Vor acht Jahren hatte ich ja für einen user aus dem Forum ein Urteil erstritten, wonach die Raumkosten für ein Homeoffice flächenproportional aus den Mietkosten in der EKS anzusetzen sind (zzgl. der anteiligen Stromkosten!).
Aufgrund einer aktuellen Nachfrage aus dem Forum zu diesem Urteil habe ich nochmal in juris nachgeschaut und festgestellt, dass es auch im jurisPR-Mietrecht 8/2016, Anm. 6 von Claudia Theesfeld besprochen wurde.
Dort ist ein wichtiger Hinweis zu finden:
Die Übertragung der anteiligen KdU in die EKS macht ja nur Sinn, wenn auch ansonsten bereits (irgendein) Ertrag erwirtschaftet wurde. Wenn aber in einkommensschwachen Monaten ein Verlust erwirtschaftet wird, kann ein Antrag auf "freie Förderung" nach § 16f SGB II gestellt werden. Dies ist zwar eine "Kann"-Leistung, aber wenn man genügend Argumente vorträgt, sollte eine positive Ermessensentscheidung möglich sein.
Im übrigen arbeitet Verf. auch noch einmal schön heraus, dass bereits etwas mehr als eine "schwarze Null" zu einer Verringerung der Hilfebedürftigkeit führt! Auch dies ist in die Ermessensabwägung mit einzustellen!
Auslagerung von KdU-Beträgen in die EKS
Auslagerung von KdU-Beträgen in die EKS
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Auslagerung von KdU-Beträgen in die EKS

Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Auslagerung von KdU-Beträgen in die EKS
Vielen Dank für den Dateinanhang! Jetzt habe ich das Urteil endlich :)
ps. in jurisPR hatte ich mich registriert, aber stets keinen Treffer erhalten bei meiner Suche, auch der Link spuckte das Urteil nicht aus.
Evtl. mache ich irgend etwas falsch, denn egal was ich eingab immer "0 Treffer"... das erwähnte jurisPR-Mietrecht 8/2016, Anm. 6 von Claudia Theesfeld finde ich natürlich auch nicht :(
ps. in jurisPR hatte ich mich registriert, aber stets keinen Treffer erhalten bei meiner Suche, auch der Link spuckte das Urteil nicht aus.
Evtl. mache ich irgend etwas falsch, denn egal was ich eingab immer "0 Treffer"... das erwähnte jurisPR-Mietrecht 8/2016, Anm. 6 von Claudia Theesfeld finde ich natürlich auch nicht :(