Darlehen während Insolvenz

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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#51

Beitrag von Koelsch »

Und weiter geht's, auf unsere Berufungsbegründung erhielten wir jetzt die Erwiderung des JC.
Ideen von Eurer Seite herzlich willkommen
12-Berufungsbegründ_an_LSG_Essen_ano.pdf
2023-11-14_Berufungserwid_ano.pdf
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marsupilami
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Re: Darlehen während Insolvenz

#52

Beitrag von marsupilami »

Die Berufungserwiderung klingt für mich Laien schlüssig.
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kleinchaos
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Re: Darlehen während Insolvenz

#53

Beitrag von kleinchaos »

Da das JC extra betont, dass die Ansprüche/Regelleistung unpfändbar sind, verstehe ich dies als Einladung, die Abtretung sofort zu widerrufen und für immer und ewig, mindestens aber die nächsten 30 Jahre, im Leistungsbezug zu verbleiben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#54

Beitrag von Koelsch »

Nur um noch einmal zu verdeutlichen, wie "wunderbar, toll, gut und hilfreich" das JC in diesem Fall gearbeitet hat
Arbeit des JC.doc
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marsupilami
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Re: Darlehen während Insolvenz

#55

Beitrag von marsupilami »

Die Auflistung müsste man veröffentlichen um alle, die auch nur ansatzweise darüber nachdenken, den Job zu kündigen und Bürgergeld zu beziehen, zum Umdenken zu bewegen.

Und dann auch noch alle halbe Jahr den selben Driss mit Antrags-Formularen noch und nöcher.
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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#56

Beitrag von Koelsch »

Auch interessant und vielleicht sogar extrem wichtig, es gibt seitens des JC keinen Darlehensbescheid. eLB schrieb deshalb mehrfach an JC und BA, zuletzt am 10.5.2018
Bundesagentur für Arbeit
Fax.-Nr. 02361/402 923


Az.: xxxxxx – Mahnung vom 30.04.2018


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Mahnung ist mir weiterhin unverständlich. Seitens Ihres Auftraggebers liegt mir trotz meines Schreibens vom 13.12.2017 unverändert kein Darlehensbescheid vor. Die von Ihnen angemahnte Zahlung erfolgte direkt an meinen Vermieter. Dessen offene Mietforderung war Teil der offenen Forderungen in meinem Insolvenzverfahren, worüber Ihr Auftraggeber stets informiert war. Dadurch trat dann Ihr Auftraggeber in diesem Verfahren an die Stelle des bisherigen Gläubigers.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#57

Beitrag von kleinchaos »

Schön und gut, aber ohne Bescheid? Ohne Darlehensvertrag? Was wollen die dann?
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Deadpool
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Re: Darlehen während Insolvenz

#58

Beitrag von Deadpool »

Auch interessant und vielleicht sogar extrem wichtig, es gibt seitens des JC keinen Darlehensbescheid.
Im Urteil steht, dass es einen Darlehensbescheid vom 20.10.2017 gibt. Wenn der Bescheid dem Gericht nicht vorgelegen hätte, hätte es das nicht geschrieben.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#59

Beitrag von Koelsch »

Der Klägerin liegt trotz mehrfacher Anforderungen ein Darlehensbescheid nicht vor. Es kommt doch darauf an, dass dieser nachweislich der Klägerin zugegangen ist und nicht nur angeblich dem SG.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#60

Beitrag von Deadpool »

Darin hat aber das Gericht offenbar keinen Mangel gesehen. Wurde das überhaupt vorgetragen? Denn gegenteilig zur jetzigen Argumentation geht es von der Bestandskraft des Bescheides vom 20.10.2017 aus, was eine Bekanntgabe zwingend voraussetzt.
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Koelsch
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Re: Darlehen während Insolvenz

#61

Beitrag von Koelsch »

Das wurde meines Wissens leider bisher nicht vorgetragen
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Re: Darlehen während Insolvenz

#62

Beitrag von tigerlaw »

Exakt, wurde mir aber auch nicht mitgeteilt.
Das Gericht hat natürlich die Amtsakte
erhalten in der auch der Entwurf des Bescheids ist. Auf dem Bescheid mag auch der Ab-Vermerk stehen, aber der VA ist einfach nicht angekommen.
Natürlich wird ein JC auch solche Bescheide nur mit einfachem Brief und nicht mit PZU versenden.
Ich hätte auch prima vista Bedenken , wenn ein solcher Vortrag kommt, aber zwei Briefe an den Inkasso im Quartalsabstand .mit diesem Hinweis (und das nur wenige Monate nach Erlass des Bescheids) sind für mich ein starkes Indiz, dass hier nicht getürkt wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Darlehen während Insolvenz

#63

Beitrag von Koelsch »

Ergänzend noch der Hinweis: Das hochgeladene Schreiben über die "tolle" Arbeit des JC war Teil einer Beschwerde an den Petitionsausschuss des Bundestages. Dieser hat die Angaben etwa 5 Monate lang überprüft und kam zu dem Urteil, dass die geschilderten Vorgänge leider in vollem Umfang korrekt dargestellt sind.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#64

Beitrag von kleinchaos »

Der gleiche Petitionsausschuss, der bei JCG und Knipsi zu dem Ergebnis kam, das ist doch alles nicht so schlimm? Erstaunlich, da hatten sie wohl einen lesekundigen beauftragt. Bei JCG und Knipsi war die Frau Lötzsch, weil die so nen guten Draht zum JC hat :-( War wohl ein zu hoher Widerstand eingebaut.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#65

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, wer das bearbeitet hat, unterschrieben von einer Oberamtsrätin. Die Stellungnahme zu den "Beschuldigungen" erstreckt sich immerhin über 12 DIN A4 Seiten mit dem Ergebnis "Die Petition ist begründet".

Als eLB und ich kurz nach diesem Schreiben erneut in der Selbständigenabteilung des JC waren, hatten alle Zimmer neue Namensschilder, kein uns bekannter Name mehr in dieser Abteilung.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#66

Beitrag von kleinchaos »

So muss das sein
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Re: Darlehen während Insolvenz

#67

Beitrag von Koelsch »

SENGA hatte auch eine Petition, der wurde teilweise stattgegeben. Beim nächsten Besuch berichtete uns der Wachmann, er habe die Leiterin des Selbständigenteams auf Anweisung des Geschäftsführers aus dem Haus begleiten dürfen und ihr Hausverbot erteilt
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Re: Darlehen während Insolvenz

#68

Beitrag von marsupilami »

Neue Besen kehren gut? :8:

Hoffentlich wurden da nicht nur die Namen ausgetauscht, sondern auch das Verhalten der SBs und deren Arbeitsweise.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#69

Beitrag von kleinchaos »

2 beispiele, wie es sein sollte.
Aber die Erfahrung zeigt, dass es meist genau andersrum ist. Wer die meisten Beschwerden bekommt wird Teamleiter. Wer in der Leistung am meisten bescheißt wird Teamleiter
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Re: Darlehen während Insolvenz

#70

Beitrag von Koelsch »

Und weiter geht's, wir hatten "bemeckert", dass nie ein Darlehensbescheid zugegangen ist
2023-11-22_Stellungn_JC_ano.pdf
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Re: Darlehen während Insolvenz

#71

Beitrag von Koelsch »

Meine ersten Gedanken dazu
Antwort auf Berufungserwiderung des JC - Entwurf_2.doc
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Re: Darlehen während Insolvenz

#72

Beitrag von marsupilami »

Punkt 2, letzter Satz, 2-mal "nicht" macht den Satz - für mich - unverständlich.
Punkt 2, letzter Satz: ....sondern um ein „Geschenk“ handele.

Punkt 3: Ich "möchte" .... - ich möchte auch so vieles.
"möchte" ist Politik-Sprech.
Ich will hier nochmal verdeutlichen, ....
Ich wiederhole nochmal (für die des Lesens Unkundigen),

Punkt 4, letzter Absatz:
.... ist hierbei DoppelpunktkeinKomma
oder .... ist hierbei, dass das FiAmt nicht nach der Insolvenz entstehende ..... .. Steuerschulden aufrechnen kann.

Leider versäumen es Bekl. u. SozGer., diese extreme Ungleichbehandlung von Insolvenzgläubigern überhaupt aufzugreifen und rechtssicher zu begründen.

So ungefähr.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#73

Beitrag von Koelsch »

Danke, Einbauarbeiten erledigt
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HarzerUrvieh
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Re: Darlehen während Insolvenz

#74

Beitrag von HarzerUrvieh »

Vielleicht ist meine Frage etwas offtopic und jetzt gerade wenig hilfreich. Aber ich bin so frei und frage trotzdem ;-)

Was, wenn eLB für ein, zwei Monate aus eigener Kraft über die Runden kommt? Muss das Darlehen weiter von den Einnahmen getilgt werden oder greift dann die Restschuldbefreiung?

Und was, wenn eLB im dritten Monat doch wieder Leistungen benötigt, würde dann die Aufrechnung weiter gehen oder guckt das JC dann in die Röhre?

Wenn das JC und SG bisher die Aufrechnung für rechtens halten, müsste es doch auch für die von mir genannten Beispiele eine rechtliche Grundlage geben, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Darlehen während Insolvenz

#75

Beitrag von Koelsch »

Interessante Frage, ob der Aufrechnungsanspruch wieder auflebt (so er denn je bestanden hätte). Ich vermute aber ja, denn meines Wissens bedeutet Restschuldbefreiung nicht "die Schulden sind weg", sondern es bedeutet "nur", die Schulden können nicht mehr eingetrieben werden.
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