Wer zahlt das Schulstarterpaket beim Bürgergeld ?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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petermaier
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Wer zahlt das Schulstarterpaket beim Bürgergeld ?

#1

Beitrag von petermaier »

Hallo und eine Frage,

wer zahlt das Schulstarterpaket ? JC oder Landratsamt (als BuT-Gutschein) ?

Bisher ist mir bekannt, daß das Schulstarterpaket NICHT beantragt werden muß, sondern automatisch gezahlt wird.
Das hat das JC bei uns 2023 aber nicht gemacht, wie mir jetzt erst auffiel.

Hat sich das seit dem Bürgergeld geändert und man muß das jetzt beantragen ?

Wie ich grade feststelle hat auch 2022 das JC KEINE Schulstarterpaket automatisch gezahlt.
Das fällt mir auch erst grade auf.
Kann ich das nachträglich noch einfordern, obwohl ich das jetzt erst gemerkt habe ?

Danke für die Hilfe !
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kleinchaos
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Re: Wer zahlt das Schulstarterpaket beim Bürgergeld ?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Für voriges Jahr noch per Überprüfungsantrag.
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petermaier
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Re: Wer zahlt das Schulstarterpaket beim Bürgergeld ?

#3

Beitrag von petermaier »

Danke, und 2023 ? Automatische Zahlung oder hätte ich das beantragen müssen ?
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kleinchaos
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Re: Wer zahlt das Schulstarterpaket beim Bürgergeld ?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Normalerweise automatische Zahlung.

ABER: lebt ihr mit dem Kindsvater getrennt? Und war seine Umgangszeit im August? Dann kann es sein, dass der KV das Schulbedarfspaket bekommen hat
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Deadpool
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Re: Wer zahlt das Schulstarterpaket beim Bürgergeld ?

#5

Beitrag von Deadpool »

petermaier hat geschrieben: Mo 18. Sep 2023, 10:37
wer zahlt das Schulstarterpaket ? JC oder Landratsamt (als BuT-Gutschein) ?
Das kann örtlich unterschiedlich sein. § 44b Abs. 4 SGB II gewährt den Jobcentern die Möglichkeit, gewisse Aufgaben wieder zurück an die Träger zu geben. Mein Jobcenter hat das bis Ende 2022 z. B. für die BuT Leistungen gemacht, da war also auch das Landratsamt für BuT für ALG 2 Empfänger zuständig. Erst seit diesem Jahr werden die BuT Leistungen selbst bearbeitet.
petermaier
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Re: Wer zahlt das Schulstarterpaket beim Bürgergeld ?

#6

Beitrag von petermaier »

Nein, wir sind eine ganz "normale" Familie, und ich bin der Kindsvater :-)

Danke für die Infos. Dann werde ich einen Überprüfungsantrag für 2022 stellen. Und für 2023 muß das JC nachzahlen, weil das Landratsamt extra auf seinem Forumlar schreibt, daß sie nicht für das Schulstarterpaket zuständig sind.
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