Huch, ja. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung = ich sollte ab und an mal meine Brille putzen.
Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Ich erschieße mich
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Die Patrone ist nicht als Betriebsausgabe absetzbar, also lass das
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Fällt mir gerade noch ein: für den Fall das die Leistungen komplett gestrichen werden (inkl. Miete und KV) muss ich dann einen Neuantrag einreichen oder läuft es nach der "Verrechnung" normal weiter ?
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Das hängt m.E. vom Inhalt des Bescheids ab. Wenn da steht "eingestellt", dann Neuantrag, steht da aber "eingestellt für Monat ....." dann starten die Leistungen automatisch wieder.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
@ Deadpool: ich denk Nachversicherung gilt nicht bei Leistungsbezug SGB2? Oder hab ich das falsch in Erinnerung oder wurde es geändert?)
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
1.) Ich empfehle Turtle, sich auf § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB zu berufen. Die Anrechnung könnte grob unbillig sein, da es sich um eine karitative Weihnachtsauslosung handelt, mit der sie die Aktion Mensch unterstützt hat. Dazu druckt Turtle den Artikel von Bürgergeld.org aus und heftet ihn an die VÄM dran. Je nach Streitlust auch Widerspruch und Klage machen.
Dass es sich um eine Weihnachtsauslosung handelt, könnte sich die Unbilligkeit der Anrechnung evtl. noch verstärken. Der Gewinn wäre dann so etwas wie eine Art Weihnachtsgeschenk von der Aktion Mensch.
2.) Was ist zusätzlich mit § 47 SGB X?
Dass es sich um eine Weihnachtsauslosung handelt, könnte sich die Unbilligkeit der Anrechnung evtl. noch verstärken. Der Gewinn wäre dann so etwas wie eine Art Weihnachtsgeschenk von der Aktion Mensch.
2.) Was ist zusätzlich mit § 47 SGB X?
Wenn der Geldgewinn und das Bürgergeld bereits abgehoben und bspw. für den Kauf einer neuen Kühl-Gefrier-Kombination ausgegeben wurden, in Gutgläubigkeit darauf, dass das Portal Bürgergeld-org Recht hat, dann dürfte keine Aufhebung der aktuellen Leistungen und des aktuellen Bescheides möglich sein. Oder?Der Verwaltungsakt darf mit Wirkung für die Vergangenheit nicht widerrufen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einem Widerruf schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht hat oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__47.html
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt

Ich habe MIR das Los zu Weihnachten geschenkt, es ist ein ganz normales "Glücks-Los"
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Jaja, schon klar.
- marsupilami
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Ich denke, es macht Sinn, dass turtle jetzt erstmal den Geldeingang meldet.
Ja, gerne auch mit den bisherigen Tipps aus der Leserschaft.
Und dann mal warten, was JC bzw. Soz.-/Grusel-Amt dazu zu sagen hat.
Vermutlich wird sich turtle dann wieder bei uns melden.
Womöglich noch vor Weihnachten.
Dann schau'n wer mal.
Ja, gerne auch mit den bisherigen Tipps aus der Leserschaft.
Und dann mal warten, was JC bzw. Soz.-/Grusel-Amt dazu zu sagen hat.
Vermutlich wird sich turtle dann wieder bei uns melden.
Womöglich noch vor Weihnachten.

Dann schau'n wer mal.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Muß ich das auch dem GruSi Amt melden ?marsupilami hat geschrieben: ↑So 19. Nov 2023, 12:47 Ich denke, es macht Sinn, dass turtle jetzt erstmal den Geldeingang meldet.
Ich würde gerne meinem SB vom Team Eingliederung eine formlose Mail schicken.
Onlinebanking-Übersicht und den Schriebs von Bürgergeld.org als PDF beifügen und abschicken.
Eine VÄM hab ich (glaube ich) noch nie versendet.
Das sollte doch reichen, oder ?
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Ich denke ja
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Ich würd's auch dem Gruselamt melden. E-Mail reicht nach meiner Meinung. Damit kann Dir niemand den Vorwurf machen, Du hättest vorsätzlich was verschwiegen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Schreib' aber bei beiden mit rein, dass Du die jeweils andere "Firma" ebenfalls informierst.
Bzw. schick' eine Mail an beide Empfänger.
Das geht ja auch.
Bzw. schick' eine Mail an beide Empfänger.
Das geht ja auch.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Mache ich eigentlich immermarsupilami hat geschrieben: ↑So 19. Nov 2023, 19:04 Schreib' aber bei beiden mit rein, dass Du die jeweils andere "Firma" ebenfalls informierst.
Bzw. schick' eine Mail an beide Empfänger.
Das geht ja auch.
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Mahlzeit,
lt. Lesebestätigungen ist meine Mail am 20.11 beim JC/GruSi Amt eingegangen.
Bürgergeld und GruSi sind auf dem Konto in kompletter Höhe eingegangen.
Post habe ich bisher keine bekommen ... könnte ich wirklich mal Glück haben ?
Bis wann dürfen die bei Kenntnis "einfordern" ?
lt. Lesebestätigungen ist meine Mail am 20.11 beim JC/GruSi Amt eingegangen.
Bürgergeld und GruSi sind auf dem Konto in kompletter Höhe eingegangen.
Post habe ich bisher keine bekommen ... könnte ich wirklich mal Glück haben ?
Bis wann dürfen die bei Kenntnis "einfordern" ?
Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Ich meine, dafür haben die ein Jahr Zeit.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Ich befürchte ja, m.E. gilt § 45 Abs. 4 SGB X
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Geldgewinn ... wie gehe ich vor ?
Da hab ich mich wohl zu früh gefreut ... war gerade am Briefkasten.
Mir sollen 681,42 € in Höhe von monatlich 10 % des Regelbedarfes (also 45,10) aufgerechnet werden.
1000 € Lottogewinn abzüglich Kaufpreis für das Los sind im Zuflussmonat November 980 € als Einkommen zu berücksichtigen. Im Folgemonat sind die übersteigenden Beträge als Vermögen zu betrachten (SGB II, § 11 Rz.11.5 BA)
Ich denke das ist OK ?
Mir sollen 681,42 € in Höhe von monatlich 10 % des Regelbedarfes (also 45,10) aufgerechnet werden.
1000 € Lottogewinn abzüglich Kaufpreis für das Los sind im Zuflussmonat November 980 € als Einkommen zu berücksichtigen. Im Folgemonat sind die übersteigenden Beträge als Vermögen zu betrachten (SGB II, § 11 Rz.11.5 BA)
Ich denke das ist OK ?