Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#26

Beitrag von Koelsch »

Deadpool hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 17:42
Koelsch hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 15:45 Ja, dann wird auf 6 Monate verteilt
Nein. Seit 1.7.23 gilt diese Regelung nur noch für Nachzahlungsbeträge.
Huch, ja. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung = ich sollte ab und an mal meine Brille putzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Turtle39
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#27

Beitrag von Turtle39 »

Ich erschieße mich
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#28

Beitrag von Koelsch »

Die Patrone ist nicht als Betriebsausgabe absetzbar, also lass das
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#29

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 19:37Die Patrone ist nicht als Betriebsausgabe absetzbar, also lass das
Schon vergessen ... Betrieb gibt es nicht mehr
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#30

Beitrag von Turtle39 »

Fällt mir gerade noch ein: für den Fall das die Leistungen komplett gestrichen werden (inkl. Miete und KV) muss ich dann einen Neuantrag einreichen oder läuft es nach der "Verrechnung" normal weiter ?
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Koelsch
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#31

Beitrag von Koelsch »

Das hängt m.E. vom Inhalt des Bescheids ab. Wenn da steht "eingestellt", dann Neuantrag, steht da aber "eingestellt für Monat ....." dann starten die Leistungen automatisch wieder.
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#32

Beitrag von kleinchaos »

@ Deadpool: ich denk Nachversicherung gilt nicht bei Leistungsbezug SGB2? Oder hab ich das falsch in Erinnerung oder wurde es geändert?)
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#33

Beitrag von Olivia »

1.) Ich empfehle Turtle, sich auf § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB zu berufen. Die Anrechnung könnte grob unbillig sein, da es sich um eine karitative Weihnachtsauslosung handelt, mit der sie die Aktion Mensch unterstützt hat. Dazu druckt Turtle den Artikel von Bürgergeld.org aus und heftet ihn an die VÄM dran. Je nach Streitlust auch Widerspruch und Klage machen.

Dass es sich um eine Weihnachtsauslosung handelt, könnte sich die Unbilligkeit der Anrechnung evtl. noch verstärken. Der Gewinn wäre dann so etwas wie eine Art Weihnachtsgeschenk von der Aktion Mensch.

2.) Was ist zusätzlich mit § 47 SGB X?
Der Verwaltungsakt darf mit Wirkung für die Vergangenheit nicht widerrufen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einem Widerruf schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht hat oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__47.html
Wenn der Geldgewinn und das Bürgergeld bereits abgehoben und bspw. für den Kauf einer neuen Kühl-Gefrier-Kombination ausgegeben wurden, in Gutgläubigkeit darauf, dass das Portal Bürgergeld-org Recht hat, dann dürfte keine Aufhebung der aktuellen Leistungen und des aktuellen Bescheides möglich sein. Oder?
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Turtle39
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#34

Beitrag von Turtle39 »

Olivia hat geschrieben: So 19. Nov 2023, 09:12 Dass es sich um eine Weihnachtsauslosung handelt, könnte sich die Unbilligkeit der Anrechnung evtl. noch verstärken. Der Gewinn wäre dann so etwas wie eine Art Weihnachtsgeschenk von der Aktion Mensch.
ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt :1:
Ich habe MIR das Los zu Weihnachten geschenkt, es ist ein ganz normales "Glücks-Los"
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#35

Beitrag von Olivia »

Jaja, schon klar.
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marsupilami
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#36

Beitrag von marsupilami »

Ich denke, es macht Sinn, dass turtle jetzt erstmal den Geldeingang meldet.
Ja, gerne auch mit den bisherigen Tipps aus der Leserschaft.

Und dann mal warten, was JC bzw. Soz.-/Grusel-Amt dazu zu sagen hat.
Vermutlich wird sich turtle dann wieder bei uns melden.
Womöglich noch vor Weihnachten. :unschuld:

Dann schau'n wer mal.
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#37

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#38

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: So 19. Nov 2023, 12:47 Ich denke, es macht Sinn, dass turtle jetzt erstmal den Geldeingang meldet.
Muß ich das auch dem GruSi Amt melden ?

Ich würde gerne meinem SB vom Team Eingliederung eine formlose Mail schicken.
Onlinebanking-Übersicht und den Schriebs von Bürgergeld.org als PDF beifügen und abschicken.

Eine VÄM hab ich (glaube ich) noch nie versendet.

Das sollte doch reichen, oder ?
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#39

Beitrag von Koelsch »

Ich denke ja
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#40

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: So 19. Nov 2023, 16:10Ich denke ja
ja auch dem GruSi Amt melden
oder
ja es reicht auch per Mail ?
oder beides ja ?
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#41

Beitrag von Koelsch »

Ich würd's auch dem Gruselamt melden. E-Mail reicht nach meiner Meinung. Damit kann Dir niemand den Vorwurf machen, Du hättest vorsätzlich was verschwiegen
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#42

Beitrag von marsupilami »

Schreib' aber bei beiden mit rein, dass Du die jeweils andere "Firma" ebenfalls informierst.

Bzw. schick' eine Mail an beide Empfänger.
Das geht ja auch.
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#43

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: So 19. Nov 2023, 19:04 Schreib' aber bei beiden mit rein, dass Du die jeweils andere "Firma" ebenfalls informierst.

Bzw. schick' eine Mail an beide Empfänger.
Das geht ja auch.
Mache ich eigentlich immer
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#44

Beitrag von Turtle39 »

Mahlzeit,

lt. Lesebestätigungen ist meine Mail am 20.11 beim JC/GruSi Amt eingegangen.
Bürgergeld und GruSi sind auf dem Konto in kompletter Höhe eingegangen.
Post habe ich bisher keine bekommen ... könnte ich wirklich mal Glück haben ?

Bis wann dürfen die bei Kenntnis "einfordern" ?
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#45

Beitrag von Koelsch »

Ich meine, dafür haben die ein Jahr Zeit.
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#46

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Mi 29. Nov 2023, 14:08Ich meine, dafür haben die ein Jahr Zeit.
1 Jahr ? :grimmig: :4: :kristall_defekt: :heul:
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#47

Beitrag von marsupilami »

Das wird schon! :Daumen:
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#48

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte ja, m.E. gilt § 45 Abs. 4 SGB X
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?

#49

Beitrag von Turtle39 »

Da hab ich mich wohl zu früh gefreut ... war gerade am Briefkasten.

Mir sollen 681,42 € in Höhe von monatlich 10 % des Regelbedarfes (also 45,10) aufgerechnet werden.
1000 € Lottogewinn abzüglich Kaufpreis für das Los sind im Zuflussmonat November 980 € als Einkommen zu berücksichtigen. Im Folgemonat sind die übersteigenden Beträge als Vermögen zu betrachten (SGB II, § 11 Rz.11.5 BA)

Ich denke das ist OK ?
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