Übernahme von Kopierkosten durch das JC

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#1

Beitrag von Koelsch »

Das liebe JC fordert ja zusammen mit der EKS alle Buchungsbelege und Kontoausz?ge an. Es wird ausdr?cklich darauf hingewiesen, dass nur Kopien eingereicht werden d?rfen. Klar, geht ja alles in ein Scanzentrum und wird danach vernichtet.

Frage: ?bernimmt das JC die entstehenden Kopierkosten z.B. analog zum RVG, also f?r die ersten 50 Kopien je 50 Cent, danach 15 Cent?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#2

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Do 16. Nov 2023, 21:06 Frage: Übernimmt das JC die entstehenden Kopierkosten z.B. analog zum RVG, also für die ersten 50 Kopien je 50 Cent, danach 15 Cent?
Nein, das denke ich nicht. Das Jobcenter übernimmt Toner und Papier zu 80%, da die Kosten als Verbrauchsmaterial in die EKS mit aufgenommen werden können. 20% muss man selbst zahlen, da der Gewinn entsprechend gemindert wird.

Wenn man nachweisen kann, dass eine ganze Tonerkartusche und ein ganzer 500er-Stapel Papier benötigt wurde, kann ein Absetzbetrag in Teil C der EKS gebildet werden. Ich könnte mir vorstellen, dass das dann aber noch durchgeklagt werden muss. Als Beleg am Sozialgericht könnte man den Hinweis nehmen, dass nur Kopien eingereicht werden sollen.
Aurora
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#3

Beitrag von Aurora »

Zumindest für die Kopierkosten von Kontoauszüge innerhalb der EKS hat das SG Karlsruhe vor einigen Jahren "gibt's nicht" gesagt.

Nachtrag:
Hierbei handelte es um Kopierkosten, die im Copyshop entstanden.
Olivia
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#4

Beitrag von Olivia »

Weil wahrscheinlich die Vorlage der Kontoauszüge genügt hätte. Es wäre dann ein Termin dafür gemacht worden.

Wenn nun aber ausdrücklich die Rede davon ist, Kopien einzureichen, könnte die Sache anders aussehen.
Aurora
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#5

Beitrag von Aurora »

Bei Online-Banking gibt es keine vorzeigbaren Kontoauszüge vom Automaten.
Die müssen ausgedruckt und wie Kontoauszüge geschwärzt werden.
Paradoxer Weise wies das JC in einem der Textbausteine ausdrücklich daraufhin, keine Originale einzureichen.

Im Brustton der Überzeugung vermittelte die Vorsitzende "wer Online-Banking nutze, sei seiner Zeit weit voraus", das
es ja immer noch das "normale" Konto gebe, was damals kostenpflichtig war.
Olivia
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#6

Beitrag von Olivia »

Die Kontoführungsgebühren wären damals wohl anerkannt worden, nicht jedoch die Kopierkosten. :arge:
HarzerUrvieh
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Do 16. Nov 2023, 21:06 ...
Übernimmt das JC die entstehenden Kopierkosten z.B. analog zum RVG, also für die ersten 50 Kopien je 50 Cent, danach 15 Cent?
...der folgende Text enthällt viel Meinung und ist keine juristische Beratung... ;-)

Ich bin mit meinen Verfahren noch nicht so weit, dass ich von Erfahrungswerten schreiben könnte. Aber, welchen Betrag sollte ich, wenn ich die Verfahren gewinne, denn sonst ansetzen?

Die Kopierkosten sind nicht durch die selbstständige Tätigkeit entstanden. Die Kopien werden benötigt, um den Leistungsanspruch zu begründen und werden von Seiten der Beklagten bzw. von Seiten des Gerichts verlangt. Nichts davon hat mit der selbstständigen Tätigkeit zu tun.

Man kann deshalb die Kosten nicht in die EKS einbringen und auch nicht als betriebliche Ausgabe ggü. dem Finanzamt geltend machen.

Die Kosten entstehen durch die Prozessführung in einem den Lebensunterhalt betreffenden Verfahren. Wenn, dann müssen die Kosten gemäß RVG abzurechnen sein.

Wie geschrieben: Meinung...
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Koelsch
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#8

Beitrag von Koelsch »

Der Meinung schließe ich mich an. Also vor Einreichung der Belege Antrag auf Kostenübernahme, insbesondere natürlich, wenn man Rückforderung des JC befürchtet.
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#9

Beitrag von Olivia »

Antrag auf Kostenübernahme, unter Beifügung der Aufforderung zur Mitwirkung mit der Anforderung der Kopien. Meines Erachtens hat das Aufforderungscharakter, wenn Kopien eingereicht werden sollen. Insofern kommt das Schreiben möglicherweise sogar einem Bescheid gleich: "Fertigen Sie Kopien an und geben Sie uns diese." Und wer bestellt, zahlt.
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marsupilami
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#10

Beitrag von marsupilami »

Isch hätt' da die eine oder andere Idee.

Es gibt keine Kopien.
Von wg. die Umwelt - insbesondere Wald, ist eh schon wenig und zudem geschädigt, da muss es nicht noch mehr Papier sein.

Ihr könnt die Unterlagen bzw. Belege bei mir im Büro während der üblichen Geschäftszeiten einsehen.

Oder ich lass' euch das ganze Gedöns in digitaler Form zukommen.
Als eine .pdf-Datei per Mail-Anhang.
Datei-Größe ca. 1 TB.
Sagt eurer IT schon mal Bescheid, dass da in den nächsten Tagen was größeres reinkommt.
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Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#11

Beitrag von kleinchaos »

Wenn er die Dateien nicht als pdf, sondern als bmp oder jpeg speichert, werdens 5 TB :6:
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#12

Beitrag von Olivia »

Kostenübernahme für DVD-Brennlaufwerk, Datenbrennsoftware und Rohdatenträger beantragen. DSGVO abklären, was mit den DVD's nach Antragsbearbeitung passiert (gepresste Rohlinge einkleben in Karteiordner?).
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#13

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: Fr 17. Nov 2023, 13:13 ...
Oder ich lass' euch das ganze Gedöns in digitaler Form zukommen.
Als eine .pdf-Datei per Mail-Anhang.
...
In meinen zwei Verfahren sind die betrieblichen Belege nun doch per pdf-Dokument eingereicht worden. Das ging aber nur, weil es der Rechtsbeistand direkt ans SG senden konnte. Die Justiz bietet dafür wohl ein Portal? Da weiß :tiger: bestimmt mehr als ich.
Also die Datei ging von mir zum RA und vom RA ans SG/JC.

Auf den ersten Beitrag bezogen; wenn man erst im Klageverfahren einreicht, dann geht es papierlos. Ist aber eine lange Strecke, bis dahin...
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Koelsch
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#14

Beitrag von Koelsch »

Habe gerade bei der Erstellung einer aEKS geholfen. Wir werden fragen, ob wir dem lieben JC die rund 500 Seiten an Belegen per normaler Mail als PDF schicken können, anderenfalls beantragen wir zuvor die Kostenübernahme für die 500 Seiten nach RVG.
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

:Daumen:
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Koelsch
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#16

Beitrag von Koelsch »

Mir wäre lieber, wenn JC die PDF ablehnt. Der Gewinn führt zu einer Rückforderung des JC, und je länger man vorher streiten kann desto besser für eLB. :zwinker:
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HarzerUrvieh
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

Das kommt mir bekannt vor. :jojo:
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marsupilami
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#18

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#19

Beitrag von Olivia »

:Daumen:
jcgeschaedigter
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#20

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich rechne Kopierkosten generell als Betriebsausgaben ab. Egal wofür die sind. Bisher hat auch noch niemand nachgefragt.
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Koelsch
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#21

Beitrag von Koelsch »

Ich hab gerade eine aEKS mit folgendem Anschreiben eingereicht
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit reiche ich Ihnen ein die abschließende EKS für den Zeitraum 1.10.22 bis 31.3.23. Bitte teilen Sie dazu mit, ob es eine rechtssichere Möglichkeit gibt, Ihnen die angeforderten Belege und Kontoauszüge (geschätzt etwa 4-500 Seiten) z.B. als PDF Datei zukommen zu lassen. Falls nicht, werde ich diese Seiten in einem Copyshop ausdrucken lassen und bitte vorab um Ihre Bestätigung, dass die dadurch entstehenden nicht unerheblichen Kosten gemäß RVG von Ihnen übernommen werden.
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HarzerUrvieh
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#22

Beitrag von HarzerUrvieh »

Viel Erfolg! :Daumen:
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marsupilami
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#23

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#24

Beitrag von schimmy »

Auf die Antwort bin ich gespannt.
Deadpool
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Re: Übernahme von Kopierkosten durch das JC

#25

Beitrag von Deadpool »

schimmy hat geschrieben: Mi 29. Nov 2023, 13:08 Auf die Antwort bin ich gespannt.
Da braucht man kein Hellseher sein. "Für die Erstattung der Kopierkosten ergibt sich weder aus dem SGB II, dem SGB I noch dem SGB X eine Rechtsgrundlage.". Wenn es ganz ausführlich sein soll, wird noch angefügt, dass weder § 65a Abs. 1 Satz 1 noch § 64 SGB X greift.
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