Darlehen während Insolvenz

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marsupilami
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Re: Darlehen während Insolvenz

#26

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#27

Beitrag von Koelsch »

Termin ist vorbei, Klage wurde abgewiesen.

SG ist durchaus auch der Meinung, dass das Darlehen Teil der Insolvenzmasse geworden ist. Aber nach der schon erfolgten Restschuldbefreiung könne das JC trotz dieser "fröhlich" aufrechnen, so lange der Schuldner noch im Leistungsbezug sei. Das Gericht stützt dies auf § 42a SGB II.

Mir stellt sich im Nachhinein (leider) die Frage, ob das mit unserem GG vereinbar ist. Denn das heißt doch im Klartext

Restschuldbefreiter Schuldner ist inzwischen aus dem Leistungsbezug raus = er kann dem JC hinsichtlich des Darlehens den :Steinbrueck: zeigen.
Ist er aber noch im Leistungsbezug, dann muss er das Darlehen über Aufrechnung tilgen.

Hier wird also der hilfebedürftige Schuldner eindeutig schlechter gestellt als der "reiche" Schuldner. Keine Ahnung, wie man das begründen könnte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Darlehen während Insolvenz

#28

Beitrag von Olivia »

Evtl. "Strafe" für die verbockten Schulden?
Deadpool
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Re: Darlehen während Insolvenz

#29

Beitrag von Deadpool »

Ein im Oktober 2017 kann keine zur Insolvenz angemeldete Schuldverbindlichkeit sein, wenn das Insolvenzverfahren schon Anfang 2017 er?ffnet wurde. Wie soll das gehen?
Gilt die Restschuldbefreiung auch f?r neue Schulden, die der Schuldner w?hrend seiner Insolvenz macht?
Nein. Die Restschuldbefreiung erstreckt sich nur auf Forderungen, die bereits vor der Insolvenzer?ffnung begr?ndet waren. Neue Schulden bleiben also auch nach der Restschuldbefreiung bestehen.

Was bedeutet das konkret f?r den Schuldner?
Neue Schulden, die erst nach der Insolvenzer?ffnung entstehen, muss der Schuldner weiterhin bezahlen. Er haftet hierf?r in vollem Umfang.

Darf ich w?hrend der Privatinsolvenz trotzdem neue Schulden machen?
Ja, Sie d?rfen w?hrend der laufenden Insolvenz in einem gewissen Rahmen neue Verbindlichkeiten eingehen. Bedenken Sie jedoch, dass die Gl?ubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen k?nnen, wenn Sie Ihr Verm?gen verschwenden oder unangemessene Verbindlichkeiten eingehen.
https://www.schuldnerberatung.de/schuld ... 20eingehen.

Und selbst, wenn das Darlehen aus mir unerfindlichen Gr?nden als Forderung zur Insolvenz geh?rt, gilt immer noch ? 94 InsO:
Ist ein Insolvenzgl?ubiger zur Zeit der Er?ffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes oder auf Grund einer Vereinbarung zur Aufrechnung berechtigt, so wird dieses Recht durch das Verfahren nicht ber?hrt.
Das JC ist aufgrund der Soll-Vorschrift des ? 42a SGB II definitiv bereits Kraft Gesetzes zur Aufrechnung berechtigt, so dass es aufrechnen darf
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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#30

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich anders, das JC ist durch Zahlung der in der Insolvenzmasse befindlichen Mietschulden direkt an den Vermieter eindeutig an dessen Stelle in das Insolvenzverfahren eingetreten. Genau das bestätigte auch vor der Zahlung der als Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwalt, jede Befriedigung des Vermieters z.B. durch die Schuldnerin wäre eine Gläubigerbevorzugung und damit eine Straftat gewesen.
Genau das bestätigte auch ein unabhängig davon von mir befragter Fachanwalt für Insolvenzrecht

Um die "tolle" Arbeit des JC einmal zu verdeutlichen
Bearbeitung durch das JC Düsseldorf.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Deadpool
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Re: Darlehen während Insolvenz

#31

Beitrag von Deadpool »

Dann hätte der Kläger ja schon keinen Antrag auf ein Darlehen stellen dürfen. Letztlich hat er dann doch den Vermieter bevorzugt. Im Übrigen gibt es keine Beziehung zwischen JC und Vermieter. Der Schuldner, der den Vermieter bevorzugt hat, ist immer noch der Kläger und nicht das JC. Da gibt es keinen Einstieg des JC und offenbar sieht es ja auch das SG so.
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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#32

Beitrag von Koelsch »

Wie gesagt, das sehen zwei Fachanwälte für Insolvenzrecht völlig anders
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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#33

Beitrag von Koelsch »

Deadpool hat geschrieben: Fr 15. Sep 2023, 09:56 Der Schuldner, der den Vermieter bevorzugt hat, ist immer noch der Kläger und nicht das JC. Da gibt es keinen Einstieg des JC und offenbar sieht es ja auch das SG so.
Das sieht das SG anders, es wurde richtig gesehen, dass JC an Stelle des Vermieters in die Insomasse gerückt ist.
Der Richter bestätigte auch, das eLB nicht zahlen müssen, wenn kein Leistungsbezug mehr Vorlage.

Der Richter sprach sogar davon, dass man beim Darlehensdatum durchaus auch eine Vordatierung wegen sozialrechtlichem Herstellungsanspruch ins Auge fassen könne. Sei aber rechtlich hier irrelevant, da die Aufrechnung ja über § 42a SGB II erfolge.
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tigerlaw
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Re: Darlehen während Insolvenz

#34

Beitrag von tigerlaw »

Vgl. insoweit auch meinen Beitrag unter viewtopic.php?p=639197#p639197

Ansonsten gilt auch hier wieder das bekannte Sprichwort: "Drei Juristen, 5 Meinungen" :zwinker: :gaga:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Darlehen während Insolvenz

#35

Beitrag von marsupilami »

Das heißt dann wohl: wer durch seine Ausformulierung und Präsentation der "Fakten" den Richter/in überzeugen kann, hat recht?

Und das ist dann rechtens?

Oder einfach "nur" eine Einzelfall-Entscheidung?
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Deadpool
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Re: Darlehen während Insolvenz

#36

Beitrag von Deadpool »

Ein Urteil ist im Normalfall immer eine Einzelfallentscheidung und unsere Gerichtsbarkeit lebt von der richterlichen Unabhängigkeit.

Vielleicht wird der Fall aber irgendwie klarer, wenn man das Urteil lesen kann, wenn es dann verschriftlicht vorliegt.
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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#37

Beitrag von Koelsch »

Ich bin sicher, es wird hier eingestellt.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#38

Beitrag von Koelsch »

Koelsch hat geschrieben: Do 14. Sep 2023, 19:39 Mir stellt sich im Nachhinein (leider) die Frage, ob das mit unserem GG vereinbar ist. Denn das heißt doch im Klartext

Restschuldbefreiter Schuldner ist inzwischen aus dem Leistungsbezug raus = er kann dem JC hinsichtlich des Darlehens den :Steinbrueck: zeigen.
Ist er aber noch im Leistungsbezug, dann muss er das Darlehen über Aufrechnung tilgen.

Hier wird also der hilfebedürftige Schuldner eindeutig schlechter gestellt als der "reiche" Schuldner. Keine Ahnung, wie man das begründen könnte
Allerdings fällt mir dazu auch ein, dass ein Prof. Sohnemann seinerzeit an der BLS erklärte: "Wenn Ihnen garnichts einfällt, argumentieren Sie mit Art. 3 GG - dagegen verstößt fast alles."
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tigerlaw
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Re: Darlehen während Insolvenz

#39

Beitrag von tigerlaw »

Wie sagte doch "Kaiser Franz" immer so schön? "Schau mer ma"
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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#40

Beitrag von Koelsch »

Sohnemann's Prof war übrigens Prof. Erich Samson (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) der u.a. Verteidiger von Uwe Barschel, Paul Schockemöhle, Hans Peter Daimler, Boris Becker war
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