Renovierungskosten Erstattung?
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Da isses http://lexetius.com/2012,1820
guckst Du auch http://www.haus-und-grund-leipzig.de/ak ... icht+starr
guckst Du auch http://www.haus-und-grund-leipzig.de/ak ... icht+starr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- angel6364
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Re: Renovierungskosten Erstattung?
Der Senat widerspricht sich ja dort selber - und verwechselt ebenfalls "in der Regel" mit "regelmäßig". Das ist nun mal durchaus nicht dasselbe.
Schon diese Formulierung als Begründung für die Flexibilität ist hirnrissig:Dabei spricht nach der Rechtsprechung des Senats für das Vorliegen eines in dem vorstehend genannten Sinne flexiblen Fristenplans, wenn die Klausel eine Einschränkung enthält, wonach die vorgesehenen Fristen etwa wie hier - lediglich für den Regelfall oder für einen "im Allgemeinen" entstehenden Renovierungsbedarf gelten sollen
(Hervorhebung von mir)Der Senat hat diese Klausel für wirksam erachtet und zur Begründung ausgeführt, sie beinhalte keinen starren Fristenplan für die Renovierung, sondern verpflichte den Mieter lediglich, Schönheitsreparaturen "regelmäßig" innerhalb der genannten Fristen auszuführen (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn. 12).
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- angel6364
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Re: Renovierungskosten Erstattung?

Aber wir sprengen hier den Thread. Und das hilft der Fragestellerin nicht wirklich weiter. Ich gelobe Besserung.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Nein, das geht sicher in die "Rechtstiefe" - aber, und da geb ich Dir Recht, diese Begründung zeigt wie wichtig es ist, dass eben auch ein BGH Urteil "nur" für den Einzelfall gilt. Denn nur dadurch könnte jetzt Amtsrichter XY durchaus sagen - der BGH widerspricht sich, da mach ich nicht mit, für mich heißt regelmäßig starre Frist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Renovierungskosten Erstattung?
Ach was dafür ist das doch ein Forum um zu diskutieren :)
Mein Vermieter hat bisher immer alle kosten übernommen zb streichen der Fenster, Türen, ect. Und sogar kostenlos einen von mir aus Versehen verursachten Schaden in der Tür reparieren lassen.
Außerdem ist er mit der Miete runter gegangen, damit JC Klappe hält!
Er ist echt ein guter Mann und ich glaube ihn meine Tapeten zahlen zu lassen ist zuviel des guten. Dann esse ich halt mal 4 Wochen Suppe und hol mir davon die Tapete. Material kann ich bestimmt leihen privat.
Hab mit dem Vermieter einen guten Fang gemacht und will das Verhältnis nicht strapazieren, wer weiß wozu es noch gut ist. :)
Danke euch dennoch für eure Hilfe!
Mein Vermieter hat bisher immer alle kosten übernommen zb streichen der Fenster, Türen, ect. Und sogar kostenlos einen von mir aus Versehen verursachten Schaden in der Tür reparieren lassen.
Außerdem ist er mit der Miete runter gegangen, damit JC Klappe hält!
Er ist echt ein guter Mann und ich glaube ihn meine Tapeten zahlen zu lassen ist zuviel des guten. Dann esse ich halt mal 4 Wochen Suppe und hol mir davon die Tapete. Material kann ich bestimmt leihen privat.
Hab mit dem Vermieter einen guten Fang gemacht und will das Verhältnis nicht strapazieren, wer weiß wozu es noch gut ist. :)
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- angel6364
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Re: Renovierungskosten Erstattung?
Von wegen "danke für die Hilfe" - wir sind doch noch nicht fertig.
Mit diesem (meiner Meinung nach falschen ...
) Senatsbeschluss kannst Du doch punkten. Danach ist der Vermieter außen vor und Du kannst beim JC einen Antrag stellen.
Mit diesem (meiner Meinung nach falschen ...

"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Ich denke, das packst Du 

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Re: Renovierungskosten Erstattung?
Also wenn ihr noch was vorzuweisen habt, immer her
Habe ich wieder was dazu gelernt

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- angel6364
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Re: Renovierungskosten Erstattung?
Ich hab mir alles noch mal durchgelesen. Das gute Verhältnis mit dem Vermieter ist natürlich sehr wichtig, da würde ich mir auch dreimal überlegen, ob ichs aufs Spiel setze.Yukarie89 hat geschrieben:Ach was dafür ist das doch ein Forum um zu diskutieren :)
Mein Vermieter hat bisher immer alle kosten übernommen zb streichen der Fenster, Türen, ect. Und sogar kostenlos einen von mir aus Versehen verursachten Schaden in der Tür reparieren lassen.
Außerdem ist er mit der Miete runter gegangen, damit JC Klappe hält!
Er ist echt ein guter Mann und ich glaube ihn meine Tapeten zahlen zu lassen ist zuviel des guten. Dann esse ich halt mal 4 Wochen Suppe und hol mir davon die Tapete. Material kann ich bestimmt leihen privat.
Hab mit dem Vermieter einen guten Fang gemacht und will das Verhältnis nicht strapazieren, wer weiß wozu es noch gut ist. :)
Danke euch dennoch für eure Hilfe!
Ein Antrag beim JC auf sozusagen "nachgeholte" Einzugsrenovierung ist möglich, hat aber meiner Meinung nach wenig Aussicht auf halbwegs stressfreien Erfolg. Das muss Deine Belastungsfähigkeit entscheiden.
Mit den Möbeln wäre es eventuell einfacher, eine Erstausstattung nachträglich zu beantragen. Überleg Dir das nochmal, vielleicht wäre das doch sinnvoll.
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Re: Renovierungskosten Erstattung?
Bringt es denn überhaupt was die Ausstattung neu zu beantragen?
Jetzt habe ich ja noch Möbel, gut der kleiderschrank wackelt und macht nimmer lange. Da wäre es berechtigt.
Couch ist 7 Jahre alt aber noch gut in Schuss bis auf das unter der Couch der Stoff abgerissen ist.
Küche IST uralt, tut es aber noch. Gefrierschrank sowie Kühlschrank sind auch mind. 11 Jahre alt aber funktionieren.
Jetzt habe ich ja noch Möbel, gut der kleiderschrank wackelt und macht nimmer lange. Da wäre es berechtigt.
Couch ist 7 Jahre alt aber noch gut in Schuss bis auf das unter der Couch der Stoff abgerissen ist.
Küche IST uralt, tut es aber noch. Gefrierschrank sowie Kühlschrank sind auch mind. 11 Jahre alt aber funktionieren.
- marsupilami
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Re: Renovierungskosten Erstattung?
Den Zustand Deiner Möbel kann zumindest ich nicht aus der Entfernung beurteilen.
Abgesehen davon, daß ich kein Möbelfachmann oder auch nur halbwegs geschickter Handwerker bin.
Andererseits könnte man evtl. einen wackeligen Schrank mit ein paar Winkeln und Schrauben wieder halbwegs stabilisieren.
Z.B. mit sowas
http://www.gah.de/de/produkte/175/79/10701/
Und kostet auch im örtlichen Baumarkt nicht die Welt.
Abgesehen davon, daß ich kein Möbelfachmann oder auch nur halbwegs geschickter Handwerker bin.
Andererseits könnte man evtl. einen wackeligen Schrank mit ein paar Winkeln und Schrauben wieder halbwegs stabilisieren.
Z.B. mit sowas
http://www.gah.de/de/produkte/175/79/10701/
Und kostet auch im örtlichen Baumarkt nicht die Welt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Erstausstattung an Möbeln wäre dann denkbar, wenn der "Ausgezogene" seine Möbel mitgenommen hätte. Du wirst aber damit rechnen dürfen, dass die einen Hausbesuch bei Dir machen und gucken, ob da wirklich kein Kleiderschrank mehr wackelt, sondern die Kleider säuberlich gestapelt in der Ecke liegen.
Der "Ausgezogene" muss dann aber im Zweifel auch bestätigen - jawoll, der Schrank wackelt jetzt bei mir, denn das ist mein Schrank. Er kann also dann seinerseits nicht ankommen und bei seinem JC einen Kleiderschrank als Erstausstattung beantragen.
Der "Ausgezogene" muss dann aber im Zweifel auch bestätigen - jawoll, der Schrank wackelt jetzt bei mir, denn das ist mein Schrank. Er kann also dann seinerseits nicht ankommen und bei seinem JC einen Kleiderschrank als Erstausstattung beantragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Renovierungskosten Erstattung?
Danke marsu! Habe ich bereits getan. Ich habe die Rückwand verstärkt sowie auf jeder Seite 6 Winkel angebracht. Aber der ist einfach zu oft auseinander gebaut worden.
Wie gesagt er funktioniert noch.
Bin eine geschickte Handwerkerin..
Ich finde auch keine Rechtsgrundlage auf der ich rückwirkend nochmal was beantragen kann. Von daher werde ich es lassen.
Wie gesagt er funktioniert noch.
Bin eine geschickte Handwerkerin..
Ich finde auch keine Rechtsgrundlage auf der ich rückwirkend nochmal was beantragen kann. Von daher werde ich es lassen.
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Koelsch hat geschrieben:Erstausstattung an Möbeln wäre dann denkbar, wenn der "Ausgezogene" seine Möbel mitgenommen hätte. Du wirst aber damit rechnen dürfen, dass die einen Hausbesuch bei Dir machen und gucken, ob da wirklich kein Kleiderschrank mehr wackelt, sondern die Kleider säuberlich gestapelt in der Ecke liegen.
Der "Ausgezogene" muss dann aber im Zweifel auch bestätigen - jawoll, der Schrank wackelt jetzt bei mir, denn das ist mein Schrank. Er kann also dann seinerseits nicht ankommen und bei seinem JC einen Kleiderschrank als Erstausstattung beantragen.
Es war bei uns so das wir unseren alten kleiderschrank damals weg werfen müssten da dieser komplett zusammen brach nachts. Daraufhin wollten wir einen neuen holen ( da waren wir bereits im leistungsbezug ) kurz darauf habe ich ex raus geworfen. Als er ging könnte er also keinen Schrank mit nehmen da wir ja keinen hatten.
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Mal eine frage nebenbei, Vermieter will ja die Miete senken, reicht da ein schreiben für das JC das er die Miete zum xx um xx€ senkt?
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Das reicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Hat sich alles erledigt :)
Ich bekam heute einen Bescheid und mir wurden ca.250€ zusätzlich überwiesen.
Dieses Geld stammt aus einer Rückrechnung als mein Ex auszog.
Juhu! Renovierungsgeld ist somit vorhanden! :)
Ich bekam heute einen Bescheid und mir wurden ca.250€ zusätzlich überwiesen.
Dieses Geld stammt aus einer Rückrechnung als mein Ex auszog.
Juhu! Renovierungsgeld ist somit vorhanden! :)
Re: Renovierungskosten Erstattung?


Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Tatsächlich müssen alle Situationen höherer Gewalt, einschließlich Pannen, in Ihrem Mietvertrag aufgeführt werden. Untersuchen Sie diesen Punkt genauer.Yukarie89 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2014, 18:33 Hallo,
Ich wollte mal fragen ob ich hier irgendetwas tun kann!
Im April 2012 zogen mein Partner und ich in die gemeinsame neue Wohnung, wir renovierten nur das Kinderzimmer da der Rest der Tapete Inordnung war und unser Geld zu knapp.
Ex ist im Juni 13 raus geflogen. Nun fangen langsam einige Tapeten bahnen an sich selbstständig zu machen. Mal von irgendwelchen Spritzern oder vorherigen alten bohr löchern abgesehen.
Habe bereits mit gekauften Kleister versucht einiges zu reparieren. Coole Meister haben mir dabei geholfen Link entfernt. Werbung
Im Mietvertrag ist festgehalten das Renovierungen alle 2-3 Jahre stattfinden sollen.
Wir haben / ich habe nie Renovierung oder erstaustattung beantragt.
Nach dem Ex raus war habe ich mir Möbel ect. Gebraucht und, naja nicht mehr toll aber man kann sie benutzen, zusammen gesucht und selbst bezahlt.
Meint ihr ich könnte wenigstens versuchen irgendwas zu bekommen damit wenigstens das Wohnzimmer mal wieder renoviert wird?
Zuletzt geändert von kleinchaos am Di 8. Nov 2022, 08:45, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Renovierungskosten Erstattung?
Mur mal so zum Nachdenken, wenn hier jemand einen 8 Jahre alten toten Fred benutzt, um Werbung einzustellen, dann leuten bei uns die Arlamglocken. Beim nächsten Werbelink darfst du dir ein neues Forum suchen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?

Re: Renovierungskosten Erstattung?
Guten Tag!Yukarie89 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2014, 18:33 Hallo,
Ich wollte mal fragen ob ich hier irgendetwas tun kann!
Im April 2012 zogen mein Partner und ich in die gemeinsame neue Wohnung, wir renovierten nur das Kinderzimmer da der Rest der Tapete Inordnung war und unser Geld zu knapp.
Ex ist im Juni 13 raus geflogen. Nun fangen langsam einige Tapeten bahnen an sich selbstständig zu machen. Mal von irgendwelchen Spritzern oder vorherigen alten bohr löchern abgesehen.
Habe bereits mit gekauften Kleister versucht einiges zu reparieren. Handwerker aus XXXXXX haben bei der Reparatur geholfen, sie sind Profis.
Im Mietvertrag ist festgehalten das Renovierungen alle 2-3 Jahre stattfinden sollen.
Wir haben / ich habe nie Renovierung oder erstaustattung beantragt.
Nach dem Ex raus war habe ich mir Möbel ect. Gebraucht und, naja nicht mehr toll aber man kann sie benutzen, zusammen gesucht und selbst bezahlt.
Meint ihr ich könnte wenigstens versuchen irgendwas zu bekommen damit wenigstens das Wohnzimmer mal wieder renoviert wird?
Ja, Sie können versuchen, eine Rückerstattung für Tapetenreparaturen zu erhalten. Gemäß Ihrem Mietvertrag müssen Reparaturen alle 2-3 Jahre durchgeführt werden. Da Sie die Wohnung bereits seit mehr als 2 Jahren bewohnen, haben Sie einen Anspruch auf Renovierung.
Sie müssen einen Brief an Ihren Vermieter schreiben und ihn um eine Rückerstattung bitten. Im Brief sollten Sie darauf hinweisen, dass die Tapete abblättert und Sie bereits versucht haben, sie selbst zu reparieren. Sie sollten auch angeben, dass Sie das Wohnzimmer neu dekorieren möchten.
Zusammen mit dem Brief müssen Sie dem Vermieter Fotos der abblätternden Tapete zur Verfügung stellen. Dadurch kann der Vermieter erkennen, dass Reparaturen wirklich notwendig sind.
Verweigert Ihnen der Vermieter die Rückerstattung, können Sie vor Gericht gehen. Dies kann jedoch ein teurer und zeitaufwändiger Prozess sein.
Wir dulden hier keinerlei Werbung. - Noch mal und Du bist raus.
Zuletzt geändert von Pegasus am Sa 16. Sep 2023, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Werbung - Link entfernt
Grund: Werbung - Link entfernt
Re: Renovierungskosten Erstattung?

In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst" Lever dod als slav"