Ein Reichsbürger ohne gültige Personaldokumente kann keine Auszahlung der Rente verlangen
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LSG Brandenburg L 22 R 571/23 B ER Keine Rente für Reichsbürger ohne Personalausweis
- kleinchaos
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LSG Brandenburg L 22 R 571/23 B ER Keine Rente für Reichsbürger ohne Personalausweis
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg