Ablehnungsbescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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elektronix00
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Ablehnungsbescheid

#1

Beitrag von elektronix00 »

Heute Morgen hatte ich einen Brief vom JC im Briefkasten. Meine aEKS vom März bis August 2023 lag im Monatsschnitt bei ca. 1600 Euro. Davon wurde dann mein Bedarf (ca. 900 €) abgezogen sowie die Freibeträge. Ich lag dann mit ca. 450 € monatlich über der Bedürftigkeitsgrenze.
Jetzt weiß ich aber noch nicht, wie es weitergeht. Mit meinem Sachbearbeiter habe ich erst die Tage einen Termin, dem hatte ich nämlich gleich eine Mail geschickt und um eine Rücksprache gebeten. Deshalb möchte ich mich vor dem Termin etwas schlaumachen. In erster Linie geht es mir darum, wie es mit der Krankenversicherung aussieht und ab wann ich mich ggf. selber versichern muss. Ich habe etwas an Rücklagen gebildet und auch bei einem befreundeten Auftraggeber Geld geparkt, muss aber auch noch ca. 950 Euro ans JC zurückzahlen, da ich in den letzten Monaten aufgrund meiner vEKS Geld bekam. Mein Vermieter hat es immer noch nicht geschafft, die Jahresabrechnung für die Nebenkosten zu erstellen, die hätte ich im letzten Monat auch noch an die Leistungsabteilung schicken können. Mein Auto kommt am Monat in die Werkstatt und wird auch wieder eine Stange Geld kosten. Alles echt frustrierend, wenn man feststellt, dass man innerhalb eines Jahres sich echt viel Mühe gemacht hat, sich etwas mehr als sonst leisten konnte, aber am Ende nicht viel besser da steht als vorher. Wenn wenigstens noch die Krankenversicherung zu einem Teil übernommen wird, dann gings mir schon mal besser. Welche Tipps kann man mir noch geben?
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid

#2

Beitrag von Koelsch »

Dann prüf mal, ob Du nicht einen Neuantrag stellst. Nimm die Autoreparatur in die vEKS.
Wenn nur die Krankenkasse "drückt", lies mal § 26 Abs. 2 SGB II und stell ggf. einen Antrag.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Ablehnungsbescheid

#3

Beitrag von Olivia »

Antrag stellen auf Zuschuss nach § 26 SGB II. Hier die Verfahrensanweisung dazu: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015865.pdf
elektronix00
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Re: Ablehnungsbescheid

#4

Beitrag von elektronix00 »

Mein Sachbearbeiter hatte sich vorgestern bei mir per Mail gemeldet:

<< rufen Sie mich einfach am Mittwochmorgen gegen 9:30 Uhr an. Der Sachverhalt ist eigentlich ziemlich schnell geklärt. Der Ihnen zugegangene Ablehnungsbescheid betrifft den Bewilligungszeitraum 01.03.2023 – 31.08.2023, hat keine Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung und auch keine Auswirkung auf den laufenden Bewilligungszeitraum. >>

Es ist also alles im grünen Bereich. Ich muss für den obigen Zeitraum nur Rückzahlungen leisten, da ich über den Angaben aus der aEKS lag. Meine neue vEKS bis nächstes Jahr März ist bearbeitet und ich bleibe weiterhin krankenversichert und bekomme auch noch ein paar Euro vom JC weiter bezahlt.
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marsupilami
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Re: Ablehnungsbescheid

#5

Beitrag von marsupilami »

Danke für die Rückmeldung.
Dann können auch Gastleser "lernen", wie' s läuft bzw. laufen kann.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Ablehnungsbescheid

#6

Beitrag von Olivia »

KV-Beiträge müssen nie nachträglich zurückgezahlt werden ans Jobcenter, sofern eine vorläufige Bürgergeld-Bewilligung beim "Start" des BWZ erfolgt ist. Anders sieht es bei einem Antrag nach § 26 SGB II aus. Solcherart bezuschusste Beiträge müssen immer einkommensabhängig zurückgezahlt werden.

Daher ist es vorteilhaft, vorläufig "minimal" (mit einigen Euro) im Leistungsbezug zu bleiben und nach Ende des BWZ die paar Euro zurückzuzahlen.

Das Verfahren nach § 26 SGB II unterscheidet sich ansonsten nicht vom Leistungsbezug, ausser dass keine Einladungen ins Jobcenter mehr erfolgen. Auch beim Verfahren nach § 26 SGB II müssen stets alle Einzelbelege sowie eine vEKS und eine aEKS eingereicht werden. Zusätzlich entsteht viel zusätzliche Arbeit und Schriftverkehr, da man sich selbst bei der Krankenkasse anmelden und die Beiträge zahlen muss.

Das Verfahren nach § 26 SGB II ist nur empfehlenswert, wenn man mit Sicherheit sagen kann, dass der Bedarf inkl. Freibeträgen vollständig gedeckt ist und nur noch zweifelhaft ist, ob man den monatlichen KV-Beitrag immer komplett zahlen kann.
elektronix00
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Re: Ablehnungsbescheid

#7

Beitrag von elektronix00 »

@ Olivia: genau so habe ich mir das vorgestellt. Minimal im Leistungsbezug bleiben, notfalls bei Stammkunden auch mal etwas Geld parken bis man merkt, dass man sich auf Dauer selber tragen kann. Was meinst du mit Einzelbelegen? Ich habe bis jetzt immer nur die vEKS sowie die aEKS eingereicht. Damit war mein Sachbearbeiter bis jetzt immer zufrieden. Die habe ich sogar als pdf-Datei angelegt und per Mail geschickt, um die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben. (Ironie off) nach seiner Aussage beim heutigen Telefonat, hätte ich jetzt Ruhe bis nächstes Jahr März, dann wird erneut geprüft, ob ich noch Leistungen vom Jobcenter erhalte.
Olivia
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Re: Ablehnungsbescheid

#8

Beitrag von Olivia »

Hier werden zur aEKS stets auch alle Einzelbelege angefordert, d.h. alle einzelnen Ein- und Ausgangsrechnungen und Quittungen müssen in Kopie eingereicht werden. Das ist immer ein riesiger Arbeitsaufwand, da zunächst alles datenschutzgerecht bearbeitet werden muss.
jcgeschaedigter
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Re: Ablehnungsbescheid

#9

Beitrag von jcgeschaedigter »

Olivia hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 13:45 Hier werden zur aEKS stets auch alle Einzelbelege angefordert, d.h. alle einzelnen Ein- und Ausgangsrechnungen und Quittungen müssen in Kopie eingereicht werden. Das ist immer ein riesiger Arbeitsaufwand, da zunächst alles datenschutzgerecht bearbeitet werden muss.
Ich reiche momentan nur das ein, was in der "Aufforderung zur Mitwirkung" seit 2021 betreffend die aEKS explizit angefordert wird. Das sind im Wesentlichen die aEKS selbst und alle Kontoauszüge sowie Fahrtenbuch und ggf. noch Belege über Einnahmen, die nicht direkt über das Konto geflossen sind (z.B. Zahlungsdienstleister). Dann wird immer der "zuletzt ausgestellte Einkommenssteuerbescheid" gefordert, aber da dieser sich nie auf den BWZ bezieht und außerdem Sozial- und Steuerrecht generell getrennt sind, habe ich den noch nie mitgeschickt. Wurde bisher auch nicht nachgefordert. Die sonst noch geforderten Gewerbemietverträge nebst Betriebskostenabrechnungen treffen auf mich nicht zu, da ich keine Gewerberäume habe.

Mal sehen, wann das JC wieder (wie früher) haarklein alle Belege für Einnahmen und Ausgaben fordert. Die bisherige Praxis stammt wohl noch aus der Corona-Zeit mit vielen Neuanträgen.
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