Eine Alleinerziehende möchte BUT für ihr Kind.
Da der Rechner zum KIZ online mir immer ausspuckt, ich müsse zum JC, was ja bei einem 6-Monatsdurchschnitt von 2900 netto nicht sein kann, folgende Fage:
Alleinerziehende + Sohn 17 (=Regelbedarf von 502 und 420, Mehrbedarf Alleinerziehende 60,24 ). Wohnanteil Mutter ist 71%. KdU 634 +103 Gas. Wird Einkommen der Muttern zu 45% angerechnet oder zu 70% für jeden Euro, der über dem Gesamtbedarf der Eltern liegt?
Ist Verwaltungsvorschrift S. 39 -40 relevant?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 013284.pdf
Kinderzuschlag? Wie Anrechnung Einkommen?
Re: Kinderzuschlag? Wie Anrechnung Einkommen?
Ich hab mal versucht, das zu verstehen. Mäßiger Erfolg. Ich verstehe die verlinkte Vorschrift so, dass 45% angerechnet werden. Muss aber noch tiefer "forschen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kinderzuschlag? Wie Anrechnung Einkommen?
Auch tiefere Forschung brachte mir nur die 45%
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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