Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
Guten Morgen,
ich bin seit Mai 2022 krankgeschrieben (depressives Erschöpfungssyndrom). Ich habe als Grundschullehrerin gearbeitet und wollte mich schon lange umorientieren. Ich habe bereits gekündigt, da es für mich unvorstellbar ist, in diesen Beruf zurückzugehen. Ich möchte mir gern eine Selbstständigkeit aufbauen. Meine Ärztin sagt, dass das Krankengeld möglicherweise bald eingestellt wird, wenn mich kein Psychiater krankschreibt oder ich z. B. in eine Tagesklinik gehe. Da ich einen pflegebedürftigen Sohn zu Hause habe (Autist), sind Tagesklinik und Reha für mich keine Optionen und ich bin auch mit meinen derzeitigen Behandlungen auf einem guten Weg. Ich würde mich dann nicht mehr krankschreiben lassen, wenn ich kein Krankengeld erhalte, sondern Arbeitslosengeld I beantragen.
Nun habe ich von der Bearbeiterin von der Agentur für Arbeit den Gesundheitsfragebogen zur Begutachtung im Ärztlichen Dienst zugeschickt bekommen, da sie meinte, dass das Gutachen einige Zeit in Anspruch nehmen wird und für 6 Monate gültig ist.
Letztendlich geht es mir beim Ausfüllen darum, dass deutlich wird, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder als Grundschullehrerin arbeiten kann, damit mich das Amt bei meiner Umorientierung unterstützt. Ich bin auch noch nicht wieder voll arbeitsfähig. Nun frage ich mich, ob ich beim Ausfüllen was beachten muss. Bekomme ich auch Arbeitslosengeld, wenn ich als vermittlungsunfähig eingestuft werden würde? Hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes auch von der zumutbaren Stundenanzahl ab, die mir da bescheinigt wird?
Vielen Dank!
Sonnige Grüße
Sabine
ich bin seit Mai 2022 krankgeschrieben (depressives Erschöpfungssyndrom). Ich habe als Grundschullehrerin gearbeitet und wollte mich schon lange umorientieren. Ich habe bereits gekündigt, da es für mich unvorstellbar ist, in diesen Beruf zurückzugehen. Ich möchte mir gern eine Selbstständigkeit aufbauen. Meine Ärztin sagt, dass das Krankengeld möglicherweise bald eingestellt wird, wenn mich kein Psychiater krankschreibt oder ich z. B. in eine Tagesklinik gehe. Da ich einen pflegebedürftigen Sohn zu Hause habe (Autist), sind Tagesklinik und Reha für mich keine Optionen und ich bin auch mit meinen derzeitigen Behandlungen auf einem guten Weg. Ich würde mich dann nicht mehr krankschreiben lassen, wenn ich kein Krankengeld erhalte, sondern Arbeitslosengeld I beantragen.
Nun habe ich von der Bearbeiterin von der Agentur für Arbeit den Gesundheitsfragebogen zur Begutachtung im Ärztlichen Dienst zugeschickt bekommen, da sie meinte, dass das Gutachen einige Zeit in Anspruch nehmen wird und für 6 Monate gültig ist.
Letztendlich geht es mir beim Ausfüllen darum, dass deutlich wird, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder als Grundschullehrerin arbeiten kann, damit mich das Amt bei meiner Umorientierung unterstützt. Ich bin auch noch nicht wieder voll arbeitsfähig. Nun frage ich mich, ob ich beim Ausfüllen was beachten muss. Bekomme ich auch Arbeitslosengeld, wenn ich als vermittlungsunfähig eingestuft werden würde? Hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes auch von der zumutbaren Stundenanzahl ab, die mir da bescheinigt wird?
Vielen Dank!
Sonnige Grüße
Sabine
Re: Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
bei uns im Forum,
füll den Fragebogen nachbestem Wissen aus, achte darauf, dass Deine Sich der Dinge dabei deutlich wird. Mehr kannst Du im Momen meines Erachtens nicht machen - und das ALG I hängt nur von Deinem früheren Lohn ab, nicht von der "künftigen" Stundenzahl.
füll den Fragebogen nachbestem Wissen aus, achte darauf, dass Deine Sich der Dinge dabei deutlich wird. Mehr kannst Du im Momen meines Erachtens nicht machen - und das ALG I hängt nur von Deinem früheren Lohn ab, nicht von der "künftigen" Stundenzahl.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
Ah danke, das nimmt mir schon mal Druck, wenn es nicht mit der zukünftigen Stundenzahl zusammenhängt.
- marsupilami
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Re: Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
im Forum.
Du bist nicht "vermittlungsunfähig" - das würde ja bedeuten, dass Du nicht vermitteln kannst - zwischen wem was auch immer.
Du stehst dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht bzw. nicht voll zur Verfügung.
So drücken die das gerne aus.
Solltest Du tatsächlich nach deren Maßstäben nicht "erwerbsfähig" sein, wird man u.U. versuchen, Dich nach SGB XII - Erwerbsunfähigkeitsrente - zu "verschieben".
Darüber aber machen wir - Du und div. Mitglieder dieses Forums - uns erst Gedanken, wenn dieser Fall eintreten sollte.
Du bist nicht "vermittlungsunfähig" - das würde ja bedeuten, dass Du nicht vermitteln kannst - zwischen wem was auch immer.
Du stehst dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht bzw. nicht voll zur Verfügung.
So drücken die das gerne aus.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... gesundheitUnser Fachbegriff dafür ist „verminderte Erwerbsfähigkeit“.
Grundsätzlich gilt: Erwerbsfähig ist, wer …
- trotz einer Erkrankung oder Behinderung unter üblichen Bedingungen mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann oder
- aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht länger als 6 Monate krankgeschrieben ist.
Ein wichtiger Schritt ist daher, gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, ob und in welchem Umfang Sie „erwerbsfähig“ sind, also arbeiten können.
Solltest Du tatsächlich nach deren Maßstäben nicht "erwerbsfähig" sein, wird man u.U. versuchen, Dich nach SGB XII - Erwerbsunfähigkeitsrente - zu "verschieben".
Darüber aber machen wir - Du und div. Mitglieder dieses Forums - uns erst Gedanken, wenn dieser Fall eintreten sollte.
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
- Moderator
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- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
Re: Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
NEIN!!!! Beim ALG1-Antrag unbedingt darauf achten Vollzeit arbeiten zu wollen!!! Ansonsten kürzt das Arbeitsamt sofort das ALG1 auf die gewünschte Stundenzahl runter!!!
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
Ups, wusste ich nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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- Wohnort: Zu Hause
Re: Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
Ich dachte auch, ALG I basiert auf dem letzten Verdienst und nicht auf der Stundenzahl.
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Muss das sein?
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- kleinchaos
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- Wohnort: Leipzig
Re: Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
auch auf der beabsichtigten Stundenzahl
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
Danke für die Hinweise. Ich habe mit meiner Bearbeiterin von der Arbeitsagentur gesprochen und sie hat bestätigt, dass die Höhe des Geldes von der zukünftigen Stundenzahl abhängt. Da ich vorher nur eine halbe Stelle hatte, würde ich nun versuchen, wieder für eine halbe Stelle vermittelbar zu sein. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sind 15 h Minimum, um ALG I erhalten zu können. Sollte ich als nicht vermittlungsunfähig eingestuft werden und kein Krankengeld mehr erhalten, gibt es eine Sonderregelung, dass man Arbeitslosengeld bekommt (es sollen dann Maßnahmen wie Reha ergriffen werden, um wieder arbeitsfähig zu werden). So, ich hoffe, ich habe das jetzt alles richtig wiedergegeben.
Re: Gesundheitsfragebogen ALG I nach Krankheit - Was ist zu beachten?
Ich denke, alles richtig verstanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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