Im Rahmen eines gerichtlich angeordneten medizinischen Gutachtens muss die betroffene Person nicht alleine vorstellig werden. Die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Begutachtung kann vom Betroffenen verlangt werden, so ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom Donnerstag, 27.10.2022 (Az.: B 9 SB 1/20 R).
Nur im Einzelfall könne das Gericht, nicht jedoch der Gutachter, den Ausschluss einer Vertrauensperson von der Begutachtung anordnen, wenn die Begleitperson „die objektive, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwert oder verhindert“
https://www.juraforum.de/news/begleitpe ... den_258430
BSG - B 9 SB 1/20 R - Begleitperson auch bei medizinischem Gutachten
BSG - B 9 SB 1/20 R - Begleitperson auch bei medizinischem Gutachten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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