Wohnraum der nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus und des WoGG angemessen ist, kann jedenfalls in angespannten Wohnungsmärkten nicht grundsicherungsrechtlich unangemessen sein.
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230047397
LSG BB - L 32 AS 1888/17 - Angemessenheit der Miete, Vergleich sozialer Woznungsbau
LSG BB - L 32 AS 1888/17 - Angemessenheit der Miete, Vergleich sozialer Woznungsbau
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: LSG BB - L 32 AS 1888/17 - Angemessenheit der Miete, Vergleich sozialer Woznungsbau
Da am heutigen Tag weder bei Juris, noch in SGB-E ein Aktenzeichen des BSG nachgewiesen ist, dürfte das JC wohl keine Revision eingelegt haben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!