Streitereien mit dem Jobcenter bei einem Vorwurf des Fehlverhaltens verschlechtert sich mein Gesundheitszustand sofort drastisch und es braucht Stunden mich wieder zu beruhigen.
mfg"
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Muss das sein?
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#38

Beitrag von wagga »

marsupilami hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 10:03 Versteh' ich nicht.
Einerseits
wagga hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 09:22 Negatives Leistungsbild
[ ] Zeitdruck (Akkord, Fließband)
[] vollschichtig
[13 bis unter 6h/d
[X] x 3h/d (< 15h/Woche)
überwiegend
[ ]leicht
[ ] mittelschwer
[] schwer


andererseits
wagga hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 09:22 BE besteht keine Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Für eine Tätigkeit in
einer WfbM dagegen besteht vollschichtige Leistungsfähigkeit
.
Letzteres hieße doch 5-Tage-Woche und dann 6-8 h Arbeitszeit.
Die Sachbearbeiterin erklärte das so das hieße es sei eine 35 Stundenwoche in der Werkstatt entspreche aber eine 10 Stunden Woche real. Verstehe ich aber nicht weil man doch 35 Stunden anwesend sein muss und nicht schon nach 10 Stunden gehen darf. Für mich macht das alles gar keinen Sinn.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#39

Beitrag von Koelsch »

Für mich auch nicht. Aber die Arbeit in solchen Werkstätten ist wohl tatsächlich nicht mit "normaler" Arbeit vergleichbar. Ich kenne einen User, der dich erst sehr gegen die Werkstatt gewehrt hatte, sie dann aber sehr gut fand.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#40

Beitrag von wagga »

Sozialhilfe müsste ich doch nur beantragen wenn das Jobcenter mich per EGV oder Schreiben dazu auffordert oder mir die Leistungen verwehren würde.
Von mir aus muss ich doch keine Sozialhilfe beantragen. So lange das Jobcenter das mit <3 Stunden bis zu 2 Jahren akzeptiert muss ich doch da nichts machen, gegen das Schreiben vom Amtsarzt kann ich sowieso keinen Widerspruch einlegen, das heißt doch für mich Ruhe bis November 2023?
Danke für die Hilfe. Sollte sich nochwas ändern oder ergeben werde ich mich hier nochmals melden.
Viele dank an alle.
Mit freundlichen Grüßen.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#41

Beitrag von Koelsch »

Richtig, JC müsste Dir tschüss sagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#42

Beitrag von wagga »

Koelsch hat geschrieben: Sa 10. Jun 2023, 23:03 Für mich auch nicht. Aber die Arbeit in solchen Werkstätten ist wohl tatsächlich nicht mit "normaler" Arbeit vergleichbar. Ich kenne einen User, der dich erst sehr gegen die Werkstatt gewehrt hatte, sie dann aber sehr gut fand.
Anscheinend hat das Forum technische Probleme, erst als ich auf diesen Beitrag antwortete wurden mir ihre neuen Beiträge angezeigt.
Ich werde nicht in die Werkstatt gehen so lang ich nicht bei der Sozialhilfe bin, da wenn ich freiwillig in die Werkstatt gehe grundsätzlich Erwerbsunfähigkeit unterstellt wird und gar keine Prüfung erfolgt. Wenn es klar Sozialhilfe ist kann ich dann immer noch evtl. in so eine Werkstatt aber so lang es Bürgergeld ist werde ich mich weigern da hin zu gehen und wenn Sozialhilfe würde ich sagen ich gucke es mir bedingungslos mal 2-3 Monate an mit der Forderung jederzeit auch wieder raus zu können. Das wird auch der Grund sein warum man mich seit 2018 dauernd in die WfBM drängen möchte außer Werkstatt höre ich nämlich von der Sachbearbeiterin seit 2018 nämlich nichts mehr. Deren Platte scheint etwas zu hängen oder die CD ist zu stark verdreckt und zerkratzt. Da hilft aber wohl auch kein CD/DVD Reperaturkit mehr von Pearl. :grimmig: :5: :5: :5: :5: :5: :pc-kop: :pc-kop:

Mit freundlichen Grüßen.
wagga
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#43

Beitrag von wagga »

Koelsch hat geschrieben: Di 13. Jun 2023, 13:14 Richtig, JC müsste Dir tschüss sagen.
Das macht sie aber nicht sie labbert nur seit Jahren von Werkstatt schließt mit mir die obige EGV ab kümmere dich um deine Gesundheit.
Die andere Frau fordert die Kontoauszüge, WBA und die vorläufige und abschließende EKS mehr passiert bis jetzt nicht.
Von mir aus kanns so weiter gehen, habe aber wegen der Höhe vom Bürgergeld trotzdem Widerspruch eingelegt nach dem das Sozialgericht meine Klage wegen der Höhe vom Bürgergeld abgelehnt hatte.
Der Widerspruch wegen der Hinzuverdienstgrenze ist im Bearbeitung, da ich aber die Frist wohl verpasste muss ich das wohl auf Oktober 2023 vertagen. Ein Vorteil wenn der Bescheid doch nur 6 Monate geht, ist damit jetzt vorhanden.
Schönen Tag und danke an alle.
Mit freundlichen Grüßen.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#44

Beitrag von wagga »

Ich habe jetzt dem Bescheid widersprochen siehe Anhang.
Hier der Text beider Dokumente da etwas schwer zu lesen.

Betreff: Klage gegen den Bescheid vom 17.04.2023

Datum: 20.4.2023
Klage gegen den Bescheid vom 17.04.2023 zugesendet per Mail und Fax an: ()
Widerspruch 2Jobcenter-Zensur.pdf

Sehr geehrter Herr B,
ich klage hiermit gegen den Bescheid vom 17.04.2023 zugesendet per Post am 19.04.2023 die
Höhe von 502,00 € nach § 27a Abs. 1 und Abs. 2 SGB XII bzw. in § 20 Abs. 1 SGB Il ist nicht
erwiesen das diese für ein Menschenwürdiges Leben ausreichend ist bitte schlüsseln sie klar auf
wie Sie auf die Höhe von 502,00 Euro kommen und weißen Sie nach wie Sie dazu kommen das
dieses für ein sozial kulturelles menschenwürdiges Leben nach Art. 1 Grundgesetz ausreichend
ist. Ich fordere für ein EUGH konformes Leben 650,00 Euro.
Hiermit erhebe ich Klage gegen diesen Bescheid da die Höhe nicht die gestiegenen Posten wie
erhöhte Energiekosten, erhöhte Lebensmittel und die erhöhten Kosten des sozialen kulturellen
Lebens abdecken. Ich klage gegen §§ 3,10,14,15, 20 Abs.1 SGBll sowie §27a Abs. 1,2 SGB XII.
Freundliche Grüße
wagga

9.06.2023
Datum: 9.6.2023
Widerspruch gegen die Anrechnung von Erwerbseinkommen da Diskriminierung
zugesendet der Fax: (
Sehr geehrte Frau X,
ich widerspreche hiermit dem Bescheid des Bürgergeldes Bescheid vom 17.05.2023 bezüglich
der Hinzuverdienstregelung. Ich finde es extrem unfair das ich als selbstständiger Aufstocker nur
bis zu 100 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen darf während eine Aushilfskraft oder Schüler bis
zu 520 Euro behalten dürfen. „Ab dem 1. Januar 2023 gelten mit der Einführung des neuen
Bürgergeldes indessen andere Regeln beim Zuverdienst. Wer bis zu 100 Euro pro Monat
hinzuverdient, darf den vollen Betrag behalten. Denn alle Erwerbseinkommen bis 100 Euro pro
Monat werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Die Zusatzverdienstgrenzen sind gestaffelt. „
das eine Aushilfskraft, ein Schüler oder Auszubildender laut
https /Awww.buerger-geld.org/news/wie-viel-darf-man-zum-buergergeld-hinzuverdienen/
aufgerufen am 24.05.2023 09:27
bis zu 450 Euro hinzuverdienen darf. Mit welchem Recht gibt es dort solche gravierenden
Unterschiede, ist der Schüler mehr wert als ein Selbstständiger oder Kleinunternehmer?
Ich zitiere wieder aus der obigen Quelle: „Sie sollen erkennen, dass sich Arbeit lohnen kann.
Deshalb werden mit dem Bürgergeld auch hier Änderungen vorgenommen. Schüler, Studierende
und Auszubildende fallen ab dem 1. Juli 2023 in die Minijob-Grenze. Das bedeutet, dass ihre
Erwerbseinkommen bis zu einer Grenze von 520 Euro keine Berücksichtigung mehr finden. Bis zu
520 Euro können hinzuverdient werden, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird.“

Den 2. Widerspruch werde ich zum Bescheid im Oktober widerholen sollte er wegen Fristablauf abgelehnt werden.
Dann bekommt das Jobcenter den 2. Widerspruch wegen dem Hinzuverdienst im Oktober 2023 nochmal.
Den Widerspruch am 20.04.2023 haben sie an die Abteilung Widerspruch weitergeleitet.
Ich warte bis 10.07.2023 dann erinnere ich sie über den Widerspruch gebe eine Frist bis 24.07.2023 und erheben am 25.07.2023 Untätigkeitsklage beim Sozialgericht.
Mit freundlichen Grüßen,
Wagga
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#45

Beitrag von Olivia »

wagga hat geschrieben: Di 13. Jun 2023, 14:14 ich klage hiermit gegen den Bescheid vom 17.04.2023 zugesendet per Post am 19.04.2023 die
Höhe von 502,00 € nach § 27a Abs. 1 und Abs. 2 SGB XII bzw. in § 20 Abs. 1 SGB Il ist nicht
erwiesen das diese für ein Menschenwürdiges Leben ausreichend ist bitte schlüsseln sie klar auf
wie Sie auf die Höhe von 502,00 Euro kommen und weißen Sie nach wie Sie dazu kommen das
dieses für ein sozial kulturelles menschenwürdiges Leben nach Art. 1 Grundgesetz ausreichend
ist. Ich fordere für ein EUGH konformes Leben 650,00 Euro.
Hiermit erhebe ich Klage gegen diesen Bescheid da die Höhe nicht die gestiegenen Posten wie
erhöhte Energiekosten, erhöhte Lebensmittel und die erhöhten Kosten des sozialen kulturellen
Lebens abdecken. Ich klage gegen §§ 3,10,14,15, 20 Abs.1 SGBll sowie §27a Abs. 1,2 SGB XII.
Freundliche Grüße
wagga
Du könntest Dich mit user Peterpanik zusammentun. Auch er klagt gegen zu niedrige Regelsätze. Lies Dich hier mal ein in die Thematik: viewtopic.php?t=29446
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#46

Beitrag von wagga »

Olivia hat geschrieben: ?Di 13. Jun 2023, 15:45

wagga hat geschrieben: ?Di 13. Jun 2023, 14:14
ich klage hiermit gegen den Bescheid vom 17.04.2023 zugesendet per Post am 19.04.2023 die
Höhe von 502,00 € nach § 27a Abs. 1 und Abs. 2 SGB XII bzw. in § 20 Abs. 1 SGB Il ist nicht
erwiesen das diese für ein Menschenwürdiges Leben ausreichend ist bitte schlüsseln sie klar auf
wie Sie auf die Höhe von 502,00 Euro kommen und weißen Sie nach wie Sie dazu kommen das
dieses für ein sozial kulturelles menschenwürdiges Leben nach Art. 1 Grundgesetz ausreichend
ist. Ich fordere für ein EUGH konformes Leben 650,00 Euro.
Hiermit erhebe ich Klage gegen diesen Bescheid da die Höhe nicht die gestiegenen Posten wie
erhöhte Energiekosten, erhöhte Lebensmittel und die erhöhten Kosten des sozialen kulturellen
Lebens abdecken. Ich klage gegen §§ 3,10,14,15, 20 Abs.1 SGBll sowie § 27a Abs. 1,2 SGB XII.
Freundliche Grüße
wagga

Du könntest Dich mit user Peterpanik zusammentun. Auch er klagt gegen zu niedrige Regelsätze. Lies Dich hier mal ein in die Thematik: viewtopic.php?t=29446

Wollt ihn kontaktieren, aber leider lässt der Nutzer keine Privaten Nachrichten zu. Außerdem ist die Klage 1-1,5 Jahre alt, und damals gabs noch kein Bürgergeld evtl. könnte der Sachverhalt durchs Bürgergeld jetzt anders oder schon hinfällig sein. Ich klagte ja aufs Bürgergeld und nicht auf SGB II Harzt4 Arbeitslosengeld II für Arbeitssuchende Grundsicherung für Arbeitssuchende. Liebe Grüße.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#47

Beitrag von wagga »

marsupilami hat geschrieben: Fr 9. Jun 2023, 09:37 Rein theoretisch könnte man die EGV unterschreiben - es steht ja nichts "Schlimmes" drin: Stabilisierung der Gesundheit.

Nur: ein Vertrag ist ein Vertrag.
Und die Formulierungen dieser EGV greifen - nach meiner Meinung - zu tief in die Persönlichkeitsrechte des Kunden ein.
Gesundheit ist eine sehr individuelle, sehr persönliche Angelegenheit.

Ich würde mich durch diese Formulierung sehr unter Druck gesetzt fühlen, nach den Vorstellungen des Sachbearbeiters beim Jobcenter gesund zu werden und zwar möglichst bald.
wagga hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 17:17 Von Herrn Kunde übernommene Aufgaben* sind:
Um eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse zu erreichen und eine Beschäftigungsfähigkeit zu
erhalten, ist es notwendig, dass Herr Kunde den gesundheitlichen Zustand abklärt.
Mit Herrn Kunde wird vereinbart, dass er weiterhin Termine beim Facharzt vereinbart.**
Herr Kunde ist verpflichtet***, sich nach besten Kräften aktiv an der Stabilisierung und Verbesserung
seiner gesundheitlichen Situation zu beteiligen und die ihm gestellten Aufgaben gewissenhaft zu
erfüllen.****
* - Das JC bestimmt, welche gesundheitlichen Aufgaben wagga zu übernehmen hat?
Wer beim JC hat die medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten, konkrete gesundheitliche Aufgaben zu stellen?

** - Das JC bestimmt die Einholung von Terminen bei Ärzten?
Und wo bleiben da die Patientenrechte?

*** - "verpflichtet" - das ist genau der Druck, den es braucht um solche Patienten aus der Bahn zu werfen.
Zusammen mit

**** - die gestellten Aufgaben "gewissenhaft" zu erfüllen - wer kontrolliert "gewissenhaft"?

Mir wäre das zu nebulös, zu viele Fettnäpfchen, in die man treten kann.
"Ich kann diese EGV nicht unterzeichnen, da aufgrund der Formulierung zu viele Unwägbarkeiten enthalten sind und ich die Folgen bei evtl. Fehlverhalten nicht abschätzen kann.
Allein bei dem Gedanken an evtl. Streitereien mit dem Jobcenter bei einem Vorwurf des Fehlverhaltens verschlechtert sich mein Gesundheitszustand sofort drastisch und es braucht Stunden mich wieder zu beruhigen.
mfg"
Danke werde ich beim nächsten mal so abweißen.
Meine Frage noch wäre was versteht man unter allgemeine Rechtsfolgen
Ich habe die allgemeinen Rechtsfolgen zu beachten, das kann nichts und alles bedeuten.
Ich werde die nächste EGV im Oktober versuchen abzuweisen.
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#48

Beitrag von marsupilami »

Rechtsfolgen sind die Sanktionen und die können sein:
Minderung
Gänzliche Versagung
Wobei beides nicht auf die KdU angewandt werden darf.
Neu ist auch, dass sich Leistungsminderungen nicht mindernd auf die Bedarfe der Kosten der Unterkunft und Heizung auswirken dürfen. Hier hat der Gesetzgeber offensichtlich die Notwendigkeit gesehen, dass ansonsten den leistungsberechtigten Personen die Obdachlosigkeit drohen könnte und damit die Verminderung der Hilfebedürftigkeit oder Vermeidung derer allein deshalb schon gefährdet ist.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/welch ... %20Monaten.


Kommt halt drauf an, gegen welchen der im jeweiligen Bescheid genannten §§ Du nach deren Meinung verstoßen hast.

Grundsätzlich ist aber vorher immer eine Anhörung vorgeschaltet - d.h. man gibt Dir Gelegenheit, Dich zu deren Vorwürfen zu äußern und Deine Auffassung darzulegen.
i.d.R. schriftlich.

https://www.buerger-geld.org/sanktionen/
Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#49

Beitrag von wagga »

marsupilami hat geschrieben: Sa 17. Jun 2023, 11:32 Rechtsfolgen sind die Sanktionen und die können sein:
Minderung
Gänzliche Versagung
Wobei beides nicht auf die KdU angewandt werden darf.
Neu ist auch, dass sich Leistungsminderungen nicht mindernd auf die Bedarfe der Kosten der Unterkunft und Heizung auswirken dürfen. Hier hat der Gesetzgeber offensichtlich die Notwendigkeit gesehen, dass ansonsten den leistungsberechtigten Personen die Obdachlosigkeit drohen könnte und damit die Verminderung der Hilfebedürftigkeit oder Vermeidung derer allein deshalb schon gefährdet ist.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/welch ... %20Monaten.


Kommt halt drauf an, gegen welchen der im jeweiligen Bescheid genannten §§ Du nach deren Meinung verstoßen hast.

Grundsätzlich ist aber vorher immer eine Anhörung vorgeschaltet - d.h. man gibt Dir Gelegenheit, Dich zu deren Vorwürfen zu äußern und Deine Auffassung darzulegen.
i.d.R. schriftlich.

https://www.buerger-geld.org/sanktionen/
Aber ich kann doch nicht bei unspezifischen Sachen wie ich kümmere mich um meine Gesundheit nicht verstoßen, da würde es reichen täglich auf Toilette zu gehen um den Zustand nicht zu verschlechtern:)
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit

#50

Beitrag von marsupilami »

Meine persönliche Meinung:
Meine Gesundheit hat in einer solchen Vereinbarung nix zu suchen.
Da kümmere ich mich schon drum, da braucht es keine Kooperationsvereinbarung mit einer Behörde, die sich um Arbeitsplatz-Vermittlung kümmern soll.
Wenn ich krank bin, lege ich AU-Bescheinigung vor.
Und wenn AU dauert, dann dauert das halt.
Wenn ich wieder gesund bin, kann man ja wieder miteinander reden.
Signatur?
Muss das sein?
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