Man bittet um Vorlage bis spätestens 16.10.2023
Meine Antwort:
Geht die Antwort so?Sehr geehrte Damen und Herren,
als Erstes erlaube ich mir Ihnen zu gestehen, dass ich inzwischen völlig verwirrt bin, was die Zuständigkeiten betrifft.
Aus den – noch - gespeicherten Mails lese ich: SB 01, SB 02, SB 03, SB 04, SB 05 ….
Ich wage gar nicht in meinen papiernen Schriftverkehr zu schauen, weil dann die Liste womöglich die ganze Seite füllt.
Genug der Scherze, ich komme nun zum Anlass dieses Schreibens - an wen auch immer sich dieses richtet.
Die aktuellste Rentenanpassung habe ich per Mail an person(a)Landkreis.de versandt.
Vermutlich bezieht sich Ihr Schreiben vom 13.09.2023 auf diese E-Mail.
In diesem Schreiben erteilt Frau Stuber Auskunft, ist aber telefonisch nicht zu erreichen;
„gezeichnet“ hat dieses Schreiben Frau/Herr Wieder-ein-anderer-SB.
Der Versuch, diese Angelegenheit telefonisch zu klären, beruht auf der Tatsache, dass ich am 31.07.2022 um 16:08 eine Mail versandt hatte an SB 03 mit dem damals aktuellen Rentenbescheid.
Siehe beigelegten Bildschirm-Ausdruck.
Sie wollen also bitte in Ihren – digitalen – Unterlagen nachschauen, wo selbige Nachricht bzw. selbiger Bescheid abgeblieben ist.
Um Ihrer offenbar angespannten Personalsituation (doch nicht etwa ähnlich der Ausländerbehörde in Stuttgart) entgegenzukommen, erlaube ich mir, eine Kopie des damaligen Rentenanpassungsbescheides zum 01.07.2022 beizulegen und zur Sicherheit dieses Schreiben per Einschreiben zu versenden, damit ja nichts verloren geht.
Schlussbemerkung:
Für dieses Mal will ich Ihre – fettgedruckte - Drohung mit Paragraphen zur Mitwirkungspflicht übersehen.
Das ist zum Einen schlechter Stil – solche Kleinigkeiten können auch ohne Drohungen geklärt werden und zum Anderen unnötig, wenn Sie die von mir übersandten Unterlagen – egal ob digital oder per Post auf Papier – mit Sorgfalt verwalten, so dass sie ohne Rückfragen an mich in Ihrem Hause jederzeit auffindbar und einsehbar sind.
Oder schon zu böse?