Das bringt mich auf folgende Idee: Kann der Arbeitgeber evtl. ein Schreiben zur Verfügung stellen, dass eine Erhöhung der Stundenzahl in den nächsten 36 Monaten denkbar erscheint, sofern sich die Rahmenbedingungen positiv entwickeln? Dann stünde dem Einstiegsgeld m.E. nichts mehr im Wege.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Di 14. Nov 2023, 12:47 Wie steht denn der Arbeitgeber zu der Geschichte?
Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Mein AG steht komplett hinter mir, haben ja auch versucht, die entsprechende Förderung für sich zu bekommen - wurde bis heute lediglich telefonisch abgelehnt mit der Begründung, dass ich vorher am Schreibtisch saß und jetzt auch, sich da nichts geändert hat. Wäre ich die Putzfrau gewesen, die sie jetzt an den Schreibtisch setzen würden, ja dann hätte es eine Förderung gegeben (Aussage der Vermittlungsstelle). Die internen Weiterbildungen u.a. sind dabei völlig irrelevant.
Mein AG ist sprachlos wie das JC mit mir und der Sache insgesamt umgeht. Klar ist, dass meine Chefin in deren Richtung nie gesagt hat, dass eine Stundenerweiterung nicht möglich wäre - siehe oben im Verlauf.
Mein AG ist sprachlos wie das JC mit mir und der Sache insgesamt umgeht. Klar ist, dass meine Chefin in deren Richtung nie gesagt hat, dass eine Stundenerweiterung nicht möglich wäre - siehe oben im Verlauf.
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Das wäre sicher kein Problem, da das ja das Ziel ist, welches wir anstreben aber eben nicht sofort umsetzbar ist.Olivia hat geschrieben: ↑Di 14. Nov 2023, 12:57Das bringt mich auf folgende Idee: Kann der Arbeitgeber evtl. ein Schreiben zur Verfügung stellen, dass eine Erhöhung der Stundenzahl in den nächsten 36 Monaten denkbar erscheint, sofern sich die Rahmenbedingungen positiv entwickeln? Dann stünde dem Einstiegsgeld m.E. nichts mehr im Wege.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Di 14. Nov 2023, 12:47 Wie steht denn der Arbeitgeber zu der Geschichte?
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Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Ein Schreiben des AG würde ich in den Widerspruch einfließen lassen oder den AG als Zeugen einbringen.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Eingliederungsgeld nach Übernahme für MA und AG
Zum Widerspruch:
Das Argument des JC, kein Einstiegsgeld wenn kein Ausstieg aus dem Bezug lässt sich dem zitierten § 16b Abs. 1 SGB II m.E. nicht entnehmen. Ansonsten sagt der Ablehnungsbescheid wenig, man erklärt, Ermessen, schreibt aber nicht deutlich, welche Fakten das Ermessen begründen.
Das Argument des JC, kein Einstiegsgeld wenn kein Ausstieg aus dem Bezug lässt sich dem zitierten § 16b Abs. 1 SGB II m.E. nicht entnehmen. Ansonsten sagt der Ablehnungsbescheid wenig, man erklärt, Ermessen, schreibt aber nicht deutlich, welche Fakten das Ermessen begründen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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