EGV und Klärung der Gesundheit
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Sehe ich wie Marsu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Da gebe ich Ihnen recht. Eigentlich totaler Schwachsinn. Werde bei der EGV im Oktober das obige Schreiben und diese nicht unterschreiben ohne Erklärung.marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 19. Jun 2023, 17:59 Meine persönliche Meinung:
Meine Gesundheit hat in einer solchen Vereinbarung nix zu suchen.
Da kümmere ich mich schon drum, da braucht es keine Kooperationsvereinbarung mit einer Behörde, die sich um Arbeitsplatz-Vermittlung kümmern soll.
Wenn ich krank bin, lege ich AU-Bescheinigung vor.
Und wenn AU dauert, dann dauert das halt.
Wenn ich wieder gesund bin, kann man ja wieder miteinander reden.
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Ich habe weiter geforscht weil ich es verstehen wollte.
Dabei habe ich das bei der Bundesagentur gefunden.
Verstehe ich es richtig dass die vom Jobcenter bei Leistungsfähigkeit Nein hätte ankreuzen müssen, dadurch das Sie ja ankreuzte genieße ich Bestandsschutz und sie kann maximal im Oktober beim WBA es für die Zukunft verneinen? Ich bin jetzt erstmal bis Oktober im SGB II /Bürgergeld?
Da die Frau die Frage mit ja beantwortet hat ist es letztlich egal wie jetzt die Tatsachen sind sie könnte es maximal bei WBA/Neuantrag für die Zukunft verneinen, da der Bescheid vom beratenden Arzt vom Feburar war hätte sie im Mai die Leistungen verweigern können mit Hinweis Antrag auf Sozialhilfe.
Zitat aus der Quelle und Quellenangabe.
Wie ist zu verfahren, wenn ein laufender Bürgergeld-Leistungsbezug besteht und sich herausstellt, dass Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen nicht vorliegt? Die entsprechende Frage - „Können Sie mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen?“ wurde bei Antragstellung mit „ja“ beantwortet.
Im Regelfall wird dem Hilfebedürftigen nicht vorgeworfen werden können, er habe die Bewilligung durch grob fahrlässig unrichtige Angaben herbeigeführt oder er hätte die Rechtswidrigkeit der Bewilligung erkennen müssen (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X, § 330 Abs. 2 SGB III, § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Eine Rücknahme der Bewilligung für die Vergangenheit scheidet daher aus.
Eine Rücknahme für die Zukunft wird in der Regel mangels Vermögensdisposition möglich sein (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB X, § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Ein Vertrauensschutz wird auch deshalb nicht vorliegen, weil alternative Ansprüche nach dem SGB XII bestehen. Dies gilt auch im Falle einer vollen Erwerbsminderung, wenn kein Rentenanspruch besteht. Der Hilfebedürftige ist an den Sozialhilfeträger zu verweisen. Ein Erstattungsanspruch nach § 105 Abs. 3 SGB X ist zu prüfen.
Könnte ein Rentenanspruch bestehen, ist der Hilfebedürftige zur Rentenantragstellung aufzufordern. Eine Rücknahmeentscheidung wird bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht getroffen. Ein Erstattungsanspruch ist dem Rentenversicherungsträger nach § 104 SGB X anzuzeigen und die Leistung ist weiter zu zahlen.
Widerspricht der Sozialhilfeträger der Feststellung der Agentur so ist gem. § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II die Zahlung durch den SGB II-Träger wieder aufzunehmen. Dem zuständigen Rentenversicherungsträger sind Ansprüche gem. § 102 SGB X anzuzeigen.
Stand: 23.02.2023
WDB-Beitrag Nr.: 080014
https://www.arbeitsagentur.de/wissensda ... sfahigkeit
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
wagga
Dabei habe ich das bei der Bundesagentur gefunden.
Verstehe ich es richtig dass die vom Jobcenter bei Leistungsfähigkeit Nein hätte ankreuzen müssen, dadurch das Sie ja ankreuzte genieße ich Bestandsschutz und sie kann maximal im Oktober beim WBA es für die Zukunft verneinen? Ich bin jetzt erstmal bis Oktober im SGB II /Bürgergeld?
Da die Frau die Frage mit ja beantwortet hat ist es letztlich egal wie jetzt die Tatsachen sind sie könnte es maximal bei WBA/Neuantrag für die Zukunft verneinen, da der Bescheid vom beratenden Arzt vom Feburar war hätte sie im Mai die Leistungen verweigern können mit Hinweis Antrag auf Sozialhilfe.
Zitat aus der Quelle und Quellenangabe.
Wie ist zu verfahren, wenn ein laufender Bürgergeld-Leistungsbezug besteht und sich herausstellt, dass Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen nicht vorliegt? Die entsprechende Frage - „Können Sie mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen?“ wurde bei Antragstellung mit „ja“ beantwortet.
Im Regelfall wird dem Hilfebedürftigen nicht vorgeworfen werden können, er habe die Bewilligung durch grob fahrlässig unrichtige Angaben herbeigeführt oder er hätte die Rechtswidrigkeit der Bewilligung erkennen müssen (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X, § 330 Abs. 2 SGB III, § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Eine Rücknahme der Bewilligung für die Vergangenheit scheidet daher aus.
Eine Rücknahme für die Zukunft wird in der Regel mangels Vermögensdisposition möglich sein (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB X, § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Ein Vertrauensschutz wird auch deshalb nicht vorliegen, weil alternative Ansprüche nach dem SGB XII bestehen. Dies gilt auch im Falle einer vollen Erwerbsminderung, wenn kein Rentenanspruch besteht. Der Hilfebedürftige ist an den Sozialhilfeträger zu verweisen. Ein Erstattungsanspruch nach § 105 Abs. 3 SGB X ist zu prüfen.
Könnte ein Rentenanspruch bestehen, ist der Hilfebedürftige zur Rentenantragstellung aufzufordern. Eine Rücknahmeentscheidung wird bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht getroffen. Ein Erstattungsanspruch ist dem Rentenversicherungsträger nach § 104 SGB X anzuzeigen und die Leistung ist weiter zu zahlen.
Widerspricht der Sozialhilfeträger der Feststellung der Agentur so ist gem. § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II die Zahlung durch den SGB II-Träger wieder aufzunehmen. Dem zuständigen Rentenversicherungsträger sind Ansprüche gem. § 102 SGB X anzuzeigen.
Stand: 23.02.2023
WDB-Beitrag Nr.: 080014
https://www.arbeitsagentur.de/wissensda ... sfahigkeit
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
wagga
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Bis Februar hatte ich jetzt meine Ruhe, außer das die Frau vom Amt alle 6 Monate fragt ob ich nicht doch in die Werkstatt möchte.
Jetzt sollte ich dieses Formular ausfüllen, stellt das Amt jetzt für mich erneut einen Rentenantrag.
Vielen dank.
ie Beratenden Ärzte der Pro Arbeit - Kreis - (AöR) - Kommunales Jobcenter haben in einem Gutachten
nach Aktenlage Ihre Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Um zu prüfen, ob Anträge bei der Deutschen Rentenversiche-
rung zu stellen sind und damit die Beratenden Ärzte der Pro Arbeit — Kreis XXX — (AöR) unter Verwendung
der uns vorliegenden Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte mit der Deutschen Rentenversicherung kommuni-
zieren dürfen, bitte ich darum, die beigefügten Unterlagen unterschrieben an mich zurückzusenden.
Dies erfolgt in Ihrem eigenen Interesse, da Sie dadurch doppelte Untersuchungen vermeiden helfen und das Ver-
fahren beschleunigt wird.
Ich bitte um Ertedigung bis zum 05.02.2024 Sollten mir bis dahin die Erklärungennicht vorlegen, werde ich Sie—
zu einem Gesprächstermin einladen.
Bei Rückfragen können Sie mich unter der oben angegebenen Telefonnummer erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Sachbearbeiter
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Versicherungsnummer: 00-00 00 00-M-000
Kennzeichen:
Ich bestätige, dass ich eine Ausfertigung der von mir unterschriebenen Erklärung erhalten habe.
Hinweis: Für die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist die Unterschrift der leistungsbe-
rechtigten Person erforderlich. Bei fehlender Einsichtsfähigkeit / Einwilligungsfähigkeit der betreuten
Person bitte weiter bei Ziffer 3.
3 Einwilligungserklärung der betreuenden Person bei fehlender Einsichtsfähigkeit /
Einwilligungsfähigkeit der leistungsberechtigten Person
Bei nachgewiesener fehlender Einsichtsfähigkeit / Einwilligungsfähigkeit der betreuten Person ist für
die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht die Unterschrift der betreuenden Person erforder-
lich.
Ich bestätige, dass ich eine Ausfertigung der von mir unterschriebenen Erklärung erhalten habe.Ort, Datum Unterschrift der betreuenden Person
Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung als Nachweis der fehlenden Einsichtsfähigkeit / Einwilli-
gungsfähigkeit der leistungsberechtigten Person ist beigefügt.
Information für die antragstellende Person
Die ärztlichen Auskünfte und Unterlagen werden nach 8& 67a Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozi-
algesetzbuch (SGB X) nur dann erhoben, wenn sie erforderlich sind, um die beim Rentenversi-
cherungsträger angeforderte Stellungnahme zum Vorliegen von Erwerbsminderung / zur Erwerbs-
fähigkeit abgeben zu können.
Der Rentenversicherungsträger darf medizinische Daten, die ihm bereits vorliegen oder die er mit
Ihrer Einwilligung erhalten hat, an andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkassen, Agen-
turen für Arbeit, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, Sozialämter oder Jobcenter) oder an
Gerichte (zum Beispiel Sozialgericht) für deren gesetzliche Aufgabenerfüllung oder für die Erfüllung
eigener geseizlicher Aufgaben weitergeben. Zur eigenen Aufgabenerfüllung darf der Rentenversiche-
rungsträger diese medizinischen Daten auch an sonstige Dritte (zum Beispiel zu beauftragende Gut-
achter) übermitteln, sofern dies erforderlich ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist $ 76 Absatz 2
Nummer 1 in Verbindung mit $ 69 SGB X.
Sie können einer solchen Weitergabe aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Das kann allerdings dazu führen, dass Ihnen eine Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzo-
gen wird, wenn Sie zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sind (& 66 SGB )).
Sie können sich zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren Rechten im Internet un-
ter www.deutsche-rentenversicherung.de/Date ... ormationen informieren.
Erklärung für den Rentenversicherungsträger
Angaben zur Person
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Straße, Hausnummer:
Postleitzahl, Wohnort:
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
1. Einwilligungserklärung der leistungsberechtigten Person
Hiermit willige ich ein, dass dem Rentenversicherungsträger von den unter Ziffer 2 genannten
Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten und Einrichtungen Auskünfte über meinen Gesundheits-
zustand erteilt werden dürfen, soweit dies für die Abgabe der beim Rentenversicherungsträger an-
geforderten Stellungnahme zum Vorliegen von Erwerbsminderung / zur Erwerbsfähigkeit erforder-
lich ist. Das schließt Auskünfte ein, die die von mir Benannten von anderen Arzten, Psychologen,
Psychotherapeuten und Einrichtungen hierzu erhalten haben.
Ärztliche Untersuchungen, die während des laufenden Verwaltungsverfahrens - beispielsweise
in einem Krankenhaus oder einer anderen Behandlungsstätte - stattgefunden haben, werde ich
dem Rentenversicherungsträger umgehend mitteilen. Ich willige ein, dass der Rentenversiche-
rungsträger auch Auskünfte über diese ärztlichen Untersuchungen erhalten darf.
Ich willige ein, dass bereits vorhandene Entlassungsberichte über Leistungen zur medizinischen Re-
habilitation des Rentenversicherungsträgers einem eventuell zu beauftragenden Gutachter übersandt
werden dürfen.
Ich weiß, dass ich jederzeit meine Einwilligungen ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft wi-
derrufen kann.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis
zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Soweit ich keine Einwilligungserklärung erteile oder diese später ganz oder teilweise widerrufe, hat
dies zur Folge, dass erforderliche medizinische Unterlagen direkt über mich angefordert werden.
Kann ich dem Rentenversicherungsträger keine ausreichenden Unterlagen vorlegen, ist es möglich,
dass über meinen Antrag wegen fehlender Mitwirkung nicht entschieden und ein möglicher Anspruch
nach $ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB |) versagt oder eine Leistung entzogen werden kann.
Einverständniserklärung
über den Austausch medizinischer Daten
Ich, ... , geboren am 00.00.00, erkläre mich damit einverstanden, dass meine Unterlagen des zustän-
digen Rentenversicherungsträgers von den Beratenden Ärzten der Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) - Kommu-
nales Jobcenter angefordert werden.
Mir ist bekannt, dass ich diese Einverständniserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
Rechtsgrundlagen
8 66 SGB I
Folgen fehlender Mitwirkung -
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach
88 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leis-
tungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise
versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt
entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des
Sachverhalts erheblich erschwert.
(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen
Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit
beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach $& 62 bis 65, nicht nach und ist unter Würdigung aller
Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die
Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die
Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.
(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungs-
berechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht Innerhalb
einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist,
869 SGB X
Übermitt__lung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
(1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist
1. für die Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben worden sind, oder für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe
der übermittelnden Stelle nach diesem Gesetzbuch oder einer solchen Aufgabe des Dritten, an den die Daten
übermittelt werden, wenn er eine in $ 35 des Ersten Buches genannte Stelle ist,
2, für die Durchführung eines mit der Erfüllung einer Aufgabe nach Nummer 1 zusammenhängenden gerichtlichen
Verfahrens einschließlich eines Strafverfahrens oder
3. für die Richtigstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen der betroffenen Person im Zusammenhang mit einem
Verfahren über die Erbringung von Sozialleistungen; die Übermitilung bedarf der vorherigen Genehmigung durch
die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde,
{2) Für die Erfüllung einer gesetzlichen oder sich aus einem Tarifvertrag ergebenden Aufgabe sind den in $ 35 des
Ersten Buches genannten Stellen gleichgestellt
1. die Stellen, die Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Bundesentschädigungsgesetz, dem Straf-
rechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, dem Gesetz über die Entschädigung
für Strafverfolgungsmaßnahmen, dem Unterhaltssicherungsgesetz, dem
Beamtenversorgungsgesetz und den Vorschriften, die auf das Beamtenversorgungsgesetz verweisen, dem Sol-
datenversorgungsgesetz, dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz und den Vorschriften der Län-
der über die Gewährung von Blinden- und Pflegegeldieistungen zu erbringen haben,
2. die gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien Im Sinne des 8 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes,
die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes und die öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungsein-
richtungen,
3. die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes, soweit sie kindergeldabhängige Leistungen des Besoldungs-, Ver-
sorgungs- und Tarifrechts unter Verwendung von personenbezogenen Kindergelddaten festzusetzen haben.
(3) Die Übermittlung von Sozialdaten durch die Bundesagentur für Arbeit an die Krankenkassen ist zulässig, soweit
sie erforderlich ist, den Krankenkassen die Feststellung der Arbeitgeber zu ermöglichen, die am Ausgleich der Arbeit-
geberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz teilnehmen.
(4) Die Krankenkassen sind befugt, einem Arbeitgeber mitzuteilen, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder
eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht; die Übermittlung von Diagno-
sedaten an den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
(5) Die Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Rechnungshöfe
und der anderen Stellen, auf die 8 67c Absatz 3 Satz 1 Anwendung findet.
&76 SGB X
Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
(1) Die Übermittlung von Sozialdaten, die einer in $ 35 des Ersten Buches genannten Stelle von einem Arzt oder
einer Ärztin oder einer anderen in-8.203 Absatz-1_und 4.des Strafgesetzbuches genannten Person zugänglich
gemacht worden sind, ist nur unter den Voraussetzungen zulässig, unter denen diese Person selbst übermittlungs-
befugt wäre.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. im Rahmen des $ 69 Absatz 1 Nummer 1 und 2 für Sozialdaten, die im Zusammenhang mit einer Begutachtung
wegen der Erbringung von Sozialleistungen oder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden
sind, es sei denn, dass die betroffene Person der Übermittlung widerspricht; die betroffene Person ist von dem Verant-
wortlichen zu Beginn des Verwaltungsverfahrens in allgemeiner Form schriftlich oder elektronisch auf das Wider-
spruchsrecht hinzuweisen,
1a. im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung sowie Abwehr eines Erstattungs- oder Ersatzanspruchs,
2. im Rahmen des $ 69 Absatz 4 und 5 und des $ 71 Absatz 1 Satz 3,
3. im Rahmen des $ 94 Absatz 2 Satz 2 des Elften Buches.
(3) Ein Widerspruchsrecht besteht nicht in den Fällen des $ 279 Absatz 5 in Verbindung mit $ 275 Absatz 1 bis 3
des Fünften Buches.,
Art. 7 DSGVO
Bedingungen für die Einwilligung
(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die
betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt‘ hat.
(2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte
betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und ein-
fachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. Teile der
Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellen.
(3) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung Jjederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der
Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht
berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Ein-
willigung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang
Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienst-
leistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung
des Vertrags nicht erforderlich sind.
Schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen, Wagga
Jetzt sollte ich dieses Formular ausfüllen, stellt das Amt jetzt für mich erneut einen Rentenantrag.
Vielen dank.
ie Beratenden Ärzte der Pro Arbeit - Kreis - (AöR) - Kommunales Jobcenter haben in einem Gutachten
nach Aktenlage Ihre Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Um zu prüfen, ob Anträge bei der Deutschen Rentenversiche-
rung zu stellen sind und damit die Beratenden Ärzte der Pro Arbeit — Kreis XXX — (AöR) unter Verwendung
der uns vorliegenden Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte mit der Deutschen Rentenversicherung kommuni-
zieren dürfen, bitte ich darum, die beigefügten Unterlagen unterschrieben an mich zurückzusenden.
Dies erfolgt in Ihrem eigenen Interesse, da Sie dadurch doppelte Untersuchungen vermeiden helfen und das Ver-
fahren beschleunigt wird.
Ich bitte um Ertedigung bis zum 05.02.2024 Sollten mir bis dahin die Erklärungennicht vorlegen, werde ich Sie—
zu einem Gesprächstermin einladen.
Bei Rückfragen können Sie mich unter der oben angegebenen Telefonnummer erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Sachbearbeiter
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Versicherungsnummer: 00-00 00 00-M-000
Kennzeichen:
Ich bestätige, dass ich eine Ausfertigung der von mir unterschriebenen Erklärung erhalten habe.
Hinweis: Für die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist die Unterschrift der leistungsbe-
rechtigten Person erforderlich. Bei fehlender Einsichtsfähigkeit / Einwilligungsfähigkeit der betreuten
Person bitte weiter bei Ziffer 3.
3 Einwilligungserklärung der betreuenden Person bei fehlender Einsichtsfähigkeit /
Einwilligungsfähigkeit der leistungsberechtigten Person
Bei nachgewiesener fehlender Einsichtsfähigkeit / Einwilligungsfähigkeit der betreuten Person ist für
die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht die Unterschrift der betreuenden Person erforder-
lich.
Ich bestätige, dass ich eine Ausfertigung der von mir unterschriebenen Erklärung erhalten habe.Ort, Datum Unterschrift der betreuenden Person
Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung als Nachweis der fehlenden Einsichtsfähigkeit / Einwilli-
gungsfähigkeit der leistungsberechtigten Person ist beigefügt.
Information für die antragstellende Person
Die ärztlichen Auskünfte und Unterlagen werden nach 8& 67a Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozi-
algesetzbuch (SGB X) nur dann erhoben, wenn sie erforderlich sind, um die beim Rentenversi-
cherungsträger angeforderte Stellungnahme zum Vorliegen von Erwerbsminderung / zur Erwerbs-
fähigkeit abgeben zu können.
Der Rentenversicherungsträger darf medizinische Daten, die ihm bereits vorliegen oder die er mit
Ihrer Einwilligung erhalten hat, an andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkassen, Agen-
turen für Arbeit, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, Sozialämter oder Jobcenter) oder an
Gerichte (zum Beispiel Sozialgericht) für deren gesetzliche Aufgabenerfüllung oder für die Erfüllung
eigener geseizlicher Aufgaben weitergeben. Zur eigenen Aufgabenerfüllung darf der Rentenversiche-
rungsträger diese medizinischen Daten auch an sonstige Dritte (zum Beispiel zu beauftragende Gut-
achter) übermitteln, sofern dies erforderlich ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist $ 76 Absatz 2
Nummer 1 in Verbindung mit $ 69 SGB X.
Sie können einer solchen Weitergabe aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Das kann allerdings dazu führen, dass Ihnen eine Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzo-
gen wird, wenn Sie zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sind (& 66 SGB )).
Sie können sich zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren Rechten im Internet un-
ter www.deutsche-rentenversicherung.de/Date ... ormationen informieren.
Erklärung für den Rentenversicherungsträger
Angaben zur Person
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Straße, Hausnummer:
Postleitzahl, Wohnort:
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
1. Einwilligungserklärung der leistungsberechtigten Person
Hiermit willige ich ein, dass dem Rentenversicherungsträger von den unter Ziffer 2 genannten
Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten und Einrichtungen Auskünfte über meinen Gesundheits-
zustand erteilt werden dürfen, soweit dies für die Abgabe der beim Rentenversicherungsträger an-
geforderten Stellungnahme zum Vorliegen von Erwerbsminderung / zur Erwerbsfähigkeit erforder-
lich ist. Das schließt Auskünfte ein, die die von mir Benannten von anderen Arzten, Psychologen,
Psychotherapeuten und Einrichtungen hierzu erhalten haben.
Ärztliche Untersuchungen, die während des laufenden Verwaltungsverfahrens - beispielsweise
in einem Krankenhaus oder einer anderen Behandlungsstätte - stattgefunden haben, werde ich
dem Rentenversicherungsträger umgehend mitteilen. Ich willige ein, dass der Rentenversiche-
rungsträger auch Auskünfte über diese ärztlichen Untersuchungen erhalten darf.
Ich willige ein, dass bereits vorhandene Entlassungsberichte über Leistungen zur medizinischen Re-
habilitation des Rentenversicherungsträgers einem eventuell zu beauftragenden Gutachter übersandt
werden dürfen.
Ich weiß, dass ich jederzeit meine Einwilligungen ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft wi-
derrufen kann.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis
zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Soweit ich keine Einwilligungserklärung erteile oder diese später ganz oder teilweise widerrufe, hat
dies zur Folge, dass erforderliche medizinische Unterlagen direkt über mich angefordert werden.
Kann ich dem Rentenversicherungsträger keine ausreichenden Unterlagen vorlegen, ist es möglich,
dass über meinen Antrag wegen fehlender Mitwirkung nicht entschieden und ein möglicher Anspruch
nach $ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB |) versagt oder eine Leistung entzogen werden kann.
Einverständniserklärung
über den Austausch medizinischer Daten
Ich, ... , geboren am 00.00.00, erkläre mich damit einverstanden, dass meine Unterlagen des zustän-
digen Rentenversicherungsträgers von den Beratenden Ärzten der Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) - Kommu-
nales Jobcenter angefordert werden.
Mir ist bekannt, dass ich diese Einverständniserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
Rechtsgrundlagen
8 66 SGB I
Folgen fehlender Mitwirkung -
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach
88 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leis-
tungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise
versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt
entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des
Sachverhalts erheblich erschwert.
(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen
Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit
beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach $& 62 bis 65, nicht nach und ist unter Würdigung aller
Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die
Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die
Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.
(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungs-
berechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht Innerhalb
einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist,
869 SGB X
Übermitt__lung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
(1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist
1. für die Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben worden sind, oder für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe
der übermittelnden Stelle nach diesem Gesetzbuch oder einer solchen Aufgabe des Dritten, an den die Daten
übermittelt werden, wenn er eine in $ 35 des Ersten Buches genannte Stelle ist,
2, für die Durchführung eines mit der Erfüllung einer Aufgabe nach Nummer 1 zusammenhängenden gerichtlichen
Verfahrens einschließlich eines Strafverfahrens oder
3. für die Richtigstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen der betroffenen Person im Zusammenhang mit einem
Verfahren über die Erbringung von Sozialleistungen; die Übermitilung bedarf der vorherigen Genehmigung durch
die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde,
{2) Für die Erfüllung einer gesetzlichen oder sich aus einem Tarifvertrag ergebenden Aufgabe sind den in $ 35 des
Ersten Buches genannten Stellen gleichgestellt
1. die Stellen, die Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Bundesentschädigungsgesetz, dem Straf-
rechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, dem Gesetz über die Entschädigung
für Strafverfolgungsmaßnahmen, dem Unterhaltssicherungsgesetz, dem
Beamtenversorgungsgesetz und den Vorschriften, die auf das Beamtenversorgungsgesetz verweisen, dem Sol-
datenversorgungsgesetz, dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz und den Vorschriften der Län-
der über die Gewährung von Blinden- und Pflegegeldieistungen zu erbringen haben,
2. die gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien Im Sinne des 8 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes,
die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes und die öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungsein-
richtungen,
3. die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes, soweit sie kindergeldabhängige Leistungen des Besoldungs-, Ver-
sorgungs- und Tarifrechts unter Verwendung von personenbezogenen Kindergelddaten festzusetzen haben.
(3) Die Übermittlung von Sozialdaten durch die Bundesagentur für Arbeit an die Krankenkassen ist zulässig, soweit
sie erforderlich ist, den Krankenkassen die Feststellung der Arbeitgeber zu ermöglichen, die am Ausgleich der Arbeit-
geberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz teilnehmen.
(4) Die Krankenkassen sind befugt, einem Arbeitgeber mitzuteilen, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder
eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht; die Übermittlung von Diagno-
sedaten an den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
(5) Die Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Rechnungshöfe
und der anderen Stellen, auf die 8 67c Absatz 3 Satz 1 Anwendung findet.
&76 SGB X
Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
(1) Die Übermittlung von Sozialdaten, die einer in $ 35 des Ersten Buches genannten Stelle von einem Arzt oder
einer Ärztin oder einer anderen in-8.203 Absatz-1_und 4.des Strafgesetzbuches genannten Person zugänglich
gemacht worden sind, ist nur unter den Voraussetzungen zulässig, unter denen diese Person selbst übermittlungs-
befugt wäre.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. im Rahmen des $ 69 Absatz 1 Nummer 1 und 2 für Sozialdaten, die im Zusammenhang mit einer Begutachtung
wegen der Erbringung von Sozialleistungen oder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden
sind, es sei denn, dass die betroffene Person der Übermittlung widerspricht; die betroffene Person ist von dem Verant-
wortlichen zu Beginn des Verwaltungsverfahrens in allgemeiner Form schriftlich oder elektronisch auf das Wider-
spruchsrecht hinzuweisen,
1a. im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung sowie Abwehr eines Erstattungs- oder Ersatzanspruchs,
2. im Rahmen des $ 69 Absatz 4 und 5 und des $ 71 Absatz 1 Satz 3,
3. im Rahmen des $ 94 Absatz 2 Satz 2 des Elften Buches.
(3) Ein Widerspruchsrecht besteht nicht in den Fällen des $ 279 Absatz 5 in Verbindung mit $ 275 Absatz 1 bis 3
des Fünften Buches.,
Art. 7 DSGVO
Bedingungen für die Einwilligung
(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die
betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt‘ hat.
(2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte
betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und ein-
fachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. Teile der
Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellen.
(3) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung Jjederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der
Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht
berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Ein-
willigung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang
Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienst-
leistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung
des Vertrags nicht erforderlich sind.
Schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen, Wagga
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Das sind doch die üblichen Schreiben, die in solchen Sachen nun mal verschickt werden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Ist jetzt das Sozialamt oder das Jobcenter weiterhin für mich zuständig?
Das bei der Rentenkasse sich melden verstehe ich nicht, weil mein Renteantrag von 2020 schon 2022 abgelehnt worden.
Ich habe keinen Anspruch auf Rente.
Dachte das Sozialamt ist nur bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit zuständig.
Mit freundlichen Grüßen,
wagga
- marsupilami
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Wir haben aber inzwischen 2024 und Du bist entsprechend älter geworden.
Möglicherweise - ich kenne Dein Geburtsdatum nicht - will "das Amt" - ich vermute das Jobcenter - Dich aus Altersgründen an die Rentenkasse weiterreichen.
Das ist möglich
Wenn nicht aus Altersgründen, dann eben über Erwerbsunfähigkeit.
Und damit der Rentenversicherungsträger nicht doppelt untersucht, will man von Dir die Einwilligung, dass bereits vorhandene medizinische Akten an den Rentenversicherungsträger weitergereicht werden können.
Und wenn Du nicht mitwirkst, wird Dir mit dem Tod durch Entzug der Leistungen gedroht.
Ähhhh - was ist eigentlich genau die Frage?
Geht für mich aus dem langen Posting posting.php?mode=reply&t=29009#pr647422 nicht hervor.
Möglicherweise - ich kenne Dein Geburtsdatum nicht - will "das Amt" - ich vermute das Jobcenter - Dich aus Altersgründen an die Rentenkasse weiterreichen.
Das ist möglich
https://tinyurl.com/27mqfpslSGB II-Leistungsbezieher sind verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, um eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Tun sie dies nicht, kann das Jobcenter sie auffordern, die vorzeitige Altersrente zu beantragen, oder den Antrag selbst stellen, wenn sie nicht mitwirken. Dies hat das Bundessozialgericht am 19.08.2015 entschieden (Az.: B 14 AS 1/15 R K).
Wenn nicht aus Altersgründen, dann eben über Erwerbsunfähigkeit.
Und damit der Rentenversicherungsträger nicht doppelt untersucht, will man von Dir die Einwilligung, dass bereits vorhandene medizinische Akten an den Rentenversicherungsträger weitergereicht werden können.
Und wenn Du nicht mitwirkst, wird Dir mit dem Tod durch Entzug der Leistungen gedroht.
Ähhhh - was ist eigentlich genau die Frage?
Geht für mich aus dem langen Posting posting.php?mode=reply&t=29009#pr647422 nicht hervor.
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Egal wie, den EM-Rentenantrag will also das Jobcenter für dich stellen?
Oder sagt der Medizinische Dienst vom JC, dass du nicht erwerbsfähig bist? Dann ist das Sozialamt für dich zuständig. So lange aber die Erwerbsfähigkeit nicht von der RV festgestellt wurde, also Rente oder nicht Rente, bleibst du Kunde beim Jobcenter.
Und die versuchen natürlich, dich aus dem Leistungsbezug zu drängen, wenn nicht durch Arbeit, dann eben mit Rente.
Oder sagt der Medizinische Dienst vom JC, dass du nicht erwerbsfähig bist? Dann ist das Sozialamt für dich zuständig. So lange aber die Erwerbsfähigkeit nicht von der RV festgestellt wurde, also Rente oder nicht Rente, bleibst du Kunde beim Jobcenter.
Und die versuchen natürlich, dich aus dem Leistungsbezug zu drängen, wenn nicht durch Arbeit, dann eben mit Rente.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Ich habe keinen Anspruch auf Rente 2020 fehlten mir 2 Monate für eine EU/EM-Rente und daran hat es sich nicht geändertu.marsupilami hat geschrieben: ↑So 11. Feb 2024, 16:39 Wir haben aber inzwischen 2024 und Du bist entsprechend älter geworden.
Möglicherweise - ich kenne Dein Geburtsdatum nicht - will "das Amt" - ich vermute das Jobcenter - Dich aus Altersgründen an die Rentenkasse weiterreichen.
Das ist möglichhttps://tinyurl.com/27mqfpslSGB II-Leistungsbezieher sind verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, um eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Tun sie dies nicht, kann das Jobcenter sie auffordern, die vorzeitige Altersrente zu beantragen, oder den Antrag selbst stellen, wenn sie nicht mitwirken. Dies hat das Bundessozialgericht am 19.08.2015 entschieden (Az.: B 14 AS 1/15 R K).
Wenn nicht aus Altersgründen, dann eben über Erwerbsunfähigkeit.
Und damit der Rentenversicherungsträger nicht doppelt untersucht, will man von Dir die Einwilligung, dass bereits vorhandene medizinische Akten an den Rentenversicherungsträger weitergereicht werden können.
Ich weiß nicht was das Amt von mir möchte, ich werde aus deren Schreiben nicht schlau. Da man aber mit Tod, Obdachlosigkeit und Krankenkassenverlust drohte habe ich das ausgefüllt, freiwillig hätte ich es wohl nicht ausgefüllt.
Was das Amt jetzt von mir möchte keine Ahnung.
Und wenn Du nicht mitwirkst, wird Dir mit dem Tod durch Entzug der Leistungen gedroht.
Ähhhh - was ist eigentlich genau die Frage?
Geht für mich aus dem langen Posting posting.php?mode=reply&t=29009#pr647422 nicht hervor.
Und mit unter 40 wird man wohl glaube ich keine Rente bekommen. Die Amtsärztin hat wie im alten Beittrag eine Erwerbsunfähigkeit von voraussichtlich über 2 Jahren im Februar 2023 festgestellt, und jetzt im Februar 2024 kam man mit dem Brief ich soll diese Formulare ausfüllen. ich weiß auch nicht was die von mir wollen. Weiß jemand was mich in etwa jetzt erwartet? Danke.
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Der Ansatzpunkt ist noch etwas anders:
Grundsätzlich haben alle, die älter als 15 sind und noch nicht das Rentenalter erreicht haben (und keine Ausländer gem. § 7 I S. 2 SGB II sind), Anspruch auf SGB-II-Leistungen, es sei denn, die sind voll erwerbsgemindert (= können weniger als 3 Stunden täglich irgend etwas arbeiten).
Voll erwerbsgeminderte Menschen fallen in den Rechtskreis des SGB XII (Sozialhilfe). Da ist es völlig egal, ob man EM-Rente bekommt oder nicht (etwa weil wie bei dir 2 Monate an der 36-von-60-Monate-Frist fehlen). Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die SGB-XII-Leistungen, musst nur (insoweit analog zum SGB II) Dir das Einkommen darauf anrechnen lassen. Da bei Dir keine Rente fließen wird, muss das Sozialamt eben den vollen Betrag zahlen.
Über die Frage, ob bei Dir die medizinischen Voraussetzungen für volle EM gegeben sind, entscheidet die Arbeitsagentur. Das Genauere findest Du dann in § 44a SGB II.
Grundsätzlich haben alle, die älter als 15 sind und noch nicht das Rentenalter erreicht haben (und keine Ausländer gem. § 7 I S. 2 SGB II sind), Anspruch auf SGB-II-Leistungen, es sei denn, die sind voll erwerbsgemindert (= können weniger als 3 Stunden täglich irgend etwas arbeiten).
Voll erwerbsgeminderte Menschen fallen in den Rechtskreis des SGB XII (Sozialhilfe). Da ist es völlig egal, ob man EM-Rente bekommt oder nicht (etwa weil wie bei dir 2 Monate an der 36-von-60-Monate-Frist fehlen). Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die SGB-XII-Leistungen, musst nur (insoweit analog zum SGB II) Dir das Einkommen darauf anrechnen lassen. Da bei Dir keine Rente fließen wird, muss das Sozialamt eben den vollen Betrag zahlen.
Über die Frage, ob bei Dir die medizinischen Voraussetzungen für volle EM gegeben sind, entscheidet die Arbeitsagentur. Das Genauere findest Du dann in § 44a SGB II.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Guten Tag,
neuste Stand ist das ich von der DRV ein Brief bekommen habe das ich doch meine Ärzte informieren sollte, da sich nicht gemeldet hätten.
Inzwischen haben diese Ärzte reagiert und ich hätte angeblich einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, wobei ich nur die Formulare vom Jobcenter ausfüllte ein gesonderten Antrag stellte ich bei der DRV nach der abgelehnten Rente nie.
Sehr komisch. Jetzt warte ich bis die sich wieder melden. Das Jobcenter schrieb damals sie möchte sich mit der DRV in Verbindung setzen umd rentenrechtliche Zeiten zu klären. Von Antrag von Grundsicherung war dort nie die Rede.
Dann war ich am 31.07.2024 beim VDK überlege jetzt den Verein zu kündigen, weil im Gegensatz zu meinen Arztbefunden und den 2 Amtsarzt Gutachten meinte sie die gesundheitlichen Einschränkungen seien kein Grund nicht zu arbeiten, da es keine Arbeit für 3 Stunden gebe hätte ich Pech und müsste mir was für 5-6 Stunden suchen obwohl 2 Amtsärzte sogar davon ausgehen unter 3 Stunden. Sehr komisch.
Mit freundlichen Grüßen,
wagga
neuste Stand ist das ich von der DRV ein Brief bekommen habe das ich doch meine Ärzte informieren sollte, da sich nicht gemeldet hätten.
Inzwischen haben diese Ärzte reagiert und ich hätte angeblich einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, wobei ich nur die Formulare vom Jobcenter ausfüllte ein gesonderten Antrag stellte ich bei der DRV nach der abgelehnten Rente nie.
Sehr komisch. Jetzt warte ich bis die sich wieder melden. Das Jobcenter schrieb damals sie möchte sich mit der DRV in Verbindung setzen umd rentenrechtliche Zeiten zu klären. Von Antrag von Grundsicherung war dort nie die Rede.
Dann war ich am 31.07.2024 beim VDK überlege jetzt den Verein zu kündigen, weil im Gegensatz zu meinen Arztbefunden und den 2 Amtsarzt Gutachten meinte sie die gesundheitlichen Einschränkungen seien kein Grund nicht zu arbeiten, da es keine Arbeit für 3 Stunden gebe hätte ich Pech und müsste mir was für 5-6 Stunden suchen obwohl 2 Amtsärzte sogar davon ausgehen unter 3 Stunden. Sehr komisch.
Mit freundlichen Grüßen,
wagga
Zuletzt geändert von wagga am Di 13. Aug 2024, 12:45, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Hat das Jobcenter den Antrag auf Grundsicherung eventuell in Deinem Namen gestellt, d.h. anstelle von Dir?
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Das Schreiben vom Jobcenter lautete so von Antrag auf Grundsicherung konnte ich diesem nichts entnehmen.
Einverständniserklärung, Entbindung von der Schweigepflicht Liste der behandelnden Ärzte
Sehr geehrter Herr ,
die Beratenden Ärzte der Pro - (AöR) - Kommunales Jobcenter haben in einem Gutachten
nach Aktenlage Ihre Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Um zu prüfen, ob Anträge bei der Deutschen Rentenversiche-
rung zu stellen sind und damit die Beratenden Ärzte der — — (AöR) unter Verwendung
der uns vorliegenden Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte mit der Deutschen Rentenversicherung kommuni-
zieren dürfen, bitte ich darum, die beigefügten Unterlagen unterschrieben an mich zurückzusenden.
Dies erfolgt in Ihrem eigenen Interesse, da Sie dadurch doppelte Untersuchungen vermeiden helfen und das Ver-
fahren beschleunigt wird.
Ich bitte um Ertedigung bis zum 05.02.2024 Sollten mir bis dahin die Erklärungen nicht vorlegen, werde ich Sie—
zu einem Gesprächstermin einladen.
Bei Rückfragen können Sie mich unter der oben angegebenen Telefonnummer erreichen.
Mit freundlichen Grüße
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Unter bestimmten Umständen kann das Jobcenter Leistungsberechtigte in die Verrentung oder evtl. auch Grundsicherung zwingen. viewtopic.php?p=605416#p605416
Weigert sich der Leistungsberechtigte, einen Antrag zu stellen, übernimmt ggf. das Jobcenter das Ruder und leitet die Verrentung anstelle des Leistungsberechtigten ein:
Weigert sich der Leistungsberechtigte, einen Antrag zu stellen, übernimmt ggf. das Jobcenter das Ruder und leitet die Verrentung anstelle des Leistungsberechtigten ein:
Die erforderlichen Anträge sind durch die leistungsberechtigte Person zu stellen. Stellt sie diese Anträge nicht, kann dies das Jobcenter tun.
Rz. 12a.3 in https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013459.pdf
- kleinchaos
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Das JC tut das aufgrund der gesetzlichen Lage, dass Grundsicherung immer nur der letzte Notnagel ist. Vorher sind alle zumutbaren und verwertbaren Einkommen zu beantragen und heranzuziehen. Also auch die Rente.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Wegen EVG oder Kooperationsplan meine letzte EGV war vom vom 08.05.2023 bis 07.11.2023, längstens jedoch bis zum Ende des
Leistungsanspruches, seit dem hat die mit mir nie wieder eine EGV abgeschlossen, sehr merkwürdig das ganze. Aber so lang sie mich in Ruhe lässt ist es mir recht. MfG
Leistungsanspruches, seit dem hat die mit mir nie wieder eine EGV abgeschlossen, sehr merkwürdig das ganze. Aber so lang sie mich in Ruhe lässt ist es mir recht. MfG
- kleinchaos
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Es ist, wie schon immer: EGV/Kooperationsvereinbarung SOLL mit jedem ERWERNSFÄHIGEN Leistungsempfänger abgeschlossen werden.
Bist du nicht, also keine EGV/KoopVb
Bist du nicht, also keine EGV/KoopVb
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
@kleinchaos diese EGV wurde über 5 Jahre alle 6 Monate in ähnlicher oder gleicher Form versendet.kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2024, 14:46 Es ist, wie schon immer: EGV/Kooperationsvereinbarung SOLL mit jedem ERWERNSFÄHIGEN Leistungsempfänger abgeschlossen werden.
Bist du nicht, also keine EGV/KoopVb
Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Frau vom Amt alle 6 Monate folgende EGV mir zugeschickt.wagga hat geschrieben: ↑Di 26. Apr 2022, 20:46 Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell möchte das Amt meine Leistungsfähigkeit und die Gesundheit klären und hat einen Amtsarzt eingeschaltet.
Jetzt wurde mir folgende EGV per Brief zugeschickt. Ich soll diese unterschreiben und zurück senden per Post oder E-Mail.
Ich habe diese per OCR gescannt und die Absender/Adressen nur entfernt.
Wäre diese EGV zulässig, was soll ich anworten oder besser unterschreiben oder es auf einen Verwaltungsakt ankommen lassen.
Name, Adressen entfernt per OCR eingescannt, Logos,Namen und Adressen entfernt Inhalt sonst identisch!
EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG
(gemäß 8 15 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB Il))
zwischen Adresse Entfernt
und Jobcenter (AöR) - Kommunales Jobcenter
Geltungszeitraum vom 21.04.2022 bis 20.10.2022, längstens jedoch bis zum Ende des
Leistungsanspruches
Mit den nachstehend aufgeführten Verpflichtungen und Leistungen wird folgendes Ziel verfolgt:
Förderziel Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit
Mit Herrn X wird vereinbart, dass er weiterhin Termine beim Facharzt und beim Therapeut
wahrnimmt.
Herr X ist verpflichtet, sich nach besten Kräften aktiv an der Stabilisierung und Verbesserung
seiner gesundheitlichen Situation zu beteiligen und die ihm gestellten Aufgaben gewissenhaft zu
erfüllen.
Herr wurde vom Jobcoach der Jobcenter- (AöR) - Kommunales
Jobcenter über die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung beraten. Es gab keine unklaren
Punkte.
Sollten die gestellten Aktivitäten und Ziele im Verlauf von Herr aus einem wichtigen Grund
nicht besucht, bzw. erreicht werden können, so meldet sich Herr X so frühzeitig wie möglich
bei der Jobcenter- (AöR) - Kommunales Jobcenter telefonisch unter Telefonnummer
und trägt den wichtigen Grund vor.
Der vorgetragene Grund ist innerhalb von drei Werktagen schriftlich bei der Jobcenter von drei Werktagen vorzulegen.
Rechtsfolgenbelehrung
Allgemeine Rechtsfolgen
Zu Aufgabe: Gesundheitsfördernde Ziele
Herr verpflichtet sich die Vereinbarungen dieser Eingliederungsvereinbarung zu befolgen.
Anpassung an die vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die
Vertragspartner darüber einig, dass eine Abänderung in Form eines Neuabschlusses einer
Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird.
Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt nur
aufgrund von Anpassungen und Änderungen in der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt
werden kann.
ORT, 21.04.2022
im Auftrag
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen, wagga
Von 2018-2023 im November ausgelaufen und auf einmal gabs keine EGV oder Kooperationsplant.
Zuletzt geändert von wagga am Di 13. Aug 2024, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.
- kleinchaos
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Und wenn du nicht mehr zu Fachärzten und Therapeuten gehst, droht Sanktion? Lachhaft.
Hatten wir 2010 schon hier in Leipzig. Suchtkranken wurde per EGV Entzug und Weiterbehandlung aufgedonnert, bei Abbruch oder Rückfälligkeit 100% Sanktion. Das war eine schnelle Sache fürs Sozialgericht. Haben wir natürlich gewonnen.
Mal als Beispiel: ein Krebskranker bricht die Chemo ab und will und kann nicht mehr. Egal wie: er hat ein Recht auf seine Krankheit und er hat das Recht, Therapien nicht anzutreten und/oder abzubrechen
Hatten wir 2010 schon hier in Leipzig. Suchtkranken wurde per EGV Entzug und Weiterbehandlung aufgedonnert, bei Abbruch oder Rückfälligkeit 100% Sanktion. Das war eine schnelle Sache fürs Sozialgericht. Haben wir natürlich gewonnen.
Mal als Beispiel: ein Krebskranker bricht die Chemo ab und will und kann nicht mehr. Egal wie: er hat ein Recht auf seine Krankheit und er hat das Recht, Therapien nicht anzutreten und/oder abzubrechen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Ich verstehe es auch nicht weil mündlich sagte sie mir sie könnte als Amt mir nur ärztliche Maßnahmen empfehlen aber mich z.B. zu einer Operation zwingen könnte sie nicht, aber anscheinend ist das eine Vorgabe von ihrem Chef obere Abteilung mit jedem eine EGV abzuschließen.kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2024, 22:39 Und wenn du nicht mehr zu Fachärzten und Therapeuten gehst, droht Sanktion? Lachhaft.
Hatten wir 2010 schon hier in Leipzig. Suchtkranken wurde per EGV Entzug und Weiterbehandlung aufgedonnert, bei Abbruch oder Rückfälligkeit 100% Sanktion. Das war eine schnelle Sache fürs Sozialgericht. Haben wir natürlich gewonnen.
Mal als Beispiel: ein Krebskranker bricht die Chemo ab und will und kann nicht mehr. Egal wie: er hat ein Recht auf seine Krankheit und er hat das Recht, Therapien nicht anzutreten und/oder abzubrechen
Dann mit dem Bürgergeld endete das schlagartig sie rief mich nur alle 6 Monate nur noch an möchten sie nicht doch sich die WfbM ansehen?
Bin neugierig was passiert wenn die Rentenkasse sich meldet. Ob die mich behalten oder abschieben.
- marsupilami
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Erinnert ich ein klein wenig an meine letzte EGV, 3 Monate vor Eintritt in die zwangsweise Früh-Verrentung.
Es ist sicher, dass ich in Rente gehe und auch gehen will, aber EGV muss sein.
Egal, was da drinne steht.
Wer sich den Spaß gönnen will:
viewtopic.php?t=19410
Es ist sicher, dass ich in Rente gehe und auch gehen will, aber EGV muss sein.
Egal, was da drinne steht.
Wer sich den Spaß gönnen will:
viewtopic.php?t=19410
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Lese ich mir durch interessant wird jetzt ob die Rentenkasse sich dem Befund der Amtsärztin vom Amt 2023 und der Bundesagentur 2017 anschließt oder ob die wieder zu einem völlig anderem Ergebnis kommen.marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 14. Aug 2024, 10:19 Erinnert ich ein klein wenig an meine letzte EGV, 3 Monate vor Eintritt in die zwangsweise Früh-Verrentung.
Es ist sicher, dass ich in Rente gehe und auch gehen will, aber EGV muss sein.
Egal, was da drinne steht.
Wer sich den Spaß gönnen will:
viewtopic.php?t=19410
Ich hoffe nur dass das Amt mich dann informiert das ich SGB XII beantragen soll und nicht einfach das Geld streicht.
Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Das ist doch auch der gleiche Schwachsinn da hätte man abwarten können was die Rente sagt und wenn sie ablehnt zu fit dann hätte man sowieso eine EGV abgeschlossen mit Bewerbungen von X-Y Stunden.wagga hat geschrieben: ↑Mi 14. Aug 2024, 14:53Lese ich mir durch interessant wird jetzt ob die Rentenkasse sich dem Befund der Amtsärztin vom Amt 2023 und der Bundesagentur 2017 anschließt oder ob die wieder zu einem völlig anderem Ergebnis kommen.marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 14. Aug 2024, 10:19 Erinnert ich ein klein wenig an meine letzte EGV, 3 Monate vor Eintritt in die zwangsweise Früh-Verrentung.
Es ist sicher, dass ich in Rente gehe und auch gehen will, aber EGV muss sein.
Egal, was da drinne steht.
Wer sich den Spaß gönnen will:
viewtopic.php?t=19410
Ich hoffe nur dass das Amt mich dann informiert das ich SGB XII beantragen soll und nicht einfach das Geld streicht.
Bin mal gespannt ob die Rente das auch absegnet nicht arbeitsfähig weil die müssen das ja dann irgendwie zahlen oder das Sozialamt und ich habe gehört die wollen alles nur nicht zahlen.
- marsupilami
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Re: EGV und Klärung der Gesundheit
Altersrente kann ich Dich beruhigen: die steht Dir zu.
Gut, Du musst Antrag stellen, sollte aber kein Problem sein.
Auch wenn Frührente vom JC verlangt wird.
Wenn die Rente nicht reicht, eben beim Soz.Amt Antrag auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) stellen.
Dort dann aber auf Vermögensfreigrenzen und die eingeschränkten Zuverdienstmöglichkeiten achten.
Gut, Du musst Antrag stellen, sollte aber kein Problem sein.
Auch wenn Frührente vom JC verlangt wird.
Wenn die Rente nicht reicht, eben beim Soz.Amt Antrag auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) stellen.
Dort dann aber auf Vermögensfreigrenzen und die eingeschränkten Zuverdienstmöglichkeiten achten.
Signatur?
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