Kurzversion, EGV wurde nicht unterschrieben, Verwaltungsamt kam nie (an) jetzt aufforderung zum Termin zu erscheinen, geht das überhaupt mit Sanktionen, gibt ja keine EGV oder einen Verwaltungsakt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
"Wenn" mal die Post angekommen ist, oder ich nicht doch krankwerde ... das passiert bei mir immer so spontan, und EGVs egal wie sie heißen unterschreibe ich sowieso nicht mehr ... wenn die was wollen sollen sie nen Verwaltungsakt machen
Genau darum geht es wohl nachdem ich leider krank geworden bin :D is nun das Angebot .... aber wenn Sie einverstanden sind, kann ich Ihnen auch den Kooperationsplan, Nachfolge von der Eingliederungsvereinbarung, zuschicken. Er ist ohne Rechtsfolgenbelehrung, Sie müssen nichts unterschreiben und nichts zurückschicken.
Glaubst Du denn, bei einem Gespräch was Günstigeres rausholen zu können? Wenn nein, lass zuschicken
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Vielleicht lässt man sich diesen "Vorentwurf" schicken, kontert dann ggfs mit Änderungsvorschlägen, welche meistens unberücksichtigt bleiben.
Schlussendlich hätte man zuerst einmal sein Interesse an einer Kooperation mit dem JC gezeigt, was so mancher Richter, sollte es jemals wegen
eines Verstoßes vor Gericht kommt, gerne sieht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.