Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Turtle39
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Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#1

Beitrag von Turtle39 »

Guten Abend zusammen,

ich habe mir selber zu Weihnachten vorab ein Los von Aktion Mensch gegönnt und gleich bei der ersten Ziehung 1000 € gewonnen.
Das Geld ist gestern auf unserem Konto eingegangen.

Laut Bürgergeld.org ist so ein Gewinn ja ab dem 1.7.2023 Vermögen und kein Einkommen
Zitat: Ab dem 1.7.2023 hat sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten der 2. Stufe des Bürgergeld-Gesetzes geändert. Der Lottogewinn ist nunmehr nicht mehr als Einnahme, sondern als Vermögen zu behandeln. Er wirkt sich auf das Bürgergeld also nur dann aus, wenn er (zusammen mit anderen, bereits vorhandenen Vermögenswerten) den Bürgergeld Schonbetrag überschreitet. Das Schonvermögen im Bürgergeld liegt bei 15.000 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Die einzelnen Beträge des Schonvermögens werden zusammengerechnet.

Wie gehe ich jetzt am besten vor ?

Ich danke euch im voraus für eure Tips

Liebe Grüße und einen schönen Abend
:frieden1: :turtle:
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mir den Artikel bei Bürgergeld.org auch durchgelesen. Leider wird keine Rechtsgrundlage genannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#3

Beitrag von Olivia »

Die Fachlichen Hinweise Vermögen vom 1. Januar 2023 schrieben noch:
Einmalige Einkünfte, wie z. B. Lottogewinne und Steuererstattungen, die während der Bedarfszeit zufließen, gehören daher zum Einkommen.

Rz. 12.2 in https://harald-thome.de/files/pdf/redak ... 1.2023.pdf
Zur 2. Stufe des Bürgergeld-Gesetzes habe ich das hier gefunden:

https://www.wolterskluwer.com/de-de/exp ... men-sgb-ii

https://www.der-paritaetische.de/alle-m ... juli-2023/

Zur Privilegierung von Lottogewinnen steht dort leider erstmal nichts, nur dass Erbschaften dem Vermögen des Folgemonats zugeordnet werden.

Zum Lottogewinn siehe auch:

https://www.gutefrage.net/frage/muss-ma ... -amt-geben
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Oli hat da Recht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#5

Beitrag von Koelsch »

Also dem JC brav den Gewinn melden, dabei aber auch erwähnt, dass das Los € ???? gekostet hat und der Betrag vom Gewinn abzuziehen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#6

Beitrag von Olivia »

Am besten den Artikel von Bürgergeld.org https://www.buerger-geld.org/news/buerg ... ckzahlung/ ausdrucken und an die Veränderungsmitteilung anheften.

Sollte der Gewinn angerechnet werden, Widerspruch einlegen und nötigenfalls klagen. Vielleicht kommt ja am Ende raus, dass der Gewinn tatsächlich behalten werden darf nach den neuen Regeln seit Juli 2023.

Auch herausstellen, dass es sich nicht um Lotto handelt, sondern um eine karitative Auslosung. Die Anrechnung eines Gewinns aus der "Aktion Mensch" könnte grob unbillig sein, im Gegensatz zu reinem Glücksspiel wie bspw. Lotto oder Roulette.
:kristall_defekt: Möglicherweise entwickelt die Rechtsprechung einen neuen Grundsatz mit Fallunterscheidung zwischen reinem Glücksspiel und karitativen Tombolas. Anders ausgedrückt, wenn Gewinne aus karitativen Verlosungen angerechnet werden würden, besteht keinerlei Anreiz mehr zur Teilnahme für Bürgergeld-Empfänger, was dem Gemeinwohlgedanken widerspricht.
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Turtle39
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#7

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 09:03 Also dem JC brav den Gewinn melden, dabei aber auch erwähnt, dass das Los € ???? gekostet hat und der Betrag vom Gewinn abzuziehen ist.
Mein Einsatz war 20 €
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Turtle39
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#8

Beitrag von Turtle39 »

Olivia hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 09:14 Am besten den Artikel von Bürgergeld.org https://www.buerger-geld.org/news/buerg ... ckzahlung/ ausdrucken und an die Veränderungsmitteilung anheften.
Das ist Anlage VÄM oder ?
und da trage ich es auf Seite 3 Punkt 8. Weitere Änderungen ein ?
Auch herausstellen, dass es sich nicht um Lotto handelt, sondern um eine karitative Auslosung.
Ich trage bei 8. einfach Gewinn Aktion Mensch ein
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marsupilami
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#9

Beitrag von marsupilami »

Achte aber trotzdem darauf, dass die nicht die ganze Summe anrechnen, sondern den Einsatz abziehen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#10

Beitrag von Olivia »

Die Summe gehört überhaupt nicht angerechnet.
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#11

Beitrag von Koelsch »

Es wird ein "üppiger" Freibetrag von € 30 von dem Nettogewinn abgezogen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#12

Beitrag von Olivia »

Und was ist mit dem Artikel aus dem Eingangsposting?

https://www.buerger-geld.org/news/buerg ... ckzahlung/
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#13

Beitrag von Koelsch »

Für meine Begriffe unverantwortlicher Schwachsinn hoch drei (mindestens)
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Deadpool
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#14

Beitrag von Deadpool »

Olivia hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 13:20 Und was ist mit dem Artikel aus dem Eingangsposting?

https://www.buerger-geld.org/news/buerg ... ckzahlung/
Der ist Nonsens.
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Turtle39
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#15

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 13:24Für meine Begriffe unverantwortlicher Schwachsinn hoch drei (mindestens)
Was ist Schwachsinn ?
Olivia
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#16

Beitrag von Olivia »

Wie Deadpool bereits bestätigt hat, beinhaltet der Artikel wohl "Fake News". Das bedeutet, dass Du auf den Lottogewinn wahrscheinlich nur einen Freibetrag von 30 € erhältst sowie die Loskosten von 20 € abziehen kannst. Anders ausgedrückt, die Leistungen werden im Folgemonat des Zuflusses um 950 € gekürzt. Wenn der Bezug für diesen Monat dadurch ganz entfällt, ist eventuell auch eine Einkommensverteilung auf sechs Monate denkbar (genaue Regel habe ich nicht im Kopf, eventuell wurde auch das beim Bürgergeldänderungsgesetz verändert), was eine weitere Schlechterstellung beinhalten könnte.

Der Gewinn zahlt sich damit leider nicht aus.
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#17

Beitrag von Koelsch »

Ja, dann wird auf 6 Monate verteilt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#18

Beitrag von Olivia »

Gibt es dann jeden Monat 30 € Freibetrag oder nur ein mal? Tritt der Freibetrag zu sonstigen Freibeträgen hinzu (Grundfreibetrag, Erwerbstätigenfreibetrag...) oder nicht?
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#19

Beitrag von Koelsch »

Den gibt's m.E. nur einmal und auch nicht oben drauf auf den Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#20

Beitrag von Olivia »

D.h. die TE ist doppelt gekniffen. Erst die Freude über den Gewinn und nun das........ :brilleputzen1:

:trost:
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marsupilami
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#21

Beitrag von marsupilami »

Besser den Spatz in der Hand als von der Taube auf den Kopf gesch.....
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Muss das sein?
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Turtle39
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#22

Beitrag von Turtle39 »

Olivia hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 15:35 Wie Deadpool bereits bestätigt hat, beinhaltet der Artikel wohl "Fake News".
Woran ist das ersichtlich ?
Das bedeutet, dass Du auf den Lottogewinn wahrscheinlich nur einen Freibetrag von 30 € erhältst sowie die Loskosten von 20 € abziehen kannst. Anders ausgedrückt, die Leistungen werden im Folgemonat des Zuflusses um 950 € gekürzt. Wenn der Bezug für diesen Monat dadurch ganz entfällt, ist eventuell auch eine Einkommensverteilung auf sechs Monate denkbar (genaue Regel habe ich nicht im Kopf, eventuell wurde auch das beim Bürgergeldänderungsgesetz verändert), was eine weitere Schlechterstellung beinhalten könnte. Der Gewinn zahlt sich damit leider nicht aus.
Und wie mache ich das ? Die sehen, 1000 € und werden die auch behalten.
Mein aktueller Regelsatz ist eigentlich 681,42 € allerdings werden mir (da GöGa "nur" einen Zuschuss zur KV vom GruSi Amt erhält) aktuell 10 % vom Regelsatz abgezogen, da wir 66,75 € Betriebskostenguthaben hatten.
Deadpool
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#23

Beitrag von Deadpool »

Woran ist das ersichtlich ?
Daran, dass das die einzige Seite mit dieser Information ist und es keinen Wiederklang im Gesetz oder in der Bürgergeld-VO findet.
Koelsch hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 15:45 Ja, dann wird auf 6 Monate verteilt
Nein. Seit 1.7.23 gilt diese Regelung nur noch für Nachzahlungsbeträge.
Olivia
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#24

Beitrag von Olivia »

Aha, also entfällt für einen Monat der Regelsatz mit Mietanteil von insgesamt 681,42 €. Demzufolge bleiben 318,58 € übrig.

Aber wie ist das mit der Krankenkasse? Fällt da ein Beitrag für einen Monat an? Der müsste dann ggf. von den 318,58 € bezahlt werden.

Nur mal als Gedankenspiel: falls bspw. in der PKV ein höherer Beitrag als 318,58 € fällig wird, könnte durch den Lotteriegewinn sogar ein finanzieller Schaden entstehen, oder?
Deadpool
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#25

Beitrag von Deadpool »

Ob die Krankenkasse für den einen Monat etwas fordert oder die Nachversicherung greift, da bin ich überfragt.

Sollte der Betrag für die freiwillige KV/PV tatsächlich höher sein, müsste das Jobcenter die Differenz als Zuschuß zu den Kosten der KV/PV zahlen, § 26 SGB II.
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