DRV möchte mit Forderung des JC aufrechnen

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Koelsch
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DRV möchte mit Forderung des JC aufrechnen

#1

Beitrag von Koelsch »

Ein "Sorgenkind" erhielt das folgende Schreiben der DRV
Verrechnung Rente_ano.pdf
Sorgenkind bezieht an Altersrente, Pflegegeld, Witwenrente etwa € 1.550 / Monat und verdient noch etwa € 450 / Monat hinzu.

Sehr Ihr eine Möglichkeit, die DRV auf z.B. € 100 - 200 / Monat zu "drücken"?
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marsupilami
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Re: DRV möchte mit Forderung des JC aufrechnen

#2

Beitrag von marsupilami »

Sorgenkind hat also 2 Riesen im Monat zur Verfügung?

Was mich stutzig macht: bekommt Pflegegeld und ist fähig einen (mini-)Job auszuüben?

Aber evtl. könnte man genau über Pflegegeld die Ratenzahlung drücken.
Liebe Leutz von die DRV, ich bekomme Pflegegeld, weil Krankheit 1, Krankheit 2, Krankheit 3 .....
Aber dieses Geld reicht nicht - ich muss arbeiten/home-office gehen um die zusätzlich anfallenden Pflegekosten *-* abdecken zu können.
Eine Aufstockung des Pflegegeldes wurde mit Bescheid der Pflegekasse Zahlnix vom [Datum] abgelehnt - Kopie anbei.
Daher bitte ich um Herabsetzung des Verrechnungsbetrags auf den für mich tragbaren Ratenbetrag von xxx Tacken.

*-* evtl. Kostenaufstellung mit Belegen beilegen.

An diesen ursprünglichen Bescheiden vom JC lässt sich auch nix mehr drehen?
So dass diese Forderung voll gültig ist?
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Koelsch
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Re: DRV möchte mit Forderung des JC aufrechnen

#3

Beitrag von Koelsch »

Tätigkeit erfolgt aus dem Homeoffice. Mir fällt auch nur "bitte, bitte" machen ein. Vielleicht noch darauf hinweisen, dass "bis zu deren Hälfte" aufgerechnet werden kann, im Schrieb aber nicht erkennbar ist, welche Gründe zur Wahl des Maximalbetrages geführt haben (Ermessensausübung).
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marsupilami
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Re: DRV möchte mit Forderung des JC aufrechnen

#4

Beitrag von marsupilami »

Dann da - Ermessensausübung - mal versuchen, den Hebel anzusetzen.
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kleinchaos
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Re: DRV möchte mit Forderung des JC aufrechnen

#5

Beitrag von kleinchaos »

Also grundsätzlich ist das doch erstmal ein Verhandlungsangebot. Das ist doch nicht in Stein gemeißelt. Also ruhig verhadeln.


Pflegebedürftig kann man sein und trotzdem Vollzeit arbeiten. Ich denke da zB an einen Programmierjunkie, der querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt, Vollzeit arbeitet, super aktiv Behindertenradrennen fährt und Rollstuhltanzen macht. Trotzdem kann er die Körperpflege nicht allein durchführen und braucht auch Hilfe im Haushalt
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marsupilami
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Re: DRV möchte mit Forderung des JC aufrechnen

#6

Beitrag von marsupilami »

Tut mir leid.

Mal wieder zu kurz gedacht.
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tigerlaw
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Re: DRV möchte mit Forderung des JC aufrechnen

#7

Beitrag von tigerlaw »

Grundsätzlich: Fiktive Bedürftigkeitsgrenze (RL zzgl KdU, max. Angemessenheitsgrenze) muss durch SozA bescheinigt werden. Pflegegeld (egal ob für ihn als Pflegebedürftiger oder als Pflegeperson) bleibt unberücksichtigt.

Lt. Anhörung hat er zusammen ca. 824 € eigene und Witwerrente?

Wenn das die einzige Einnahme wäre, käme wohl keine Pfändung in Betracht.

Ansonsten ist zu berücksichtigen, dass diese Pfändung unterhalb der "normalen" Lohnpfändungsgrenze bis zum SH-Satz nur wegen "Böser Bube" möglich ist.

Die Forderung beträgt ca. 13.600 €, bei 100-€ Raten also 136 Monate = 11 Jahre 4 Monate. Wie alt ist Schützling? Würde er bereits aufgrund Sterbetafeln eine entsprechende Restlebensdauer haben? Wenn nicht: Erben werden ausschlagen --> BA könnte Restforderung abschreiben --> würden unsere Steuergroschen untergehen --> Ein Reduzierungsantrag dürfte aussichtslos sein. Natürlich kann man ihn sine spe einreichen, aber ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: DRV möchte mit Forderung des JC aufrechnen

#8

Beitrag von Peterpanik »

Interessant also werde ich nie was zahlen - 28.165,03 € - müssen ans Inkasso des Arbeitsamtes in meiner Sache.
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