Mitwirkungspflicht gegenüber Grusel-Amt - man will Rentenanpassung

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marsupilami
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Mitwirkungspflicht gegenüber Grusel-Amt - man will Rentenanpassung

#1

Beitrag von marsupilami »

Mit Schreiben von gestern - doch ja, heute eingetrudelt, verlangt man unter fettgedruckter Androhung der einschlägigen Mitwirkungsparagraphen nach einem Nachweis, wann sich denn meine Rente auf Betrag xxx,xx geändert hat.
Man bittet um Vorlage bis spätestens 16.10.2023

Meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,

als Erstes erlaube ich mir Ihnen zu gestehen, dass ich inzwischen völlig verwirrt bin, was die Zuständigkeiten betrifft.
Aus den – noch - gespeicherten Mails lese ich: SB 01, SB 02, SB 03, SB 04, SB 05 ….
Ich wage gar nicht in meinen papiernen Schriftverkehr zu schauen, weil dann die Liste womöglich die ganze Seite füllt.

Genug der Scherze, ich komme nun zum Anlass dieses Schreibens - an wen auch immer sich dieses richtet.
Die aktuellste Rentenanpassung habe ich per Mail an person(a)Landkreis.de versandt.
Vermutlich bezieht sich Ihr Schreiben vom 13.09.2023 auf diese E-Mail.
In diesem Schreiben erteilt Frau Stuber Auskunft, ist aber telefonisch nicht zu erreichen;
„gezeichnet“ hat dieses Schreiben Frau/Herr Wieder-ein-anderer-SB.

Der Versuch, diese Angelegenheit telefonisch zu klären, beruht auf der Tatsache, dass ich am 31.07.2022 um 16:08 eine Mail versandt hatte an SB 03 mit dem damals aktuellen Rentenbescheid.
Siehe beigelegten Bildschirm-Ausdruck.

Sie wollen also bitte in Ihren – digitalen – Unterlagen nachschauen, wo selbige Nachricht bzw. selbiger Bescheid abgeblieben ist.

Um Ihrer offenbar angespannten Personalsituation (doch nicht etwa ähnlich der Ausländerbehörde in Stuttgart) entgegenzukommen, erlaube ich mir, eine Kopie des damaligen Rentenanpassungsbescheides zum 01.07.2022 beizulegen und zur Sicherheit dieses Schreiben per Einschreiben zu versenden, damit ja nichts verloren geht.

Schlussbemerkung:
Für dieses Mal will ich Ihre – fettgedruckte - Drohung mit Paragraphen zur Mitwirkungspflicht übersehen.
Das ist zum Einen schlechter Stil – solche Kleinigkeiten können auch ohne Drohungen geklärt werden und zum Anderen unnötig, wenn Sie die von mir übersandten Unterlagen – egal ob digital oder per Post auf Papier – mit Sorgfalt verwalten, so dass sie ohne Rückfragen an mich in Ihrem Hause jederzeit auffindbar und einsehbar sind.
Geht die Antwort so?
Oder schon zu böse?
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Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Mitwirkungspflicht gegenüber Grusel-Amt - man will Rentenanpassung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ist noch ok, lässt aber eine gewisse Übellaunigkeit erkennen. Gut so
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
HarzerUrvieh
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Re: Mitwirkungspflicht gegenüber Grusel-Amt - man will Rentenanpassung

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

:Daumenhoch:

Aber den Klarnamen der SB könntest Du vielleicht aus dem Netz fischen :zwinker:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Mitwirkungspflicht gegenüber Grusel-Amt - man will Rentenanpassung

#4

Beitrag von marsupilami »

:arge:
Mist!

Kann jemand Berechtigter das bitte tun?
Ich darf das nicht mehr.

Dank für alle Rückmeldungen.
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Pegasus
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Re: Mitwirkungspflicht gegenüber Grusel-Amt - man will Rentenanpassung

#5

Beitrag von Pegasus »

Seltsam "mein" Gruselamt weiß auf den Cent genau um wie viel die Renten erhöht werden. So ist die Zahlung für Monat 7 immer angepasst.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst" Lever dod als slav"
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